Lernkarten

Karten 41 Karten
Lernende 187 Lernende
Sprache Deutsch
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 17.05.2013 / 25.02.2023
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
Einbinden
0 Exakte Antworten 41 Text Antworten 0 Multiple Choice Antworten

1/41

Fenster schliessen

8 Garantien - OR/SIA 118

Baumängel Schlüsselbegriffe

Bau-/Werkmangel, Mängelrechte, Garantiefrist, Rügefrist, Verjährungsfrist, wesentliche M ängel, unwesentliche Mängel, Schönheitsmangel, Minderung, verdeckter Mangel, Systemgarantie

Fenster schliessen

8.4 Die gemeinsame Prüfung

Die Prüfungspflicht besteht nur im unmittelbaren Anschluss an die Abnahme und kann sich natirgemäss nur auf die offenen Mängel beziehen.

Die Abnahme bewirkt, dass

  • Die Gefahrentragung für das Werk vom Unternehmer an dern Bauherren übergeht
  • Die Garantiefrist zu laufen beginnt
  • Die Verjährungsfrist für die Mängelrechte des Bauherrn zu laufen beginnt
Fenster schliessen

8.5 Unwesentliche und wesentliche Mängel

Zeigen sich bei der gemeinsamen Prüfung Mängel, die im Verhältnis zum ganzen Werk oder Werkteil unwesentlich sind (Schönheitsfehler), do gilt das Werk als angenommen, doch hat der Unternehmer die Mängel innert angemessener Frist, die vom Bauherrn gesetzt wird, zu beheben. Anders ist es beim Vorhandensein von wesentlichen Mängeln.

Wesentliche Mängel sind solche, die

  • die Tauglichkeit des Werkes zum üblichen oder vereinbarten Gebrauch unmittelbar und erheblich beeinträchtigen oder
  • die einen beachtlichen Mängelfolgeschaden nach sich ziehen.
Fenster schliessen

8.7 Mängelrechte und Verjährung nach OR

Das OR regelt die Verjährung der Mängelrechte wie folgt:

Grundsatz: Einjährige Verjährungsfrist

Ausnahme: Fünfjährige Verjährungsfrist bei unbeweglichen Bauwerken

Beginn der Verjährungsfrist: Bei Annahme des Werkes

Mängelart: offene oder geheime Mängel werden gleich behandelt

Fenster schliessen

8.8 Garantiefrist nach SIA

 

Nach SIA-Norm 118 besteht eine Garantiefrist von zwei Jahren ab Abnahme des Werkes oder Werkteils, gleichgültig, ob die Abnahme mit oder ohne gemeinsame Prüfung stattgefunden hat.

Den Parteien steht es frei, eine längere oder Kürzere Frist zu vereinbaren. Garantiefrist bedeutet Rügefrist. Der Bauherr kann Mängel während der Garantiefrist jederzeit rügen (gleichtgültig wann der Mangel erkannt wurde). D.h. der erkannte Mangel muss nicht sofort gerügt werden (zum Unterschied von OR), sondern man darf bis zum letzten Moment der Garantiefrist zuwarten. Der Unternehmer haftet für alle Mängel, die vor Ablauf der Garantiefrist gerügt werden. Mängel, die bei der gemeinsamen Prüfung des Werkes genehmigt wurden (nicht gerügt, obwohl bekannt = akzeptierte Mängel) bleiben von der Haftung ausgenommen. Die Rügefrist / Garantiefrist der SIA-Norm 118 ist keine Verjährungsfrist.

Fenster schliessen

9. Bauphysik

Schlüsselbegriffe

Wärmeschutz, thermische Behaglichkeit, Wärmebrücke, Thermographie, Taupunkt, Körperschall, Trittschall, Luftschall, U-Wert, Luftfeuchtigkeit, Immissionen, Dampfdiffusion

Fenster schliessen

9.1 Einführung in die Bauphysik

Aufgaben und Forderungen der Bauphysik

Die Hauptaufgaben der Bauphysik sind:

  • Wärmeschutz
  • Feuchtigkeitsschutz
  • Schallschutz

Durch die Anwendung bauphysikalischer Schutzmassnahmen können folgende Forderungen erfüllt werden:

  • Erzielung eines für die Benutzer angenehmen Raumklimas
  • Vermeidung von Bauschäden
  • Wirtschaftlichkeit der Anlagen- und Betriebskosten
Fenster schliessen

9.2 Wärmeschutz

Zielsetzung: Die SIA-Norm / Empfehlungen, sowie die entsprechende Energiegesetzgebung, Energiesparverordnungen vom Bund und kantonalen Wärmeschutzverordnungen, haben immer folgende Zielsetzungen:

  • Sicherung der baulichen Voraussetzungen für die thermische Behaglichkeit und den hygienischen Komfort für die Gebäudebenutzer
  • Vermeidung von Bauschäden bei auf sparsamen Energieverbrauch ausgerichtetem Betrieb
Fenster schliessen

9.2.1 Behaglichkeit

Nicht jeder Mensch empfindet gleich. Die thermische Behaglichkeit hängt von folgenden Parametern ba:

Raumeinflüsse (Raumtemperatur, Oberflächentemperatur der raumbegrenzenden Flächen, Luftbewegung, Relative Luftfeuchtigkeit

Einflüsse der Bewohner (Wärmeabgabe durch Täütigkeit, Bekleidung, weitere Einflüsse auf die thermische Behaglichkeit wie: Luftqualität, Besonnung, Licht, Farben, Raumgestaltung Grösse Form Einrichtung)

Fenster schliessen

9.2.2 Weitere Begriffe Wärmeschutz

  • Energienachweis
  • Energiekennzahl+
  • Dampfdiffusion (Wasserdampf dringt durch Bauteile hindurch und er diffundiert)
  • Taupunkt
  • Wärmebrücken (sind Schwachstellen eines Gebäudes im Bereich der Wärmedämmung) Materialbedingte Wärmebrücken, Massestrombedingte Wärmebrücken, umgebungsbedingte Wärmebrücken
  • Thermografie
Fenster schliessen

9.4 Schallarten / Schalldämmung

 

  • Luftschall (Schall der sich über die Luft ausbreitet und man mit dem Gehör wahrnehmen kann)
    Luftschalldämmung: Anbringen einer grossen Masse, wie Beton oder gemauerte Wände, schallschluckende Materialien
  • Körperschall (Schallwellen,, die sich durch einen festen Körper z.B. Betonpfeiler in einem Gebäude, weiterbewegen und dann als Luftschall via Gehör wieder wahrgenommen werden können Bsp. Klopfen, Schritte
    Körperschalldämmung: Zwischenschalten von Luftschichten oder elastischen Baustoffen
  • Trittschall (spezielle Form des Körperschalls, der durch die Bewegung von Menschen auf einem Fussboden entseht und im selben Raum oder dem darunter liegenden Raum als störend empfunden wird)
    Trittschalldämmung: Einbringen von weixhen Dämmschichten, schwimmend verlegt
Fenster schliessen

10. Bauschäden

Schlüsselbegriffe:

Bauschaden, Folgeschden, Abplatzungen, Ausblühungen, Abrisse, Wasserschaden

Fenster schliessen

10.1 Bauschäden: Ursachen und Verhütung

 

Ursachen:

  • Planungsfehler
  • Materialwahl
  • Ausführungsmängel
  • Mangelndem Gebäudeunterhalt$Falscher Nutzung

Verhütung:

  • Kenntnisse über wichtigste Baustoffe/Materialien
  • Kenntnisse über wichtige Neuerungen in der Baubranche
  • Bauphysik und AKustik beachten
  • Wahl von erfahrenden Planern und Unternehmungen
  • längere Bauzeiten akzeptieren
  • fachgerechte  Liegenschaftskontrollen
  • laufend nötige Unterhaltsarbeiten durchführen
  • Liegenschaft sachgerecht nutzen
Fenster schliessen

10.2 Bauschäden: Behebung

Die beste Art Bauschäden zu beheben ist sicherlich:

 

  • Nicht die Auswirkungen, sondern die Ursache der Schäden beheben
  • Geeignete Massnahmen zur Schadenverhütung ergreifen
Fenster schliessen

10.2 Vorgehen bei auftretenden Mängeln

 

  1. Erkennen der Schäden/Mängel
  2. Evtl. Garantieanmeldung
  3. Beratung durch einen neutralen Fachmann
  4. Schadenbesprechung betreffend:
    Analyse des Schadens Ursaxchen/Auswirkung
    Mögliche Folgeschäden
    Gegenmassnahmen, Behebungsmöglichkeiten
    Zeitpunkt der Behebung
    Kostenfolge und Kostenverteiler
  5. Protokollieren der Schäden
  6. Auftragserteilung an die Unternehmer
  7. Kontrolle der Schadensbehebung
  8. Termineren/durchführen der Garantiearbeiten

 

Fenster schliessen

2 Grundlagen Planlesen

Schlüsselbegriffe:

Plankopf, Katasterplan, Vorprojektpläne, Bauprojektplan, Ausführungsplan, Koordinationsplan, gewachsenes Terrain, Plansymbole, Massaufnahme, Regierapport, Unterhaltsrapport, Ausmaa, Einheitspreis, SIA, CRB, BKP

Fenster schliessen

2.1 Pläne

Für was werden Pläne im Bauwesen erstellt?

Auf den Plänen sind alle notwendigen Angaben zum Erstellen eines Bauwerkes (PLANKOPF)

  • Auftraggeber mit Name und Adresse
  • Planinhalt mit Bezeichnung des Bauobjektes, Plantitel, Massstab
  • Planverfasser
  • Planidentifikation (Nummer, Datum, Format)
Fenster schliessen

2.2 Plantypen/ Massstäbe

 

1:10000, 5000, 2000: Übersichtspläne z.B. Zonenpläne

1:1000, 500: Situationspläne, Katasterpläne

1:200: Situationspläne in Städten, Vorprojektpläne

1:100: Bauprojekte

1:50: Werkpläne

Fenster schliessen

2.4 Rapporte

Es gibt drei verschiedene Typen von Rapporten

Arbeitsrapport (Regierapport)

Unterhaltsrapport

Baustellenrapport

Fenster schliessen

2.5 Fachorganisationen, Instrumente

Fachorganisationen für das Planungs- und Baugewerbe

1. SIA: Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (SIA Norm 118)

2. CRB: Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierun (Centre Suisse d'études pour Rationalisation du Bâtiment

3. BKP: Baukostenplan (ordnet und strukturiert den gesamten Planungs- und Bauablauf)

4. NPK: Normpositionen-Katalog (genormte Grundlagen zur Erstellung von Leistungsverzeichnissen Devisierung)

5. NCS: Natual Color System (unmissverständliche Farbdefinition)

Fenster schliessen

3 Bauprozess Schlüsselbegriffe

 

Lebenszyklus, strategische Phase, Vorstudien, Vorprojekt, Bauprojekt, Ausführungsprojekt, Bauphase, Inbetriebnahme, Bewirtschaftung, Erhaltung, Garantiescheine

Fenster schliessen

3. Der Bauprozess

Sechs Phasen des Bauprozesses:

  • Strategische Planung
  • Vorstudien
  • Projektierung
  • Ausschreibung
  • Realisierung
  • Bewirtschaftung
Fenster schliessen

3.1 Aufgaben des Immobilienbewirtschafters im Bauprozess

  • Suchen der Endnutzer (Mieter), Abschuss der Mietverträge (Erstvermietung)
  • Abnahme des Werkes, als Vertreter der Bauherrschaft
  • Übernahme der Gewährleistungsbescheinigungen (Garantiescheine)
  • Übernahme der Revisionspläne und Bauunterlagen
  • Inbetriebnahme der Anlagen
  • Abschluss der Wartungs- und Serviceverträge
Fenster schliessen

4. Baugesetzliche Grundlagen Schlüsselbegriffe

Raumplanung, Richtplan, Nutzungsplan, BNO, Zonenplan, Ausnutzungsziffer, Baumassenziffer, Grundfläche, Kniestock, Längenzuschläge, Grenzabstand 

Fenster schliessen

4.1 Das öffentliche Baurecht

Das öffentliche Baurecht lässt sich sachlich in zwei Bereiche aufteilen:

  • Raumplanungsrecht
  • Baurecht
Fenster schliessen

4.2 Das Baurecht

Wir unterscheiden zwischen

  • das formelle Baurecht: gibt Auskunft über die Bewilliungspflicht, Bewilligungsverfahren, die zuständigen Behörden und den Rechtsschutz
  • das materielle Baurecht: regelt die Zonenkonformität, die allgemeinen Bauvorschriften über die Abmessung der Bauten, Baudichte (Ausnützung etc.)
Fenster schliessen

4.2.1 Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO)

BNO umfasst:

  • Die Zoneneinteilung: Bauzonen, Landwirtschaftszonen, Schutzzonen
  • Die Nutzungsvorschriften: Dichte (Ausnützungsziffer, Baumassenziffer), Ort der Bauten, Grösse der Bauten, Art der Beauung, Terrainvorschriften
  • Die Gestaltungsvorschriften: Gestaltung der Bebäude (z.B. Giebelrichtung, Dachneigung, Materialvorschriften), Umgebungsgestaltung
  • Die Technischen Vorschriften: Statische Sicherheit, Behindertengerechtes Bauen, Brandschutz, Hygienevorschriften, Immissionsschutz und Energievorschriften, Innere Erschliessung, Verkehrssicherheit
  • Bauvorschriften: Baureife und Erschliessung, Technische Bauvorschriften, Wohnhygiene, Ausstattung
  • Schutzvorschriften: Ortsbild- und Denkmalschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Umweltschutz
Fenster schliessen

4.2.2 Begriffe und Definitionen aus der BNO

  • Die Grundstückfläche GF
  • Die Ausnützungsziffer AZ
  • Die Baumassenziffer BZ
  • Die Gebäudehöhe GH
  • Der Grundabstand
  • Die Mehrhöhe MH
  • Die Gebäudelänge GL
  • Die Mehrlänge ML
  • Der Kniestock
  • Die Firsthöhe FH
  • Die gesamte Gebäudehöhe
  • Abstand zu den öffentlichen Flächen
  • Der erforderliche Grenzabstand
  • Dachaufbauten
Fenster schliessen

5. Baubewilligung Schlüsselbegriffe

vereinfachtes Bewilligungsverfahren, ordentliches Bewilligungsverfahren, Bauanfrage, Einsprachen, Abnahmen

Fenster schliessen

5.1 Grundsatz der Baubewilligung

Unter die Bewilligungspflicht fallen

Bauten und Anlagen sowohl Neu-, Wiederauf-, Ersatz-, Um- und Anbauten sowie Zweck- und Geländeveränderungen, nicht aber Abbrüche