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8 Garantien - OR/SIA 118
Baumängel Schlüsselbegriffe
Bau-/Werkmangel, Mängelrechte, Garantiefrist, Rügefrist, Verjährungsfrist, wesentliche M ängel, unwesentliche Mängel, Schönheitsmangel, Minderung, verdeckter Mangel, Systemgarantie
8.4 Die gemeinsame Prüfung
Die Prüfungspflicht besteht nur im unmittelbaren Anschluss an die Abnahme und kann sich natirgemäss nur auf die offenen Mängel beziehen.
Die Abnahme bewirkt, dass
8.5 Unwesentliche und wesentliche Mängel
Zeigen sich bei der gemeinsamen Prüfung Mängel, die im Verhältnis zum ganzen Werk oder Werkteil unwesentlich sind (Schönheitsfehler), do gilt das Werk als angenommen, doch hat der Unternehmer die Mängel innert angemessener Frist, die vom Bauherrn gesetzt wird, zu beheben. Anders ist es beim Vorhandensein von wesentlichen Mängeln.
Wesentliche Mängel sind solche, die
8.7 Mängelrechte und Verjährung nach OR
Das OR regelt die Verjährung der Mängelrechte wie folgt:
Grundsatz: Einjährige Verjährungsfrist
Ausnahme: Fünfjährige Verjährungsfrist bei unbeweglichen Bauwerken
Beginn der Verjährungsfrist: Bei Annahme des Werkes
Mängelart: offene oder geheime Mängel werden gleich behandelt
8.8 Garantiefrist nach SIA
Nach SIA-Norm 118 besteht eine Garantiefrist von zwei Jahren ab Abnahme des Werkes oder Werkteils, gleichgültig, ob die Abnahme mit oder ohne gemeinsame Prüfung stattgefunden hat.
Den Parteien steht es frei, eine längere oder Kürzere Frist zu vereinbaren. Garantiefrist bedeutet Rügefrist. Der Bauherr kann Mängel während der Garantiefrist jederzeit rügen (gleichtgültig wann der Mangel erkannt wurde). D.h. der erkannte Mangel muss nicht sofort gerügt werden (zum Unterschied von OR), sondern man darf bis zum letzten Moment der Garantiefrist zuwarten. Der Unternehmer haftet für alle Mängel, die vor Ablauf der Garantiefrist gerügt werden. Mängel, die bei der gemeinsamen Prüfung des Werkes genehmigt wurden (nicht gerügt, obwohl bekannt = akzeptierte Mängel) bleiben von der Haftung ausgenommen. Die Rügefrist / Garantiefrist der SIA-Norm 118 ist keine Verjährungsfrist.
9. Bauphysik
Schlüsselbegriffe
Wärmeschutz, thermische Behaglichkeit, Wärmebrücke, Thermographie, Taupunkt, Körperschall, Trittschall, Luftschall, U-Wert, Luftfeuchtigkeit, Immissionen, Dampfdiffusion
9.1 Einführung in die Bauphysik
Aufgaben und Forderungen der Bauphysik
Die Hauptaufgaben der Bauphysik sind:
Durch die Anwendung bauphysikalischer Schutzmassnahmen können folgende Forderungen erfüllt werden:
9.2 Wärmeschutz
Zielsetzung: Die SIA-Norm / Empfehlungen, sowie die entsprechende Energiegesetzgebung, Energiesparverordnungen vom Bund und kantonalen Wärmeschutzverordnungen, haben immer folgende Zielsetzungen:
9.2.1 Behaglichkeit
Nicht jeder Mensch empfindet gleich. Die thermische Behaglichkeit hängt von folgenden Parametern ba:
Raumeinflüsse (Raumtemperatur, Oberflächentemperatur der raumbegrenzenden Flächen, Luftbewegung, Relative Luftfeuchtigkeit
Einflüsse der Bewohner (Wärmeabgabe durch Täütigkeit, Bekleidung, weitere Einflüsse auf die thermische Behaglichkeit wie: Luftqualität, Besonnung, Licht, Farben, Raumgestaltung Grösse Form Einrichtung)
9.2.2 Weitere Begriffe Wärmeschutz
9.4 Schallarten / Schalldämmung
10. Bauschäden
Schlüsselbegriffe:
Bauschaden, Folgeschden, Abplatzungen, Ausblühungen, Abrisse, Wasserschaden
10.1 Bauschäden: Ursachen und Verhütung
Ursachen:
Verhütung:
10.2 Bauschäden: Behebung
Die beste Art Bauschäden zu beheben ist sicherlich:
10.2 Vorgehen bei auftretenden Mängeln
2 Grundlagen Planlesen
Schlüsselbegriffe:
Plankopf, Katasterplan, Vorprojektpläne, Bauprojektplan, Ausführungsplan, Koordinationsplan, gewachsenes Terrain, Plansymbole, Massaufnahme, Regierapport, Unterhaltsrapport, Ausmaa, Einheitspreis, SIA, CRB, BKP
2.1 Pläne
Für was werden Pläne im Bauwesen erstellt?
Auf den Plänen sind alle notwendigen Angaben zum Erstellen eines Bauwerkes (PLANKOPF)
2.2 Plantypen/ Massstäbe
1:10000, 5000, 2000: Übersichtspläne z.B. Zonenpläne
1:1000, 500: Situationspläne, Katasterpläne
1:200: Situationspläne in Städten, Vorprojektpläne
1:100: Bauprojekte
1:50: Werkpläne
2.4 Rapporte
Es gibt drei verschiedene Typen von Rapporten
Arbeitsrapport (Regierapport)
Unterhaltsrapport
Baustellenrapport
2.5 Fachorganisationen, Instrumente
Fachorganisationen für das Planungs- und Baugewerbe
1. SIA: Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (SIA Norm 118)
2. CRB: Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierun (Centre Suisse d'études pour Rationalisation du Bâtiment
3. BKP: Baukostenplan (ordnet und strukturiert den gesamten Planungs- und Bauablauf)
4. NPK: Normpositionen-Katalog (genormte Grundlagen zur Erstellung von Leistungsverzeichnissen Devisierung)
5. NCS: Natual Color System (unmissverständliche Farbdefinition)
3 Bauprozess Schlüsselbegriffe
Lebenszyklus, strategische Phase, Vorstudien, Vorprojekt, Bauprojekt, Ausführungsprojekt, Bauphase, Inbetriebnahme, Bewirtschaftung, Erhaltung, Garantiescheine
3. Der Bauprozess
Sechs Phasen des Bauprozesses:
3.1 Aufgaben des Immobilienbewirtschafters im Bauprozess
4. Baugesetzliche Grundlagen Schlüsselbegriffe
Raumplanung, Richtplan, Nutzungsplan, BNO, Zonenplan, Ausnutzungsziffer, Baumassenziffer, Grundfläche, Kniestock, Längenzuschläge, Grenzabstand
4.1 Das öffentliche Baurecht
Das öffentliche Baurecht lässt sich sachlich in zwei Bereiche aufteilen:
4.2 Das Baurecht
Wir unterscheiden zwischen
4.2.1 Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO)
BNO umfasst:
4.2.2 Begriffe und Definitionen aus der BNO
5. Baubewilligung Schlüsselbegriffe
vereinfachtes Bewilligungsverfahren, ordentliches Bewilligungsverfahren, Bauanfrage, Einsprachen, Abnahmen
5.1 Grundsatz der Baubewilligung
Unter die Bewilligungspflicht fallen
Bauten und Anlagen sowohl Neu-, Wiederauf-, Ersatz-, Um- und Anbauten sowie Zweck- und Geländeveränderungen, nicht aber Abbrüche