Bilanzierung
Semester 2
Semester 2
-
- 1 / 165
-
Flashcards
2 Bilanzarten:
- laufende Bilanzen (synonym: ordentliche/periodische Bilanzen)
- Sonderbilanzen
Laufende Bilanzen werden unterschieden in:
- Handelsbilanzen
- Steuerbilanzen
- Konzernbilanzen
Beispiele für Sonderbilanzen:
- Gründungsbilanzen
- Liquidationsbilanzen
- Sanierungsbilanzen
- Spaltungsbilanzen
- Umwandlungssteuerbilanzen
- Auseinandersetzungsbilanzen
- Überschuldungsbilanzen
- Verschmelzungsbilanzen
Handelsbilanz
ist der nach den Vorschriften des HGB aufgestellte Jahresabschluss
(der handelsrechtliche Jahresabschluss besteht nicht nur aus der Bilanz, sondern zumindest auch aus der GuV-Rechnung.)
Steuerbilanz
ist eine den steuerlichen Vorschriften entsprechende Bilanz
Zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz besteht eine enge Verbindung durch das sogenannte Maßgeblichkeitsprinzip.
Einheitsbilanz
In der betrieblichen Praxis der kleinen und mittelständischen Unternehmen versucht man eine sogenannte Einheitsbilanz zu erstellen, d. h. man stellt eine Handelsbilanz auf, die weitgehend den steuerbilanziellen Anforderungen entspricht, so dass für rein steuerliche Zwecke keine weitere eigenständige Steuerbilanz erstellt werden muss.
Konzernabschluss
ist ein handelsrechtlicher Jahresabschluss, der jedoch nicht die Geschäftstätigkeit eines einzelnen Unternehmens abbildet, sondern zusammengefasst die Geschäftstätigkeit aller Unternehmen, die zu einem Konzernkreis gehören.
Bilanzzwecke
der handelsrechtliche Einzelabschluss hat 3 Funktionen:
1. Funktion: Zahlungsbemessung
2. Funktion: Dokumentation
3. Funtkion: Information
Zahlungsbemessungsfunktion der Bilanz:
-Ausschüttungsbemessung bildet die rechtliche Grundlage für die Gewinnverwendung. Bei Kapitalgesellschaften kann nur das ausgeschüttet werden, was im Jahresabschluss als Gewinn festgestellt wurde. Damit soll verhindert werden, dass sich die Gesellschafter zu viel ausschütten und damit die Position der Gläubiger verschlechtern.
-Besteuerung. Die wesentlichen ertragssteuerlichen Bemessungsgrundlagen leiten sich aus der Steuerbilanz ab. die Handelsbilanz prägt die Steuerbilanz über das sogenannte Maßgeblichkeitsprinzip.
Dokumentationsfunktion der Bilanz:
Durch den Jahresabschluss soll das Unternehmensgeschehen dokumentiert werden um u. a. beweiskräftige Unterlagen zu erlangen. Das ist z. B. im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten bedeutsam, etwa bei zerstrittenen Gesellschaftern
Informationsfunktion der Bilanz:
der Jahresabschluss bildet das wichtigste Informationsinstrument.
-Für die Kreditgeber bildet der Jahresabschluss die wesentliche Beurteilungsgrundlage für die Kapitaldienstfähigkeit
-Die Anteilseigner, Gesellschafter, Aktionäre benötigen verlässliche Informationen über die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Unternehmens um die Rentabilität ihres Engagements zu beurteilen.
-das eigene Management ist an einem aussagefähigen Jahresabschluss interessiert, weil es dafür gesetzlich verantwortlich ist und der Jahresabschluss bildet gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ein wichtiges Planungs- und Steuerungsinstrument.
Bilanzierung dem Grunde nach
hier geht es um die Frage, ob ein Sachverhalt überhaupt in die Bilanz aufgenommen werden kann/muss. In der Praxis spricht man in diesem Zusammenhang auch vom Bilanzansatz oder von der Aktivierung bzw. Passivierung
abstrakte Bilanzierungsfähigkeit
Die abstrakte Bilanzierungsfähigkeit beantwortet die Frage, ob überhaupt ein Vermögensgegenstand/eine Schuld vorliegt.
konkrete Bilanzierungsfähigkeit
Bei der konkreten Bilanzierungsfähigkeit geht es darum, ob ein Vermögensgegenstand/eine Schuld nach den ganz konkreten Bedingungen des relevanten zu beurteilenden Sachverhaltes zu bilanzieren ist. Drei Fragen sind dabei zu klären:
-
Wem ist der Vermögensgegenstand persönlich zuzurechnen?
-
Ist überhaupt eine Zurechnung zum Betriebsvermögen gegeben?
-
Liegt möglicherweise ein Bilanzierungsverbot vor, das die Aktivierung/Passivierung ausschließt?
Kontrolle
als wichtige Aufgabe des Jahresabschlusses:
Durch den Jahresabschluss erfolgt eine Zusammenfassung und letztlich auch eine Kontrolle der Buchführung. Durch die Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden sowie durch die Bildung von Kennzahlen ist es möglich, den Schuldendeckungsgrad des Unternehmens zu bewerten.
Information und Rechenschaftslegung
als wichtige Aufgabe des Jahresabschlusses:
Neben der Selbstinformation der Unternehmensgeschäftsführung unterrichtet der Jahresabschluss außenstehende Dritte über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Zu den außenstehenden Dritten zählen Anteilseigner (Gesellschafter, Aktionäre), Aufsichtsrat, Abschlussprüfer, Investoren, Kreditgeber, Kunden, Lieferanten, die Finanzverwaltung und die interessierte Öffentlichkeit.
Dokumentation
als wichtige Aufgabe des Jahresabschlusses:
Durch die Erfassung von Informationen nach den gesetzlichen Bestimmungen, aber auch durch die Vorgabe von Aufbewahrungsfristen, wird eine Dokumentation des Unternehmensgeschehens sichergestellt.
Erfolgsermittlung
als wichtige Aufgabe des Jahresabschlusses:
Der Jahresabschluss bildet aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips (§5 Abs. 1 EStG) die Grundlage für die Besteuerung des Unternehmensertrags (Gewinns). Das Maßgeblichkeitsprinzip besagt, dass handelsrechtliche Bewertungsvorschriften auch für die Besteuerung maßgeblich sind, wenn dem nicht ausdrücklich steuerliche Bestimmungen entgegenstehen. Auf dieser Grundlage wird aus der Handelsbilanz eine so genannte Steuerbilanz abgeleitet, die ausschließlich der Gewinnermittlung zu Besteuerungszwecken dient. Daneben bildet der Jahresabschluss die Basis für die Gewinnverteilung an die Anteilungseigner.
Ausschüttungssperre
als wichtige Aufgabe des Jahresabschlusses:
Aufgrund der Zahlen des Jahresabschlusses wird sichergestellt, dass nicht zu hohe Ausschüttungen erfolgen, sondern auch Rücklagen gebildet werden und dadurch ein Teil des Gewinns als Haftungsgrundlage im Unternehmen verbleibt.
Hauptabschlussübersicht
syn.: Abschlussübersicht, Betriebsübersicht, Abschlusstabelle)
Hier werden die Zahlen der Buchführung in Form einer tabellarischen Übersicht zusammengefasst. . Sie stellt einen Probeabschluss dar. In der Tabelle werden sämtliche Konten, die im Laufe eines Wirtschaftjahres angesprochen wurden, aufgeführt.
Einzelunternehmen
- besitzt einen einzigen Eigentümer
- der EIgentümer haftet mit seinem gesamten Privatvermögen allein und unbegrenzt
- die Leitung des Unternehmens steht ihm alleine zu.
- sind in das Handelsregister einzutragen
- die Eintragung muss im Firmennahmen kenntlich gemacht werden (e. K. od. e. Kfm.)
Personengesellschaften
werden unterschieden in folgende Gesellschaftsformen:
GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts
OHG - offene Handelsgesellschaft
KG - Kommanditgesellschaft
Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR
- einfachste Form einer Personengesellschaft (§§ 705 ff. BGB)
- mehrere Personen schließen sich zusammen zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks.
- Gründung unbürokratisch, Schriftform ist nicht notwendig
- die Gesellschafter haften gemeinsam und unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft
- die Geschäftsführung steht ihnen gemeinsam zu
- Die GbR erlischt, wenn ein Gesellschafter kündigt oder stirbt
offene Handelsgesellschaft - OHG
- Zusammenschluss mehrerer (mind. 2) gleichberechtigter Eigentümer/Gesellschafter
- sie haften gemeinsam und unbegrenzt auch mit ihrem Privatvermögen
- Grundlage ist der Gesellschaftsvertrag, regelt insb. die Verteilung von Gewinnen und Verlusten (§ 105 - 160 HGB)
Kommanditgesellschaft - KG
- Zusammenschluss mehrerer Gesellschafter
- Komplementäre: haften mit ihrem gesamten Privatvermögen unbeschränkt (werden auch als "persönlich haftende Gesellschafter" bez.)
- Kommanditisten: haften nur mit ihrer Kapitaleinlage, sind aber von Geschäftsführung ausgeschlossen
- Gesellschaftsvertrag, regelt insb. Verteilung von Gewinnen und Verlusten
Kapitalgesellschaften - die wichtigsten Formen:
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
AG (Aktiengesellschaft)
Kapitalgesellschaften
- haften nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, ex existiert keine "natürliche Person"
- Spezielle Anforderungen an Buchführung, Bilanzierung und Ausschüttungspolitik aufgrund des Gläubigerschutzes
- sie ist ein künstliches Gebilde, eine "juristische Person"
- Abschluss Gesellschaftsvertrag, Einzahlung der Mindestanteil der Einlagen, Eintragung ins Handelsregister
Gesellschaft mit beschränkter Haftung - GmbH
- Haftung ist beschränkt auf das Stammkapital, das mind. 25 000 Euro aufweisen muss
- Vor Eintragung ins Handelsregister müssen mind. 25% des Stammkapitals eingezahlt sein
- Organe einer GmbH sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung
Aktiengesellschaft - AG
- Grundkapital von mind. 50 000 EUR Nennbetrag, von dem mind. 25% eingezahlt sind
- neben dem Grundkapital zählen zum haftenden Kapital die Rücklagen, die im Laufe der Zeit aus den Jahresüberschüssen zu bilden sind
- Gesellschaftsvertrag auch "Satzung" genannt, Gestaltungsmöglichkeiten sind begrenzt
- Organe einer AG sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung
Vorstand der AG
ist ein eigenverantwortliches, nicht weisungsgebundenes Letungsorgan, das für 5 Jahre vom Aufsichtsrat bestellt wird. Aus wichtigem Grund kann der Aufsichtsrat den Vorstand jederzeit abberufen.
Aufsichtsrat der AG
Er besteht aus mind. 3 Personen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand, prüft den Jahresabschluss und vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand. Wählbar ist jede natürliche Person, die nicht bereits in 10 anderen Aufsichtsräten Mitglied ist. Die Amtsdauer beträgt max. 4 Jahre.
Hauptversammlung der AG
Sie bildet als Vollversammlung aller Aktionäre das oberste Organ einer AG. Sie muss in den ersten 8 Monaten eines neuen Geschäftsjahres einberufen werden. Durch die Hauptversammlung werden die Aktionärsvertreter des Aufsichtsrats gewählt, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder entlastet und über die Gewinnverwendung entschieden.
§§ 238 bis 263 HGB
allgemeine Rechnungslegungsvorschriften, die sich an alle Kaufleute richten, egal ob dies Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften sind. Hier sind insbesondere Normen der Buchführung und des Inventars, zur Eröffnungsbilanz und zum Jahresabschluss sowie zu Aufbewahrungs- und Vorlagevorschriften geregelt.
§§ 264 bis 342f HGB
Ergänzende Spezialregelungen für Kapitalgesellschaften. Sie umfassen insbesondere Fragen des Einzeljahresabschlusses von Kapitalgesellschaften, der Konzernrechnungslegung sowie der Offenlegung und Prüfung. Diese Spezialnormen ergänzen für Kapitalgesellschaften die Regelungen des ersten Teils (§§ 238 bis 263)
Bilanz
Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens an einem Stichtag.
Vermögen
Vermögen stellt die Gesamtheit aller im Unternehmen eingesetzten Vermögensgegenstände dar. Man bezeichnet sie als Aktivposten oder Aktiva.
Ihre Gliederung erfolgt grundsätzlich nach der Liquidität (der Dauer der Geldwerdung).
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen umfasst Vermögensgegenstände, die bestimmt sind, dem Unternehmen längerfristig zu dienen (§247 Abs. 2 HGB)
Es wird GEBRAUCHT.
Umlaufvermögen
Zum Umlaufvermögen gehören Vermögensgegenstände, die gewöhnlich innerhalb kurzer Zeit umgesetzt werden oder in den Produktionsprozess eingehen.
Es wird VERBRAUCHT oder VERKAUFT.
Gewinn- und Verlustrechnung
Sie stellt sämtliche Aufwendungen und Erträge einer Periode einander gegenüber. Im Unterschied zur Bilanz werden keine Bestands- sondern Strömungsgrößen (€/Jahr) dargestellt. Dadurch informiert die GuV nicht nur über die Höhe des Erfolgs, sondern stellt auch die Quellen seines Zustandekommens dar.
Zweck des Anhangs
Er soll die einzelnen Positionen der Bilanz und der GuV verbal erläutern, entlasten und ergänzen.