Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Kündigung
Kündigung
Fichier Détails
Cartes-fiches | 49 |
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Langue | Deutsch |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 14.05.2011 / 22.05.2016 |
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Was ist bei einer betriebsbedingten Kündigung zu prüfen und gibt es Alternativen zur Kündigung?
Gerichtlich nachprüfbar ist nur, ob inner- oder außerbetriebliche Gründe vorliegen und die unternehmerische Entscheidung nicht rechtsmissbräuchlich verwendet wurde. Im Fall der Beendigungskündigung gibt es keine Alternative, da der Arbeitsplatz tatsächlich abgebaut wird. Eine Interessensabwägung findet nicht statt, da dies zu einer nicht zulässigen Prüfung der Unternehmensentscheidung führen würde.
Was ist bei der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu beachten?
Der AG hat dem AN auch Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten zu geänderten Arbeitsbedingungen anzubieten, § 1 II 3 KSchG. Es kann daher sein, dass der AG zunächst eine Änderungskündigung aussprechen muss (Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung).
Wie findet die Sozialauswahl statt?
Es werden alle AN ermittelt, deren Aufgabe auch von dem betroffenen AN ausgeführt werden können. Ist der betroffene AN laut Arbeitsvertrag nur in einem bestimmten Arbeitsbereich einsetzbar, sind andere AN außerhalb des Bereichs nicht zu berücksichtigen.
Was sind Kriterien der Sozialauswahl?
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Lebensalter
- Unterhaltspflichten
- Schwerbehinderung
Ist der Betriebsrat vor Ausspruch einer Änderungskündigung zu hören?
Ja, da es sich auch hier um eine echte Kündigung handelt.
Was ist das besondere bei einer Änderungskündigung?
Eine Änderungskündigung kann im Gegensatz zu anderen Kündigungsarten mit einer Bedingung versehen werden. Dies bedeutet, dass der AG dem AN mit Kündigung drohen kann, wenn die Änderungskündigung nicht akzeptiert wird.
Welche Möglichkeiten hat der AN, der seinen Arbeitsplatz behalten möchte?
Der AN kann das Änderungsangebot unter Vorbehalt annehmen und gleichzeitig Kündigungsschutzklage nach § 2 KSchG erheben.
Was sind die Besonderheiten bei der außerordentlichen Kündigung?
Hier findet das KSchG nur hinsichtlich der Klageerhebungsfrist (§§ 13 I, 4, 5 KSchG) Anwendung. Die Kündigung muss nicht sozial gerechtfertigt sein, allerdings muss ein wichtiger Grund bestehen. Eine vorherige Anhörung des AN ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung, lediglich bei der Verdachtskündigung.
Wie erfolgt die Prüfung der außerordentlichen Kündigung?
1. besteht ein Kündigungsgrund
2. trägt dieser Grund die Kündigung (Interessenabwägung)
3. Fortsetzung der Beschäftigung bis Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar
4. Kündigungserklärungsfrist (§ 626 II BGB)
Ist eine außerordentliche Kündigung auch bei einer betriebsbedingten Kündigung möglich?
Grundsätzlich nein, nur bei unkündbaren Arbeitsverhältnissen. Hier handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung aus minder wichtigem Grund. Die Kündigung kann allerdings nicht fristlos erfolgen.
Was ist bei der Interessenabwägung zu prüfen?
Bei der Interessenabwägung ist zu prüfen, ob das gleiche Verhalten in der Vergangenheit bereits einmal abgemahnt wurde. Entbehrlich ist eine Abmahnung nur bei besonders groben Pflichtverletzungen.
Was ist bei der Interessenabwägung noch zu prüfen?
In diesem Prüfungsschritt ist auch zu prüfen, ob eine fristlose Kündigung angemessen ist, oder ob eine ordentliche Kündigung verhältnismäßiger ist.
Lässt sich der AG für die Kündigungserklärung zu lange Zeit, kann dies gegen die Notwendigkeit einer fristlosen Kündigung sprechen.
Wie erfolgt die Prüfung der Verdachtskündigung?
1. AN wird einer Straftat verdächtigt, die an sich einen Kündigungsgrund darstellt
2. der Verdacht ist durch objektive Tatsachen gerechtfertigt
3. es besteht dringender Tatverdacht - d.h. es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit der Tatbegehung durch den AN
4. AG hat den AN vor Ausspruch der Kündigung angehört und ihm Gelegenheit gegeben die Vorwürfe zu entkräften
5. der dringende Tatverdacht hält an und wurde auch am letzten Verhandlungstag nicht ausgeräumt
Wann ist eine Umdeutung (§ 140 BGB) einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung möglich?
1. das nichtige Rechtsgeschäft muss den Wirksamkeitserfordernissen des Ersatzgeschäfts entsprechen
2. das Ersatzgeschäft darf in seinen rechtlichen Wirkungen nicht weiter reichen als das unwirksame Geschäft
3. es muss dem mutmaßlichen Willen des Erklärenden (da Kündigung ein einseitiges RG ist) zum Zeitpunkt der Vornahme des nichtigen Rechtsgeschäfts entsprechen.
Ist das Nachschieben von Kündigungsgründen möglich?
Bei Unternehmen ohne Betriebsrat können Kündigungsgründe im Prozess nachgeschoben werden, sofern sie zum Zeitpunkt der Kündigung schon vorlagen. Bei Unternehmen mit Betriebsrat müssen alle Kündigungsgründe dem Betriebsrat genannt werden (§ 102 BetrVG).
Welchen rechtlichen Charakter hat das Arbeitsverhältnis und welche Folgen hat dies für die Vertragsaufhebung?
Bei dem Arbeitsverhältnis handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, welches ordentlich gekündigt werden kann (mit frist) oder außerordentlich (fristlos), sofern ein wichtiger Grund gegeben ist.
Welche Beendigungstatbestände gibt es im Arbeitsrecht?
1. Kündigung
2. Aufhebungsvertrag
3. Zeitablauf
4. Bedingungseintritt
Wie wirkt sich ein Aufhebungsvertrag auf die arbeitsrechtlichen Schutznormen aus?
Bei dem Aufhebungsvertrag handelt es sich um einen Vertrag, bei dem die arbeitsrechtlichen Schutznormen nicht greifen, im Gegensatz zur Kündigung.
Welche Folgen hat ein Aufhebungsvertrag?
Durch den Aufhebungsvertrag hat der AN bei anschließender Arbeitslosigkeit eine 12 - wöchige Sperre bzgl. des Arbeitslosengeldes, sofern der Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt ist.
Hat der AG eine Aufklärungspflicht bezüglich der Folgen des Aufhebungsvertrages?
Nach Ansicht des BAG hat der AG eine Aufklärungspflicht bezüglich nachteiliger sozialrechtlicher Folgen. Dieser Pflicht genügt er allerdings schon bei einem Hinweis darauf, dass sich der AN über mögliche sozialrechtliche Folgen selbst zu informieren hat.
Welche Arten der Kündigung gibt es?
1. ordentliche Kündigung
2. außerordentliche Kündigung
3. Änderungskündigung
Was ist tatbestandsvoraussetzung einer jeden Kündigung?
Wichtig ist eine wirksame Kündigungserklärung. Dies ist bedingungsfeindlich, so dass eine Kündigung unter einer Bedingung eine unwirksame Kündigungserklärung und damit eine unwirksame Kündigung ist.
Wie ist die Prüfungsfolge einer Kündigungserklärung?
1. Beendigungswille muss deutlich erkennbar sein
2. Wirksamkeitshindernisse (Abgabe, Zugang, tarifliche oder vertragliche Hindernisse)
3. Schriftformerfordernis
Was ist beim Schriftformerfordernis der Kündigungserklärung zu beachten?
Die Schriftform erfordert eine eigenhändige Unterschrift des Erklärenden, so dass e-mail und Fax nicht ausreichen.
Welche Besonderheit besteht beim Zugang der Kündigungserklärung?
Die Kündigungserklärung wird beim Zugang wirksam. Der Zugang ist vom Erklärenden zu bewirken und zu beweisen. Der Zugang ist erfolgt, wenn die Erklärung derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter normale Umständen mit einer Kenntnisnahme durch den Empfänger zu rechnen ist.
Wann ist eine ordentliche Kündigung außerhalb des KSchG möglich?
Dies ist immer dann der Fall, wenn der AN nicht den Vorschriften des KSchG unterliegt. Er ist dann ohne Kündigungsgrund frei kündbar, § 622 BGB.
Wonach ist eine ordentliche Kündigung außerhalb des KSchG seitens der Gerichte zu prüfen?
Die Gerichte prüfen lediglich, ob die Kündigung rechtsmissbräuchlich nach den §§ 138, 242 BGB erfolgte, denn dann wäre sie unwirksam. Willkür scheidet i.d.R. dann aus, wenn nur irgendein nachvollziehbarer Grund für die Kündigung genannt wird.
Welche Schutzvorschriften greifen dennoch bei eine ordentlichen Kündigung außerhaolb des KSchG?
Es greifen die allgemeinen Schutzvorschriften z.B. nach dem MuSchG und die Anhörung des Betriebsrates nach § 102 I 1 BetrVG, sofern ein Betriebsrat vorhanden ist. Letztlich können sich auch Einschränkungen aus dem Tarifvetrag ergeben. Eine ordentliche Kündigung ist außerrdem nur bei Fristwahrung möglich.
Was ist bei Kündigungen bezüglich der Vertretung zu beachten?
Bei Kündigungen handelt es sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft, auf welches § 174 S. 1 BGB Anwendung findet. Dies bedeutet, dass eine von einem Vertreter erklärte Kündigung ohne Vorlage der Vollmachtsurkunde zurück gewiesen werden kann.
Was sind die Voraussetzungen, dass die Kündigung ohne Vertretungsmacht unwirksam ist?
1. Dem Empfänger darf die Vertretungsmacht nicht bekannt sein
2. Die Zurückweisung muss unverzüglich erfolgen (Rspr. 1 Woche)
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