Berufskunde
Fächergruppe 2
Fächergruppe 2
Kartei Details
Karten | 15 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 13.03.2015 / 25.05.2024 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/berufskunde23
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/berufskunde23/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Definition Ergotherapie
Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in Ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind.
Ziel ist, sie bei der Durchführung für sie bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.
Hierbei dienen spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dazu, dem Menschen Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung seiner Lebensqualität zu ermöglichen.
Nenne 3 einschlägige Ereignisse in der Geschichte der beruflichen Entwicklung der Ergotherapie.
1953 > 1. Schule in Hannover, Annastift
1.Januar 1977 > Berufsgesetz tritt in Kraft
2005 > 1. Masterstudiengang
Nenne 2 Dachverbände der Ergotherapeuten.
DVE - Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V.
Gründungsjahr: 1954
Anerkannt vom WFOT seit 1958
WFOT - World Federation of Occupational Therapists
Weltverband der Ergotherapueten
Gegründet 1952 in Liverpool
ca. 70 Länder aller Kontinente sind Mitglied
Was regelt das Gesetz über den beruf des Ergotherapeuten (ErgThG) ?
- Zugang und Dauer der Ausbildung
- die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes
- die Voraussetzung zur Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
- Verfahren bei der Anerkennung anderer Abschlüsse
Was regelt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (ErgThAPrV) ?
- theoretischer und praktischer Unterricht
- die praktische Ausbildung
- Form und Druchführung der Abschlussprüfung
Definition Heilmittel
Heilmittel sind persönlich zu erbringende medizinische Leistungen.
Heilmittel sind in diesem Sinne Maßnahmen (Behandlungen), die durch einen Therapeuten persönlich erbracht werden und einem der folgenden Therapiebereichen zuzuordnen sind:
- Physikalische Therapie
- Podologische Therapie
- Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
- Ergohterapie
Heilmittel dürfen an Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung nur durch solche Dienstleister erbracht werden, die durch die GKV zugelassen sind.
Wer sind Dienstleister in diesem Sinne?
- Physiotherapeuten
- Masseure
- Stimm-, Sprech und Sprachtherapeuten (Logopäden)
- Ergotherapeuten
- Podologen (med. Fußpfleger)
Was regelt die Heilmittelrichtilinie?
Die Heilmittelrichtilinie regelt die Versorgung der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit Heilmitteln im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.