Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft
Allgemeine Rechtsgrundsätze des ZGB
Artikel 1 bis 10 ZGB; enthalten Rechtsgrundsätze, die auf grosse Teile des übrigen Rechts anwendbar sind.
Richterliches Ermessen
Finden einer angemessenen Lösung in einem konkreten Fall durch den Ermessensspielraum des Gerichts.
Handeln nach Treu und Glauben
Faires, korrektes und anständiges Verhalten bei Verhandlungen und Absprachen; z.B. Pflicht, offen auf Fragen der anderen Vertragspartei zu antworten. (Entspricht vereinfacht gesagt einer 'Anweisung', wie man sich verhalten soll.)
Schutz des guten Glaubens
Vermutung, dass sich eine Person in einer bstimmten Situation rechtlich korrekt verhält, auch wenn ein Rechtsmangel besteht.
Personenrecht
Beschreibt Rechte und Pflichten der Menschen (Erster Teil, erstes Kapitel des ZGB).