
Brennpunkt (01): Erste Übersicht über die Wirtschaft
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Kartei Details
Karten | 72 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Berufslehre |
Copyright | STR teachware |
Erstellt / Aktualisiert | 02.09.2012 / 09.11.2023 |
Sammlung
Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft
Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen
Unternehmungen, an denen neben Privatpersonen auch der Staat beteiligt ist, z.B. Schweizerische Nationalbank, Flughafen Zürich AG und viele Elektrizitätswerke.
Firmenrecht
Das Firmenrecht definiert die rechtlichen Regelungen zur Gestaltung des Geschäftsnamens.
Firma
rechtlich: Bezeichnung für den Geschäftsnamen, unter dem die Unternehmung in der Öffentlichkeit bekannt ist.
umgangssprachlich: Bezeichnung für ein Geschäft.
Firmenwahrheit
Name der Unternehmung muss der Wahrheit entsprechen
(keine unrichtigen oder irreführenden Angaben).
Firmenausschliesslichkeit
Jeder neue Name einer Unternehmung muss sich von demjenigen einer bereits bestehenden Unternehmung deutlich unterscheiden;
am gleichen Ort: nur eine gleichlautende Einzelunternehmung oder Kollektivgesellschaft;
schweizweit: nur einzigartige Aktiengesellschaften und Genossenschaften.
Handelsregister (HR)
Verzeichnis von rechtlich relevanten Informationen über Unternehmungen, in das jedermann Einsicht nehmen kann (= öffentliches Verzeichnis).
Handelsbetriebe
Branche/Unternehmungen, die für die Kunden Güter beschafft, in passender Auswahl lagert und mit fachlicher Beratung anbietet.
Beschaffungsfunktion
Funktion eines Handelsbetriebes:
Verteilung der Güter zwischen Produzenten und Konsumenten.
Lagerfunktion
Funktion eines Handelsbetriebes:
Bereitstellung von Gütern, damit diese sofort geliefert werden können.
Sortiments-/Beratungsfunktion
Funktion eines Handelsbetriebes:
Bereitstellung einer passenden Auswahl von Produkten mit fachkundiger Beratung.
Bruttogewinn
Ergibt sich aus Warenertrag (= Erlös aus Verkäufen) abzüglich Warenaufwand (= Kosten des Einkaufs).
Reingewinn
Ergibt sich aus Bruttogewinn abzüglich Gemeinaufwendungen (Löhne, Mietzinsen, Verwaltungsaufwand, Abschreibungen).
Grosshandel (Engroshandel)
Übernimmt Beschaffungsfunktion von Gütern bei Produzenten und leitet Rohstoffe an Fabrikationsbetriebe oder die fertigen Güter an Wiederverkäufer weiter.
Einzelhandel (Detailhandel)
Unternehmungen/Branche, welche Produkte von Grossisten aus Zentrallagern kaufen und an den Endkonsumenten weiterverkaufen.
Handelskette
Weg der Güter vom ...
> Produzenten zum
> Gross- oder Engroshandel über den
> Detailhandel zum
> Konsumenten (Endverbraucher)