Bauleitung Gesamt
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Lernkarten
SIA 102: Leistungen und Honorare der Architektur. SIA 103: Leistungen und Honorare der Bauingenieure. SIA 112: Modell Bauplanung. SIA 118: Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten.Quelle: Q3, PDF-S. 2
Es strukturiert den Projektablauf über den Lebenszyklus des Bauwerks und ordnet den Phasen Ergebnisse und Dokumente zu. Es orientiert sich am Leistungs- und Entscheidungsbedarf des Auftraggebers.Quelle: Q2, PDF-S. 2
1 Strategische Planung; 2 Vorstudien; 3 Projektierung; 4 Ausschreibung; 5 Realisierung; 6 Bewirtschaftung.Quelle: Q2, PDF-S. 3
Bedürfnisse, Ziele und Rahmenbedingungen sind definiert; die Lösungsstrategie ist festgelegt.Quelle: Q2, PDF-S. 3
21 Definition des Bauvorhabens und Machbarkeitsstudie; 22 Auswahlverfahren.Quelle: Q2, PDF-S. 3
31 Vorprojekt; 32 Bauprojekt; 33 Bewilligungsverfahren/Auflageprojekt.Quelle: Q2, PDF-S. 3
51 Ausführungsprojekt: Ausführungsreife. 52 Ausführung: Bauwerk gemäss Pflichtenheft und Vertrag erstellt. 53 Inbetriebnahme/Abschluss: Bauwerk übernommen und in Betrieb, Schlussabrechnung abgenommen, Mängel behoben.Quelle: Q2, PDF-S. 3
61 Betrieb; 62 Überwachung/Überprüfung/Wartung; 63 Instandhaltung.Quelle: Q2, PDF-S. 3
Vertragsaspekte, planerspezifische Aufgaben und Leistungen sowie Vergütungsgrundsätze. Sie unterscheiden Grundleistungen und besonders zu vereinbarende Leistungen. Grundleistungen sind für die Phasen 3 bis 5 beschrieben.Quelle: Q2, PDF-S. 5
Kostengrobschätzung: ±25 % als Unterrichtsangabe. Kostenschätzung: ±15 % mangels anderer Vereinbarung. Umfang, Methode und Genauigkeit sind zu vereinbaren.Quelle: Q2, PDF-S. 6
Nachvollziehbare Kosten mit detailliertem Beschrieb, Materialien, Ausmass und geschätzten Preisen. Genauigkeitsgrad nennen; mangels besonderer Vereinbarung ±10 %. Unvorhergesehenes separat ausweisen.Quelle: Q2, PDF-S. 8
Im Vorprojekt entsteht ein genereller Zeitplan. Im Bauprojekt wird er nachgeführt. Ein detailliertes Terminprogramm ist dort eine besonders zu vereinbarende Leistung.Quelle: Q2, PDF-S. 6, 8
Bewilligungsunterlagen und Fachberichte studieren, Auflagen in die Ausschreibung integrieren sowie Kosten und Termine an deren Folgen anpassen.Quelle: Q2, PDF-S. 9
Kostenermittlung anhand der Angebote revidieren, mit dem KV vergleichen und Abweichungen begründen. Einen provisorischen Terminplan für die vertraglichen Fristen erstellen.Quelle: Q2, PDF-S. 12
Fachplaner, Unternehmer und Lieferanten koordinieren; generellen Zahlungsplan aufstellen; definitiven Terminplan erstellen; Unternehmer- und Lieferantenverträge aufstellen bzw. prüfen.Quelle: Q2, PDF-S. 13
Gestalterische Leitung prüft die Übereinstimmung mit dem Gestaltungskonzept. Bauleitung leitet und überwacht die Ausführung, kontrolliert Materialien, koordiniert Prüfungen, Regiearbeiten und Ausmasse und dokumentiert Änderungen.Quelle: Q2, PDF-S. 14, 15
Rechnungen und Leistungen prüfen, Baubuchhaltung und Kostenrapporte führen, Zahlungsplan nachführen, Garantien kontrollieren; Bauplatzprotokolle, Baujournal und Pendenzenlisten führen.Quelle: Q2, PDF-S. 16, 17
Abnahme- und Schlussabnahmeprotokolle, nachgeführte Pläne und Bauwerksdokumentation, Betriebs- und Wartungsanweisungen; Mängelbehebung organisieren, Schlussabrechnung bereinigen und Garantien bearbeiten.Quelle: Q2, PDF-S. 18, 19, 20
Interessen und Ziele des Auftraggebers nach bestem Wissen und Können wahren und die vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln des Fachgebiets erbringen.Quelle: Q3, PDF-S. 4
Keine persönlichen Vergünstigungen von Unternehmern oder Lieferanten annehmen. Auftragskenntnisse vertraulich behandeln und nicht zum Nachteil des Auftraggebers verwenden.Quelle: Q3, PDF-S. 6
Bei unklaren Vertretungsbefugnissen sowie im Zweifelsfall für rechtsgeschäftliche Vorkehrungen und terminlich, qualitativ oder finanziell wesentliche Anordnungen.Quelle: Q3, PDF-S. 8
Mündliche und schriftliche Abmahnungen umgehend an den Auftraggeber weiterleiten. Zur Abwehr dringender Gefahr oder Schäden angemessene Massnahmen nötigenfalls ohne vorheriges Einverständnis anordnen.Quelle: Q3, PDF-S. 8
Auf Folgen seiner Weisungen für Termine, Qualität und Kosten hinweisen und unzweckmässige Anordnungen abmahnen. Bei beharrlicher Missachtung von Sicherheitsregeln nennt die Folie die Möglichkeit der Mandatsniederlegung.Quelle: Q3, PDF-S. 12
Erkannte Unstimmigkeiten dem Auftraggeber melden und auf Folgen hinweisen. Eine allgemeine Prüfungspflicht wird auf der Folie verneint; eine verlangte Prüfung oder Weiterbearbeitung erfordert vorgängige Vertragsanpassung.Quelle: Q3, PDF-S. 14
Auf Verlangen jederzeit Rechenschaft ablegen und die vertraglich geschuldeten Unterlagen herausgeben. Ohne vereinbarte Ausgabeform besteht laut Folie keine Pflicht zur digitalen Herausgabe.Quelle: Q3, PDF-S. 16
Zehn Jahre ab Beendigung des Auftrags, in der zur Herausgabe vereinbarten Form.Quelle: Q3, PDF-S. 16
Beispielsweise verschuldet mangelhafte Koordination oder Überwachung, Verletzung von Sorgfalt oder Treue, Missachtung anerkannter Fachregeln, Terminverletzungen und ungenügende Kosteninformation.Quelle: Q3, PDF-S. 17
Unter Berücksichtigung der angegebenen Genauigkeit auf die Gesamtsumme, nicht auf jeden einzelnen Teilbetrag.Quelle: Q3, PDF-S. 17
Tatsächliche Aufgaben, Verantwortung und Weisungsbefugnisse, Fachkenntnisse, Instruktion, Risiken und Sorgfalt. Bei Unfällen insbesondere, ob erkennbare Gefahren gemeldet bzw. Massnahmen veranlasst wurden.Quelle: Q3, PDF-S. 19, 20
Qualität, Kosten und Termine.Quelle: Q7, PDF-S. 3
Sie stammen aus SIA 102:2014. Laut Präsentation wurden die Berechnungsempfehlungen und die prozentuale Aufteilung in der Überarbeitung 2020 nach Intervention der WEKO angepasst bzw. entfernt.Quelle: Q2, PDF-S. 21, 22
31: 9 %; 32: 21 %; 33: 2,5 %; 41: 18 %; 51: 16 %; 52: 29 %; 53: 4,5 %. Zusammen 100 %. Historisches Unterrichtsmodell.Quelle: Q2, PDF-S. 22
Tm = B × (p/100) × n × (q/100) × r × U. B: aufwandbestimmende Baukosten ohne MWST; p: Grundfaktor; n: Schwierigkeitsgrad; q: Leistungsanteil in Prozent; r: Anpassungsfaktor; U: Faktor für Umbau, Unterhalt und Denkmalpflege.Quelle: Q2, PDF-S. 23
p = Z1 + Z2 / Kubikwurzel(B). Tp = Tm × i, mit Teamfaktor i. H = Tp × s × h, mit Sonderleistungsfaktor s und angebotenem Stundenansatz h. H ohne MWST.Quelle: Q2, PDF-S. 23, 24
Planer, Unternehmer und Lieferanten haben direkte Verträge mit der Bauherrschaft. Die Koordination erfolgt über die Gesamtprojektleitung.Quelle: Q6, PDF-S. 4
Freie Wahl der Beteiligten, genaue Umsetzung der Bauherrenwünsche und grosse Eingriffsmöglichkeiten der Bauherrschaft.Quelle: Q6, PDF-S. 4
Hoher Koordinationsaufwand, viele Schnittstellen und erhöhtes Risiko von Abstimmungsproblemen.Quelle: Q6, PDF-S. 4
Der Generalplaner bündelt sämtliche Planungsleistungen in einem Vertrag mit der Bauherrschaft. Unternehmer und Lieferanten bleiben direkt mit der Bauherrschaft verbunden.Quelle: Q6, PDF-S. 6
Ein Vertrag für die Planer und Spezialisten sowie feste Ansprechpartner für die Planungskoordination. Direkte Unternehmerverträge bleiben bestehen.Quelle: Q6, PDF-S. 6
Die Realisierung in einem Vertragsverhältnis. Der GU übernimmt vereinbarte Risiken für Kosten, Termine, Qualität und Garantie; die Planerwahl bleibt bei der Bauherrschaft frei.Quelle: Q6, PDF-S. 8