Bankenaufsicht
Besteht aus zahlreichen gesetzen.
Besteht aus zahlreichen gesetzen.
Kartei Details
Karten | 20 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 29.12.2011 / 19.09.2021 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
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Gesetze der Bankenaufsicht
Finanzmarktausichtsgesetzt FINMAG
Bankengesetz BankG
Geldwäschereigesetz GwG
Börsengesetz BEHG
Kollektibanlagensetz KAG
Pfandbriefgesetz PfG
Aufgaben des Finanzmarktaufsichtsgesetz
Bundesgesetz über die Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht
ZIEL: SChaffung einer einzigen Behörde zur Finanzmarktaufsicht
Ziel des Bankengesetz
ZIEL: Schutz der Bankkunden
Garantie einer funktionierenden Banknrache und Schutz der gesamten Wirtschaft(Systemschutz)
Ziel Geldwäschereigesetz GwG
Bundesgesetz zur Bekämpfung der Gelwöscherei im FInanzsektor
ZIEL: verhinderung von Geldwäscherei. GwG gilt für alle Finanzintermediäre
Börsengesetz
Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel
ZIEL: Anlegerschutz und Funktionsschutz
BEHG ist die rechtliche Grundlage für die SIX Swiss Exchange und die Berner Börse
Kollegtivanlagegesetz KAG
Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen
Schutz der Anleger von kollektiven Kapitalanlagen z.B. Anlagefonds
sowie Transparenz und gutes Funktionieren des Marktes
Pfanbriefgesetz PfG
ZIEL günstige Hypkredite für hauseigentümer in der Schweiz. Pfanbriefe sind eine spezielle Form von Anleihensobligationen.
was sind Verordnungen
Verordnungen sind Detailregeln zu Gesetzen. im Bereich der Finanzmarktregulierung werde deise inder Regel von der FINMA erlassen
Börsenverordnung-FINMA
Gelwäschereiverordnung-FINMA
Bankenkonkursverordnung-FINMA
Auslandsbankenverordnung-FINMA