
Brennpunkt (32): Weltweite Verflechtung – Globalisierung
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Lernkarteien erstellen oder kopieren
Mit einem Upgrade kannst du unlimitiert Lernkarteien erstellen oder kopieren und viele Zusatzfunktionen mehr nutzen.
Kartei Details
Karten | 24 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | VWL |
Stufe | Berufslehre |
Copyright | STR teachware |
Erstellt / Aktualisiert | 19.08.2014 / 06.06.2025 |
Lernkarteien erstellen oder kopieren
Mit einem Upgrade kannst du unlimitiert Lernkarteien erstellen oder kopieren und viele Zusatzfunktionen mehr nutzen.
Sammlung
Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft
Globalisierung
Unter Globalisierung verstehen wir die Entstehung weltumfassender Märkte und die Internationalisierung der Güter-, Kapital- und Arbeitsmärkte. Daraus ergibt sich eine globale Verflechtung sowie ein reger weltweiter Austausch in den Bereichen Wirtschaft, Politik, Kultur und Umwelt.
Unter der internationalen Arbeitsteilung verstehen wir die Spezialisierung einzelner Nationalstaaten auf die Produktion weniger Güter und Dienstleistungen, die durch ein funktionierendes Aussenhandelssystem ausgetauscht werden können.
In der ersten industriellen Revolution (Ende des 18., Anfang des 19. Jhdt) entstanden Grossindustrien, in denen die Güter maschinell – und nicht mehr wie bisher in Handarbeit – hergestellt wurden. Eisenbahnnetze und dampfbetriebene Schiffe sorgten für den zunehmend günstigeren Transport. Die Güter wurden mit Handelsflotten unter militärischem Schutz auf dem damaligen Weltmarkt verteilt.
Zweite industrielle Revolution
Ende des 19. bis Anfang des 20. Jhdt: Nutzung von Elektrizität als Hauptenergieform; von den USA ausgehende Fliessbandfertigung → Güter können in noch grösserem Umfang und zu tieferen Produktionskosten pro Stück hergestellt werden.
Mit Freihandel bezeichnen wir den ungehinderten, internationalen Handel von Gütern (Waren- und Dienstleistungen), frei von jeglicher handelspolitischer Beeinflussung.
Unter Protektionismus verstehen wir staatliche Massnahmen zum Schutz der eigenen Wirtschaft vor der ausländischen Konkurrenz (Einfuhrzölle, Einfuhrquoten, Einfuhrverbote, Vorschriften über technische Normen oder auch Exportsubventionen).
Tarifäre / nicht-tarifäre Handelshemmnisse
Staatliche Massnahmen zum Schutz der eigenen Wirtschaft.
Tarifäre Massnahmen sind Zölle (vor allem Einfuhrzölle; engl. tariff = Zoll);
Nicht-tarifäre Massnahmen Einfuhrquoten, Einfuhrverbote, Vorschriften über technische Normen oder auch Exportsubventionen.
Ein Einführzoll ist eine indirekte Steuer, die erhoben wird, um den einheimischen Markt vor der Einfuhr billiger Produkte zu schützen (dadurch wird die Konkurrenzfähigkeit der einheimischen Produzenten gegenüber den ausländischen Anbietern erhöht).
Mittels Einfuhrquoten (oder Kontingenten) können inländische Produzenten geschützt werden; für einheimische Produzenten resultiert daraus eine «Garantie», ihre Produkte absetzen zu können.
(Staatliches) Verbot, bestimmte Artikel einzuführen; gilt in der Schweiz z.B. für Serienfeuerwaffen.
Technische Normen
Vorschriften oder Regeln für die konkrete Ausgestaltung von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren. Grundsätzlich fördern international anerkannte Normen den internationalen Handel (sie dienen der Qualitätssicherung oder dem Schutz der Sicherheit der Konsumenten). Durch ihre individuelle Ausgestaltung in einem einzelnen Land kann aber der internationale Güteraustausch auch behindert werden.
(Staatliche) Zuschüsse an Unternehmungen, die Produkte exportieren (ausführen); häufig im Bereich von landwirtschaftlichen Produkten (zählen zu den protektionistischen Massnahmen).
Zusammenschlüsse mehrerer Staaten, welche gemeinsame, überstaatliche Aufgaben erfüllen; Wirtschaftsorganisationen dienen der Vereinfachung des Güteraustausches und der Verbesserung der wirtschaftlichen Aktivitäten ganz allgemein.
Welthandelsorganisation (WTO)
Die Welthandelsorganisation WTO (World Trade Organization) enstand 1995 aus dem «allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen» (GATT, General Agreement on Tariffs and Trade), in dem vor 1994 Regeln für den internationalen Handel festgelegt waren.
Ziel der WTO ist die Förderung des Freihandels und der Abbau von Handelshemnissen.
Dieses Prinzip besagt, dass die WTO-Mitgliedsländer sich gegenseitig gleich behandeln müssen. Falls ein WTO-Mitglied mit einem anderen Staat Handelserleichterung vereinbart, muss es diese Erleichterungen auch allen anderen WTO-Mitgliedsstaaten zugestehen.
Gemäss diesem Prinzip werden die WTO-Mitglieder verpflichtet, Importgüter aus anderen WTO-Ländern genauso zu behandeln, wie gleichartige, im Inland hergestellte Produkte.
Freihandelsabkommen
Mit einem Freihandelsabkommen, einem völkerrechtlichen Vertrag, vereinbaren zwei Staaten den freien Handel untereinander.
Vertragsinhalt ist in der Regel die Beseitigung von Zöllen sowie weiterer, nicht-tarifärer Handelsbeschränkungen.
In der UNO (United Nations Organization), der wichtigsten Organisation von weltweiter Bedeutung, beteiligen sich 193 Mitgliedstaaten an Diskussionen und Entscheidungen zu globalen Themen von Sicherheit, Frieden, Armutsbekämpfung und Menschenrechten, bis hin zum Schutz unserer natürlichen Ressourcen (die Schweiz = Mitglied seit 2002).
Entwicklungsorganisation mit knapp 190 Mitgliedstaaten, deren Ziel die Förderung von Wirtschaftswachstum, Armutsbekämpfung und gute Regierungsführung ist. Vergibt langfristige Darlehen (15 – 20 Jahre) an Regierungen von Entwicklungs- und Schwellenländer, um wirtschaftliche Entwicklungsprojekte zu ermöglichen
Internationaler Währungsfonds (IWF)
Der IWF (engl. IMF, International Monetary Fund) ist eine Teilorganisation der Vereinten Nationen bestehend aus knapp 190 Mitgliedstaaten.
Er soll die internationale Zusammenarbeit in der Geld- und Währungspolitik und im internationalen Handel fördern,
die Finanzstabilität sicherstellen sowie das Wirtschaftswachstum und die Armutsbekämpfung in den Mitgliedstaaten vorantreiben (Schweiz = Mitglied seit 1992).
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Die OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development), mit Sitz in Paris, umfasst 34 Mitgliedstaaten, darunter auch die Schweiz.
Ziel ist die Förderung des freien Welthandels und die Entwicklung ihrer Mitglieds-, als auch Nichtmitgliedsländer.
Die EFTA (European Free Trade Association), umfasst Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Das ursprüngliche Ziel dieser 1960 gegründeten Organisation war die Beseitigung der Zölle auf Industrieprodukten unter den Mitgliedstaaten.
Europäische Union (EU)
Die EU ist ein Zusammenschluss von 28 Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Steigerung des Wohlstands, der Schaffung von Arbeitsplätzen und dem Fernziel eines schrittweisen politischen Zusammenschlusses der Staaten Europas.
Die Schweiz ist nicht Mitglied, obwohl rund 56% der Schweizer Exporte in die EU gehen (= wichtigster Handelspartner).
Bilaterale Verträge
Ein bilateraler Vertrag ist grundsätzlich ein Vertrag zwischen zwei Parteien (bi = 2).
In der Schweiz verstehen wir unter «den Bilateralen» jene Abkommen, welche die Beziehungen der Schweiz mit der Europäischen Union EU regeln.
-
- 1 / 24
-