Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft
Rechtsformen
Die Rechtsform definiert den rechtlichen Rahmen einer Unternehmung, sie bestimmt damit Faktoren wie:
– Geschäftsführung,
– Kapitalbeschaffung,
– Haftung,
– Steuerpflicht,
– Firmenname
Einzelunternehmung
Unternehmung, mit einer einzelnen Person als Eigentümer/in.
Es gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie für eine Privatperson (keine spezielle Rechtsform).
1) Geschftsführung: Eigentümer alleine
2) Kapitalbeschaffung: Eigentümer, Kredite
3) Haftung: Eigentümer alleine mit seinem gesamtem (auch privaten) Vermögen
4) Steuerpflicht: nur Eigentümer
5) Firmenname: enthält den Namen des Eigentümers/der Eigentümerin
Gesellschaftsunternehmungen
Unternehmungen, bei denen zwei oder mehrere Personen beteiligt sind. Rechtliche Grundlagen in einem Vertrag oder mit Statuten definiert; Unterteilung in Handelsgesellschaften und Genossenschaften.
Handelsgesellschaft
Unternehmungsform mit dem Hauptzweck, Einkommen für die Gesellschafter zu erzielen.
Genossenschaft
Unternehmungsform (Rechtsform), bei der die gemeinsame Selbsthilfe Hauptzweck des Zusammenschlusses ist.
Personengesellschaft
Unternehmungsform (Rechtsform), bei der die Mitarbeit der einzelnen Gesellschafter im Geschäft im Vordergrund steht.
Kollektivgesellschaft
Unternehmungsform (Rechtsform), bei der die Geschäftsführung auf mehrere Personen aufgeteilt wird; die persönliche Zusammenarbeit der Gesellschafter steht im Vordergrund.
Motivation dazu ist oft die Risikoverteilung; die Gesellschafter haften mit dem Geschäfts- und ihrem Privatvermögen für Schulden der Unternehmung.
Kapitalgesellschaften
Unternehmungenformen (Rechtsformen) mit den Hauptmerkmalen Kapitalbeteiligung und Kapitalbeschaffung.