Brennpunkt BWL (01): Erste Übersicht über die Wirtschaft
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»
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Grosse Unternehmen
Unternehmungen mit über 250 Beschäftigten.
KMU
Kleine und mittlere Unternehmungen, weniger als 250 Vollbeschäftigte,
99% aller Betriebe, beschäftigen schweizweit zwei Drittel aller Arbeitskräfte.
Rechtsformen
Die Rechtsform definiert den rechtlichen Rahmen einer Unternehmung, sie bestimmt damit Faktoren wie:
– Geschäftsführung,
– Kapitalbeschaffung,
– Haftung,
– Steuerpflicht,
– Firmenname
Einzelunternehmung
Unternehmung, mit einer einzelnen Person als Eigentümer/in.
Es gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie für eine Privatperson (keine spezielle Rechtsform).
1) Geschftsführung: Eigentümer alleine
2) Kapitalbeschaffung: Eigentümer, Kredite
3) Haftung: Eigentümer alleine mit seinem gesamtem (auch privaten) Vermögen
4) Steuerpflicht: nur Eigentümer
5) Firmenname: enthält den Namen des Eigentümers/der Eigentümerin
Gesellschaftsunternehmungen
Unternehmungen, bei denen zwei oder mehrere Personen beteiligt sind. Rechtliche Grundlagen in einem Vertrag oder mit Statuten definiert; Unterteilung in Handelsgesellschaften und Genossenschaften.
Handelsgesellschaft
Unternehmungsform mit dem Hauptzweck, Einkommen für die Gesellschafter zu erzielen.
Genossenschaft
Unternehmungsform (Rechtsform), bei der die gemeinsame Selbsthilfe Hauptzweck des Zusammenschlusses ist.
Personengesellschaft
Unternehmungsform (Rechtsform), bei der die Mitarbeit der einzelnen Gesellschafter im Geschäft im Vordergrund steht.
Kollektivgesellschaft
Unternehmungsform (Rechtsform), bei der die Geschäftsführung auf mehrere Personen aufgeteilt wird; die persönliche Zusammenarbeit der Gesellschafter steht im Vordergrund.
Motivation dazu ist oft die Risikoverteilung; die Gesellschafter haften mit dem Geschäfts- und ihrem Privatvermögen für Schulden der Unternehmung.
Kapitalgesellschaften
Unternehmungenformen (Rechtsformen) mit den Hauptmerkmalen Kapitalbeteiligung und Kapitalbeschaffung.
Aktiengesellschaft
Unternehmungform (Rechtsform), bei der dei Kapitelbeteiligung im Vordergrund steht:
1) Geschäftsführung: Verwaltungsrat
2) Kapitalbeschaffung: Aktionäre, Kredite
3) Haftung: nur Geschäftsvermögen
4) Steuerpflicht: Unternehmung
5) Firmenname: frei wählbar, Zusatz AG
Unternehmungsform (Rechtsform), mit Kombination der personenbezogenen Kollektivgesellschaft und der kapitalbezogenen Aktiengesellschaft:
1) Geschäftsführung: Alle Gesellschafter
2) Kapitalbeschaffung: Gesellschafter, Kredite
3) Haftung: Geschäftsvermögen
4) Steuerpflicht: Unternehmung;
5) Firmenname: frei wählbar, Zusatz GmbH
Private Unternehmungen
Unternehmungen, die vollständig in Privateigentum sind,
z.B. Novartis, Nestlé oder die UBS.
Staatliche (öffentliche) Unternehmungen
Unternehmungen, die vollständig im Eigentum des Staates sind,
z.B. SBB, Die Post oder die SUVA.
Service public
bezeichnet das «Wohl der Allgemeinheit» oder das «Öffentliche Interesse»; dabei geht es um die Berücksichtigung und den Ausgleich der unterschiedlichen Interessen in der Gesellschaft.
Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen
Unternehmungen, an denen neben Privatpersonen auch der Staat beteiligt ist, z.B. Schweizerische Nationalbank, Flughafen Zürich AG und viele Elektrizitätswerke.
Firmenrecht
Das Firmenrecht definiert die rechtlichen Regelungen zur Gestaltung des Geschäftsnamens.
Firma
rechtlich: Bezeichnung für den Geschäftsnamen, unter dem die Unternehmung in der Öffentlichkeit bekannt ist.
umgangssprachlich: Bezeichnung für ein Geschäft.
Firmenwahrheit
Name der Unternehmung muss der Wahrheit entsprechen
(keine unrichtigen oder irreführenden Angaben).
Firmenausschliesslichkeit
Jeder neue Name einer Unternehmung muss sich von demjenigen einer bereits bestehenden Unternehmung deutlich unterscheiden;
am gleichen Ort: nur eine gleichlautende Einzelunternehmung oder Kollektivgesellschaft;
schweizweit: nur einzigartige Aktiengesellschaften und Genossenschaften.
Handelsregister (HR)
Verzeichnis von rechtlich relevanten Informationen über Unternehmungen, in das jedermann Einsicht nehmen kann (= öffentliches Verzeichnis).
Handelsbetriebe
Branche/Unternehmungen, die für die Kunden Güter beschafft, in passender Auswahl lagert und mit fachlicher Beratung anbietet.
Beschaffungsfunktion
Funktion eines Handelsbetriebes:
Verteilung der Güter zwischen Produzenten und Konsumenten.
Lagerfunktion
Funktion eines Handelsbetriebes:
Bereitstellung von Gütern, damit diese sofort geliefert werden können.
Sortiments-/Beratungsfunktion
Funktion eines Handelsbetriebes:
Bereitstellung einer passenden Auswahl von Produkten mit fachkundiger Beratung.
Bruttogewinn
Ergibt sich aus Warenertrag (= Erlös aus Verkäufen) abzüglich Warenaufwand (= Kosten des Einkaufs).
Reingewinn
Ergibt sich aus Bruttogewinn abzüglich Gemeinaufwendungen (Löhne, Mietzinsen, Verwaltungsaufwand, Abschreibungen).
Grosshandel (Engroshandel)
Übernimmt Beschaffungsfunktion von Gütern bei Produzenten und leitet Rohstoffe an Fabrikationsbetriebe oder die fertigen Güter an Wiederverkäufer weiter.
Einzelhandel (Detailhandel)
Unternehmungen/Branche, welche Produkte von Grossisten aus Zentrallagern kaufen und an den Endkonsumenten weiterverkaufen.
Handelskette
Weg der Güter vom ...
> Produzenten zum
> Gross- oder Engroshandel über den
> Detailhandel zum
> Konsumenten (Endverbraucher)
Banken
Branche/Unternehmungen, welche die Wirtschaftsteilnehmer mit genügend Kapital versorgen, den Zahlungsverkehr sicherstellen und für Kunden An- und Verkauf von Wertpapieren im Börsenverkehr erledigen.
Zinsdifferenzgeschäft
Hauptaufgabe der Banken: Kreditvermittlung
wird eingeteilt in das Aktivgeschäft und das Passivgeschäft.
Kommissionsgeschäft
(auch indifferente oder bilanzneutrale Geschäfte)
Dienstleistung der Banken in den Bereichen Zahlungsvermittlung und Effektengeschäft (An- und Verkauf von Wertpapieren, Anlageberatung und Vermögensverwaltung).
Versicherungen
Unternehmungen/Branche, welche ihre Kunden vor finanziellen Folgen eines Schadens teilweise oder vollumfänglich schützt.
Solidaritätsprinzip
Grundprinzip der Versicherungen:
Erleidet jemand aus der Gemeinschaft einen Schaden, werden die finanziellen Folgen aus den Prämien aller Versicherten bezahlt.
Prämie
Geldbetrag, den die Versicherten der Versicherungsgesellschaft als Entgelt für den Versicherungsschutz überweisen.
Police
Dokument, in dem der Inhalt des Versicherungsvertrages (Rechte und Pflichten der Vertragspartner) festgehalten werden.
Personenversicherung
Versicherungen, mit denen Personen hinsichtlich Heilungskosten, Erwerbsausfall, Alter oder Tod geschützt werden,
z.B. AHV, Pensionskassen oder Lebensversicherungen.
Sachversicherung
Versicherung, mit der Schäden gedeckt werden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Gütern oder Waren entstehen.
Vermögensversicherung
Versicherung, mit der Geldzahlungen gedeckt werden, die durch Haftpflichtansprüche entstehen.