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Brennpunkt (01): Erste Übersicht über die Wirtschaft

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Kartei Details

Karten 72
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Berufslehre
Copyright STR teachware
Erstellt / Aktualisiert 02.09.2012 / 09.11.2023

Sammlung

Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft

Grosse Unternehmen

Unternehmungen mit über 250 Beschäftigten.

KMU

Kleine und mittlere Unternehmungen, weniger als 250 Vollbeschäftigte,

99% aller Betriebe, beschäftigen schweizweit zwei Drittel aller Arbeitskräfte.

Rechtsformen

Die Rechtsform definiert den rechtlichen Rahmen einer Unternehmung, sie bestimmt damit Faktoren wie:

– Geschäftsführung,

– Kapitalbeschaffung, 

– Haftung, 

– Steuerpflicht, 

– Firmenname

Einzelunternehmung

Unternehmung, mit einer einzelnen Person als Eigentümer/in.

Es gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie für eine Privatperson (keine spezielle Rechtsform).

1) Geschftsführung: Eigentümer alleine

2) Kapitalbeschaffung: Eigentümer, Kredite

3) Haftung: Eigentümer alleine mit seinem gesamtem (auch privaten) Vermögen

4) Steuerpflicht: nur Eigentümer

5) Firmenname: enthält den Namen des Eigentümers/der Eigentümerin

Gesellschaftsunternehmungen

Unternehmungen, bei denen zwei oder mehrere Personen beteiligt sind. Rechtliche Grundlagen in einem Vertrag oder mit Statuten definiert; Unterteilung in Handelsgesellschaften und Genossenschaften.

Handelsgesellschaft

Unternehmungsform mit dem Hauptzweck, Einkommen für die Gesellschafter zu erzielen.

Genossenschaft

Unternehmungsform (Rechtsform), bei der die gemeinsame Selbsthilfe Hauptzweck des Zusammenschlusses ist.

Personengesellschaft

Unternehmungsform (Rechtsform), bei der die Mitarbeit der einzelnen Gesellschafter im Geschäft im Vordergrund steht.

Kollektivgesellschaft

Unternehmungsform (Rechtsform), bei der die Geschäftsführung auf mehrere Personen aufgeteilt wird; die persönliche Zusammenarbeit der Gesellschafter steht im Vordergrund.

Motivation dazu ist oft die Risikoverteilung; die Gesellschafter haften mit dem Geschäfts- und ihrem Privatvermögen für Schulden der Unternehmung.

Kapitalgesellschaften

Unternehmungenformen (Rechtsformen) mit den Hauptmerkmalen Kapitalbeteiligung und Kapitalbeschaffung.

Aktiengesellschaft

Unternehmungform (Rechtsform), bei der dei Kapitelbeteiligung im Vordergrund steht:

1) Geschäftsführung: Verwaltungsrat

2) Kapitalbeschaffung: Aktionäre, Kredite

3) Haftung: nur Geschäftsvermögen

4) Steuerpflicht: Unternehmung

5) Firmenname: frei wählbar, Zusatz AG

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Unternehmungsform (Rechtsform), mit Kombination der personenbezogenen Kollektivgesellschaft und der kapitalbezogenen Aktiengesellschaft:

1) Geschäftsführung: Alle Gesellschafter

2) Kapitalbeschaffung: Gesellschafter, Kredite

3) Haftung: Geschäftsvermögen

4) Steuerpflicht: Unternehmung;

5) Firmenname: frei wählbar, Zusatz GmbH

Private Unternehmungen

Unternehmungen, die vollständig in Privateigentum sind,

z.B. Novartis, Nestlé oder die UBS.

Staatliche (öffentliche) Unternehmungen

Unternehmungen, die vollständig im Eigentum des Staates sind,

z.B. SBB, Die Post oder die SUVA.

Service public

bezeichnet das «Wohl der Allgemeinheit» oder das «Öffentliche Interesse»; dabei geht es um die Berücksichtigung und den Ausgleich der unterschiedlichen Interessen in der Gesellschaft.