BWL 1 Teil 2
BWL 1 Böckem Teil 2
BWL 1 Böckem Teil 2
Set of flashcards Details
Flashcards | 35 |
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Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | Primary School |
Created / Updated | 22.12.2011 / 18.07.2023 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/bwl_1_teil_2
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Wofür Ablauforganisation?
Ablauforganisation regelt die innerhalb dieses Rahmen ablaufenden Arbeits-und Informationsprozesse unter Berücksichtigung von Raum, Zeit, Sachmitteln und Personen
Wonach richtet sich Divisionale Organisation?
Nach Objekten (Produkte oder Kundengruppe
Wonach richtet sich Funktionale Organisation?
Nach Verrichtung (Forschung&Entwicklung)
Was ist charakteristisch für Einliniensystem?
Jede Abteilung ist genau einer einzigen Instant unterstellt
Charakteristisch für Stabliniensystem?
Mehr fachliche Kompetenz,jedoch oft Konflikte zwischen Stab- und Linienstelle
Was macht die Matrixorganisation speziell?
Vereint Verrichtungsgliederung- und Objekt
Was macht die Matrixorganisation speziell?
Vereinigt Verrichtungs- und Objektgliederung
Ist der Swiss Code für corporate governance gesetzlich bindend?
Nein
Corporate governance ist...
Zweck von Corporate Governance Richtlinie der SWX (RLCG)?
Schlüsselinformationen zu Corporate Governancedes jeweiligen Unternehmens zugänglich machen
Typisch dualistisches Modell:
Typisch monistisches Modell:
Der Verwaltungsrat...
Zwingende Aufgaben des VR:
Oberleitung der Gesellschaft und Erteilung der nötigen Weisungen
Festlegung der Organisation
Finanzverantwortung
Bestellung und Beaufsichtigung der Geschäftsführung
Erstellung von Geschäftsbericht sowie Vorbereitung der GV und Ausführung ihrer Beschlüsse
Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung
Entscheidungskriterien für die Rechtsform einer Unternehmung:
Kapital: Gründungskosten, Kapitalbedarf und vorgeschriebenes Mindestkapital sind rechtsformabhängig.
Risiko/Haftung: bin ich bereit und in der Lage, das unternehmerische Risiko selber zu tragen d.h. auch mit meinem Privatvermögen für allfällige Forderungen zu haften, oder will ich ein geringeres Risiko eingehen.
Unabhängigkeit: Unternehmensgründer muss entscheiden, ob er alleine oder mit Partnern unterwegs sein will, und ob er reine Kapitalgeber oder mitgestaltende Partner vorzieht.
Steuern: unterschiedliche steuerliche Behandlung
Soziale Sicherheit: Gewisse Sozialversicherungen sind je nach Rechtsform obligatorisch, freiwillig oder gar inexistent
Zu Einzelfirma
Nachteile einer Einzelfirma:
Eine einfache Gesellschaft...
Eine Kollektivgesellschaft...
Vorteile und Nachteile einer Kollektivgesellschaft
In einer Kommanditgesellschaft...
Bei einer Aktiengesellschaft
Zu AG
Zu Aktiengesellschaft
GMBH:
GMBH:
Genossenschaft:
Genossenschaft (OR Art. 828-926) Mindestens 7 Genossenschafterinnen und Genossenschafter, die natürliche oder juristische Personen sein können; ein Gründungkapital ist nicht erforderlich, die Genossenschafter haften mit dem Gesellschaftsvermögen, der Eintrag ins Handelsregister ist Pflicht, der Name der Genossenschaft kann frei gewählt werden und muss den Zusatz "Genossenschaft" beinhalten. Wegen des fehlenden festen Grundkapitals und damit einer genügenden Kreditbasis haben Genossenschaften nur beschränkten Zugang zum Kapitalmarkt!
Stiftung:
Stiftung(ZGB Art. 80-89) Vermögen kann in Form einer Stiftung verselbstständigt werden; die Stiftung ist juristische Person, die über das verantwortliche Organ (Stiftungsrat) handelt; wird durch notarielle Urkunde (Stiftungsurkunde) oder durch ein Testament errichtet; muss -ausgenommen Familienstiftung und kirchliche Stiftung -im Handelsregister eingetragen werden; für die geschäftliche Tätigkeit ist der in der Stiftungsurkunde festgesetzte Wille der Stifterin oder des Stifters massgeblich;sind der behördlichen Aufsicht unterstellt (Ausnahmen Familienstiftungen und kirchliche Stiftungen).
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