
Brennpunkt (01): Erste Übersicht über die Wirtschaft
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Kartei Details
Karten | 72 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Berufslehre |
Copyright | STR teachware |
Erstellt / Aktualisiert | 02.09.2012 / 09.11.2023 |
Sammlung
Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft
Grosse Unternehmen
Unternehmungen mit über 250 Beschäftigten.
KMU
Kleine und mittlere Unternehmungen, weniger als 250 Vollbeschäftigte,
99% aller Betriebe, beschäftigen schweizweit zwei Drittel aller Arbeitskräfte.
Rechtsformen
Die Rechtsform definiert den rechtlichen Rahmen einer Unternehmung, sie bestimmt damit Faktoren wie:
– Geschäftsführung,
– Kapitalbeschaffung,
– Haftung,
– Steuerpflicht,
– Firmenname
Einzelunternehmung
Unternehmung, mit einer einzelnen Person als Eigentümer/in.
Es gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie für eine Privatperson (keine spezielle Rechtsform).
1) Geschftsführung: Eigentümer alleine
2) Kapitalbeschaffung: Eigentümer, Kredite
3) Haftung: Eigentümer alleine mit seinem gesamtem (auch privaten) Vermögen
4) Steuerpflicht: nur Eigentümer
5) Firmenname: enthält den Namen des Eigentümers/der Eigentümerin
Gesellschaftsunternehmungen
Unternehmungen, bei denen zwei oder mehrere Personen beteiligt sind. Rechtliche Grundlagen in einem Vertrag oder mit Statuten definiert; Unterteilung in Handelsgesellschaften und Genossenschaften.
Handelsgesellschaft
Unternehmungsform mit dem Hauptzweck, Einkommen für die Gesellschafter zu erzielen.
Genossenschaft
Unternehmungsform (Rechtsform), bei der die gemeinsame Selbsthilfe Hauptzweck des Zusammenschlusses ist.
Personengesellschaft
Unternehmungsform (Rechtsform), bei der die Mitarbeit der einzelnen Gesellschafter im Geschäft im Vordergrund steht.
Kollektivgesellschaft
Unternehmungsform (Rechtsform), bei der die Geschäftsführung auf mehrere Personen aufgeteilt wird; die persönliche Zusammenarbeit der Gesellschafter steht im Vordergrund.
Motivation dazu ist oft die Risikoverteilung; die Gesellschafter haften mit dem Geschäfts- und ihrem Privatvermögen für Schulden der Unternehmung.
Kapitalgesellschaften
Unternehmungenformen (Rechtsformen) mit den Hauptmerkmalen Kapitalbeteiligung und Kapitalbeschaffung.
Aktiengesellschaft
Unternehmungform (Rechtsform), bei der dei Kapitelbeteiligung im Vordergrund steht:
1) Geschäftsführung: Verwaltungsrat
2) Kapitalbeschaffung: Aktionäre, Kredite
3) Haftung: nur Geschäftsvermögen
4) Steuerpflicht: Unternehmung
5) Firmenname: frei wählbar, Zusatz AG
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Unternehmungsform (Rechtsform), mit Kombination der personenbezogenen Kollektivgesellschaft und der kapitalbezogenen Aktiengesellschaft:
1) Geschäftsführung: Alle Gesellschafter
2) Kapitalbeschaffung: Gesellschafter, Kredite
3) Haftung: Geschäftsvermögen
4) Steuerpflicht: Unternehmung;
5) Firmenname: frei wählbar, Zusatz GmbH
Private Unternehmungen
Unternehmungen, die vollständig in Privateigentum sind,
z.B. Novartis, Nestlé oder die UBS.
Staatliche (öffentliche) Unternehmungen
Unternehmungen, die vollständig im Eigentum des Staates sind,
z.B. SBB, Die Post oder die SUVA.
Service public
bezeichnet das «Wohl der Allgemeinheit» oder das «Öffentliche Interesse»; dabei geht es um die Berücksichtigung und den Ausgleich der unterschiedlichen Interessen in der Gesellschaft.