GewSt Stand 2013


G. G.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und Berechnungsmethoden der Gewerbesteuer. Sie decken Themen wie die Ermittlung des Gewerbeertrags, Hinzurechnungen, Kürzungen, Verlustabzug und die Berechnung der Gewerbesteuerrückstellung ab. Besonders nützlich sind sie für Bilanzbuchhalter und Steuerberater, die sich mit der korrekten Anwendung der Gewerbesteuergesetze und -verordnungen vertraut machen müssen.
Flashcards
44
Students
0
Language
German
Category
Finance
Level
Other
Created / Updated
22.07.2016 / 10.03.2026

Flashcards

Rechtsgrundlagen

  • bindend für Steuerpflichtigen Finanzverwaltung Finanzgericht -> GewStG, GewStDV
  • Arbeitsanweisungen für Finanzämter -> GewStR, GewStErlasse

Einteilung der Steuer nach Verwaltungspraxis

  • direkte Steuer
  • Ertragssteuer
  • Gemeindesteuer
  • Objektsteuer
     

Steuergegenstand

(§ 2 I GewStG)

Gewerbebetrieb; im Inland Betriebsstätte

Arten des Gewerbebetriebes

  • Stehender Gewerbebetrieb
    § 1 GewStDV
     
  • Reisegewerbebetrieb
    § 35a GewStG

Formen des stehenden Gewerbebetriebs

  • kraft gewerblicher Betätigung (§ 2 I GewStG  i.V.m. § 15 II EStG)
  • kraft Rechtsform (Kapitalgesellschaften) (§ 2 II GewStG)
  • kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 2 III GewStG i.V.m. § 14 AO)

Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Betätigung

(§ 2 I GewStG)

Gewerbebetrieb    =    Gewerbebetrieb i.S.d. EStG
i.S.d. GewStG

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

(§ 15 Abs. 2 EStG)

- selbständig
- nachhaltig
- Gewinnerzielungsabsicht
- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
- keine Land- und Forstwirtschaft
- keine selbständige Arbeit
- keine reine Vermögensverwaltung

§ 15 III EStG
Mitunternehmerschaft, die o.g. Merkmale aufweist
GmbH & Co. (immer)

Inland?

= Geltungsbereich des Gewerbesteuergesetzes

Betriebsstätte (§ 12 AO)

= jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der
Tätigkeit eines Unternehmens dient.
Insbesondere: Ort der Geschäftsleitung,
Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Werkstätten,
Verkaufsstellen,...

Gewerbebetrieb

Gewerbebetrieb auch:

Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (§ 2 II GewStG)

Kapitalgesellschaften
- Aktiengesellschaft (AG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (eG)
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VvaG)
- ...
- vergleichbare ausländische Gesellschaftsformen

Gewerbebetrieb kraft wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
(§ 2 III GewStG)
 

- sonstige juristische Personen des privaten Rechts,
z.B. eingetragene Vereine (e.V.)
- nichtrechtsfähige Vereine

+
mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
(§ 14 AO)

Verein

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
(§ 14 AO)

1. Selbständigkeit,

2. Nachhaltigkeit

Gewerbesteuerpflicht
bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften

Beginn, Ende

Beginn:
alle Tatbestandsmerkmale eines Gewerbebetriebs
sind erfüllt

Ende:
Aufgabe jeder werbenden Tätigkeit

Gewerbesteuerpflicht
bei Kapitalgesellschaften

Beginn, Ende?

Beginn:
grds. mit Eintragung ins Handelsregister

Ende:
Einstellung jeglicher Tätigkeit = Vermögensverteilung
an Gesellschafter

Gewerbesteuerpflicht
bei wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

Beginn, Ende?

Beginn:
Aufnahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Ende:
Tatsächliche Einstellung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Steuerbefreiungen

§ 3 GewStG

  • Bundeseisenbahnvermögen
  • Deutsche Bundesbank
  • KfW
  • Gemeinnützige Körperschaften § 3 Nr. 6 GewStG

Hebeberechtigte Gemeinde, Steuerschuldner

(Gesetzliche) Grundlagen?

 


§§ 4 – 5 GewStG
R 4.1 – 5.3 GewStR

§ 4 GewStG?

Hebeberechtigte Gemeinde
= Gemeinde, in der eine Betriebsstätte unterhalten wird


Mehrere hebeberechtigte Gemeinden
= Anteil am Steuermessbetrag,der auf die jeweilige Gemeinde entfällt

Steuerschuldner?

§ 5 GewStG

Unternehmer für dessen Rechnung und Gefahr
das Unternehmen betrieben wird

Maßgebender Gewerbeertrag und -verlust?

(Gesetzliche) Grundlagen?

  • §§ 6 – 10a GewStG
  • § 20 GewStDV: Grundbesitz
  • R 7.1 – 10a.4 GewStR
  • § 15 EStG

Berechnungsschema?

Gewinn aus Gewerbebetrieb lt. EStG / KStG
+ Hinzurechnungen gem. § 8 GewStG
- Kürzungen gem. § 9 GewStG
= Gewerbeertrag vor Verlustabzug
- Verlustabzug gem. § 10a GewStG
= Gewerbeertrag (§ 7 GewStG)

Hinzurechnungen?

Hinzurechnungen gem. § 8 Nr. 1 GewStG

(siehe Bild und

weitere Hinzurechnungen gem. § 8 GewStG
Nr. 8 Verlustanteile von Personengesellschaften
Nr. 9 Spenden gem. § 9 I Nr. 2 KStG)

 

Kürzungen ?

Kürzungen gem. § 9 GewStG
Nr. 1 Grundbesitzkürzungen
Nr. 2 Gewinnanteile an Personengesellschaften
Nr. 5 Zuwendungen

Beispiel Spenden:

Beispiel Spenden:

Einzelgewerbetreibender G hat einen Gewinn von
100.000 € ermittelt. Folgende Beträge hat er aus
betrieblichen Mitteln gespendet:

- Gemeinnützige spenden 29.000 €
- politische Spenden 1.000 €

Gewinn aus Gewerbebetrieb 100.000 €

Hinzurechnung § 8 Nr. 9 GewStG + 30.000 €
Politische Spenden sind nicht abzugsfähig.
- Kürzung § 9 Nr. 5 GewStG 29.000 €,
max. 20% v. 125.000 € = 26.000 €. - 26.000 €
= Gewerbeertrag 104.000 €

Maßgebender Gewerbeertag und -verlust
- Gewerbeverlust (§ 10a GewStG)

Steuermesszahl und -messbetrag nach dem
Gewerbeertrag

(Gesetzliche) Grundlagen:
§ 11 GewStG
R 11.1 – 11.2 GewStR

Steuermesszahl und -messbetrag nach dem
Gewerbeertrag II

Entstehung, Festsetzung und Erhebung der Steuer

(Gesetzliche) Grundlagen:
§§ 16 – 21 GewStG
R 16.1 – 19.2 GewStR

Entstehung

Entstehung mit Ablauf des Erhebungszeitraums
(§ 18 GewStG)

Erhebungszeitraum

Erhebungszeitraum = Kalenderjahr
(§ 14 S. 2 GewStG)

Festsetzung

Festsetzung nach Ablauf des Erhebungszeitraums
(§ 14 S. 1 GewStG)

Gewerbesteuermessbetrag

Gewerbesteuermessbetrag
x Hebesatz der Gemeinde; mind. 200% (§ 16 GewStG)
= Gewerbesteuer

Gewerbesteuermessbetrag

Zerlegung

Gewerbesteuerfestsetzung

Vorauszahlungen

Entrichtung (§ 19 GewStG)
Je ¼ der Steuer der letzten Veranlagung am ...
- 15.02.
- 15.05.
- 15.08.
- 15.11.

Abrechnung (§ 20 GewStG)
Anrechnung der entrichteten Vorauszahlungen auf die
Steuerschuld des Erhebungszeitraums

Entstehung (§ 21 GewStG)
… mit Beginn des Kalendervierteljahres, in dem die
Vorauszahlungen zu entrichten sind.

Zerlegung des einheitlichen
Gewerbesteuermessbetrages

(Gesetzliche) Grundlagen:
§§ 28 – 34 GewStG
R 28.1 – 34.1 GewStR

Zerlegung

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