B4 Teil 1 Geretsried
Fragen zur Prüfung des Laufbahnlehrgangs B4 Teil 1 an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried
Fragen zur Prüfung des Laufbahnlehrgangs B4 Teil 1 an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried
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Lernkarten
2. Welche Gefahren kennen Sie beim Hochhauseinsatz ?
- Einsturzgefahr (Abgehängte Decken, Zwischenböden)
→ Einsatz WBK, öffnen Decken
- Herabfallen von Glasscherben Fassade
→ Nur mit Absprache EL einschlagen
- Reaktionszeit/Belastung der Einsatzkräfte
→ Depotgeschoß nutzen, Personalplanung
1. Welche sicherheitstechnische Einrichtungen sind Ihnen bei Verkehrstunnel bekannt ?
- Brandmelder (lineare Melder → erst bei Vollbrand eines PKW wg. Raumhöhe)
- Wasserversorgung (Hydranten, Löscheinrichtungen, Schlauchdurchführungen)
- Entwässerung → Rückhaltebecken
- Lüftung für Normalbetrieb und Brandfall
- Beleuchtung von Rettungswegen mit gesicherter Stromversorgung
- Bauliche Einrichtung von Rettungswegen
- Sicherstellung der Kommunikation (z.B. Videoüberwachung, Durchsagen über ELA, Rundfunk, Objektfunk)
- Tunnelbetriebszentrale → Kontakt mit dem Betreiber
2. Nennen Sie die Unterschiede zwischen 1 und 2 röhrigen Tunnelsystemen !
1 röhriger Tunnel 2 röhriger Tunnel
- schnelle Selbstrettung - schnelle Selbst-/Fremdrettung
- Anfahrt u.U. gegen Rauch, Hitze und Stau - Gegenröhre oft frei bis Feuerwehr Vorort
- Rettungs-/Angriffsweg lang - Rettungs-/Angriffsweg kurz
3. Wie ist der Brandverlauf in Verkehrstunnelsystemen ?
- Tunnelbrand hat höhere Temperatur bereits nach kurzer Zeit
- Bauteile müssen für gleiche Standsicherheit anders Dimensioniert werden
- Starke Temperaturausbreitung horizontal da keine Entweichungsmöglichkeit
- Rauchausbreitung füllt erst Decke, kühlt u.U. ab und fällt zu Boden → Gefahr Personeneinschluss
- Brandausbruch → Detektion → Warnung, Räumung, Sperrung nicht betroffener Teile
- Aufforderung der Fahrzeuginsassen die Stauzone zu verlassen, andere Bereiche werden gesperrt und geräumt,
gezielte Verkehrsführung hält Anfahrt frei
- Selbstrettung kontrollieren und Stauzone erkunden
- Brandbekämpfung schnell u. massiv wie möglich, vor Menschenrettung (besondere Rahmenbedingungen)
- Entrauchung Abschnittsweise, bei leichtem Überdruck in den angrenzenden Bereichen
1. Nennen Sie Grundsätze für den Lüftereinsatz !
- niemals ohne Abluftöffnung
- Belüftung muss geplant werden (Absprache mit A- Trupp)
- Brandbekämpfung muss zeitnah durchgeführt werden
- Lüfter frühzeitig positionieren
- Lüfter sofort in Betrieb nehmen, aber nicht ins Gebäude richten
- Abluftöffnung nach Möglichkeit von außen
- Primär Rettungsweg entrauchen
- Rauchvorhang setzen
- bei Abluftöffnung keine Personen und kein Hinweis auf Rauchgasexplosion → sofort dosiert Lüften
- Abluftöffnung nie als Angriffsweg
- Rauchausbreitung durch undichte Türen frühzeitig erkunden
- Abluftöffnung möglichst schadarm
- Abluftöffnung für Lüfter 4-6 normale Fenster
- keine Abluftöffnung in nicht verrauchten Räumen
- Bei Lüfter mit Verbrennungsmotor Abgasschlauch verwenden
- Bei kleinen Abluftöffnungen (z.B. Keller) Drehzahl verringern
- Bei großen Objekten Lüfter neben- und übereinander einsetzen
2. Was sind die Einsatzgrenzen und Gefahren beim Lüftereinsatz ?
- Geplante Entlüftungsöffnung bei großen Objekten (→ Gefahr der unkontrollierten Rauchausbreitung)
- bei Gefahr der Rauchgasexplosion, Raum nicht betreten
→ Rauch oder Flammenaustritt abwarten, danach Belüftung
→ ggf. Abluftöffnung von außen schaffen
- bei Personen am Fenster → erst nach Rettung lüften
- Nach ablöschen natürliche Belüftung weiterführen
- Ex. Gefahr bei motorbetriebenen Lüftern
- Gefahr der Staubaufwirbelung beachten (ggf. Wasser zumischen)
- Natürliche Luftströmungen können nicht aufgehoben werden
- Lüfter möglichst nebeneinander einsetzen → hintereinander nur Geringe Volumenvergrößerung
- in gefangenen Räumen Abluftöffnung durch Lutten oder absaugen der Brandgase
3. Nennen Sie den Unterschied zwischen Entrauchung und Rauchfreihaltung !
Entrauchung:
Wird zur Entrauchung von Räumen, Treppenhäusern etc. angewandt die bereits verraucht sind.
Eine oder mehrere Abluftöffnung/-en sind erforderlich
Rauchfreihaltung:
Ist zur Freihaltung von Bereichen welche noch nicht verraucht sind um eine Begehbarkeit oder Rettung zu
ermöglichen. Abluftöffnungen müssen (wieder) geschlossen werden zum „Druckaufbau“
Die beiden Methoden können auch kombiniert werden, wenn z.B. bei einem Kellerbrand das Treppenhaus und
obere Räume verraucht sind, kann durch setzten des Rauchschutzvorhanges oder evtl. schließen der Kellertüre,
das Treppenhaus und die oberen Räume erst entraucht und dann rauchfrei gehalten werden. Nach aufrollen des
Rauchschutzvorhanges oder öffnen der Kellertüre verbleibt der Rauch im Kellerraum.
1. Welche Waldbrandarten gibt es ?
- Bodenfeuer - Stammfeuer - Erd- oder Stockfeuer - Kronen- oder Vollfeuer
2. Was sagt Ihnen der Waldbrandindex (WBI) ?
Der WBI ist ein operationell erzeugtes Rechnerprodukt. Es dient einzelnen Landesforstbehörden zur
Einschätzung der Waldbrandgefahr und zur Ausgabe von Warnungen.
Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage stündlicher Zeitreihen; verwendet werden Lufttemperatur, relative
Luftfeuchte, Windgeschwindigkeit, Niederschlagsrate bzw. Schneemenge, sowie die kurz- und langwellige
Strahlung der Atmosphäre
Der Waldbrandindex besteht aus 5 Stufen
Stufe 1: Sehr geringe Gefahr Stufe 2: geringe Gefahr Stufe 3: mittlere Gefahr Stufe 4: hohe Gefahr
Stufe 5: sehr hohe Gefahr
1. Wer hat an einer Unfallstelle mit zivilen Luftfahrzeugen die Einsatzleitung ?
Sobald der Vertreter der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) an der Einsatzstelle ist, hat er die
Einsatzleitung
1. Was bedeutet TETRA ?
terrestial trunked radio
Ein hocheffizientes Modulationsverfahren, ist mit Mobilfunknetz vergleichbar, mithören, einsprechen oder
auswerten wegen Verschlüsselung nicht möglich
2. Nennen Sie die Leistungsmerkmale des Digitalfunks.
- Gruppen- und Einzelkommunikation
- Netz- und Direktbetrieb
- Priorisierung von Teilnehmern
- Rückruf
- Eindeutige Identifikation der Teilnehmer
- Ende-zu-Ende- Verschlüsselung
- Sperren und Entsperren von gestohlenen oder verlorenen Endgeräten
3. Was bedeutet „TETRA 25“ ?
TETRA 25 beschreibt den Kanalabstand welcher 25 kHz (0,025 MHz) beträgt.
Bei den zur Verfügung stehenden 5 MHz aus den jeweiligen Frequenzbereichen für Up- und Downlink, stehen
somit jeweils 200 Trägerfrequenzen zur Verfügung (theoretische Zahl)
1. Welche Pflichtaufgaben haben die Gemeinden nach Art. 1 BayFwG zu erfüllen ?
- abwehrender Brandschutz
- technischer Hilfsdienst
- Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten
- Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten
2. Welche 4 Pflichtaufgaben haben die gemeindlichen Feuerwehren nach Art. 4 BayFwG zu erfüllen ?
- abwehrender Brandschutz
- technischer Hilfsdienst
- stellen von Sicherheitswachen
- Absichern, Abräumen und Säubern von Schadensstellen zur Schadensbekämpfung/ Verhinderung
weiterer unmittelbarer, drohender Gefahren.
3. Wann ist das Absichern, Abräumen und Säubern von Schadensstellen eine Pflichtaufgabe der gem. FW ?
Wenn es zur Schadensbekämpfung/ Verhinderung weiterer unmittelbarer, drohender Gefahren
notwendig ist.
4. Handelt es sich bei folgenden Einsätzen um Amtshilfe ? Begründen Sie Ihre Antwort.
Die Polizei ruft bei der Feuerwehr an und teilt mit, dass
a. Rauch aus einer Wohnung dringt
b. Wassergeräusche aus einer versperrten Wohnung zu hören sind
c. eine Türe zur Durchsuchung einer Wohnung zu öffnen ist
d. sich ein schwerer Verkehrsunfall mit einer eingeklemmten Person ereignet hat.
e. eine Unfallstelle zur Ermittlung der Unfallursache auszuleuchten sei
a. nein, keine Amtshilfe, da abwehrender Brandschutz eine Pflichtaufgabe der FW nach Art. 4 BayFwG ist
b. nein, keine Amtshilfe, da technischer Hilfsdienst eine Pflichtaufgabe der FW nach Art. 4 BayFwG ist
c. ja, Amtshilfe, da eine Behörde einer anderen ergänzende Hilfe leistet, Vollzug Durchsuchungsbeschluss
ist pol. Aufgabe.
d. nein, keine Amtshilfe, da technischer Hilfsdienst eine Pflichtaufgabe der FW nach Art. 4 BayFwG ist
e. ja, Amtshilfe, da eine Behörde einer anderen ergänzende Hilfe leistet, Ermittlung der Unfallursache ist
pol. Aufgabe
5. Wer ist zur Amtshilfe verpflichtet ?
Alle Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände nach Art. 4 BayVwVfG
6. Wer ist für Art, Form und Inhalt der Durchführung der geleisteten Amtshilfe verantwortlich?
Die ersuchte (angeforderte) Behörde trägt die Verantwortung für die Durchführung nach Art.7 BayVwVfG
7. Wer trägt bei der Amtshilfe die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Maßnahme die durch
die Amtshandlung verwirklicht werden soll ?
Die ersuchende (anfordernde) Behörde trägt die Verantwortung für die Zulässigkeit der Maßnahme die
verwirklicht werden soll nach Art. 7 BayVwVfG
8. Kann die Feuerwehr Amtshilfe verweigern, weil sie die zu verwirklichende Maßnahme für unzweckmäßig
oder überflüssig hält ?
Ein Leistungsverweigerungsrecht besteht nicht, wenn die ersuchte Behörde die zu verwirklichende
Maßnahme für unzweckmäßig oder überflüssig hält (Art. 5 BayVwVfG)
9. Wann muss speziell die Feuerwehr die Amtshilfe verweigern ?
Nach Art. 5 BayVwVfG
- die eigene Einsatzbereitschaft ernstlich gefährdet ist
- die Hilfe rechtlich unzulässig ist (FW übt polizeiliche Aufgaben aus)
- dem Wohl des Bundes oder Landes erhebliche Nachteile entstünden
- wenn besondere Geheimhaltungspflichten vorliegen
10. Handelt es sich bei Amtshilfe um eine Pflichtaufgabe ?
- Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde nach Art. 4 BayVwVfG
- Keine Aufgabe der Gemeinde nach Art. 1 BayFwG
- Keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr nach Art. 4 Abs. 1 BayFwG sondern eine „andere Aufgabe“ nach
Art. 4 Abs. 3BayFwG
11. Benennen Sie je zwei Beispiele für kostenfreie und kostenpflichtige Feuerwehreinsätze.
Kostenfrei:
Sind alle Einsätze im Pflichtaufgabenbereich, die nicht in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführt sind.
- unverschuldete Einsätze im abwehrenden Brandschutz, außer die Gefahr ging von einem Fzg. aus
- Technische Hilfeleistungen zur unmittelbaren Menschen- oder Tierrettung
- Irrtum des Meldenden
Kostenpflichtig:
- Einsätze bei denen die Gefahr von Fahrzeugen ausgegangen ist
- Technische Hilfeleistungen, außer Rettung und Bergung
- Verwendung von Sonderlöschmittel über das normale Maß (Industrie und Gewerbe)
- vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Einsätze.
- böswillige Alarmierungen
- Fehlalarme durch private Brandmeldeanlagen (nicht private BMA hat nur der Bund)
- Sicherheitswachen
12. Ein Kran ist auf eine Halle gestürzt. Um weitere Schäden zu vermeiden, entfernt die FW den Kran von
dem Dach. Ist der Einsatz kostenpflichtig oder kostenfrei ? Begründen Sie die Antwort.
Es handelt sich um einen Einsatz im technischen Hilfsdienst nach Art. 1 und 4 BayFwG.
Diese Einsätze sind nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 2 BayFwG kostenpflichtig
13. Warum werden Fahrzeugbrände verrechnet ?
Weil von Fahrzeugbränden eine höhere Gefahr ausgeht
14. Welche drei Arten von Aufwendungen können nach Art. 28 BayFwG verrechnet werden ?
Benennen Sie je Aufwendungsart ein konkretes Beispiel.
- Personalaufwendungen Personalkosten der BF oder FF wg. Erstattungsansprüchen der Arbeitgeber
- Sachaufwendungen Fahrzeug- und Gerätekosten, Verbrauchsmaterial
- sonstige Aufwendungen Sachschäden, Entschädigungen, Aufwendungen bei überörtlicher Hilfe
15. Welche Kosten sind im Rahmen der überörtlichen Hilfe der hilfeleistenden gemeindlichen Feuerwehr
durch die betroffene Gemeinde…
a. …innerhalb des 15km Nahbereiches zu erstatten ?
Die Hilfeleistung ist nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG bis zu einer Entfernung von 15 km Luftlinie (äußere Grenze des
Gemeindegebietes zur Einsatzstelle) kostenfrei.
Es können Aufwendungen hinsichtlich Inanspruchnahme Dritter oder Einsatzmittel Dritter verlangt werden
b. …außerhalb des 15 km Nahbereiches (mit 2 Beispielen) zu erstatten ?
Außerhalb der 15 km Luftlinie, hat die hilfeersuchende Gemeinde nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG auf Antrag
die Aufwendungen zu erstatten. z.B.: Treibstoff, Löschmittel, Bindemittel, Reinigungskosten,
Schadensersatz, tatsächliche Löhne und Gehälter
16. Welche Kostenschuldner gibt es ?
- Gefahrverursacher (Ölspur, wenn Verursacher bekannt)
- Gefahrenbeseitigungspflichtiger (Straßenlastträger bei Ölspur, Verursacher nicht bekannt)
- Fahrzeughalter
- Falschalarmierer (vorsätzlich)
- Brandmeldeanlagenbetreiber
- Inanspruchnehmer einer Sicherheitswache
17. Welches Gesetz und welcher Artikel regelt die Einsatzleitung der Feuerwehr ?
Im Bayerischen Feuerwehrgesetz, Artikel 18 (BayFwG Art. 18) ist die Einsatzleitung geregelt
18. Nennen Sie die Aufgaben des Einsatzleiters nach Art. 18, BayFwG.
- leitet den Einsatz der Feuerwehr und aller Hilfskräfte für gemeindliche- bzw. Werkfeuerwehren
- fordert weitere Feuerwehren und Hilfskräfte an
- Veranlassung und Koordination des Einsatzes von Amtshilfekräften
- Einsatz- und Hilfskräfte versorgen und ablösen
19. Was bedeutet der Begriff „Einsatzleitung“ ?
Einsatzleitung bedeutet einen Feuerwehreinsatz zu steuern und zu koordinieren, sowie den taktischen Einsatz
der Kräfte zu veranlassen und zu koordinieren. (inklusive der Hilfskräfte nach Art. 24 und Amtshilfekräfte)
20. Welche Einsatzkräfte unterstehen im “Normalfall“ nicht dem Einsatzleiter der Feuerwehr ?
Selbstständig tätige Kräfte von Behörden und Institutionen wie Polizei, Rettungsdienst, Straßenbau- oder
Wasserwirtschaftsbehörden oder privaten Stellen wie Abschlepp-, Leichentransport-, Gas-, Wasser- und
Elektrizitätsunternehmen. Hier ist eine Abstimmung erforderlich.
21. Was beutet es, wenn ein im Voraus bestellter örtlicher Einsatzleiter (ÖEL) einen Einsatz nach Art. 15 BayKSG
anordnet ?
Schwierige Einsätze, unterhalb der Katastrophenschwelle, welche einer übergeordneten Koordination bedürfen
können durch den ÖEL übernommen werden.
Alle eingesetzten Organisationen, Behörden, Institute und privaten Stellen unterstehen seinen Weisungen.
Hiervon ausgenommen ist die Polizei
22. Nennen Sie die drei Grundtypen der Einsatzleitung. Nennen Sie Beispiele.
- Einsatzleitung kraft Gesetz:
Kommandant einer FF oder PF,
Leiter von Einsatzkräften einer Berufsfeuerwehr,
Einheitsführer der zuerst eintreffenden taktischen Einheit, trifft höherer taktischer Einheitsführer ein
übernimmt dieser automatisch,
Leiter (von Einsatzkräften) einer Werkfeuerwehr
- Einsatzleitung durch Übernahme:
federführender Kommandant, wenn mind. 2 Ortsfeuerwehren einer Gemeinde,
Leiter der Einsatzkräfte einer hilfeleistenden gemeindlichen Feuerwehr in Betrieben mit Werkfeuerwehr
wenn die Einsatzmittel die der WF erheblich überwiegen,
besondere Führungsdienstgrade Landkreis: KBR, KBI, KBM kreisfreie Städte ohne BF: SBR, SBI, SBM,
Leiter von Einsatzkräften einer Berufsfeuerwehr im gehobenen oder höheren fwt-Dienst ( QE 3 oder 4)
- Einsatzleitung durch Übertragung:
andere geeignete Person die durch den KBR bestimmt wird, wenn auf Dauer = generelle Übertragung,
Bundesbedienstete durch die Kreisverwaltungsbehörde bestimmt,
als Sonderregelung durch die Regierung, auf Gebiet mehrerer KVB = generelle Übertragung
23. Was ist bei der Übernahme der Einsatzleitung zu beachten.
Die Übernahme der Einsatzleitung ist eine Kann-Vorschrift (Ermessen), sie unterliegt dem pflichtgemäßen
Ermessen und ist nur auf Grund sachgerechter Kriterien rechtens.
Zu häufige Wechsel in der Einsatzleitung sind zu vermeiden.
Voraussetzung zur Übernahme, der neue Einsatzleiter ist bereits bestimmt und die Übernahme dem
bisherigen Einsatzleiter und den Einsatzkräften erklärt wird.
24. Wie ist die Einsatzleitung im Wege der Amtshilfe geregelt ?
Werden HiOrg oder Behörden im Wege der Amtshilfe eingesetzt, ist eine gemeinsame EL zu bilden.
Verantwortlicher EL bleibt der FW-EL. Leistet FW Amtshilfe EL bei anfordernder Behörde.
25. Wer hat die Einsatzleitung im Katastrophenfall (K-Fall) nach BayKSG ?
Bei Katastrophenfällen oder drohenden Katastrophen muss die Katastrophenschutzbehörde die Gesamt-EL
übernehmen. Dies ist dem EL am Schadensort zu erklären. Die technisch-taktische Führung wird auf den ÖEL
übertragen.
26. Wer hat die Einsatzleitung bei gemeinsamen Einsätzen mit dem THW (kein K-Fall) ?
Da für die technische Gefahrenabwehr nach BayFwG Art. 4 die Feuerwehr zuständig ist und das THW nur
Amtshilfe leisten darf, bleibt die Einsatzleitung grundsätzlich bei der anfordernden Behörde FW
27. Was ist unter „Verpflichtung zur Hilfeleistung“ nach Art. 17 BayFwG zu verstehen ?
Gemeindliche Feuerwehren unterschiedlicher Gemeinden sind bei Bedarf zur Hilfeleistung verpflichtet.
Hilfeleistung außerhalb des Gemeindegebietes stellt einen sondergesetzlich ausgestalteten Fall der
Amtshilfe dar
Voraussetzung: dringende eigene Aufgaben dürfen nicht ernsthaft gefährdet werden.