Brennpunkt (09): Sachenrecht
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Kartei Details
Karten | 18 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Berufslehre |
Copyright | STR teachware |
Erstellt / Aktualisiert | 09.03.2013 / 10.04.2024 |
Sammlung
Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft
Sachenrecht
Befasst sich mit «Sachen»; ordnet die verschiedenen Sachen ihren Besitzern und Eigentümern zu.
Sachen, die körperlich vorhanden sind.
Grundeigentum (z.B. Liegenschaften, Grundstücke oder Stockwerkeigentum)
= "Fahrniseigentum" (z.B. Fahrzeuge, Möbel)
Gemäss Art. 641a ZGB keine Sachen, gelten aber dann als Sachen, wenn keine besonderen Regeln bestehen
Immaterielle Sachen
Sachen, die körperlich nicht vorhanden sind, z.B. Patente oder musikalische Werke.
Das Eigentum verkörpert die alleinige Herrschaft und das freie Verfügungsrecht über eine Sache.
= bewegliche, körperliche Sachen.