Brennpunkt (08): Personenrecht
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Set of flashcards Details
Flashcards | 21 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Vocational School |
Copyright | STR teachware |
Created / Updated | 06.03.2013 / 12.09.2024 |
Bundle
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Allgemeine Rechtsgrundsätze des ZGB
Artikel 1 bis 10 ZGB; enthalten Rechtsgrundsätze, die auf grosse Teile des übrigen Rechts anwendbar sind.
'Gewohnheiten', d.h. Vorschriften, die auch ohne schriftliche Fixierung von den Gerichten anerkannt werden (wird auch als 'Übung' oder 'Ortsgebrauch' bezeichnet).
Richterliches Ermessen
Finden einer angemessenen Lösung in einem konkreten Fall durch den Ermessensspielraum des Gerichts.
Handeln nach Treu und Glauben
Faires, korrektes und anständiges Verhalten bei Verhandlungen und Absprachen; z.B. Pflicht, offen auf Fragen der anderen Vertragspartei zu antworten. (Entspricht vereinfacht gesagt einer 'Anweisung', wie man sich verhalten soll.)
Schutz des guten Glaubens
Vermutung, dass sich eine Person in einer bstimmten Situation rechtlich korrekt verhält, auch wenn ein Rechtsmangel besteht.
Diejenige Person hat einen Sachverhalt zu beweisen, die daraus Rechte ableitet.
Personenrecht
Beschreibt Rechte und Pflichten der Menschen (Erster Teil, erstes Kapitel des ZGB).
Mensch; für alle Menschen bestehen in den Schranken der Rechtsordnung die gleiche Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben.