Brennpunkt BWL (01): Erste Übersicht über die Wirtschaft
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
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Dienstleistungen
Güter, die nicht angefasst und nicht gelagert werden können, wie z.B. Beratung, bargeldloser Zahlungsverkehr, Informationsvermittlung via Internet.
Rechte
Alleinige Nutzung einer Erfindung (Patent) oder Genehmigung für die Nutzung einer Erfindung (Lizenz).
Konsumgüter
Güter, welche direkt dem Konsum privater Haushalte dienen ( Nahrungsmittel, Kleider, Wohnungseinrichtung).
Investitionsgüter
Güter, die im Wirtschaftsprozess zur Herstellung von Gütern verwendet werden (Werkzeuge, Maschinen, Rohstoffe).
Gebrauchsgüter
Güter, die wiederholt gebraucht werden können (z. B. Fernseher).
Verbrauchsgüter
Güter, die nur einmal genutzt werden können. Sie dienen direkt der unmittelbaren Bedürfnisbefriedigung
(Nahrungsmittel, Bekleidung, Wohnungsnutzung).
Wirtschaftssektoren
Drei Gruppen für die Gliederung von Unternehmungen (1./2./3. Sektor).
Branchen
Untergruppen der Wirtschaftssektoren, Wirtschaftszweige,
wie z.B. Banken und Versicherungen.
Erster/primärer Wirtschaftssektor
Der erste Wirtschaftssektor umfasst Unternehmungen, die sich mit der Rohstoffgewinnung befassen (Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei, Bergbau).
Zweiter/sekundärer Wirtschaftssektor
Der zweite Wirtschaftssektor umfasst Unternehmungen, die materielle Güter fabrizieren und verarbeiten.
Dritter/tertiärer Wirtschaftssektor
Der dritte Wirtschaftssektor umfasst Unternehmungen, die Dienstleistungen erbringen.
Unternehmungsgrösse
wird bestimmt durch Anzahl der Beschäftigten, Verkaufsumsatz, Kapazität, Produktionsmenge, Anzahl Filialen, Vermögen (v.a. bei Banken), Prärmienerträge (Versicherungen), Honorarvolumen (z.B. Treuhandunternehmungen).
Mikrounternehmen
Unternehmungen mit 1 bis 9 Beschäftigten.
Kleine Unternehmungen
Unternehmungen mit 10 bis 49 Beschäftigten.
Mittlere Unternehmen
Unternehmungen mit 50 bis 249 Beschäftigten.
Grosse Unternehmen
Unternehmungen mit über 250 Beschäftigten.
KMU
Kleine und mittlere Unternehmungen, weniger als 250 Vollbeschäftigte,
99% aller Betriebe, beschäftigen schweizweit zwei Drittel aller Arbeitskräfte.
Rechtsformen
Die Rechtsform definiert den rechtlichen Rahmen einer Unternehmung, sie bestimmt damit Faktoren wie:
– Geschäftsführung,
– Kapitalbeschaffung,
– Haftung,
– Steuerpflicht,
– Firmenname
Einzelunternehmung
Unternehmung, mit einer einzelnen Person als Eigentümer/in.
Es gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie für eine Privatperson (keine spezielle Rechtsform).
1) Geschftsführung: Eigentümer alleine
2) Kapitalbeschaffung: Eigentümer, Kredite
3) Haftung: Eigentümer alleine mit seinem gesamtem (auch privaten) Vermögen
4) Steuerpflicht: nur Eigentümer
5) Firmenname: enthält den Namen des Eigentümers/der Eigentümerin
Gesellschaftsunternehmungen
Unternehmungen, bei denen zwei oder mehrere Personen beteiligt sind. Rechtliche Grundlagen in einem Vertrag oder mit Statuten definiert; Unterteilung in Handelsgesellschaften und Genossenschaften.
Handelsgesellschaft
Unternehmungsform mit dem Hauptzweck, Einkommen für die Gesellschafter zu erzielen.
Genossenschaft
Unternehmungsform (Rechtsform), bei der die gemeinsame Selbsthilfe Hauptzweck des Zusammenschlusses ist.
Personengesellschaft
Unternehmungsform (Rechtsform), bei der die Mitarbeit der einzelnen Gesellschafter im Geschäft im Vordergrund steht.
Kollektivgesellschaft
Unternehmungsform (Rechtsform), bei der die Geschäftsführung auf mehrere Personen aufgeteilt wird; die persönliche Zusammenarbeit der Gesellschafter steht im Vordergrund.
Motivation dazu ist oft die Risikoverteilung; die Gesellschafter haften mit dem Geschäfts- und ihrem Privatvermögen für Schulden der Unternehmung.
Kapitalgesellschaften
Unternehmungenformen (Rechtsformen) mit den Hauptmerkmalen Kapitalbeteiligung und Kapitalbeschaffung.
Aktiengesellschaft
Unternehmungform (Rechtsform), bei der dei Kapitelbeteiligung im Vordergrund steht:
1) Geschäftsführung: Verwaltungsrat
2) Kapitalbeschaffung: Aktionäre, Kredite
3) Haftung: nur Geschäftsvermögen
4) Steuerpflicht: Unternehmung
5) Firmenname: frei wählbar, Zusatz AG
Unternehmungsform (Rechtsform), mit Kombination der personenbezogenen Kollektivgesellschaft und der kapitalbezogenen Aktiengesellschaft:
1) Geschäftsführung: Alle Gesellschafter
2) Kapitalbeschaffung: Gesellschafter, Kredite
3) Haftung: Geschäftsvermögen
4) Steuerpflicht: Unternehmung;
5) Firmenname: frei wählbar, Zusatz GmbH
Private Unternehmungen
Unternehmungen, die vollständig in Privateigentum sind,
z.B. Novartis, Nestlé oder die UBS.
Staatliche (öffentliche) Unternehmungen
Unternehmungen, die vollständig im Eigentum des Staates sind,
z.B. SBB, Die Post oder die SUVA.
Service public
bezeichnet das «Wohl der Allgemeinheit» oder das «Öffentliche Interesse»; dabei geht es um die Berücksichtigung und den Ausgleich der unterschiedlichen Interessen in der Gesellschaft.
Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen
Unternehmungen, an denen neben Privatpersonen auch der Staat beteiligt ist, z.B. Schweizerische Nationalbank, Flughafen Zürich AG und viele Elektrizitätswerke.
Firmenrecht
Das Firmenrecht definiert die rechtlichen Regelungen zur Gestaltung des Geschäftsnamens.
Firma
rechtlich: Bezeichnung für den Geschäftsnamen, unter dem die Unternehmung in der Öffentlichkeit bekannt ist.
umgangssprachlich: Bezeichnung für ein Geschäft.
Firmenwahrheit
Name der Unternehmung muss der Wahrheit entsprechen
(keine unrichtigen oder irreführenden Angaben).
Firmenausschliesslichkeit
Jeder neue Name einer Unternehmung muss sich von demjenigen einer bereits bestehenden Unternehmung deutlich unterscheiden;
am gleichen Ort: nur eine gleichlautende Einzelunternehmung oder Kollektivgesellschaft;
schweizweit: nur einzigartige Aktiengesellschaften und Genossenschaften.
Handelsregister (HR)
Verzeichnis von rechtlich relevanten Informationen über Unternehmungen, in das jedermann Einsicht nehmen kann (= öffentliches Verzeichnis).
Handelsbetriebe
Branche/Unternehmungen, die für die Kunden Güter beschafft, in passender Auswahl lagert und mit fachlicher Beratung anbietet.
Beschaffungsfunktion
Funktion eines Handelsbetriebes:
Verteilung der Güter zwischen Produzenten und Konsumenten.
Lagerfunktion
Funktion eines Handelsbetriebes:
Bereitstellung von Gütern, damit diese sofort geliefert werden können.
Sortiments-/Beratungsfunktion
Funktion eines Handelsbetriebes:
Bereitstellung einer passenden Auswahl von Produkten mit fachkundiger Beratung.