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Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft
Sprache Deutsch
Stufe Berufslehre
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Erstellt / Aktualisiert 02.09.2012 / 05.03.2023

Sammlung

Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft

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Rechtsformen

Die Rechtsform definiert den rechtlichen Rahmen einer Unternehmung, sie bestimmt damit Faktoren wie:

– Geschäftsführung,

– Kapitalbeschaffung, 

– Haftung, 

– Steuerpflicht, 

– Firmenname

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Einzelunternehmung

Unternehmung, mit einer einzelnen Person als Eigentümer/in.

Es gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie für eine Privatperson (keine spezielle Rechtsform).

1) Geschftsführung: Eigentümer alleine

2) Kapitalbeschaffung: Eigentümer, Kredite

3) Haftung: Eigentümer alleine mit seinem gesamtem (auch privaten) Vermögen

4) Steuerpflicht: nur Eigentümer

5) Firmenname: enthält den Namen des Eigentümers/der Eigentümerin

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Gesellschaftsunternehmungen

Unternehmungen, bei denen zwei oder mehrere Personen beteiligt sind. Rechtliche Grundlagen in einem Vertrag oder mit Statuten definiert; Unterteilung in Handelsgesellschaften und Genossenschaften.

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Handelsgesellschaft

Unternehmungsform mit dem Hauptzweck, Einkommen für die Gesellschafter zu erzielen.

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Genossenschaft

Unternehmungsform (Rechtsform), bei der die gemeinsame Selbsthilfe Hauptzweck des Zusammenschlusses ist.

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Personengesellschaft

Unternehmungsform (Rechtsform), bei der die Mitarbeit der einzelnen Gesellschafter im Geschäft im Vordergrund steht.

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Kollektivgesellschaft

Unternehmungsform (Rechtsform), bei der die Geschäftsführung auf mehrere Personen aufgeteilt wird; die persönliche Zusammenarbeit der Gesellschafter steht im Vordergrund.

Motivation dazu ist oft die Risikoverteilung; die Gesellschafter haften mit dem Geschäfts- und ihrem Privatvermögen für Schulden der Unternehmung.

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Kapitalgesellschaften

Unternehmungenformen (Rechtsformen) mit den Hauptmerkmalen Kapitalbeteiligung und Kapitalbeschaffung.