B4 Teil 1 Geretsried

Fragen zur Prüfung des Laufbahnlehrgangs B4 Teil 1 an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried

Fragen zur Prüfung des Laufbahnlehrgangs B4 Teil 1 an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried


T. M.
Diese Lernkarten vermitteln grundlegendes Wissen über Gefahrenabwehr, Einsatzplanung und Brandschutzmaßnahmen speziell für die Feuerwehrarbeit in Geretsried. Sie decken Themen wie BIO-Gefährdungen, Brandmeldeanlagen, Einsatzpläne, Führungsvorgänge nach FwDV 100 und rechtliche Grundlagen wie das BayFwG ab. Einsatzkräfte und Führungspersonal profitieren von diesem Wissen, um Einsätze sicher und effektiv zu planen und durchzuführen.
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Créé / Mis à jour
05.10.2016 / 16.09.2026

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17. Definieren Sie den Begriff des Verwaltungsaktes nach Art. 35 BayVwVfG, Satz 1, Einzelfallentscheidung. 

    Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde 
    zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare  
    Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. 

18. Was ist mit dem Begriff „Allgemeinverfügung“ bezüglich des Verwaltungsakts nach Art. 35 BayVwVfG, Satz 2  
       gemeint ? 

    Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten  
    oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre  
    Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft 

19. Nennen Sie die 6 Tatbestandsmerkmale eines Verwaltungsaktes ! 

    - hoheitliche Maßnahmen   Behörde/ FW <-> Beteiligter    
                                                              Über-/ Unterordnungsverhältnis, einseitige Regelungsbefugnis 
    - Behörde       FW = Einrichtung der Gemeinde, nimmt Aufgaben der Verwaltung war 
                                                              Behörde i.S. des Art. 1 BayVwVfG 
    - Gebiet des öffentli. Rechts   Feuerwehreinsatz ist Pflichtaufgabe 
                                                              Vollzug einer öffentlich-rechtlichen Norm 
    - Regelung       Platzverweis, Heranziehung, Inanspruchnahme, Ausschluss aus der Feuerwehr 
                                                              unmittelbare Herbeiführung einer Rechtsfolge 
    - Einzelfall oder     bestimmt nur einen konkreten Einzelfall 
       bestimmter Personenkreis   Schaulustige und Anwohner in einem zu räumenden Bereich      
    - Außenwirkung     Bekanntgabe durch z.B. Lautsprecher                                                              
                                                              an eine natürliche/ juristischer Person bekannt geben 

20. Wie kann ein Verwaltungsakt erlassen werden ? 

    - mündlich       Platzverweis nach Art. 25 BayFwG 
    - schriftlich       Behördliches Schreiben in Bescheidsform 
    - elektronisch     per E-Mail 
    - in anderer Art und Weise   Handzeichen eines Polizisten zur Verkehrsregelung 

21. Spricht der Gesetzgeber von einem Bescheid, muss dieser immer… 

    …in Schriftform sein 

22. Definieren Sie den Begriff „Bescheid“ im Sinne des BayVwVfG und nennen Sie seine Bestandteile. 

    Ein dienstliches Schreiben in Form einer schriftlichen Behördenentscheidung mit Tenor, Gründen,  
    Rechtsbehelfsbelehrung und mind. einem Verwaltungsakt. 
    - Kopf (von wem, an wen) 
    - Tenor (was wird geregelt, Hauptregelung, Nebenbestimmung/-en) 
    - Gründe 
    - Rechtsbehelfsbelehrung 
    - Unterschrift 

23. Welche 5 Nebenbestimmungen im Tenor gibt es ? 

    - Befristung 
    - Bedingung 
    - Widerrufsvorbehalt 
    - Auflage 
    - Auflagenvorbehalt 
    Ein Bescheid besteht regelmäßig aus einer Hauptregelung und mehreren Nebenbestimmungen 

24. Was sagt Ihnen der Art. 24 BayFwG ? 

    Heranziehen von Personen und Sachen 
    Personen bis zu 3 Tagen zur Hilfeleistung heranziehen, Sachen entfernen, fremde Gebäude/ Grundstücke  
    im Rahmen der Pflichtaufgaben betreten und benutzen, zur Verfügungstellung geeigneter Sachen 

25. Was sagt Ihnen der Art. 25BayFwG ? 

    Platzverweis 
    Verweisen von Personen von einer Schadensstelle, Betreten verbieten oder Sperren einer Schadensstelle,  
    wenn der Einsatz sonst behindert würde 

26. Wenn ein FW Einsatzleiter nach §§ 24 oder 25 BayFwG handelt muss er was anordnen ? 

    Er muss den Sofortvollzug nach § 80 VwGO Abs. 2 Nr. 4 anordnen, sofortige Vollziehung im öffentlichen  
    Interesse oder überwiegenden Interesse eines Beteiligten 

27. Kann sich ein Beteiligter gegen die Anordnung des Sofortvollzuges wehren ? Begründe. 

    Ja, nach § 80 VwGO Abs. 5 kann der Beteilige auf Antrag die ganze oder teilweise Aufhebung beantragen 
    Man spricht von einem 80-5 Antrag  

28. Wie muss ein Platzverweis vollzogen werden ? 

  Ein Platzverweis muss ausgesprochen werden „Sofortvollzug wegen Notstandsmaßnahme“ 

29. Welche Zwangsmittel kennen Sie ? 

   - Zwangsgeld     Zahlung einer Geldleistung als Beugemittel 
    - Ersatzvornahme     Behörde handelt anstelle des Betroffenen  
                                                              (mündlich bei Gefahr im Verzug möglich)  
    - Unmittelbarer Zwang   Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt  
                                                              (mündlich bei Gefahr im Verzug möglich) 
    - Ersatzzwangshaft     Haftfestsetzung durch das Verwaltungsgericht 

30. Welche Zwangsmittel kann der FW Einsatzleiter unter bestimmten Voraussetzungen anwenden ? 

  Ersatzvornahme und Unmittelbarer Zwang können mündlich ausgesprochen werden sofern Gefahr im Verzug 

31. Erläutern Sie den Unterschied zwischen Zwangsgeld und Bußgeld. 

    Zwangsgeld ist die Androhung eine Geldleistung zu zahlen sofern die Verpflichtung nicht ausgeführt wird. 
    Bußgeld muss gezahlt werden, wenn ein Bußgeldbescheid erlassen wurde als Folge einer Starfanzeige 

32. Welche Gefahrenarten kennen Sie aus dem Verwaltungsrecht ? Beschreiben Sie kurz ! 

  - Konkrete Gefahr:   Baum droht auf Fahrbahn zu fallen 
    - Abstrakte Gefahr:   Person hat Zigarette in der Hand; Feuer im Kachelofen 
    - Anscheinsgefahr:   Wassergeräusche in Wohnung; Flammenschein vom Lagerfeuer spiegelt sich im Fenster 
    - Putativgefahr:   Irrige Annahme; übertriebene Annahme/ Täuschung 
    - Gefahrenverdacht:  Abwägung Schneelast auf einem Dach 

33. Welche Gesetze sind im Feuerwehrdienst anzuwenden bzw. zu berücksichtigen ? 

    - Bayerisches Feuerwehrgesetz    BayFwG 
    - Bayerisches Katastrophenschutzgesetz  BayKSG 
    - Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz  BayVwVfG 
    - Landesstraf- und Verordnungsgesetz  LStVG 
    - Verwaltungsgerichtsordnung     VwGO 

1. Was sind die Besonderheiten eines linienförmigen Melders ? 

 Auswerteeinheit ist nicht gleich Überwachungsbereich, dieser muss laut Laufkarte kontrollieren werden 

2. Wieviel Stunden muss die Batterieversorgung einer BMA überbrücken ? 

    Mindestens 4 Std. bei ständig besetzten Stellen und Wartung in dieser Zeit möglich 
    Bis zu 72 Std. übers Wochenende von Freitagnachmittag bis Montag früh 

3. Was kann man am Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT) ablesen ? 

    - Betriebsbereitschaft 
    - Alarmauslösung   
    - Abschaltung   
    - Störungen    
    - neuerer FAT´s: Historie  
    - erste Meldung und letzte Meldung 

4. Was wird am FAT vorrangig angezeigt ? 

Alarmmeldung

5. Woran erkennt man, dass weitere Meldungen anstehen ? 

    An den blinkenden Pfeil auf/ ab Tasten 

6. Woran erkennt man, dass das FAT betriebsbereit ist ? 

    - Leuchtende grüne Betriebsdiode 
    - Anzeige im Display (Hersteller, >>> oder 01) 

7. Hat das FAT einen Alarmsummer und wenn ja, warum ? 

    Ja, ist ein eigenständiger Teil der BMA/ des FAT, hat keine weiteren Auswirkungen 
    Ursprünglich dient es dem Auffinden des FAT der BMA 
    optische und akustische Anzeige 
 

8. Wie kann man am Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) feststellen, ob an diesem was abgeschaltet wurde ? 

    Taste und Leuchtdiode leuchten (nur Leuchtdiode an der BMZ wurde abgeschaltet) 

9. Wie kann man am FBF erkennen, dass der Betreiber die Anlage an der BMZ zurückgesetzt hat ? 

    Die Leuchtdiode neben „BMZ rückstellen“ bleibt für weitere 15 min anstehen 

10. Was wird nicht angesteuert, wenn man die Freischalteinrichtung (FSE) betätigt ? 

    Die Brandfallsteuerung 

11. Wer entscheidet über die Art des Feuerwehr-Schlüssel-Depots (FSD) ? 

     Der Versicherer 

12. Welche Arten von Falschalarmen gibt es ? 

   - Täuschungsalarm 
    - Fehlalarm 
    - Böswillige Alarme 

13. Sie fahren als Einsatzleiter mit dem Löschzug auf einen BMA Alarm „Auslösung Löschanlage“.  
       Wie erkennen Sie vor Ort das die Löschanlage ausgelöste hat ?  
       a.) bei einer CO2 Löschanlage  
       b.) bei einer Sprinklerlöschanlage 

a.) - an den optischen und akustischen Warneinrichtungen (Blitzleuchten, beleuchtete Warnschilder, Räumungs-  
        und Warnsignal)  
      - an dem durch Kondensation entstandenen CO2 Nebel  
      - sehr niedrige O2 Messwerte auf dem Ex/Ox Meßgerät 
b.) - an dem akustischen Hinweissignal (Peltonrad oder –hupe)  
      - optisch am Wasserfluß aus dem Sprinklerkopf  
      - in der Sprinklerzentrale durch hörbaren Wasserfluß im Rohrleitungssystem und sichtbar am Druckmanometer

1. In welchen Normen sind Feuerpläne geregelt ? 

    DIN 14095 – Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen 
    DIN 14034-6 – Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen-bauliche Einrichtungen 

2. Definieren Sie folgende Begriffe: Feuerwehrplan, Objektplan und Einsatzplan. 

    Feuerwehrplan: 
    vorbereiteter Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten oder Objekten 
    Objektplan: 
    Plan für die Feuerwehr zur Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage 
    Einsatzplan: 
    objekt- oder ereignisbezogener Plan für die Feuerwehr mit Hinweisen auf einsatztaktische Maßnahmen 

3. Zu welchem Teil des Führungssystems nach der DV 100 gehören Feuerwehr- und Einsatzpläne ? 

    Zu den Führungsmitteln Mittel zur Informationsgewinnung  

4. Wie kann ein Feuerwehrplan gefordert werden ? 

    - Baugenehmigungsverfahren 
    - Strahlenschutzgenehmigung 
    - Gentechnik-Gesetz 
    - BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) 
    - Feuerbeschau 
    - Muster-Sonderbauverordnung 
    - Dienstvorschriften (z.B. FwDV 500 keine öffentlich rechtliche Grundlage) 

5. Wer ist für die Erstellung eines Feuerwehrplanes verantwortlich ? 

    Der Betreiber oder Errichter einer Anlage 
    Die Feuerwehr ist wenn überhaupt, nur beratend tätig. 

6. Welche Anforderungen werden an einen Feuerwehrplan gestellt ? 

    - muss Aktuell sein 
    - Format DIN A3 oder A4 
    - Schriftfeld 
    - Schutz gegen Nässe und Schmutz 
    - 10m Raster (kein bestimmter Maßstab vorgeschrieben) 
    - Nordpfeil 
    - Hauptzufahrt oder –zugang unten 
    - Legende 

7. Aus welchen verschiedenen Plänen kann bzw. besteht ein Feuerwehrplan ? 

    - Objektplan 
    - Übersichtsplan 
    - Geschossplan 
    - Sonderpläne 

8. Welche Bedeutung haben die Farben auf einem Feuerwehrplan nach DIN 14034 und 14095 ? 

    Blau   Löschmittel, Löscheinrichtungen, Umweltschutz 
    Rot   besondere Gefahren, baulicher Brandschutz 
    Gelb   nicht befahrbare Flächen 
    Grün   Rettungswege 
    Grau   befahrbare Flächen 
    Braun Schmutzwasser 

9. Wie unterscheiden sich Einsatzpläne von Feuerwehrplänen ? 

    Einsatzpläne werden durch die Feuerwehr selbst erstellt.  
    Sie können nicht aufgrund einer rechtlichen Bestimmung gefordert werden. 
    Sie dienen zur Ergänzung der vorhandenen Feuerwehrpläne um einsatztaktische Details darzustellen, die in  
    Feuerwehrplänen nicht aufgeführt sind oder werden benötigt wenn Feuerwehrpläne nicht gefordert werden  
    können, die Feuerwehr aber Bedarf an objetkt- oder ereignisbezogenen Plänen sieht 

10. Welche weiteren Pläne zur Gefahrenabwehr gibt es ? 

    - Notfallpläne für Störfallbetriebe Alarm- und Gefahrenabwehrpläne (AGAP) 
       (müssen aufgrund von Rechtsgrundlagen erstellt werden – durch die Behörde, Betreiber unterstützt) 
    - Notfallpläne für gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufen 3 und 4 
       (müssen aufgrund von Rechtsgrundlagen erstellt werden – durch die Behörde, Betreiber unterstützt) 
    - externe Krankenhausalarmpläne nach dem BayKSG 
       (zur Ausweitung der Aufnahme- und Behandlungskapazitäten – durch die Behörde) 
    - interne Krankenhausalarmpläne nach Vorgaben des BayStMI 
       (durch das Krankenhaus zu erstellen für Schadensereignisse innerhalb des Krankenhauses)

Étudier