BGB Teil 2
FOM Steuerrecht 3. Semester
FOM Steuerrecht 3. Semester
Kartei Details
Karten | 54 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 24.03.2014 / 01.03.2023 |
Weblink |
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Fachbegriff: Rechtswirksamkeit tritt mit Bedingung ein (+ Paragraf)
Aufschiebende Bedingung (§ 158 (1) BGB)
Fachbegriff: Rechtswirksamkeit endet mit Bedingungseintritt (+ Paragraf)
Auflösende Bedingung (§ 158 (2) BGB)
Fachbegriff: Bedingungseintritt ist objektiv ungewiss
Echte Bedingung
Fachbegriff: Bedingungseintritt liegt vor, ist den Parteien aber noch ungbekannt
Unechte Bedingung
Nenne fünf bedingungsfeindliche Willenserklärungen
Kündigung
Anfechtung
Rücktritt
Widerruf
Eheschließung
Ausübung Vorkaufsrecht
Fachbegriff: vorherige Zustimmung (+ Paragraf)
Einwilligung § 183 BGB
Fachbegriff: nachträgliche Zustimmung (+ Paragraf)
Genehmigung § 184 BGB
Paragraf: Annahmefrist
§ 147 BGB
Dauer der allgemeinen Verjährungsfrist sowie Paragrafen der Verjährung
drei Jahre, ab § 194 BGB
Verjährung von Mängelansprüchen (+ Paragraf)
grds. 2 Jahre,
bei Bauwerk 5 Jahre,
Herausgabe: 30 Jahre (§ 438 BGB)
Wann beginnt die regelmäßige Verjährung? (+ Paragraf)
mit Jahresabschluss (§ 199 BGB)
In welchen Fällen kann die Verjährung neu Beginnen? (+ Paragraf)
bei Anerkenntnis durch Schuldner oder bei
gerichtlicher Vollstreckungshandlung (§ 212 BGB)
Beginnt die Verjährung bei der Hemmung von neuem?
nein, sie läuft normal weiter
Beginnt die Verjährung bei der Unterbrechung von neuem?
ja
nenne acht Hemmungsgründe und wo sie im BGB zu finden sind
ab § 203 BGB:
Verhandlung zw. Schuldner und Gläubiger
Leistungs- / Feststellungsklage
Mahnbescheid im Mahnverfahren
Aufrechnung des Anspruchs im Prozess
selbstständiges Beweisverfahren
Stundungsvereinbarung
Höhere Gewalt
Familiäre u.ä. Gründe
Abschlussfreiheit Formfreiheit Inhaltsfreiheit
Übereinstimmung zweier WE: Antrag und Annahme
Ja, es sei denn dieser wird ausgeschlossen (§ 145 BGB)
Unter Anwesenden nur sofort nach Antrag unter Abwesenden bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßgen Umständen erwarten darf
gilt als neuer Antrag
gilt als neuer Antrag
wenn die Verkehrssitte es zulässt dann nicht
Offener Dissens (§ 154 BGB) Parteien wissen von Uneinigkeit Versteckter Dissens (§ 155 BGB): Unwissenheit von Uneinigkeit
§ 312 BGB
Paragraf: Verbraucherdarlehensvertrag
§§ 491 ff BGB
Paragraf: Fernabsatzvertrag
§ 312b BGB
Ratenlieferungsvertrag: Besonderheiten und Paragraf
§ 505 BGB
Gewährung eines Widerrufsrechts § 355 BGB
Rechtsfolgen des Widerrufs § 357 BGB
Verbrauchgüterkauf: Paragraf
§§ 474 ff BGB
Verbrauchsgüterkauf: Kann die Gewährleistung eingeschränkt werden?
Nein
Verbrauchsgüterkauf: Kann die Verjährungsfrist verkürt werden?
Nein
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