Baustoffe/Schadstoffe
für Prüfung MAU 2. Semester
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 42 |
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Utilisateurs | 11 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Chimie |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 20.04.2015 / 31.05.2025 |
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Frage 28 Ressourcen-R
A
Frage 29 naturplus
natureplus – Internationaler Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen – natureplus e.V.
naturplus-Gütesiegel : Klimaschutz, Wohmgesundheit, Nachhaltigkeit
Für die Zertifizierung kommen nur nachhaltige Produkte in Frage, die zu mindestens 85 Prozent aus nachwachsenden oder nahezu unbegrenzt verfügbaren mineralischen Rohstoffen bestehen.
Frage 30 Was sind VOCs, SVOCs und was sind NIK-Werte?
VOCs, aus dem Englischen: „Volatile Organic Compound(s)“, sind flüchtige, organische Stoffe, die bei Raumtemperatur vom flüssigen in den gasförmigen Zustand übergehen können. Typische VOCs sind alle organischen Lösungsmittel, aber auch Treibstoffe wie Benzin, Dieselöl u.ä. Leider gibt es keine allgemein verbindliche Definition für VOCs, sondern gleich mehrere, die sich z.T. deutlich unterscheiden. In der Europäischen Richtlinie 1999/13/EG („VOC-Richtlinie“) werden als VOC solche organischen Stoffe bezeichnet, deren Dampfdruck 0,01 kPa oder mehr beträgt. Diese Definition ist nahezu deckungsgleich mit dem Lösemittelbegriff unter Pkt. 3. Eine andere Definition wird durch die Europäische Richtlinie 2004/42/EG gegeben. Danach sind als VOCs alle flüchtigen Stoffe anzusehen, deren Siedepunkt oder Siedebeginn 250°C oder weniger beträgt. VOCs mit Siedepunkten oberhalb von 250 °C werden als SVOC (SemiVolatile Organic Compound) bezeichnet. Als TVOC-Wert (Total Volatile Organic Compound) bezeichnet man die Summe von VOC-Werten einzelner (gemessener) Substanzen, als TSVOC den Summenwert der einzeln gemessenen SVOCs. Neben der Gesamtsumme an Emissionen ist zur Einzelstoffbewertung für viele Stoffe eine sogenannte „niedrigste interessante Konzentration“ (NIK-Wert) festgelegt worden, die in der Regel aus dem Abeitsplatzgrenzwert des jeweiligen Stoffes durch Division durch 100 berechnet wird.
Frage 31 Wer ist die GEV?
Namhafte Hersteller von Bodenbelagklebstoffen haben sich entschlossen, möglichst emissionsarme Verlegewerkstoffe zu entwickeln und im Markt zu fördern. Zur Schaffung einer verbindlichen Grund lage wurde im Februar 1997 die „Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe e.V.“ (GEV) gegründet. Um den Forderungen des Marktes nach Prüfung weiterer Produktgattungen gerecht zu werden, wurde die GEV in 2007 umbenannt in „Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V.“. Mitglied der GEV kann jeder Hersteller von entsprechenden Produkten werden.
Der EMICODE® und seine „beste“ Klasse, EC1 (R) hat sich über ein Jahrzehnt als Standard für sehr emissionsarme Produkte bewährt. Als Premiumklasse, die die Grenze des technisch Machbaren beschreibt, wurde 2010 eine weitere Klasse, EC1Plus, eingeführt, die noch einmal deutlich strengere Grenzwerte setzt.
Grage 32 versch. Grenzwerte
Warum gibt es unterschiedliche Grenzwerte für verschiedene Produkte?
Produkte mit dünnflüssiger Konsistenz, z.B. Parkettlacke können nicht mit einem Zahnspachtel aufgetragen werden und benötigen deshalb eine andere Art der Prüfkörperherstellung und eine geringere Auftragsmenge als z.B. pastöse Produkte wie Mörtel oder Fugendichtstoffe. Zementmörtel wiederum zeigen im Vergleich zu Parkettlacken, Fugendichtstoffen oder Klebstoffen eine ganz andere Emissionscharakteristik.
Entsprechend dieser Unterschiede ist es notwendig, für unterschiedliche Gruppen von Produkten differenzierte Grenzwerte festzulegen.
Frage 33 K-Stoffe
Was versteht man unter K-Stoffen?
K-Stoffe sind ganz allgemein krebserzeugende Stoffe, die jedoch in drei verschiedene Kategorien eingeteilt werden.
K1: Stoffe, die auf den Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirken (z.B. Benzol).
K2: Stoffe, die bislang nur im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen sind (z.B. Acrylnitril).
K3: Stoffe mit begründetem Verdacht auf eine krebserzeugende Wirkung (z.B. Formaldehyd). Die Datenlage reicht hier für die Annahme einer krebserzeugenden Wirkung nicht aus.
Bei der Emissionsmessung in der Prüfkammer wird durch eine Prüfung nach 3 und 28 Tagen festgestellt, ob und in welcher Konzentration in Frage kommende K-Stoffe abgegeben werden.
Frage 34 GRUNDANFORDERUNGEN AN BAUWERKE Nr. 3 + 7 BauproduktenVO ANHANG I
3. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
Das Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass es während seines gesamten Lebenszyklus weder die Hygiene noch die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern, Bewohnern oder Anwohnern gefährdet und sich über seine gesamte Lebensdauer hinweg weder bei Errichtung noch bei Nutzung oder Abriss insbesondere durch folgende Einflüsse übermäßig stark auf die Umweltqualität oder das Klima auswirkt:
a) Freisetzung giftiger Gase;
b) Emission von gefährlichen Stoffen, flüchtigen organischen Verbindungen, Treibhausgasen oder gefährlichen Partikeln in die Innen- oder Außenluft;
c) Emission gefährlicher Strahlen;
d) Freisetzung gefährlicher Stoffe in Grundwasser, Meeresgewässer, Oberflächengewässer oder Boden;
e) Freisetzung gefährlicher Stoffe in das Trinkwasser oder von Stoffen, die sich auf andere Weise negativ auf das
Trinkwasser auswirken;
f) unsachgemäße Ableitung von Abwasser, Emission von Abgasen oder unsachgemäße Beseitigung von festem oder flüssigem Abfall;
g) Feuchtigkeit in Teilen des Bauwerks und auf Oberflächen im Bauwerk.
7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
Das Bauwerk muss derart entworfen, errichtet und abgerissen werden, dass die natürlichen Ressourcen nachhaltig genutzt werden und insbesondere Folgendes gewährleistet ist:
a) Das Bauwerk, seine Baustoffe und Teile müssen nach dem Abriss wiederverwendet oder recycelt werden können;
b) das Bauwerk muss dauerhaft sein;
c) für das Bauwerk müssen umweltverträgliche Rohstoffe und Sekundärbaustoffe verwendet werden.
Frage 35 Was sind EPDs?
UMWELT-PRODUKTDEKLARATION (Ecological Product Declaration?)
nach ISO 14025 und EN 15804
Die meisten Bauprodukte werden zusammen in einem "System" - dem Gebäude - eingesetzt. Eine Typ-III-Deklaration für Bauprodukte, die dann auch hilft das gesamte Gebäude zu bewerten, liegt also nahe. Ressourcenverbrauch und Emissionen in die Umwelt werden mindestens über den gesamten Herstellprozess (Von der Wiege bis zum Werkstor) aufgenommen. Der resultierende Beitrag zum Treibhauseffekt, zur Überdüngung oder Versauerung von Gewässern kann mit der Ökobilanzmethodik quantifiziert und bewertet werden. Ökobilanzen liefern also eine systematische und standardisierte Datengrundlage, um im "Baukastensystem" aus Deklarationen einzelner Bauprodukte eine ökologische Bewertung eines Bauwerks zu erstellen. In einer Lebenszyklus-Analyse wird die ganze Lebensdauer des Gebäudes, die Bauphase, die Nutzungsphase mit möglichen Umnutzungen sowie Abriss und Entsorgung berücksichtigt und es kann der Beitrag der Bauprodukte zur Energieeffizienz oder zu weiteren Aspekten nachhaltiger Bewirtschaftung eines Gebäudes dargestellt werden.
Die Deklaration macht Aussagen zum Energie- und Ressourceneinsatz und in welchem Ausmaß ein Produkt zu Treibhauseffekt, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht und Smogbildung beiträgt. Außerdem werden Angaben zu technischen Eigenschaften gemacht, die für die Einschätzung der Performance des Bauproduktes im Gebäude benötigt werden, wie Lebensdauer, Wärme- und Schallisolierung oder der Einfluss auf die Qualität der Innenraumluft.
Frage 36 Was sind PCR?
Produktkategorie-Regeln (PCR) für Bauprodukte sind die Basis für EPDs
Die aktuellen Produktkategorie-Regeln (PCR) für neue Bauprodukte nach ISO 14025 und EN 15804 sind im IBU-Datenbanksystem zu finden.
Frage 37 Aluminium
Das einzige wirtschaftlich wichtige Ausgangsmaterial für die Aluminiumproduktion ist Bauxit. Vorkommen befinden sich in Südfrankreich (Les Baux), Guinea, Bosnien und Herzegowina, Ungarn, Russland, Indien, Jamaika, Australien, Brasilien und den Vereinigten Staaten. Bauxit enthält ungefähr 60 % Aluminiumhydroxid (Al(OH)3 und AlO(OH)), etwa 30 % Eisenoxid (Fe2O3) und Siliciumdioxid (SiO2).
Bei der Herstellung unterscheidet man Primäraluminium, auch Hüttenaluminium genannt, das aus Bauxit gewonnen wird, und Sekundäraluminium aus Aluminiumschrott. Die Wiederverwertung benötigt dabei nur etwa 5 % der Energie der Primärgewinnung.
Da Aluminium aus den Alumosilicaten aufgrund der Bindungsverhältnisse praktisch nicht isoliert werden kann, ist eine wirtschaftliche großtechnische Gewinnung von metallischem Aluminium nur aus Bauxit möglich. Das in diesem Erz enthaltene Aluminiumoxid/-hydroxid-Gemisch wird zunächst mit Natronlauge aufgeschlossen, um es von Fremdbestandteilen wie Eisen- und Siliciumoxid zu befreien und wird dann überwiegend in Wirbelschichtanlagen zu Aluminiumoxid (Al2O3) gebrannt.
Der Prozess ist aufgrund der hohen Bindungsenergie des Aluminiums und seiner Dreiwertigkeit recht energieaufwändig. Der Energieeinsatz liegt bei 12,9 bis 17,7 Kilowattstunden pro produziertem Kilogramm Roh-Aluminium.
Die Aluminiumherstellung ist nur in der Nähe preiswert zur Verfügung stehender Elektroenergie wirtschaftlich.
Frage 38 Blauer Engel
Produkte und Dienstleistungen, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet werden, sind umweltfreundlicher als vergleichbare, konventionelle Produkte und Dienstleistungen.
Der Blaue Engel wird durch folgende vier Institutionen getragen:
Die Jury Umweltzeichen ist das unabhängige Beschlussgremium des Blauen Engel mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen, Jugend und Bundesländern.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ist Zeicheninhaber und informiert regelmäßig über die Entscheidungen der Jury Umweltzeichen.
- Das Umweltbundesamt fungiert mit dem Fachgebiet „Ökodesign, Umweltkennzeichnung, Umweltfreundliche Beschaffung“ als Geschäftsstelle der Jury Umweltzeichen und entwickelt die fachlichen Kriterien der Vergabegrundlagen des Blauen Engel.
- Die RAL gGmbH ist die Zeichenvergabestelle. Sie organisiert im Prozess der Kriterienentwicklung die unabhängige Expertenanhörungen, d.h. die Einbindung der interessierten Kreise.
Frage 39 SVHC
SVHCs (Substances of Very High Concern, dt.: ‚besonders besorgniserregende Stoffe‘) sind chemische Verbindungen (oder Teil einer Gruppe von chemischen Verbindungen), welche unter der REACH-Verordnung[1] mit besonders gefährlichen Eigenschaften identifiziert worden sind. Diese Stoffe können schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder auf die Umwelt haben. Die Auflistung einer Substanz als SVHC durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist der erste Schritt für die Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die erste Liste von SVHCs wurde am 28. Oktober 2008 publiziert und seither alle sechs Monate Ende Juni und Ende Dezember ergänzt. Für identifizierte SVHCs gelten besondere Informationspflichten innerhalb der Lieferkette.
Frage 40 WECOBIS
WECOBIS bietet für die wichtigen Bauproduktgruppen und Grundstoffe umfassende, strukturiert aufbereitete, herstellerneutrale Informationen zu gesundheitlichen und umweltrelevanten Aspekten einschließlich möglicher Anwendungsbereiche. Diese Informationen werden für die Lebenszyklusphasen Rohstoffe, Herstellung, Verarbeitung, Nutzung und Nachnutzung zur Verfügung gestellt.
Frage 41 EU-Chemikalienrecht: REACH + CPL
Die REACH-Verordnung regelt Kommunikationspflichten in der Lieferkette (insbesondere Sicherheitsdatenblatt), Registrierungs- und Zulassungspflichten sowie Beschränkungen. Sie wird für besondere Anwendungsbereiche ganz oder teilweise durch weitere Regelungen ergänzt (z.B. Arzneimittel, Biozide, Pflanzenschutzmittel).
Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen.
Frage 41 Umweltzeichen
Die ISO hat Normen und Richtlinien für verschiedene Typen von Umweltzeichen in ihrer Normenreiche ISO 14000 entwickelt. ISO 14021 gibt Rahmenbedingungen für Umweltaussagen vor, die Hersteller selbst für ihre Produkte treffen, sie werden als Typ II Umweltzeichen bezeichnet. Typ I und III Umweltzeichen sind von Dritten vergebene Kennzeichen hinsichtlich bestimmter, über den gesamten Lebenszyklus ermittelter Kriterien. Während Typ I Umweltzeichen aussagen sollen, dass Produkte hinsichtlich der betrachteten Umwelteigenschaften qualitativ besser sind (ISO 14024), treffen Typ III Umweltzeichen quantitative Aussagen auf Basis von Umweltdeklarationen (ISO 14025).
Typische Umweltzeichen wie der Blaue Engel oder das EU Ecolabel sind in der Regel Typ I Umweltzeichen. Beispiel für ein Typ III Umweltzeichen ist das Zertifizierungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen für Baustoffe auf Basis der Umweltdeklarationen des Instituts Bauen und Umwelt.
Frage 1 Lehm, Ziegel, Kalksandstein und Porenbeton
Beschreiben Sie die Gründe, warum die Baustoffe Lehm, Ziegel, Kalksandstein und Porenbeton unterschiedliche Energien zur Herstellung benötigen!
Lehm: Bestandteile: Sand, Schluff und Ton (feinkörnige Silikate) wird aus Lehmgruben an der Erdoberfläche gewonnen, ist leicht verfügbar und kommt als Ablagerung von Stäuben mehr oder weniger überall auf der Erde vor. Seine Festigkeit als Baustoff erhält er durch Trocknung an der Luft, reiner Wasserverlust, es findet keine chemische Umwandlung statt.
Primärenergie zur Bereitstellung als Baustoff: Transport (bei baustellennahem Vorkommen), Mischen und Verdichten:
1m³ Lehm: 5 kWh, bei 400- 1.800 kg/m³
Porenbeton: Sand (70%), Kalk und Zement(25%) Wasser und Zuschlagstoffe, Treibmittel Aluminiumpulver, Nach Trocknung ? wird bei 12bar und 180° gehärtet.. 54% PE entfällt auf die Bereitstellung der Inhaltsstoffe, ca. 26% werden für Transport, Strom etc. verbraucht. Ca. 20% der Energie werden für die Produktion der Porenbetonsteine selbst Verwendet.
1 m³ Porenbeton: , 300-550 kWh, bei 400-800 kg/m³
Ziegel: Hauptbestandteile Ton, Lehm, Mergel unterschiedlicher mineralogischer Zusammensetzung. Gewinnung im Tagebau. Festigkeit durch brennen der Formsteine bei 900° (Backstein) bis 1300° (Klinker).
Der Brennvorgang macht den Baustoff dicht, fest und säurebeständig. Es finden chemische Umwandlungen statt..
1 m³ Vollziegel: 1.360 kWh, bei 2.200 kg/m³
Kalksandstein: Aus Sand und Kalk, Mischung 9:1. Dei Dampfdruck (Wasser, 200°, 16 bar) wird Kalk zum Bindemittel Calciumsilikathydrid. 50% der PE entfallen auf die Herstellung des Kalkes.
1 m³ Kalksandstein: 350 kWh, bei 1.400kg/m³.
Frage 2 Kriterien Fensterrahmen
Welche Kriterien würden Sie für die Auswahl von Baustoffen zur Herstellung von Fensterrahmen hinzu ziehen?
- Nutzung / Einbausituation
- Herkunft
- Haltbarkeit / Unterhaltungsaufwand / evtl. notwendiger Gifteinsatz bei Unterhaltungsmaßnahmen
- Energieaufwand in der Herstellung
- Schädlichkeit der Herstellung
- Knappheit / Ressourcenschonung
- Dämmeigenschaften
- Eigenschaften der evtl. eingesetzten Dämmmaterialien
- Schönheit / Ästhetik
- Recyclingfähigkeit
- Preis
Frage 3 AUB / IBU
Beschreiben Sie den Ablauf der Beurteilung von Bauproduktgruppen und Bauprodukten nach der Arbeitsgemeinschaft umweltverträgliches Bauprodukt AUB
Die Arbeitsgemeinschaft umweltfreundliches Bauen ist heute das Institut Bauen und Umwelt e.V. (IBU), eine Initiative von Bauprodukteherstellern.
Das IBU bietet als Herstellervereinigung eine geschlossene Außendarstellung von Umwelt-Produktdeklarationen (EPDs) vom Ökolabel Typ III gemäß ISO- und CEN-Normung.
Frage 4
Differenzieren Sie die allgemeine Aussage, Holz ist ein nachwachsender Rohstoff, so dass Sie die Aussagen mit entsprechenden von Stahl und Aluminium in Vergleich setzen können.
Eigentlich lassen sich diese Baustoffe nicht gut vergleichen, weil sie unterschliedliche Einsatzfelder haben und je nach diesen, bestimmte Qualitäten erforderlich sind.
Die Rohstoffe zur Stahl-und Aluminiumproduktion sind nicht unendlich vorhanden auf unserem Planeten. Bzw. ist der Abbau irgendwann nicht mehr wirtschaftlich. Das Material wird gebraucht, und sollte aus diesem Grund nach dem Gebrauch in kleinen Kreisläufen, z.B. als Wiedereinbau und in großen Kreisläufen, als Ausgangsstoff für neue Produkte geführt werden. Bisher ist das jedoch immer mit Qualitätseinbußen verbunden, sodaß für Produkte 1.Qualität immer die Rohstoffe neu gewonnen werden müssen. Außerdem entstehen bei der Herstellung von Alu Nebenprodukte, die deponiert werden müssen. Bäume hingegen wachsen immer wieder neu. (Im biologischen? Kreislauf wird das Holz als CO2- Umwandler dem Kreislauf entnommen).
Jedes Material hat seine eigenen Vorzüge und bevorzugten Einbauorte. Ich versuche einen Vergleich anhand der Nutzung als Konstruktions-Material:
Ganz grob kann man folgende Tabelle anlegen, wobei der Transport nicht berücksichtigt ist, aber da kann man fast über jede Bewertung diskutieren.
Frage 5 Asbest + PCB
Warum zählen die nur wenig akut giftigen Inhaltsstoffe Asbest und PCBs zu den Gebäudeschadstoffen und müssen daher bei einer Sanierung sehrsorgfältig entfernt werden?
Wenig akut bedeutet, daß sich die schädlichen Einflüsse erst zeitverzögert bemerkbar machen.
Asbest: Mineralfaser, beständig gegen chemische, elektrische und thermische Einflüsse, spaltbar zu feinsten Fasern, die lungengängig sind. Durch Abnutzung, Verwitterung und mechanische Beschädigung werden die Fasern freigesetzt. Nach einer Latenzzeit von 15-40 Jahren treten krebsartige Krankheitsbilder auf. Festgebundene Asbestfasern enthalten: Fassadenplatten, Lüftungsrohre, Fensterbänke. Schwach gebundener Asbest: Spritzputze, Dämmmatten, Dichtungsschnüre. In der EU u Schweiz komplett verboten seit Ende de 70er,, nicht jedoch in den Entwicklungs-und Schwellenländern. Vorsicht ist auch bei Faserzementprodukten aus China geboten.
PCB: Polychlorierte Biphenyle: Chlorierte Kohlenwasserstoffe: in Kunststoffen, Spachteln, Dichtungsmassen als Weichmacher eingesetzt. Wenig löslich im Wasser, bei thermischer Zersetzung bilden sich sehr giftige Verbindungen. Aufgenommen über Nahrung und Haut, reichert sich im Fettgewebe an, Blutbild, Organschädigungen, Nervensystem.Verbot seit 1978/89.
Welche VO?
Frage 7 Instumente Beurteilung
Welche Instrumente zur Beurteilung der Gesundheitsrelevanz von Bauprodukten können Sie nennen und beschreiben Sie kurz dessen Methodik.
noch unvollständig!!! TVOC- Konzept con Seifert u Scholz?
Instrumente zur Produktauswahl:
GISBau, natureplus, wecobis,Umweltzeichen,EPDs,Gesetze und VO.
Es gibt bewertete und unbewertete Deklarartionen.
Gesundheitsrelevanz für Bauprodukte ist über den gesamten Lebenszyklus zu betrachten: Gewinnung, Herstellung, Lagerung, Verarbeitung, Nutzung, Gefahrenfall (Brand, Explosion), Rückbau.
Ablauf für Umweltproduktdeklarationen EPD nach ISO 14025: 1-Einzelantrag wird gestellt; in einem Forum werden die Anforderungen erarbeitet von Herstellern und Experten, im SV-Ausschuss (Instrumente Authorisation of Chemicals; Registrierung Bewertung Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe, seit 2006.
•GHS – Global Harmonisierte System
•CEN TC 350 Umweltleistung von Gebäuden
•CEN TC 351 Innenraumklima
•Mandat 366 Bauproduktenrichtlinie - CPD
•Geplante Biozid-Verordnung
•Geplante Bauproduktenverordnung - CPR
•DIN EN 15251 Anhang B und C
•AgBB-Schema mit NIK-Wertelisten
Frage 8 Holz: Gefärdungsklassen + Dauerhaftigkeit
Wie können Sie die Gefährdungsklassen für Holz in Gebäuden so mit den Dauerhaftigkeitsklassen von Holz in Verbindung bringen, dass Sie dieVerwendung von Holzschutzmitteln in Innenräumen überflüssig machen oder zumindest stark eingrenzen können?
Der Planer muß die Anforderung an das Holzwerkstoffelement nach seinen Gebrauchsbedingungen unter Berücksichtigung der bei Nutzung zu erwartenden Feuchtebedingungen sowie der Lebensdauer festlegen. Aus diesen Bedingungen im späteren Gebrauch läßt sich eine Gefährdungsklasse zuordnen. Je nach Gefährdungsklasse ist zu erkennen, mit welchen angreifenden Organismen zu rechnen sein wird.
So kann das anzuwendende Holzwerkstoffelement danach bewertet werden, ob seine natürliche Dauerhaftigkeit für den Verwendungszweck ausreichend ist. Andernfalls kann entweder ein dauerhafterer Holzwerkstoff gewählt werden oder es können andere konstruktive Lösungen ins Auge gefaßt werden, um die Gefährdung abzumindern. Nur, wenn entsprechend dem Minimierungsgebot von Bioziden alle Wege ausgeschöpft sind, kann der chemische Holzschutz als Ausnahme angewendet werden.
Im Einzelfall können also auch weniger dauerhafte Holzwerkstoffe eingesetzt werden, wenn die Gefährdung nur vorübergehend ist oder keine Zerstörung zu erwarten ist.
Abhängig von besonderen Feuchtebelastungen, von späterer Bauteilzugänglichkeit (oder der Kontrolle entzogen) oder von sehr unterschiedlichen Gebrauchsbedingungen an einem Bauteil, kann es notwendig sein, eine dauerhaftere Holzwerkstoffplatte, eine bessere Gefährdungsmindernde konstruktive Ausbildung oder einen intensiveren chemischen Holzschutz zu verwenden.
Frage 9 Wieder-, Weiter-verwendung, -verwertung
Beschreiben Sie anhand von Beispielen die Unterschiede zwischen Wiederverwendung, Weiterverwendung, Wiederverwertung und Weiterverwertung!
Wiederverwendung: erneute Verwendung des gleichen Produktes für den gleichen Verwendungszweck, ohne Überarbeitung, Beispiel: Glasflasche als Pfandflasche
Weiterverwendung: dito, anderer Zweck, Glasflasche als Blumenvase.
Wiederverwertung: erneuter Einsatz nach Überarbeitung, gleicher Verwendungszweck, Beispiel: Glasflaschen aus Altglas
Weiterverwertung: Auflösung der urspr. Gestalt. Beispiel: Hohlglas-Abfall als Glasschotter
Frage 10 recyclinggerechtes Konstuieren
Erläutern Sie die Strategien eines recyclinggerechten Konstruierens. Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um die Kreislaufführung von Baustoffen zu gewährleisten?
Beim recyclinggerechten Konstruieren müssen ist zu beachten:
- Trennbarkeit der Baustoffe
- Modularität im Großen wie im Kleinen
- Wiederverwendbarkeit der Produkte
- zerstörungsfrei lösbare Verbindungen
- je kostbarer die Materialen (Knappheit oder hoher Gehalt grauer Energie) desto wichtiger die Wiederverwendung
- bei Zerstörung durch Rückbau Rückfluss in die Nutzung bedenken (z.B. Einsumpfen von Lehmbaustoffen)
Frage 11 Stoffströme von Glas
Skizzieren Sie die Stoffströme von Glas, insbesondere im Zusammenhang mit daraus hergestellten Bauprodukten!
Flachglas als Bauprodukt: Herstellung aus Quarzsand, Kalk und Soda, mit Beimischungen seltener Erden, die die Eisenanteile farblich neutralisieren. Schmelze bei 1500 Grad. PEI:15.000kWh/m³. Ggf. metallische Beschichtung nach Anforderung;
Recycling: Wiedereinbau möglich, jedoch selten wegen Passgenauigkeit an neuem Einsatzort. Weiterverwertung: Einschmelzen, > Produkte minderer Qualität (Einschlüsse, Eintrübungen) wegen Verunreinigungen/ Beschichtungen. Glasschotter; Glaswolle, Foamglas-Dämmstoff); in der Wiedereinschmelze gehen seltene Erden verloren bzw. werden nicht genutzt; hier der Ansatz zur Verbesserung des Stoffstromes: bei genauer Deklaration der Stoffe könnten die Gläser „sortenrein“ zusammengeführt werden.
Frage 13 Instrumente ökologisch und gesundheitliche Bewertung
Welche Instrumente zur Beurteilung und Bewertung von Bauprodukten sind für die Auswahl von Bauprodukten unter ökologischen und gesundheitlichen Aspekten geeignet?
Wie Frage 7.
Gisbau Gefahrstoffinformationssystem der BG: WINGIS
Stoffdatenbanken der Unfallversicherung: GESTIS
WECOBIS: ökol. Baustoffinformationssystem vom BMU
Frage 14 TYP I, II, III
Differenzieren Sie die Typen I, II, III von umweltbezogenen Labeln für Bauprodukte!
Umweltdeklarationen für Bauprodukte
In verschiedenen europäischen Ländern (CH, D, DK, F, I, N, NL, S, UK) gibt es seit einigen Jahren Umweltdeklarationen für Bauprodukte. Sie enthalten ökobilanzbasierte Indikatoren, die den Beitrag zum Treibhauseffekt und zur Ressourcennutzung beschreiben, wie auch zur Versauerung, Überdüngung, Smogbildung und, wenn relevant, zu Flächennutzung und jeweils spezifischen toxischen Wirkungen auf Menschen und Ökosysteme. Die Deklarationen können auch Aussagen zu besonders umweltschonenden Produktentwicklungen enthalten sowie Hinweise auf besondere Nutzungsregeln, die der Umwelt zugute kommen.
Ein wichtiger Entwicklungsschritt im Rahmen des europäischen Harmonisierungsverfahrens für Bauprodukte ist die Einführung der neuen Bauproduktenverordnung, in der zusätzlich die neue Basisanforderung Nr. 7 "Nachhaltige Nutzung Natürlicher Ressourcen" aufgenommen wurde.
Für diese Basisanforderung sowie die Basisanforderung Nr. 3 "Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz" können EPD nach EN 15804 direkt als Nachweise herangezogen werden.
Das EPD-Programm des IBU (früher AUB) ist konform mit der Norm zur Typ-III-Bauproduktdeklaration nach EN 15804+A1. (Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen - Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte;
Darüber hinaus hat die Europäische Kommission im Februar 2004 ein Mandat vergeben, das auch die EPD für Bauprodukte an CEN (Standardisation Mandate) betrifft. Die Umweltdeklaration soll ein Element eines harmonisierten Verfahrens zur Bewertung Nachhaltigen Bauens sein.
Neben den EPDs gibt es im deutschen Bausektor auch die Umweltlabels (Umweltkennzeichnung Typ I), die eine besondere Umweltleistung nach bestimmten Kriterien auszeichnen, aber die Eigenschaften selbst nicht deklarieren:
das "natureplus"-Zeichen, das den Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Landwirtschaft fördert,
der "Blaue Engel", der auch für einzelne Bauprodukte wie z. B. Kleber, Holzwerkstoffplatten oder Wandanstriche vergeben wird.
Selbstdeklarationen nach der Umweltkennzeichnung Typ II finden sich bei vielen Herstellern, die in eigener Regie und Verantwortung bestimmte umweltrelevante Produktmerkmale ausloben.
Frage 14 a Typ I
Umweltkennzeichnung Typ I
Diese Kennzeichnung besteht aus einem Zeichen oder Logo, mit dem Produkte mit besonders guter Umweltleistung ausgezeichnet werden. Ein bekanntes Beispiel ist der Blaue Engel.
Hinter dem Logo stehen bestimmte, vereinbarte Anforderungen an das Produkt. Sie werden so gewählt und später nachjustiert, dass immer nur ein bestimmter Prozentsatz des Produktangebots auf dem Markt dieses Logo erhalten kann. Diese Zeichen, die eine einfache, auf den Punkt gebrachte Botschaft vermitteln, richten sich an den Endverbraucher.
Die Anforderungen stellen charakteristische Grenzwerte oder qualitative Anforderungen dar, deren Einhaltung die Produkte deutlich umweltfreundlicher machen als solche Produkte, die die Grenzwerte und Anforderungen nicht erfüllen. Diese Hürden müssen so hoch sein, dass nur die besten Produkte es schaffen: So gewinnt das Zeichen an Wert. Die Anforderungen werden meist im Rahmen von Forschungsprojekten unter Beteiligung der interessierten Kreise verabschiedet. Zu diesen Kreisen gehören neben den Herstellern auch Fachleute aus der Branche, Verbraucherorganisationen, Umweltverbände, Behörden und Gewerkschaften. Im Beispiel Blauer Engel ist das die "Jury Umweltzeichen".
Die Anforderungen können immer nur für eine Kategorie von Produkten festgelegt werden, die dieselbe Funktion erfüllen. Das können z. B. verschiedene Kühlschränke sein, verschiedene Papiersorten, verschiedene Autoreifen, wenn man sich auf eine gemeinsame Funktion einigen kann. Die Einteilung der Produktkategorien ist nicht immer einfach: Innovative Produkte passen oft in keine Kategorie. Die Auswahl der Produkte, für die Anforderungen entwickelt werden, richtet sich u. a. nach dem ökologischen Verbesserungspotenzial für die ausgewählte Funktion. Die Hersteller von Fahrrädern als Produktgruppe würden z. B. keinen blauen Engel beantragen können, wohl aber Motorräder. Produkte wie Arzneimittel und Lebensmittel, bei denen die Funktionalität keine Kompromisse erlaubt, können nicht an dem System teilnehmen.
Die Überprüfung der gefragten Produkteigenschaften geschieht durch geeignete Messungen. Die Prüfzeugnisse werden von unabhängigen Dritten bestätigt.
Frage 14b Typ II
Umweltkennzeichnung Typ II
Das Typ-II-Umweltkennzeichen kann für jede Art der Deklaration von Umwelteigenschaften eines Produktes eingesetzt werden, sofern eine Reihe von Einschränkungen berücksichtigt werden, die in ISO 14021 - Umweltbezogene Anbietererklärungen (Umweltkennzeichnung Typ II) formuliert sind. Diese Einschränkungen gelten außerdem in jedem der drei Kennzeichnungs- oder Deklarationstypen für Aussagen zur Umweltleistung eines Produktes. Sie dienen einer fairen und glaubwürdigen Informationsvermittlung.
Darüber hinaus gibt es keine speziellen Anforderungen an Inhalte oder Überprüfungsverfahren für Typ-II-Deklarationen. Der Hersteller veröffentlicht die Aussagen selbst oder im Rahmen eines Programms. Er ist selbst für seine Aussagen verantwortlich und kann sie, muss aber nicht, zur Unterstreichung der Glaubwürdigkeit unabhängig überprüfen lassen. Ein bekanntes Beispiel sind die Deklarationen für Elektronik IT-eco declarations.
Frage 14c Typ III
Umweltkennzeichnung Typ III
In dieser Umweltdeklaration wird eine systematische und umfassende Beschreibung der Umweltleistung des Produktes oder der Dienstleistung ohne Wertung direkt veröffentlicht. Der Nutzer dieser Information muss seine eigenen Maßstäbe zur Bewertung der deklarierten Sachverhalte wie CO2-Bilanz, Abfallträchtigkeit, Energie- oder Ressourceneinsatz anwenden. Diese umfängliche Deklaration eignet sich zur detaillierten Information von Geschäftspartnern. Sie richtet sich zum Beispiel an Einkäufer, Beschaffer, Produktmanager und Produktentwickler.
Vorreiter ist der Bausektor mit einigen Deklarationsprogrammen in Deutschland, Europa und Asien. Ausführliche Beispiele finden sich in der Datenbank des Programmbetreibers IBU (Institut Bauen und Umwelt)
Die systematische Beschreibung der Umweltleistung baut auf der international anerkannten wissenschaftlichen Methode zur Untersuchung der Umweltleistung eines Produktes auf, der Ökobilanz nach ISO 14040 (Umweltmanagement: Ökobilanz, Prinzipien und allgemeine Anforderungen). Alle Stoffströme, die mit einem Produkt von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung verknüpft sind, werden systematisch erfasst. Die Umweltauswirkungen dieser Stoffströme werden nach international anerkannten und öffentlich zugänglichen Konventionen kategorisiert und charakterisiert. Das Ergebnis sind Kennzahlen, die für Umweltauswirkungen, wie z. B. Treibhauseffekt, Versauerung oder Überdüngung, direkt deklariert werden können. Zusätzlich zu den Kennzahlen der Ökobilanz werden nach der EN 15804 auch Indikatoren von Sachverhalten deklariert, die in der Ökobilanz bisher nicht erfasst werden können, wie z. B. die potenzielle Innenraumluftbelastung durch ein Bauprodukt, besonders besorgniserregende Inhaltsstoffe oder toxische Emissionen in Boden und Wasser. Die einzelnen Programmbetreiber können auch zusätzliche Informationen über die EN 15804 hinaus deklarieren, wie z.B. Landverbrauch bei der Bereitstellung von Strom aus Braunkohle oder das Brandverhalten eines Produkts.
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