B4 Teil 1 Geretsried
Fragen zur Prüfung des Laufbahnlehrgangs B4 Teil 1 an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried
Fragen zur Prüfung des Laufbahnlehrgangs B4 Teil 1 an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried
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Flashcards
17. Definieren Sie den Begriff des Verwaltungsaktes nach Art. 35 BayVwVfG, Satz 1, Einzelfallentscheidung.
Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde
zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare
Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
18. Was ist mit dem Begriff „Allgemeinverfügung“ bezüglich des Verwaltungsakts nach Art. 35 BayVwVfG, Satz 2
gemeint ?
Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten
oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre
Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft
19. Nennen Sie die 6 Tatbestandsmerkmale eines Verwaltungsaktes !
- hoheitliche Maßnahmen Behörde/ FW <-> Beteiligter
Über-/ Unterordnungsverhältnis, einseitige Regelungsbefugnis
- Behörde FW = Einrichtung der Gemeinde, nimmt Aufgaben der Verwaltung war
Behörde i.S. des Art. 1 BayVwVfG
- Gebiet des öffentli. Rechts Feuerwehreinsatz ist Pflichtaufgabe
Vollzug einer öffentlich-rechtlichen Norm
- Regelung Platzverweis, Heranziehung, Inanspruchnahme, Ausschluss aus der Feuerwehr
unmittelbare Herbeiführung einer Rechtsfolge
- Einzelfall oder bestimmt nur einen konkreten Einzelfall
bestimmter Personenkreis Schaulustige und Anwohner in einem zu räumenden Bereich
- Außenwirkung Bekanntgabe durch z.B. Lautsprecher
an eine natürliche/ juristischer Person bekannt geben
20. Wie kann ein Verwaltungsakt erlassen werden ?
- mündlich Platzverweis nach Art. 25 BayFwG
- schriftlich Behördliches Schreiben in Bescheidsform
- elektronisch per E-Mail
- in anderer Art und Weise Handzeichen eines Polizisten zur Verkehrsregelung
21. Spricht der Gesetzgeber von einem Bescheid, muss dieser immer…
…in Schriftform sein
22. Definieren Sie den Begriff „Bescheid“ im Sinne des BayVwVfG und nennen Sie seine Bestandteile.
Ein dienstliches Schreiben in Form einer schriftlichen Behördenentscheidung mit Tenor, Gründen,
Rechtsbehelfsbelehrung und mind. einem Verwaltungsakt.
- Kopf (von wem, an wen)
- Tenor (was wird geregelt, Hauptregelung, Nebenbestimmung/-en)
- Gründe
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Unterschrift
23. Welche 5 Nebenbestimmungen im Tenor gibt es ?
- Befristung
- Bedingung
- Widerrufsvorbehalt
- Auflage
- Auflagenvorbehalt
Ein Bescheid besteht regelmäßig aus einer Hauptregelung und mehreren Nebenbestimmungen
24. Was sagt Ihnen der Art. 24 BayFwG ?
Heranziehen von Personen und Sachen
Personen bis zu 3 Tagen zur Hilfeleistung heranziehen, Sachen entfernen, fremde Gebäude/ Grundstücke
im Rahmen der Pflichtaufgaben betreten und benutzen, zur Verfügungstellung geeigneter Sachen
25. Was sagt Ihnen der Art. 25BayFwG ?
Platzverweis
Verweisen von Personen von einer Schadensstelle, Betreten verbieten oder Sperren einer Schadensstelle,
wenn der Einsatz sonst behindert würde
26. Wenn ein FW Einsatzleiter nach §§ 24 oder 25 BayFwG handelt muss er was anordnen ?
Er muss den Sofortvollzug nach § 80 VwGO Abs. 2 Nr. 4 anordnen, sofortige Vollziehung im öffentlichen
Interesse oder überwiegenden Interesse eines Beteiligten
27. Kann sich ein Beteiligter gegen die Anordnung des Sofortvollzuges wehren ? Begründe.
Ja, nach § 80 VwGO Abs. 5 kann der Beteilige auf Antrag die ganze oder teilweise Aufhebung beantragen
Man spricht von einem 80-5 Antrag
28. Wie muss ein Platzverweis vollzogen werden ?
Ein Platzverweis muss ausgesprochen werden „Sofortvollzug wegen Notstandsmaßnahme“
29. Welche Zwangsmittel kennen Sie ?
- Zwangsgeld Zahlung einer Geldleistung als Beugemittel
- Ersatzvornahme Behörde handelt anstelle des Betroffenen
(mündlich bei Gefahr im Verzug möglich)
- Unmittelbarer Zwang Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt
(mündlich bei Gefahr im Verzug möglich)
- Ersatzzwangshaft Haftfestsetzung durch das Verwaltungsgericht
30. Welche Zwangsmittel kann der FW Einsatzleiter unter bestimmten Voraussetzungen anwenden ?
Ersatzvornahme und Unmittelbarer Zwang können mündlich ausgesprochen werden sofern Gefahr im Verzug
31. Erläutern Sie den Unterschied zwischen Zwangsgeld und Bußgeld.
Zwangsgeld ist die Androhung eine Geldleistung zu zahlen sofern die Verpflichtung nicht ausgeführt wird.
Bußgeld muss gezahlt werden, wenn ein Bußgeldbescheid erlassen wurde als Folge einer Starfanzeige
32. Welche Gefahrenarten kennen Sie aus dem Verwaltungsrecht ? Beschreiben Sie kurz !
- Konkrete Gefahr: Baum droht auf Fahrbahn zu fallen
- Abstrakte Gefahr: Person hat Zigarette in der Hand; Feuer im Kachelofen
- Anscheinsgefahr: Wassergeräusche in Wohnung; Flammenschein vom Lagerfeuer spiegelt sich im Fenster
- Putativgefahr: Irrige Annahme; übertriebene Annahme/ Täuschung
- Gefahrenverdacht: Abwägung Schneelast auf einem Dach
33. Welche Gesetze sind im Feuerwehrdienst anzuwenden bzw. zu berücksichtigen ?
- Bayerisches Feuerwehrgesetz BayFwG
- Bayerisches Katastrophenschutzgesetz BayKSG
- Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz BayVwVfG
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz LStVG
- Verwaltungsgerichtsordnung VwGO
1. Was sind die Besonderheiten eines linienförmigen Melders ?
Auswerteeinheit ist nicht gleich Überwachungsbereich, dieser muss laut Laufkarte kontrollieren werden
2. Wieviel Stunden muss die Batterieversorgung einer BMA überbrücken ?
Mindestens 4 Std. bei ständig besetzten Stellen und Wartung in dieser Zeit möglich
Bis zu 72 Std. übers Wochenende von Freitagnachmittag bis Montag früh
3. Was kann man am Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT) ablesen ?
- Betriebsbereitschaft
- Alarmauslösung
- Abschaltung
- Störungen
- neuerer FAT´s: Historie
- erste Meldung und letzte Meldung
4. Was wird am FAT vorrangig angezeigt ?
Alarmmeldung
5. Woran erkennt man, dass weitere Meldungen anstehen ?
An den blinkenden Pfeil auf/ ab Tasten
6. Woran erkennt man, dass das FAT betriebsbereit ist ?
- Leuchtende grüne Betriebsdiode
- Anzeige im Display (Hersteller, >>> oder 01)
7. Hat das FAT einen Alarmsummer und wenn ja, warum ?
Ja, ist ein eigenständiger Teil der BMA/ des FAT, hat keine weiteren Auswirkungen
Ursprünglich dient es dem Auffinden des FAT der BMA
optische und akustische Anzeige
8. Wie kann man am Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) feststellen, ob an diesem was abgeschaltet wurde ?
Taste und Leuchtdiode leuchten (nur Leuchtdiode an der BMZ wurde abgeschaltet)
9. Wie kann man am FBF erkennen, dass der Betreiber die Anlage an der BMZ zurückgesetzt hat ?
Die Leuchtdiode neben „BMZ rückstellen“ bleibt für weitere 15 min anstehen
10. Was wird nicht angesteuert, wenn man die Freischalteinrichtung (FSE) betätigt ?
Die Brandfallsteuerung
11. Wer entscheidet über die Art des Feuerwehr-Schlüssel-Depots (FSD) ?
Der Versicherer
12. Welche Arten von Falschalarmen gibt es ?
- Täuschungsalarm
- Fehlalarm
- Böswillige Alarme
13. Sie fahren als Einsatzleiter mit dem Löschzug auf einen BMA Alarm „Auslösung Löschanlage“.
Wie erkennen Sie vor Ort das die Löschanlage ausgelöste hat ?
a.) bei einer CO2 Löschanlage
b.) bei einer Sprinklerlöschanlage
a.) - an den optischen und akustischen Warneinrichtungen (Blitzleuchten, beleuchtete Warnschilder, Räumungs-
und Warnsignal)
- an dem durch Kondensation entstandenen CO2 Nebel
- sehr niedrige O2 Messwerte auf dem Ex/Ox Meßgerät
b.) - an dem akustischen Hinweissignal (Peltonrad oder –hupe)
- optisch am Wasserfluß aus dem Sprinklerkopf
- in der Sprinklerzentrale durch hörbaren Wasserfluß im Rohrleitungssystem und sichtbar am Druckmanometer
1. In welchen Normen sind Feuerpläne geregelt ?
DIN 14095 – Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen
DIN 14034-6 – Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen-bauliche Einrichtungen
2. Definieren Sie folgende Begriffe: Feuerwehrplan, Objektplan und Einsatzplan.
Feuerwehrplan:
vorbereiteter Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten oder Objekten
Objektplan:
Plan für die Feuerwehr zur Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage
Einsatzplan:
objekt- oder ereignisbezogener Plan für die Feuerwehr mit Hinweisen auf einsatztaktische Maßnahmen
3. Zu welchem Teil des Führungssystems nach der DV 100 gehören Feuerwehr- und Einsatzpläne ?
Zu den Führungsmitteln Mittel zur Informationsgewinnung
4. Wie kann ein Feuerwehrplan gefordert werden ?
- Baugenehmigungsverfahren
- Strahlenschutzgenehmigung
- Gentechnik-Gesetz
- BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz)
- Feuerbeschau
- Muster-Sonderbauverordnung
- Dienstvorschriften (z.B. FwDV 500 keine öffentlich rechtliche Grundlage)
5. Wer ist für die Erstellung eines Feuerwehrplanes verantwortlich ?
Der Betreiber oder Errichter einer Anlage
Die Feuerwehr ist wenn überhaupt, nur beratend tätig.
6. Welche Anforderungen werden an einen Feuerwehrplan gestellt ?
- muss Aktuell sein
- Format DIN A3 oder A4
- Schriftfeld
- Schutz gegen Nässe und Schmutz
- 10m Raster (kein bestimmter Maßstab vorgeschrieben)
- Nordpfeil
- Hauptzufahrt oder –zugang unten
- Legende
7. Aus welchen verschiedenen Plänen kann bzw. besteht ein Feuerwehrplan ?
- Objektplan
- Übersichtsplan
- Geschossplan
- Sonderpläne
8. Welche Bedeutung haben die Farben auf einem Feuerwehrplan nach DIN 14034 und 14095 ?
Blau Löschmittel, Löscheinrichtungen, Umweltschutz
Rot besondere Gefahren, baulicher Brandschutz
Gelb nicht befahrbare Flächen
Grün Rettungswege
Grau befahrbare Flächen
Braun Schmutzwasser
9. Wie unterscheiden sich Einsatzpläne von Feuerwehrplänen ?
Einsatzpläne werden durch die Feuerwehr selbst erstellt.
Sie können nicht aufgrund einer rechtlichen Bestimmung gefordert werden.
Sie dienen zur Ergänzung der vorhandenen Feuerwehrpläne um einsatztaktische Details darzustellen, die in
Feuerwehrplänen nicht aufgeführt sind oder werden benötigt wenn Feuerwehrpläne nicht gefordert werden
können, die Feuerwehr aber Bedarf an objetkt- oder ereignisbezogenen Plänen sieht
10. Welche weiteren Pläne zur Gefahrenabwehr gibt es ?
- Notfallpläne für Störfallbetriebe Alarm- und Gefahrenabwehrpläne (AGAP)
(müssen aufgrund von Rechtsgrundlagen erstellt werden – durch die Behörde, Betreiber unterstützt)
- Notfallpläne für gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufen 3 und 4
(müssen aufgrund von Rechtsgrundlagen erstellt werden – durch die Behörde, Betreiber unterstützt)
- externe Krankenhausalarmpläne nach dem BayKSG
(zur Ausweitung der Aufnahme- und Behandlungskapazitäten – durch die Behörde)
- interne Krankenhausalarmpläne nach Vorgaben des BayStMI
(durch das Krankenhaus zu erstellen für Schadensereignisse innerhalb des Krankenhauses)