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Brennpunkt BWL (01): Erste Übersicht über die Wirtschaft

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Beschreibung zu den Begriffen aus der Lehrmittelreihe «Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft»

Diese Lernkarten vermitteln grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Rechtsformen und Funktionsweisen von Unternehmungen sowie wirtschaftliche Zusammenhänge. Im Fokus stehen Themen wie Güterkreisläufe, Handelsbetriebe, Banken und Versicherungen, ergänzt durch betriebswirtschaftliche Grundbegriffe wie Gewinnberechnung oder Kapitalbeschaffung. Besonders geeignet sind sie für Lernende in der Berufslehre, die einen strukturierten Einstieg in die Betriebswirtschaftslehre benötigen.
Karten
72
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert
02.09.2012 / 17.09.2026

Sammlung

Diese Kartei ist Teil der Sammlung Brennpunkt Wirtschaft und Gesellschaft

Flashcards

Dienstleistungen

Güter, die nicht angefasst und nicht gelagert werden können, wie z.B. Beratung, bargeldloser Zahlungsverkehr, Informationsvermittlung via Internet.

Rechte

Alleinige Nutzung einer Erfindung (Patent) oder Genehmigung für die Nutzung einer Erfindung (Lizenz).

Konsumgüter

Güter, welche direkt dem Konsum privater Haushalte dienen ( Nahrungsmittel, Kleider, Wohnungseinrichtung).

Investitionsgüter

Güter, die im Wirtschaftsprozess zur Herstellung von Gütern verwendet werden (Werkzeuge, Maschinen, Rohstoffe).

Gebrauchsgüter

Güter, die wiederholt gebraucht werden können (z. B. Fernseher).

Verbrauchsgüter

Güter, die nur einmal genutzt werden können. Sie dienen direkt der unmittelbaren Bedürfnisbefriedigung

(Nahrungsmittel, Bekleidung, Wohnungsnutzung).

Wirtschaftssektoren

Drei Gruppen für die Gliederung von Unternehmungen (1./2./3. Sektor).

Branchen

Untergruppen der Wirtschaftssektoren, Wirtschaftszweige,

wie z.B. Banken und Versicherungen.

Erster/primärer Wirtschaftssektor

Der erste Wirtschaftssektor umfasst Unternehmungen, die sich mit der Rohstoffgewinnung befassen (Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei, Bergbau).

Zweiter/sekundärer Wirtschaftssektor

Der zweite Wirtschaftssektor umfasst Unternehmungen, die materielle Güter fabrizieren und verarbeiten.

Dritter/tertiärer Wirtschaftssektor

Der dritte Wirtschaftssektor umfasst Unternehmungen, die Dienstleistungen erbringen.

Unternehmungsgrösse

wird bestimmt durch Anzahl der Beschäftigten, Verkaufsumsatz, Kapazität, Produktionsmenge, Anzahl Filialen, Vermögen (v.a. bei Banken), Prärmienerträge (Versicherungen), Honorarvolumen (z.B. Treuhandunternehmungen).

Mikrounternehmen

Unternehmungen mit 1 bis 9 Beschäftigten.

Kleine Unternehmungen

Unternehmungen mit 10 bis 49 Beschäftigten.

Mittlere Unternehmen

Unternehmungen mit 50 bis 249 Beschäftigten.

Grosse Unternehmen

Unternehmungen mit über 250 Beschäftigten.

KMU

Kleine und mittlere Unternehmungen, weniger als 250 Vollbeschäftigte,

99% aller Betriebe, beschäftigen schweizweit zwei Drittel aller Arbeitskräfte.

Rechtsformen

Die Rechtsform definiert den rechtlichen Rahmen einer Unternehmung, sie bestimmt damit Faktoren wie:

– Geschäftsführung,

– Kapitalbeschaffung, 

– Haftung, 

– Steuerpflicht, 

– Firmenname

Einzelunternehmung

Unternehmung, mit einer einzelnen Person als Eigentümer/in.

Es gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie für eine Privatperson (keine spezielle Rechtsform).

1) Geschftsführung: Eigentümer alleine

2) Kapitalbeschaffung: Eigentümer, Kredite

3) Haftung: Eigentümer alleine mit seinem gesamtem (auch privaten) Vermögen

4) Steuerpflicht: nur Eigentümer

5) Firmenname: enthält den Namen des Eigentümers/der Eigentümerin

Gesellschaftsunternehmungen

Unternehmungen, bei denen zwei oder mehrere Personen beteiligt sind. Rechtliche Grundlagen in einem Vertrag oder mit Statuten definiert; Unterteilung in Handelsgesellschaften und Genossenschaften.

Handelsgesellschaft

Unternehmungsform mit dem Hauptzweck, Einkommen für die Gesellschafter zu erzielen.

Genossenschaft

Unternehmungsform (Rechtsform), bei der die gemeinsame Selbsthilfe Hauptzweck des Zusammenschlusses ist.

Personengesellschaft

Unternehmungsform (Rechtsform), bei der die Mitarbeit der einzelnen Gesellschafter im Geschäft im Vordergrund steht.

Kollektivgesellschaft

Unternehmungsform (Rechtsform), bei der die Geschäftsführung auf mehrere Personen aufgeteilt wird; die persönliche Zusammenarbeit der Gesellschafter steht im Vordergrund.

Motivation dazu ist oft die Risikoverteilung; die Gesellschafter haften mit dem Geschäfts- und ihrem Privatvermögen für Schulden der Unternehmung.

Kapitalgesellschaften

Unternehmungenformen (Rechtsformen) mit den Hauptmerkmalen Kapitalbeteiligung und Kapitalbeschaffung.

Aktiengesellschaft

Unternehmungform (Rechtsform), bei der dei Kapitelbeteiligung im Vordergrund steht:

1) Geschäftsführung: Verwaltungsrat

2) Kapitalbeschaffung: Aktionäre, Kredite

3) Haftung: nur Geschäftsvermögen

4) Steuerpflicht: Unternehmung

5) Firmenname: frei wählbar, Zusatz AG

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Unternehmungsform (Rechtsform), mit Kombination der personenbezogenen Kollektivgesellschaft und der kapitalbezogenen Aktiengesellschaft:

1) Geschäftsführung: Alle Gesellschafter

2) Kapitalbeschaffung: Gesellschafter, Kredite

3) Haftung: Geschäftsvermögen

4) Steuerpflicht: Unternehmung;

5) Firmenname: frei wählbar, Zusatz GmbH

Private Unternehmungen

Unternehmungen, die vollständig in Privateigentum sind,

z.B. Novartis, Nestlé oder die UBS.

Staatliche (öffentliche) Unternehmungen

Unternehmungen, die vollständig im Eigentum des Staates sind,

z.B. SBB, Die Post oder die SUVA.

Service public

bezeichnet das «Wohl der Allgemeinheit» oder das «Öffentliche Interesse»; dabei geht es um die Berücksichtigung und den Ausgleich der unterschiedlichen Interessen in der Gesellschaft.

Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen

Unternehmungen, an denen neben Privatpersonen auch der Staat beteiligt ist, z.B. Schweizerische Nationalbank, Flughafen Zürich AG und viele Elektrizitätswerke.

Firmenrecht

Das Firmenrecht definiert die rechtlichen Regelungen zur Gestaltung des Geschäftsnamens.

Firma

rechtlich: Bezeichnung für den Geschäftsnamen, unter dem die Unternehmung in der Öffentlichkeit bekannt ist.

umgangssprachlich: Bezeichnung für ein Geschäft.

Firmenwahrheit

Name der Unternehmung muss der Wahrheit entsprechen

(keine unrichtigen oder irreführenden Angaben).

Firmenausschliesslichkeit

Jeder neue Name einer Unternehmung muss sich von demjenigen einer bereits bestehenden Unternehmung deutlich unterscheiden;

am gleichen Ort: nur eine gleichlautende Einzelunternehmung oder Kollektivgesellschaft;
schweizweit: nur einzigartige Aktiengesellschaften und Genossenschaften.

Handelsregister (HR)

Verzeichnis von rechtlich relevanten Informationen über Unternehmungen, in das jedermann Einsicht nehmen kann (= öffentliches Verzeichnis).

Handelsbetriebe

Branche/Unternehmungen, die für die Kunden Güter beschafft, in passender Auswahl lagert und mit fachlicher Beratung anbietet.

Beschaffungsfunktion

Funktion eines Handelsbetriebes:

Verteilung der Güter zwischen Produzenten und Konsumenten.

Lagerfunktion

Funktion eines Handelsbetriebes:

Bereitstellung von Gütern, damit diese sofort geliefert werden können.

Sortiments-/Beratungsfunktion

Funktion eines Handelsbetriebes:

Bereitstellung einer passenden Auswahl von Produkten mit fachkundiger Beratung.