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Buchführung

BiBu - Buchführung

BiBu - Buchführung


Kartei Details

Karten 27
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 10.12.2015 / 19.12.2015
Lizenzierung Keine Angabe
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Buchführung

Funktionen / Bereiche

Funktionen

- Dokumentation durch Erfassung

- Kontrolle durch Überwachen

- Steuerung durch Analyse

- Bewertung

- Maßnahmen der Wertbewegungen

Bereiche

- Buchführung

- KLR

- Statistik

- Planungsrechnung

Buchführunge

Motivation / Öffentliches Interesse

Motivation

- um den Überblick zu behalten müssen alle Geschäftsvorfälle aufgezeichnet werden ⇒ Bücher führen

- die Aufzeichnung ermöglicht festzustellenb: den Gewinn oder Verlust des Unternehmens und die Besitzverhältnisse

Öffentliches Interesse

- Grundlage einer gerechten und gleichmäßigen Besteuerung

- Information für Aktionäre, Lieferanten und Interessenten über die Lage des Unternehmens

Kontenrahmen

- haben bis zu 10 Kontenklassen

- jede Kontenklasse kann bis zu 10 Kontengruppen haben

Schema

Bilanz

§ 266 HGB

Schema

Bilanz / Inventar

Bilanz

gedrängte und gegliederte Gegenüberstellung von Vermögen und Kapitalk, begründet auf das Inventar (Vermögensverzeichnis)

Inventar

eine ins einzelne gehende Aufstellung aller Vermögens- und Schuldenpositionen, festgestellt durch Inventur § 240 HGB

GuV

§ 275 HGB

Staffelform als verbindliche Darstellung.

- keine zweiseitige Kontenform

- eine einzige Zahlenreihe durch Zu- und Abschreibung mit jeweiligen Saldo (Zwischenergeniss möglich)

GuV

Wahlrecht § 275 HGB

Gesamtkostenverfahren

- Kosenkonten werden mit dem Konto "Betriebsergenis" abgeschlossen und dort den Erlösen gegenüber gestellt

- Feststellung der Bestandsveränderungen, da Kosten bezogen auf erzeugte Leistung und Erlöse auf die abgesetzte Leistung sich beziehen

Umsatzkostenverfahren

- der gesamte Verkaufserlöäs steht den Kosten der abgesetzten Leistungen (Umsatz) gegenüber

GuV

Größenabhängige Erleichterungen

§ 276 HGB kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften können Posten als Rohergebnis zusammen fassen

§ 275 (5) HGB Kleinstkapitalgesellschaften haben ein verkürztes GuV-Schema