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Bundesverfassung und Sozialversicherung

Bundesverfassung Das schweizerische Sozialwesen Sozialhilfe und Sozialversicherung Das Drei-Säulen-Prinzip der Sozialversicherung

Bundesverfassung Das schweizerische Sozialwesen Sozialhilfe und Sozialversicherung Das Drei-Säulen-Prinzip der Sozialversicherung

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Kartei Details

Karten 11
Lernende 32
Sprache Deutsch
Kategorie Pädagogik
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 23.01.2013 / 05.01.2023
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
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erläutere und erkläre Artikel 12 von der Bundsverfassung

Recht auf Hilfe in Notlagen

Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.

eräutere und erkläre Artikel 41 aus der Bundesverfassung

 

Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass:

a.
jede Person an der sozialen Sicherheit teilhat;
b.
jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält;
c.
Familien als Gemeinschaften von Erwachsenen und Kindern geschützt und gefördert werden;
d.
Erwerbsfähige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können;
e.
Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können;
f.
Kinder und Jugendliche sowie Personen im erwerbsfähigen Alter sich nach ihren Fähigkeiten bilden, aus- und weiterbilden können;
g.
Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen gefördert und in ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration unterstützt werden.

2 Bund und Kantone setzen sich dafür ein, dass jede Person gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Verwaisung und Verwitwung gesichert ist.

3 Sie streben die Sozialziele im Rahmen ihrer verfassungsmässigen Zuständigkeiten und ihrer verfügbaren Mittel an.

4 Aus den Sozialzielen können keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden.

erkläre den Unterschied zwishen Sozialversicherungssystem und Sozialhilfesystem

Sozialversicherungssystem = Kausalitätsprinzip
Leistungsgrund: Ausgangspunkt sind Ursachen (Krankheit, Unfall, Invalidität)
Leistungsziel: Existenzminimum und Lebensstandard
Regelungsebene: Bund

Sozialhilfesystem = Finalitätsprinzip
Leistungsgrund: Tatsache der Hilfsbedürftigkeit ist wichtig, nicht deren Ursache
Leistungsziel: Existenzminimum
Regelungsebene: Kantone/Gemeinde

 

Erklären Sie das Drei-Säulen-Prinzip der Sozialversicherungen.

 

1. Säule:
Staatliche Vorsorge
Existenzbedarf durch AHV / IV und Ergänzungsleistungen gedeckt

2. Säule:
Berufliche Vorsorge
Fortführung der gewohnten Lebenshaltung BVG/UVG

3. Säule:
Private Vorsorge
Individuelle Ergänzung / Freie- Gebundenevorsorge steuerbegünstigtes Vorsorgesparen

 

Zählen Sie auf, woher ein Heim sein Geld bekommt.

 

Das Heim erhält Geld von den Klienten, dem Staat, vom Produkteverkauf und von Spendern.

 

Erklären Sie den Begriff «Non-Profit-Organisation».

 

Einen Betrieb, der keinen (oder nur einen in bestimmtem Rahmen definierten) Gewinn erzielen darf, nennt man Non-Profit-Organisation.

 

Was ist ein Budget und wie wird es erstellt?

 

Ein Budget stellt eine Finanzprognose für einen Betrieb dar, die sich auf eine bestimmte Periode (z. B. ein Jahr) bezieht. Es wird erstellt durch Erfahrungswerte, genaue Detailberechnungen und Offerteinholungen für spezielle Ausgaben.

Aus welchen beiden grossen Teilen besteht die Erfolgsrechnung?

 

Die Erfolgsrechnung bildet Gewinn und Verlust ab, d. h., sie besteht aus Einnahmen und Ausgaben.