Berufs-, Betriebs- und Wirtschaftspädagogik
Berufsbildung
Berufsbildung
Kartei Details
Karten | 38 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Pädagogik |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 29.12.2015 / 19.10.2019 |
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Zersplitterung des Berufsbildungsrechts
..in
a) gesetze und Verordnungen für die betriebliche Berufsbildung --> Berufsbildungsgesetz
b) gesetze und Verordnungen für die Berufsbildung an öffentlichen und gleichgestellten privaten (berufsbildenden) Schulen --> Schulgesetze der Bundesländer
Verfassungsrechtliche Gründe für die Zersplitterung des Berufsbildungsrechts
nach Art. 30 und 70, Abs. 1 GG: Wahrnehmung staatl. Aufgaben im Bereich Gesetzgebung obliegt Bundesländern, es sei denn, der Bund hat bestimmte Befugnisse im Sinne konkurrierender oder ausschließlicher Gesetzgebung (Föderalismus)
- nach GG ist Bund im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung für Wirtschafts- und Arbeitsrecht zuständig --> Zuständig des Bundes für Betriebliche Berufsbildung
- nach GG sind die Länder im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung für Schule, Kultur,.. zuständig --> Zuständigkeit der Länder für schulische BB
Abstimmung zwischen bundeslandbezogenen Gesetzen und Verordnungen
--> KMK: bundeslandübergreifende Abstimmung der Schulgesetze und Verordnungen, z.B. hinsichtlich der Lehrpläne
Geltungsbereich des BBiG (§1,Abs.1)
Berufsbildung im Sinne des Gesetzes sind:
- Berufsausbildungsvorbereitung
- Berufsausbildung
- berufliche Fortbildung
- berufliche Umschulung
§2 BBiG (Geltungsbereich, Lernorte)
(1) BB wird duchrgeführt in
- Betrieben der Wirtschaft, vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft, insbes. öffentl. Dienst, freie Berufe, Haushalte (betriebl. BB)
- berufsbildenden Schulen (schulische BB)
- sonstigen BB-Einrichtungenaußerhalb der schulischen und betrieblichen BB (außerbetriebliche BB)
(2) Lernorte nach Abs.1 wirken bei Durchführung der BB zusammen (Lernortkooperation)
(3) Teile der BB können im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient.Gesamtdauer soll 1/4 der in Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten
§3 BBiG (Konkretisierung des Geltungsbereiches)
(1) gilt für BB, soweit sie nicht in berufsbildenden Schulen durchgeführt wird, die den Schulgesetzen der Länder unterstehen
(2) gilt nicht für:
- berufsqualifizierende od. vergleichbare Studiengänge auf Grundlage des Hochschulrahmengesetzes und der Hochschulgesetze der Länder
- BB im öffentl.-rechtl. Dienstverhältnis, BB auf Kauffahrteischiffen, die nach Flaggenrechtsgesetz die Bundesflagge führen, wenn es sich nicht Schiffe der kleinen Hochseefischerei oder der Küstenfischerei handelt
(3) für BB in Berufen der Handwerksordnung gelten einege Paragraphen nicht, es gilt die Handwerksordnung
grundsätzliche Anmerkungen zum BBiG
rechtl. bzw. gesetzl. Grundlagen stellen kodifizerte Normen dar
-> sollen traditionelle Gewohnheiten der Praxis erhalten und zum Maßstab erheben
-> allseits anerkannte, zwischen allen Beteiligten ausgehandelte Spelregeln und Standards
-> Sanktionen bei Nichteinhaltung
konstituierende Merkmale der BB in Deutschland
- Konzentrationsprinzip
- Ausbildungsberufsprinzip
- Konsensprinzip
- Subsidiaritätsprinzip
Ausbildungsberufsprinzip
Ausbildungsberuf:
- umschließt ein Spektrum betrieblicher Tätigkeits- und Funktionsbereiche
- ist nicht Betriebsgebunden
- besitzt eine hohe Transparenz und damit einen hohen Gebrauchs- und Tauschwert auf dem Arbeitsmarkt
- => Qualifikationsbündel, befähigt zu betruebsunabhöngiger Handlungskompetenz mit vielfältigen Beschäftigungsoptionen
- => Basis für berufl. Weiterbildung, Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklungund sozoale INtegration
- => Auf dem Arbeitsmarkt: Qualifikationsstandard
Staatliche anerkannte Ausbildungsberufe:
=> rechtlich fixierte Ausbildungsgänge mit Prüfungsordnungen.
=> Kunstrukte, die sich einerseits an den Tätigkeits- und Funktionsbereichen von WIrtschaft und Verwaltung und andererseits an berufspädagogischen und -bildungspolitischen Vorgaben orientieren
wodurch unterscheidet sich innerbetriebliche Personalentwicklung von Berufsausbildung
- abgeschlossenes Tätigkeitsprofil wird formuliert
- bezieht sich zwar unmittelbar auf betriebliche Anforderungsbereiche
- aber: überschreitet direkte Beziehung von Ausbildung und Beschäftigung, indem tätigkeitsübergreifendes und gleichsam tätigkeitsbezogenes Spektrum an Qualifikationen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zusammengestellt wird (Berufs-Betriebs-Differenz)
- z.B. Vermarktung Arbeitskraft: Als kaufmännischer Sachbearbeiter für den Export eines Großunternehmens in metallverarbeitender Industrie - oder: Disponent bei einem mittelständischen Berieb für Vertrieb landwirtschaftlicher Nutzfahrzeuge
Konzentrationsprinzip
Menge der Erwerbsbeschäftigungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt ist viel größer als Menge der Ausbildungsberufe
25.000-30.00 : ca. 330
=> Ein Ausbildungsberuf umfasst viele Erwerbsbeschäftigungsmöglichkeiten
Welche didaktischen Funktionen hat die Ausbildungsordnung als curriculare Grundlage der Berufsbildung?
- Informationsgrundlage für die Planung und Organisation von Unterricht und Ausbidung in Schulen und Betrieben
- Informatiponsgrundlage für die Durchführung von Prüfungenbzw. die Erfassung von Lehr- und Lernleistungen
Ordnungspolitische Funktionen curricularer Grundlagen in der Berufsbildung
- Transparenz der Berufsbildungsgänge und der Abschlüsse
- Anerkennung der Berufsbildungsgänge und der Abschlüsse im Zuge der Zulassung zu weiterführenden Berufsbildungsgängen und Hochschulen
- Anerkennung der Berufsbildungsgänge und der Abschlüsse im Zuge der Bewerbung um berufliche Tätigkeiten und Beschäftigung
- Qualitätssicherung der Berufsbildungsangebote
- Grundlage für die staatliche Beeinflussung und Steuerung bzw. Normierung von Berufsbildung und Ausbildung
- Grundlage für die Allokation und Selektion im Bildungs- und Berufsbildungssystem
- Instrument zur Modernisierung von BB und AB; Innovationsfunktion
Ausbildungsberufsprinzip
- Berufs-Betriebs-Differenz
- Der Ausbildungsberuf:
- umschließt ein Spektrum betriblicher Tätigkeits- und Funktionsbereiche
- ist nicht Betriebsgebunden
- besitzt eine hohe Transparenz und damit einen hohen Tauschwert auf dem Arbeitsmarkt
- abgeschlossenes Tätigkeitsprofil, überschreitet Ausbildung/ Beschäftigung
- tätigkeitsübergreifendes und tätigkeitsbezogenes Spektrum an Qualifikationen, Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Qualifikationsbündel, befähigen zu einzelbetriebsunabhängigen berflichen Handlungskompetenz mit vielfältigen Beschäftigungsoptionen
- Basis für berufliche Weiterbildung + Persönlichkeitsentwicklung und soziale Integration
Ziele der Berufsbildung
- Kenntnisse/ Kompetenzen erwerben, die nicht nur auf eine direkte funktions- und betriebsbezogene Erwerbsmöglichkeit zielen
- langfristig angelegte persönliche und beruflice Entwicklung --> Vorbereitung auf anschließende Berufstätigkeit
- Abschluss zielt auf Vielzahl möglicher Erwerbstätigkeiten und zu erhöhter Mobilität auf dem Arbeitsmarkt
Forschungsgebiet der Berufs-, Betriebs- und Wirtschaftspädagogik
- bezieht sich auf Berufsbildung und personalentwicklung aus bildungswissenschaftlicher Perspektive
- Berufs- und Wirtschaftspädagogik bezieht sich auf Berufsbildung insgesamt
- Betriebpädagogik bezieht sich auf innerbetriebliche Personal- und Organisationsentwicklung
Erkenntnisziele der wissenschaftlichen Betrachtung der Berufsbildung
- Phänomene der Berufsbildung und Personalentwicklng in ihren unterschiedlichen erscheinungsformen und Zusammenhängen genauer und theoretisch und empirisch belastbar
- zu beschreiben
- zu erklären
- zu prognostizieren
- auf Basis dieser Erkenntnisse Instrumente, Strategien und Lösungen für die durchführung und Gestaltung der Berufsbildung zu entwickeln
Relevanz des Studiums der BBWP
- Verständnis der Berufsbildung
- Erwerb "Berufspädagogischer Kompetenzen"
...für die zukünftige Berufstätigkeit in der Praxis der Berufsbildung
--> treffen besserer Entscheidungen ufgrund differenzierter Kenntnisse und reflektiertem Verständnis der BB
--> Studium thematisiert Praxis aus Wissenschaftlicher Perspektive, dies soll zur Professionalisierung in späterer Berufspraxis beitragen
Wissenschaft allgemein
Beschreibung, Verstehen, Erklärung und Prognose von Sachverhalten und Zusammenhängen ausgewählter Objekt- bzw. Gegenstandsbereiche
Hypothese
Annahme eines kausalen Zusammenhangs zwischen A und B
Modell
Darstellung von realen oder potentiellen Zusammenhängen eines Objektbereiches; Vorstufe einer Theorie
Theorie
Menge von Aussagen zur Beschreibung und Erklärung eines Objektbereiches
Gesetz
Gut bestätigter allgemeiner Zusammenhang der Phänomene eines Objektbereiches
Prognose
Theoretisch brgründete Aussage über zukünftige Zusammenhänge und Prozesse
Technologien
Theoretisch begründete Verfahren/ Instrumente zur Erzeugung eines gewünschten Zustandes
Norm
Begründung und Festlegung menschlicher Handlungen, mit Anspruch auf soziale Verbindlichkeit
Formen der Berufsbildung
- Duale Berufsausbildung
- vollzeitschullische (erst)Ausbildung (Erzieher)
- berufl. Weiterbildung (Meister, Techniker)
- Übergangssystem (BGJ, BVJ, BEJ)
Unterschiede zwischen Allgemeinbildung, Berufsbildung und Hochschulbildung
allgemeine Bildung: verpflichtend, "allgemein"
Berufsbildung: spezieller, ziehlt auf Erwerbsbeschäftigung/ Fähigkeiten/ Fertigkeiten im Beruf ab
Hochschulbildung: theoretisch, wissenschaftlich im ggs. zu praxisorienteirter Berufsbildung
Grundstruktur des Bildungswesens in Deutschland
- Kindergarten (freiwillig)
- 1-4 Grundschule
- 5-6 Orientierungsstufe (in ienigen Bundesländern)
- Gymnasium
- Sekundarschule
- Hauptschule
- Gesamtschule
- (Sonderschule)
- 1. Schwelle, Ende der Vollzeitschulpflicht nach 9/10 Jahren
- Übergänge in berufliche Bildung: (3 Jahre Teilzeitschulpflicht)
- duales System
- Vollzeitschulische Ausbildung
- Berufsvorbereitung
- Fachoberschule
- Berufliches Gymnasium
- Gesundheits- und Pflegesektor
- oder: Gymnasiale Oberstufe
- 2. Schwelle
- Tertiärbereich: Fachschule, Abendgymnasium/ Kolleg (2. Bildungsweg), Universität/ Hochschule
allgemeinbildendes Gymnasium
Abschluss nach 12/ 13 Jahren
allgemeinbildende Fächer
Abschluss: Allgemeine Hochschulreife
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