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Brennpunkt (09): Sachenrecht

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Kartei Details

Karten 18
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Berufslehre
Copyright STR teachware
Erstellt / Aktualisiert 09.03.2013 / 10.04.2024

Sammlung

Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft

Sachenrecht

Befasst sich mit «Sachen»; ordnet die verschiedenen Sachen ihren Besitzern und Eigentümern zu.

Materielle Sachen

Sachen, die körperlich vorhanden sind.

Unbewegliche Sachen

Grundeigentum (z.B. Liegenschaften, Grundstücke oder Stockwerkeigentum)

Bewegliche Sachen

= "Fahrniseigentum" (z.B. Fahrzeuge, Möbel)

Tiere

Gemäss Art. 641a ZGB keine Sachen, gelten aber dann als Sachen, wenn keine besonderen Regeln bestehen

Immaterielle Sachen

Sachen, die körperlich nicht vorhanden sind, z.B. Patente oder musikalische Werke.

Eigentum

Das Eigentum verkörpert die alleinige Herrschaft und das freie Verfügungsrecht über eine Sache.

Fahrniseigentum

= bewegliche, körperliche Sachen.