BPL Block 2
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
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Lernkarten
Arbeitssicherheit heisst, man ist am Arbeitsplatz keiner Unfallgefahr und keiner gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt.
1.Abwesenheit von Krankheit 2.körperliches, seelische und soziales Wohlbefinden
Arbeitsgesetz (ArG) + Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) + Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)
Aufsichtsorgan, Steuerungsorgan, Durchführungsorgan
Bundesrat (Aufsicht Bundesamt für Gesundheit)
EKAS (Eidg.Koordinationskommission für Arbeitssicherheit)
1.Kantone (26.Arbeitsinspektorate) - 2.Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) - 3.Suva - 4. Fachorganisationen wie BfA, SVS usw.
Der Arbeitgeber - Arbeitnehmer steht aber auch in der Pflicht.
Arbeitgeber bekommt verwaltungsrechtliche, strafrechtliche oder zivilrechtliche Sanktionen.
Quantitative, Qualitative und Präventive