Bauleitung Gesamt

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E. O.
Diese Lernkarten decken die zentralen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Bauleitung ab, von der Vorbereitung über die Ausschreibung und Vergabe bis hin zur Abnahme und Mängelbeseitigung. Im Fokus stehen dabei die korrekte Anwendung von SIA-Normen, die Handhabung von Kosten, Ausmassen und Nachträgen sowie die Einhaltung von Pflichten und Regularien bei der Baustellensicherheit und Vertragserfüllung. Ideal für angehende und erfahrene Bauleiter, die ihr Wissen zu Projektphasen, Dokumentation und rechtlichen Rahmenbedingungen vertiefen möchten.
Karten
241
Lernende
2
Sprache
Deutsch
Kategorie
Berufskunde
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
12.09.2026 / 14.09.2026

Lernkarten

BL-001 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Wofür stehen SIA 102, SIA 103, SIA 112 und SIA 118 in den Modulunterlagen?

SIA 102: Leistungen und Honorare der Architektur. SIA 103: Leistungen und Honorare der Bauingenieure. SIA 112: Modell Bauplanung. SIA 118: Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten.Quelle: Q3, PDF-S. 2

BL-002 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Welchen Zweck hat das Modell Bauplanung SIA 112?

Es strukturiert den Projektablauf über den Lebenszyklus des Bauwerks und ordnet den Phasen Ergebnisse und Dokumente zu. Es orientiert sich am Leistungs- und Entscheidungsbedarf des Auftraggebers.Quelle: Q2, PDF-S. 2

BL-003 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Wie heissen die sechs Hauptphasen nach SIA 112?

1 Strategische Planung; 2 Vorstudien; 3 Projektierung; 4 Ausschreibung; 5 Realisierung; 6 Bewirtschaftung.Quelle: Q2, PDF-S. 3

BL-004 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Was ist das Ziel der strategischen Planung, Teilphase 11?

Bedürfnisse, Ziele und Rahmenbedingungen sind definiert; die Lösungsstrategie ist festgelegt.Quelle: Q2, PDF-S. 3

BL-005 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Welche Teilphasen gehören zu den Vorstudien?

21 Definition des Bauvorhabens und Machbarkeitsstudie; 22 Auswahlverfahren.Quelle: Q2, PDF-S. 3

BL-006 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Wie lauten die Teilphasen 31 bis 33?

31 Vorprojekt; 32 Bauprojekt; 33 Bewilligungsverfahren/Auflageprojekt.Quelle: Q2, PDF-S. 3

BL-007 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Wie lauten die Teilphasen 51 bis 53 und ihre Ziele?

51 Ausführungsprojekt: Ausführungsreife. 52 Ausführung: Bauwerk gemäss Pflichtenheft und Vertrag erstellt. 53 Inbetriebnahme/Abschluss: Bauwerk übernommen und in Betrieb, Schlussabrechnung abgenommen, Mängel behoben.Quelle: Q2, PDF-S. 3

BL-008 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Welche Teilphasen gehören zur Bewirtschaftung?

61 Betrieb; 62 Überwachung/Überprüfung/Wartung; 63 Instandhaltung.Quelle: Q2, PDF-S. 3

BL-009 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Was regeln die Leistungs- und Honorarordnungen, und für welche Phasen beschreiben sie Grundleistungen?

Vertragsaspekte, planerspezifische Aufgaben und Leistungen sowie Vergütungsgrundsätze. Sie unterscheiden Grundleistungen und besonders zu vereinbarende Leistungen. Grundleistungen sind für die Phasen 3 bis 5 beschrieben.Quelle: Q2, PDF-S. 5

BL-010 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Welche Kostengenauigkeiten nennt die Vorprojekt-Folie?

Kostengrobschätzung: ±25 % als Unterrichtsangabe. Kostenschätzung: ±15 % mangels anderer Vereinbarung. Umfang, Methode und Genauigkeit sind zu vereinbaren.Quelle: Q2, PDF-S. 6

BL-011 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Was muss ein Kostenvoranschlag in Phase 32 enthalten?

Nachvollziehbare Kosten mit detailliertem Beschrieb, Materialien, Ausmass und geschätzten Preisen. Genauigkeitsgrad nennen; mangels besonderer Vereinbarung ±10 %. Unvorhergesehenes separat ausweisen.Quelle: Q2, PDF-S. 8

BL-012 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Wie entwickelt sich die Terminplanung vom Vorprojekt zum Bauprojekt?

Im Vorprojekt entsteht ein genereller Zeitplan. Im Bauprojekt wird er nachgeführt. Ein detailliertes Terminprogramm ist dort eine besonders zu vereinbarende Leistung.Quelle: Q2, PDF-S. 6, 8

BL-013 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Was muss die Bauleitung aus dem Baubewilligungsverfahren in die nächste Phase übernehmen?

Bewilligungsunterlagen und Fachberichte studieren, Auflagen in die Ausschreibung integrieren sowie Kosten und Termine an deren Folgen anpassen.Quelle: Q2, PDF-S. 9

BL-014 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Welche Kosten- und Terminaufgaben gehören zur Ausschreibungsphase?

Kostenermittlung anhand der Angebote revidieren, mit dem KV vergleichen und Abweichungen begründen. Einen provisorischen Terminplan für die vertraglichen Fristen erstellen.Quelle: Q2, PDF-S. 12

BL-015 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Welche vier typischen Bauleitungsaufgaben nennt Phase 51?

Fachplaner, Unternehmer und Lieferanten koordinieren; generellen Zahlungsplan aufstellen; definitiven Terminplan erstellen; Unternehmer- und Lieferantenverträge aufstellen bzw. prüfen.Quelle: Q2, PDF-S. 13

BL-016 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Wie unterscheiden sich gestalterische Leitung und Bauleitung in Phase 52?

Gestalterische Leitung prüft die Übereinstimmung mit dem Gestaltungskonzept. Bauleitung leitet und überwacht die Ausführung, kontrolliert Materialien, koordiniert Prüfungen, Regiearbeiten und Ausmasse und dokumentiert Änderungen.Quelle: Q2, PDF-S. 14, 15

BL-017 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Welche laufenden Kosten- und Administrationsaufgaben hat die Bauleitung in Phase 52?

Rechnungen und Leistungen prüfen, Baubuchhaltung und Kostenrapporte führen, Zahlungsplan nachführen, Garantien kontrollieren; Bauplatzprotokolle, Baujournal und Pendenzenlisten führen.Quelle: Q2, PDF-S. 16, 17

BL-018 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Welche Unterlagen und Aufgaben gehören zum Abschluss in Phase 53?

Abnahme- und Schlussabnahmeprotokolle, nachgeführte Pläne und Bauwerksdokumentation, Betriebs- und Wartungsanweisungen; Mängelbehebung organisieren, Schlussabrechnung bereinigen und Garantien bearbeiten.Quelle: Q2, PDF-S. 18, 19, 20

BL-019 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Was bedeutet die Sorgfaltspflicht des Beauftragten?

Interessen und Ziele des Auftraggebers nach bestem Wissen und Können wahren und die vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln des Fachgebiets erbringen.Quelle: Q3, PDF-S. 4

BL-020 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Welche zwei Verhaltensregeln folgen aus der Treuepflicht?

Keine persönlichen Vergünstigungen von Unternehmern oder Lieferanten annehmen. Auftragskenntnisse vertraulich behandeln und nicht zum Nachteil des Auftraggebers verwenden.Quelle: Q3, PDF-S. 6

BL-021 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Wann muss die Bauleitung Weisungen der Bauherrschaft einholen?

Bei unklaren Vertretungsbefugnissen sowie im Zweifelsfall für rechtsgeschäftliche Vorkehrungen und terminlich, qualitativ oder finanziell wesentliche Anordnungen.Quelle: Q3, PDF-S. 8

BL-022 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Wie sind eingegangene Abmahnungen und dringende Gefahren zu behandeln?

Mündliche und schriftliche Abmahnungen umgehend an den Auftraggeber weiterleiten. Zur Abwehr dringender Gefahr oder Schäden angemessene Massnahmen nötigenfalls ohne vorheriges Einverständnis anordnen.Quelle: Q3, PDF-S. 8

BL-023 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Was umfasst die Abmahnungspflicht gegenüber dem Auftraggeber?

Auf Folgen seiner Weisungen für Termine, Qualität und Kosten hinweisen und unzweckmässige Anordnungen abmahnen. Bei beharrlicher Missachtung von Sicherheitsregeln nennt die Folie die Möglichkeit der Mandatsniederlegung.Quelle: Q3, PDF-S. 12

BL-024 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Wie soll die Bauleitung mit erkannten Fehlern in sachverständigen Arbeitsergebnissen Dritter umgehen?

Erkannte Unstimmigkeiten dem Auftraggeber melden und auf Folgen hinweisen. Eine allgemeine Prüfungspflicht wird auf der Folie verneint; eine verlangte Prüfung oder Weiterbearbeitung erfordert vorgängige Vertragsanpassung.Quelle: Q3, PDF-S. 14

BL-025 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Welche Regeln gelten laut Unterlagen für Rechenschaft und Herausgabe von Unterlagen?

Auf Verlangen jederzeit Rechenschaft ablegen und die vertraglich geschuldeten Unterlagen herausgeben. Ohne vereinbarte Ausgabeform besteht laut Folie keine Pflicht zur digitalen Herausgabe.Quelle: Q3, PDF-S. 16

BL-026 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Wie lange und ab wann sind Arbeitsergebnisse laut Unterlagen aufzubewahren?

Zehn Jahre ab Beendigung des Auftrags, in der zur Herausgabe vereinbarten Form.Quelle: Q3, PDF-S. 16

BL-027 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Welche Pflichtverletzungen können eine Haftung des Beauftragten auslösen?

Beispielsweise verschuldet mangelhafte Koordination oder Überwachung, Verletzung von Sorgfalt oder Treue, Missachtung anerkannter Fachregeln, Terminverletzungen und ungenügende Kosteninformation.Quelle: Q3, PDF-S. 17

BL-028 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Worauf darf der Auftraggeber bei Kosteninformationen vertrauen?

Unter Berücksichtigung der angegebenen Genauigkeit auf die Gesamtsumme, nicht auf jeden einzelnen Teilbetrag.Quelle: Q3, PDF-S. 17

BL-029 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Welche Umstände sind bei der persönlichen Verantwortung einer angestellten Bauleitung zu prüfen?

Tatsächliche Aufgaben, Verantwortung und Weisungsbefugnisse, Fachkenntnisse, Instruktion, Risiken und Sorgfalt. Bei Unfällen insbesondere, ob erkennbare Gefahren gemeldet bzw. Massnahmen veranlasst wurden.Quelle: Q3, PDF-S. 19, 20

BL-030 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Welche drei Zielgrössen muss die Bauleitung gemeinsam steuern?

Qualität, Kosten und Termine.Quelle: Q7, PDF-S. 3

BL-031 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Weshalb sind die Honorar-Prozentwerte der Folien ausdrücklich als historisch zu lernen?

Sie stammen aus SIA 102:2014. Laut Präsentation wurden die Berechnungsempfehlungen und die prozentuale Aufteilung in der Überarbeitung 2020 nach Intervention der WEKO angepasst bzw. entfernt.Quelle: Q2, PDF-S. 21, 22

BL-032 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Welche Teilphasenanteile zeigt die historische Honorartabelle SIA 102:2014?

31: 9 %; 32: 21 %; 33: 2,5 %; 41: 18 %; 51: 16 %; 52: 29 %; 53: 4,5 %. Zusammen 100 %. Historisches Unterrichtsmodell.Quelle: Q2, PDF-S. 22

BL-033 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Wie lautet die historische Formel für den durchschnittlichen Zeitaufwand Tm?

Tm = B × (p/100) × n × (q/100) × r × U. B: aufwandbestimmende Baukosten ohne MWST; p: Grundfaktor; n: Schwierigkeitsgrad; q: Leistungsanteil in Prozent; r: Anpassungsfaktor; U: Faktor für Umbau, Unterhalt und Denkmalpflege.Quelle: Q2, PDF-S. 23

BL-034 | Normen, Pflichten und SIA-Phasen: Wie werden im historischen Honorarmodell Grundfaktor, prognostizierter Aufwand und Honorar berechnet?

p = Z1 + Z2 / Kubikwurzel(B). Tp = Tm × i, mit Teamfaktor i. H = Tp × s × h, mit Sonderleistungsfaktor s und angebotenem Stundenansatz h. H ohne MWST.Quelle: Q2, PDF-S. 23, 24

BL-035 | Organisationsmodelle: Wie ist das Modell Einzelplaner/Einzelunternehmer vertraglich organisiert?

Planer, Unternehmer und Lieferanten haben direkte Verträge mit der Bauherrschaft. Die Koordination erfolgt über die Gesamtprojektleitung.Quelle: Q6, PDF-S. 4

BL-036 | Organisationsmodelle: Welche Vorteile bietet das Modell mit Einzelleistungsträgern?

Freie Wahl der Beteiligten, genaue Umsetzung der Bauherrenwünsche und grosse Eingriffsmöglichkeiten der Bauherrschaft.Quelle: Q6, PDF-S. 4

BL-037 | Organisationsmodelle: Welche Nachteile hat das Modell mit Einzelleistungsträgern?

Hoher Koordinationsaufwand, viele Schnittstellen und erhöhtes Risiko von Abstimmungsproblemen.Quelle: Q6, PDF-S. 4

BL-038 | Organisationsmodelle: Was bündelt ein Generalplaner, und wer schliesst die Unternehmerverträge ab?

Der Generalplaner bündelt sämtliche Planungsleistungen in einem Vertrag mit der Bauherrschaft. Unternehmer und Lieferanten bleiben direkt mit der Bauherrschaft verbunden.Quelle: Q6, PDF-S. 6

BL-039 | Organisationsmodelle: Was sind die organisatorischen Vorteile des Generalplanermodells?

Ein Vertrag für die Planer und Spezialisten sowie feste Ansprechpartner für die Planungskoordination. Direkte Unternehmerverträge bleiben bestehen.Quelle: Q6, PDF-S. 6

BL-040 | Organisationsmodelle: Welche Leistungen und Risiken bündelt ein Generalunternehmer laut Präsentation?

Die Realisierung in einem Vertragsverhältnis. Der GU übernimmt vereinbarte Risiken für Kosten, Termine, Qualität und Garantie; die Planerwahl bleibt bei der Bauherrschaft frei.Quelle: Q6, PDF-S. 8

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