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Bürgerliches Recht, §9 Sekundäre Leistungsinhalte

WS 2011/12

WS 2011/12


Kartei Details

Karten 12
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 14.01.2012 / 26.09.2017
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Wie definiert man den Schaden?

Schaden ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Vermögen nach dem schädigenden Ereignis und dem hypothetischen Vermögen ohne das schädigende Ereignis. Dabei sind Vorteile und Nachteile zu saldieren.

Welche Schadensarten kennen Sie?

Materielle und immaterielle Schäden; Sachschäden, Vermögensschäden; unmittelbare und mittelbare Schäden; Erfüllungs- und Vertrauensschäden.

Hat der Schuldner den Schadensersatz in Natur oder in Geld zu erbringen?

Nach § 249 I BGB grundsätzlich in Natur - praktisch aber immer in Geld, §§ 250, 251 BGB.

Was besagt der Grundsatz der Verschuldenshaftung?

Im Zivilrecht muss ein Schädiger nur bei Verschulden Schadensersatz leisten, Ausnahmen sind die Fälle der Gefährdungshaftung.

Welche Schuldformen kennen Sie?

Die verschiedenen Vorsatz- und Fahrlässigkeitsformen.

Kommt im BGB die Haftung nur für eigenes oder auch für fremdes Verschulden in Betracht?

Zunächst für eigenes; über § 278 BGB im Rahmen eines Schuldverhältnisses auch für fremdes Verschulden; die deliktische Dritthaftung ergibt sich aus § 831 BGB.

Wer ist Erfüllungsgehilfe?

Wer mit dem Wissen des Schuldners bei der Erfüllung von Verbindlichkeiten des Schuldners tätig wird.

Wie ist ein Mitverschulden des Geschädigten zu berücksichtigen?

Schadensmindernd, § 254 BGB.