Baulicher Brandschutz

Baulicher Brandschutz

Baulicher Brandschutz


M. B.
Diese Lernkarten behandeln den baulichen Brandschutz und richten sich an Fachleute, die sich mit Brandabschnitten, Rauchabzügen und Löschanlagen befassen. Sie decken Themen wie die Abgrenzung von Brandabschnitten, Anforderungen an Rettungswege, Bauarten von Wänden und Türen sowie spezifische Normen und Verordnungen ab. Besonders nützlich sind sie für Architekten, Bauingenieure und Sicherheitsbeauftragte, die sicherstellen müssen, dass Gebäude den Brandschutzvorschriften entsprechen.
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Langue
Allemand
Catégorie
Technique
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Autres
Créé / Mis à jour
30.12.2015 / 07.05.2024

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Brandabschnittsgrößen in Sonderbauverordnungen

BauO Bln

  • Brandabschnitt: Brandwand je 40 m Länge

MGarVO

  • Automatische  Garagen: Brandabschnitte max. 6.000 m³ Brutto-Rauminhalt, ansonsten Brandabschnitt wie Rauchabschnitt

MVKVO

  • Die Fläche der Brandabschnitte darf je Geschoß betragen in

 
1.   erdgeschossigen Verkaufsstätten mit Sprinkleranlagen nicht mehr als 10 000 m²,
 
2.   sonstigen Verkaufsstätten mit Sprinkleranlagen nicht mehr als 5 000 m²,
 
3.   erdgeschossigen Verkaufsstätten ohne Sprinkleranlagen nicht mehr als 3 000 m²,
 
4.   sonstigen Verkaufsstätten ohne Sprinkleranlagen nicht mehr als 1 500 m², wenn sich die
Verkaufsstätten über nicht mehr als drei Geschosse erstrecken und die Gesamtfläche aller
Geschosse innerhalb eines Brandabschnitts nicht mehr als 3 000 m2 beträgt.
 
(2)   Abweichend von Absatz 1 können Verkaufsstätten mit Sprinkleranlagen auch durch Ladenstraßen in Brandabschnitte unterteilt werden, wenn

1.  die Ladenstraßen bis zu ihrem oberen Abschluss in voller Höhe eine zusammenhängende Breite über eine zusammenhängende Länge von jeweils mindestens 10 m beiderseits der Brandwände haben und
 
2.  die Anforderungen nach Absatz 2 Nr. 1 Halbsatz 2, Nrn. 2 und 3 in diesem Bereich erfüllt sind.

Wie wirkt ein Wärmeabzug sich auf das Gebäude aus?

  • Entzug von Energie innerhalb des Raumes durch Ableiten heißer Brandgase
  • Verlangsamung der Brandausbreitung, ggf. Verhinderung von flash-over
  • Brandwirkung auf Bauteile wird gesenkt (s.a. äquivalente Branddauer tä)

Wirksam sind auch Flächen, die beim Brand zerstört werden (s.a. DIN 18230 [Baulicher Brandschutz im Industriebau - Teil 1: Rechnerisch erforderliche Feuerwiderstandsdauer], nicht nur DIN 18232!)

Wozu dient ein Wärmeabzug im Industriebau?

Zur Entlastung schwacher Konstruktionen

Rauchabzug nach MIndBauR

MIndBauR unterscheidet zw. Rauchabzug bei :

  1. Räumen ohne Ebenen 
  2. Räumen mit Ebenen 
  3. Räume mit selbsttätigen Löschanlagen
  4. sonstige Anforderungen

zu 1. Räume ohne Ebenen und 2. Räume mit Ebenen:

- Produktions-, Lagerräume, Ebenen > 200 m2 müssen entraucht werden

  1. mind. je 400 m2 ein Rauchabzugsgerät im Dach / oberen Raumdrittel
  2. aerodyn. Fläche mind. 1,5 m2 je 400 m2 Grundfläche
  3. Auslösegruppe für Rauchabzugsgeräte max. 1.600 m2
  4. Zuluftflächen mind. 12 m2 (Räume ohne Ebenen), Öffnungen in unterster Ebene mit mind. 1,0 m2 mit insgesamter Fläche wie Rauchabzugsöffnungen (Räume mit Ebenen)
  5. Rauchabschnitte <= 5.000 m2 (nur bei Räumen mit Ebenen)

(es werden geometrische Öffnungsflächen nachgewiesen; keine Nachweisführung nach DIN 18232-2 notwendig)

- Produktions- und Lagerrräume < 1.600 m2 mit Öffnungen zur Rauchableitung (Räume ohne Ebenen) und <1.000 m2 (Räume mit Ebenen):

  1. mind. 1% der Grundfläche im Dach oder
  2. mind. 2% der Grundfläche in Wand

- bei maschineller Entrauchung: Nachweis erfolgt über Luftvolumenstrom

zu 3. Räume mit selbsttätigen Löschanlagen:

 -Lüftungsanlage fängt bei Auslösung der autom. Feuerlöschanlage an, zu entrauchen und Volumenströme sind wie bei maschineller Entrauchung

 

Räume > 1.600 m2 ohne automatische Löschanlage:

  • raucharme Schicht nach DIN 18232 mind. 2,50 m hoch
  • aerodynamisch wirksame Öffnungsfläche
  • Anlagen lösen automatisch aus, sind Rauchabzugsanlagen

Räume > 1.600 m2 mit automatischer Löschanlage:

  • Es genügen 0,5 % aerod. wirksame Rauchabzugsfläche in NRA
  • umschaltbare Lüftungsanlagen zur „Kaltentrauchung“ eines kontrollierten
    oder gelöschten Brandes
  • Kein Nachweis nach DIN 18232-5 (MRA)

Bei welchen Gebäuden ist laut BauO Bln ein Rauchabzug notwendig? Nenne die Anforderungen an Rauchabzug.

Rauchabzug ist notwendig

  1. bei Gebäuden mit mehr als 5 Geschossen über OKG
  2. bei innenliegenden notwendigen Treppenräumen

Anforderungen:

  1. muss an oberster Stelle des Treppenraums sitzen
  2. Rauchabzugsöffnung mit freiem Querschnitt von 5% der Grundfläche, mind. jedoch 1,0 m2
  3. Rauchabzug muss im EG und obersten Treppenabsatz von Hand geöffnet werden können.

Abweichungen sind möglich, wenn Rauchabzug andersartig gesichert wird.

Wie müssen Türen von notwendigen Fluren beschaffen sein?

  • zu Lagern in Kellerräumen: fh, dt, s (T30)
  • zu allen anderen Räumen: dt (dichtschließend)

Welche Bauart müssen Wände notwendiger Flure laut BauO Bln haben?

  • raumabschließend, feuerhemmend (F 30)
  • bei Kellergeschossen, deren tragende und aussteifende Wände feuerbeständig sein müssen (GK 3-5): feuerbeständig (F 90)

Wie müssen Türen von notwendigen Treppenräumen beschaffen sein?

  • zu Kellern, Nichtwohnräumen >200 m2, Werkstätten, Läden, Lager, nicht ausgeb. Dachräumen: fh, rdt, s (T30 / RS)
  • zu notwendigen Fluren: rdt, s (RS)
  • zu sonstigen Räumen: dt, s (dicht- und selbstschließend)

Welche Bauart müssen Wände notwendiger Treppenräume laut BauO Bln haben?

GK 5: wie Brandwand

GK 4: F60 + mechan. Belastbarkeit

GK 3: F30

Welche Anforderungen müssen Rettungswege erfüllen?

Länge max. 35 m, bei Sonderbauten ggf. kürzer/länger

MGarVO: offene Mittel- und Großgaragen 50m, geschlossene Mittel- und Großgaragen 30m

MVStättVO: max. 30 m lang

MVKVO: max. 25 m von Verkaufsraum, max 35 m von sontsigen Räumen

Breite: mind 1,20 m

MHHR: mind. 1,20 m breit

MVStättVO: mind. 1,20 m breit

MVKVO: -

Anzahl Ausgänge:

?

2. Rettungsweg baulich:

MBeVO: ab 60 Gästebetten,

MHHR: unbedingt! Keller und obere Geschosse getrennt. Alternativ: Sicherheitstreppenraum

MVStättVO: immer

Wie sind Brandabschnitte voneinander abgegrenzt?

  1. durch Abstand von 2,50 m zur Grundstücksgrenze oder
  2. durch Brandwände

Sonderfall Winkel < 120° zweier Gebäudeteile unterschiedlicher Nutzung: Brandwand + nichtbrennbarer Bereich von 5 m in Fassade notwendig, um Brandüberschlag zu verhindern oder Brandwand in 5 m Abstand von Gebäudewinkel (Ixel)

Sonderfall Industtriebau: Hier kann auch eine Brüstung 0,50 m oder ein Dachvorstand 1,0/1,50 m in nichtbrennbar gefordert sein.

Étudier