BWL
Teil 2 Fr. Böckem
Teil 2 Fr. Böckem
Kartei Details
Karten | 45 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 10.11.2015 / 11.11.2015 |
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Matrixorganisation
Mehrlinienorganisation, Stellenbildung nach zwei oder mehr Kriterien gleichzeitig
Divisionale Organisation
Unterschiedliches Ausmass an Entscheidungsdelegation (4Center)
- Cost-Center: Division für ihre Ksten verantwortlich, Entscheidungen diesbezüglich
- Revenue-Center: verantwortlich für Erlöse
- Profit-Center: verantwortlich für Gewinn, also Erträge und Kosten
- Investment-Center: Entscheidungen bezügl. Kosten und Erlöse und Investitionen
Einsatz von Managern - Kontrollproblem
Lösungsmöglichkeit?
2 Modelle: Kontrolle von aussen, Selbstkontrolle
Corporate Governance
Umfasst die Gesamtheit aller nationalen und internationalen Grundsätze für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung.
Corporate Governance
- dualistisches Modelll
GV wählt Aufsichtsrat und Revisionsstelle; Aufsichtsrat (Aufsichtsorgan) wählt und überwacht Vorstand(Leitungsorgan), dieser führt Geschäft. Strikte Trennung zwischen Aufsichtsorgan und Leitunsorgan!
Corporate Governance
-monistisches Modell
USA
Verflechtung zwischen Aufsichtsorgan, Leitungsorgan, Leitungsfunktion und Kontrollfunktion
keine institutionalisierte Fremdkontrolle!
Corporate Governance
Allg.
länderspezifisch, CH: Empfehlungen der Economiesuisse - nicht mit gesetzlichen Sanktionen durchsetzbar
für börsenkotierte Unternehmen: Corporate Governance Richtlinie der SWX (RLCG) , Transparenzvorschrift
Corporate Governance Richtlinie der SWX (RLCG)
im jährlichen Geschäftsbericht: Informationen zu
Konzernstruktur und Aktionariat,Verwaltungsrat,
Geschäftsleitung, Mitwirkungsrechten der Aktionäre, Kontrollwechsel und Abwehrmassn. Revisionsstelle ,Informationspolitik
Organisation der AG in der Schweiz
GV oberstes Organ, wählt Verwaltungsrat und Revisionsstelle, Verwaltungsrat(Leitung) ernennt Geschäftsleitung,diese führt operative Geschäfte
Regelung im OR
- Reiner Monismus
- Der Verwaltungsrat übt die Geschäftsleitung vollständig selbst aus
Notwendigkeit adäquater Kontrollmechanismen
Regelung im OR
- Angenäherter Dualismus
Der Verwaltungsrat hat die Geschäftsleitung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen delegiert
reiner Dualismus nicht möglich, da VR gewisse zwingende Aufgaben hat!
Regelung im OR
- Mischform
Der Verwaltungsrat übt einen Teil der Geschäftsleitung aus (Board System)
Zwingende Aufgaben des Verwaltungsrates
Oberleitung der Gesellschaft und Erteilung der nötigen Weisungen
Festlegung der Organisation
Finanzverantwortung
Bestellung und Beaufsichtigung der Geschäftsführung
Erstellung von Geschäftsbericht sowie Vorbereitung der GV und Ausführung ihrer Beschlüsse
Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung
Décharge (Entlastung)
Entlastungsbeschluss hat zur Folge, dass diejenigen Aktionäre und Aktionärinnen, die der Entlastung zustimmten, für das betreffende Geschäftsjahr ihr gerichtliches Klagerecht gegenüber dem VR verlieren.
Die, die nicht zustimmend oder sich enthaltend, verlieren ihr Klagerecht erst sechs Monate nach einem solchen Beschluss.
CEO
CFO
Chief Executive Officer - Geschätsführer oder Vorstnd/Präsident der Geschäftsleitung
Chief Financial Officer - Finanzvorstand eines Aktiengesellschaft
- C..O -> Kategorie Manager
Primärer Sektor
Sekundärer Sektor
Tertiärer Sektor
Grund-und Rohstoff Bereitstellung (Land-, Forstwirtschaft und Fischerei)
Industrieller Sektor
Dienstleistungen
Meiste Unternehmen in der Schweiz sind..
KMUs (<250 Mitarbeiter), im 3. Sektor und Einzelfirmen
Rechtsform
Rehtliche Struktur des Unternehmens
Entscheidungskriterien Wahl der Rechtsform
- Kapital
- Risiko/Haftung
- Unabhängigkeit
- Steuern
- Soziale Sicherheit
Rechtsformen
grobe Unterteilung
- 1 Person: Einzelfirma
- mehrere: Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Sonstige
- Personengesellschaften
- Kapitalgesellschaften
- Sonstige
- Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft
- Aktiengesellschaft, GmbH
- Verein, Stiftung, Genossenschaft
Einzelfirma
1 Person, haftet mit gesamtem Vermögen, keine Eigenkapitalvorschrift, kein spezieller Gründungsakt nötig, Firmenname muss Name des Gründers beinhalten
Ab Jahresumsatz 100'000 Handelsregistereintrag zwingend -> doppelte Buchführung, Name geschützt, Betreiung auf Konkurs
Einfache Gesellschaft
Vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes
Eintrag Handelsregister nicht möglich
unbeschränkte Haftung
Gründung braucht keine spezielle Form
Kollektivgesellschaft
mehrere natürliche Personen, nach kaufmännischen Regeln geführte Firma, Firmenname muss Namen enthalten, Gesellschaft selbst nicht steuerpflichtig, Haftung mit Privatvermögen unbeschränkt bis 5 Jahre nach Auflösung, braucht Gesellschaftsvertrag, Handelsregistereintrag obligatorisch
Kein Mindestkapital erforderlich
Akteingesellschaft
eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen
Firmenname frei wählbar, Zusatz AG
Haftung nur Gesellschaftsvermögen (Aktienkapital der Beteiligten)
separate Besteuerung der AG
mind 100'000 Aktenkapital, mind 50'000 oder 20% eingezahlt (auch Sacheinlagen)
Verwaltungsrat, Namen publiziert, GV als oberstes Organ, obligatorischer Geschätsbericht
GmbH
Mischform aus Aktien und Kollektivgesellschaft
mind 20'000 (einbezahlt oder Sacheinlagen)
Mind. Einlage/Gesellschafter 100.-, Eigentümer Einlagen im Handelsregister
Haftung: Stammkapital
Firmenname frei, Zusatz Gmbh oder mbH
Doppelbesteuerung, Geschäftsführung = Gesellschafter; GV oberstes Organ
Kommanditgesellschaft
2 oder mehr natürliche Personen, Gesellschftsvertrag
Handelsregistereintrag obligatorisch
Komplementär - haftet privat unbeschränkt, Kommanditäre - nur mit Einlagen(beschränkte Kontrollrechte, auch juristische Pers)
Unternehmen selbst steuerpflichtig
Firmenschutz (Name) beschränkt auf Ort des Sitzes
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