Biosicherheit: ESV

Steriltechnik

Steriltechnik


L. Z.
Diese Lernkarten behandeln auf Universitätsebene die Biosicherheit im Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen, insbesondere die Tätigkeiten, die mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen verbunden sind. Sie umfassen die Erhebungen, Überwachung, Meldung und Bewilligung durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG), sowie die Transportvorschriften und Haftpflichtregelungen. Die Sicherheitsmassnahmen und Sorgfaltspflichten sind zentral, um Mensch, Tier und Umwelt vor Gefahren zu schützen. Diese Karteikarten richten sich an Studierende und Fachkräfte, die im Bereich der Biotechnologie und Biosicherheit tätig sind und sich mit den gesetzlichen Vorgaben vertraut machen müssen.
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Langue
Allemand
Catégorie
Technique
Niveau
Université
Créé / Mis à jour
15.10.2016 / 15.10.2016

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Was bedeutet ESV?

Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (ESV = Einschliessungsverordnung)

Was gehört zu den Sorgfaltspflichten?

1. Sorgfaltspflich bei Organismen, ihre Stoffwechselprodukte und Abfälle damit sie nicht:

  • Menschen, Tiere und Umwelt gefährden
  • biologische Vielfalt und deren nachhaltige Nutzung nicht beeinträchtigen

2. Vorschriften, Anweisungen und Empfehlungen des Abgebers sind zu befolgen

3. Die Einhaltung der Sorgfalstpflicht ist zu dokumentieren (10 Jahre Aufbewahrungspflicht)

Welches sind die ESV Sicherheitsmassnahmen?

Wer mit genetisch veränderten oder pathogenen Organismen arbeitet muss:

  • bei Tätigkeit mit der Klasse 1 und 2 sicherstellen dass das Entweichen begrenzt wird und keine Gefährdung von Mensch, Tiere und Pflanzen
  • bei Tätigkeit mit der Klasse 3 und 4 sicherstellen dass keine Organismen entweichen können

ein betriebliches Sicherheitskonzept ist zu erstellen

Was gehört zur ESV Haftpflicht?

Wer eine Tätigkeit mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen der Klasse 3 oder 4 in geschlossenen Systemen durchführt, muss die gesetzliche Haftpflicht sicherstellen:

  • Umfang von 20 Millionen Franken zur Deckung von Personen- und Sachschäden
  • Umfang von 2 Millionen Franken zur Deckung von Schäden an der Umwelt

Befreit davon sind:

  • Bund, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten (die ZHAW gehört da auch dazu)
  • Kantone und deren öffentlich-rechtliche Anstalten (sofern der Kanton für sie haftet)

Was gehört zu den ESV Transportvorschriften?

1. Beim Transport von GVO oder pathogene Organismen müssen die nationalten und internationalen Transportvorschriften befolgt werden.

2. Beim Transport von Organismen die bei Nummer 1 nicht erfallt sind muss sichergestellt werden, dass ein Entweichen nach Risiko begrenzt oder verhindert wird.

ESV Mitteilung von Vorkommnissen

- Die vom Kanton bezeichnete Fachstelle ist unverzüglich zu informieren wenn:

  • Organismen in die Umwelt gelangt sind, deren Entweichen hätten verhindert werden müssen
  • die konkrete Gefahr bestand, dass bei Tätigkeiten der Klasse 3 und 4 Organismen in die Umwelt gelangen konnten.

- Die Kantone informieren das zuständige Bundesamt über die Vorkomnisse

(Meldung von Personenunfällen!!!)

ESV Meldung und  Bewilligung

Wer und Wo?

Wird vom Projektleiter erfasst und vom Biosicherheitsverantwortlichen überprüft.

Meldung

Beim Bundesamt für Umwelt (BAFU), bei der Kontaktstelle Biotechnologie.

Bewilligung

  • das Bundesamt für Gesundheit (BAG), wenn bei der Tätigkeit das Risiko für den Menschen im Vordergrund steht
  • das BAFU bei allen übrigen Tätigkeiten.

ESV Überwachung in den Betrieben

Wer Überwacht und was muss zur Verfügung gestellt werden?

1. Werden von den Kantonen überwacht

2. Kantone kontrolliern durch Stichrpoben

3. Proben, Nachweissmittel und -methoden sind dem Kanton zu Verfügung zu stellen

ESV Erhebungen

Wer und von welchen Tätigkeiten können Erhebungen durchgeführt werden?

BAFU und BAG können über alle Tätigkeiten mit GVO, pathogene und gebietsfremde Organismen in geschlossenen Systemen Erhebungen durchführen. Insbesonder über Art, Anzahl und Zeitplan dieser Tätigkeiten.

Étudier