B4 Teil 1 Geretsried
Fragen zur Prüfung des Laufbahnlehrgangs B4 Teil 1 an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried
Fragen zur Prüfung des Laufbahnlehrgangs B4 Teil 1 an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried
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Lernkarten
1. Was sagt der Art. 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) aus ?
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten, dass die öffentliche Sicherheit und
Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.
2. Wie werden die „Schutzziele“ nach Art. 12 BayBO definiert ?
Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten, dass der Entstehung eines
Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand
die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
3. Welche Gebäudeklassen (GK) gibt es und was sagen sie aus ?
Gebäudeklasse 1:
a. freistehende Gebäude, Höhe bis zu 7m (OKF), max. 2 Nutzungseinheiten (NE) mit insgesamt < 400 m²
b. land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
Gebäudeklasse 2:
Gebäude, Höhe bis zu 7m (OKF), max. 2 Nutzungseinheiten (NE) mit insgesamt < 400 m²
Gebäudeklasse 3:
sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7m (OKF)
Gebäudeklasse 4:
Gebäude, Höhe bis zu 13m (OKF), Nutzungseinheiten (NE) mit je nicht mehr als 400 m²
Gebäudeklasse 5:
sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
4. Wie ist die Bauweise definiert und in welche 2 Bereiche wird sie unterteilt ?
Bauweise ist die Anordnung von Gebäuden auf Grundstücken in städtebaulicher Hinsicht
Man unterscheidet in offene und geschlossene Bauweise.
Offene Bauweise: Errichtung von Gebäuden mit vorgeschriebenem seitlichem Grenzabstand und
vorgeschriebener Höchstgröße. Brandübertragung wird durch Abstände verhindert.
Geschlossene Bauweise: Errichtung von Gebäuden ohne seitliche Grenzabstände. Brandübertragung wird
baulich verhindert (Brandwände)
5. Was sagt Ihnen die Einheitstemperaturkurve (ETK), was wird durch sie geregelt ?
Die ETK legt die Prüf- und Beurteilungsgrundlage für das Brandverhalten von Bauteilen fest.
Die Zeit in min. bis zum Versagen eines Bauteils im Rahmen eines standardisierten Brandes wird auf die
Feuerwiderstandsdauer-Einteilung der Norm DIN 4102 (F30, F60, F90, F120, F180) abgerundet.
Jeder Feuerwiderstandsdauer kann ein Temperaturwert zugeordnet werden.
6. Welche Baustoffklassen nach DIN 4102 gibt es und was sagen sie aus ?
Die Baustoffklassen sagen etwas über das Brandverhalten von Baustoffen aus, sie werden eingeteilt wie folgt:
A = nicht brennbare Baustoffe und B = brennbare Baustoffe
Genauer: A1 = ohne brennbare Bestandteile,
A2 = mit geringfügiger Menge an brennbaren Bestandteilen
B1 = schwer entflammbar, nicht selbständig weiterbrennend
B2 = normal entflammbar, selbstständig weiterbrennend
B3 = leicht entflammbar, selbstständig weiterbrennend
7. Was sagt Ihnen die DIN EN 13501 ?
In der DIN EN 13501 sind auf europäischer Instanz die Baustoffklassen neu eingeteilt worden und das
Brandverhalten von Baustoffen noch umfassender und feiner aufgegliedert worden. Hier werden auch Aussagen
über Rauch- und Abtropfeigenschaften von Baustoffen gemacht. Die 13501 hat die 4102 abgelöst.
8. Was können Sie über die Längenausdehnung eines 15m Stahlträgers bei einer Erhitzung von 350 K berichten
Bei einem 15 m langen Stahlträger der gegenüber seiner ursprünglichen Temperatur um 350 K erhitzt wird,
nimmt die Längenausdehnung um ca. 6 cm (6,3 cm) zu (15 x 350 x 12 x 10 -6 =0,063m, LAK Stahl ~ 12m x 10 -6 /K)
(Längenausdehnung von 1,2 mm je Meter je 100 K Temperaturanstieg)
9. Was ist Stahlbeton und wo liegen seine Vor- und Nachteile ?
Stahlbeton ist ein künstlicher Verbundwerkstoff aus den beiden Komponenten Beton und Bewehrungsstahl. Gute
Druck-und Zugfestigkeit,
Vorteile: nicht brennbar hoher Feuerwiderstand
bei entsprechender Abmessung extreme Festigkeit
Nachteile: hohes Eigengewicht
9. Was ist Spannbeton und wo liegen seine Vorteile und Nachteile ?
Spannbeton ist Stahlbeton der zusätzlich mit einer vorgespannten Bewehrung aus hochfestem Spannstahl, zur
Aufnahme von Zugkräften, durchzogen ist
Vorteile: feingliedrige, leichte Bauteile möglich,
große Spannweite ohne Stützen,
dynamische Belastungen können besser aufgenommen werden
Nachteile: in Spannhülsen kann Wasser eindringen und durch Korrosion zum Versagen der Konstruktion führen,
ab ca. 350°C lässt Vorspannung im Spanndraht nach, spontanes Totalversagen der Konstruktion
möglich
10. Wie werden Bauteile nach den Anforderungen an ihre Feuerwiderstandsfähigkeit unterschieden ?
- feuerhemmende Bauteile
- hochfeuerhemmende Bauteile
- feuerbeständige Bauteile
11. Auf was bezieht sich die Feuerwiderstandsfähigkeit ?
Die Feuerwiderstandsfähigkeit bezieht sich bei tragenden und aussteifenden Bauteilen auf deren Standsicherheit
im Brandfall und bei raumabschließenden Bauteilen auf deren Widerstand gegen Brandausbreitung
12. Was sagen die Feuerwiderstandsklassen F nach DIN 4102 hinsichtlich ihrer Feuerwiderstandsdauer und der
bauaufsichtlichen Benennung aus ?
F 30 30 min. Feuerwiderstandsdauer feuerhemmend
F 60 60 min. Feuerwiderstandsdauer hochfeuerhemmend
F 90 90 min. Feuerwiderstandsdauer feuerbeständig
F 120 120 min. Feuerwiderstandsdauer feuerbeständig
F 180 180 min. Feuerwiderstandsdauer hochfeuerbeständig
13. Erläutern Sie kurz folgende Bauteile/ Bauteilarten.
- Brandwände
- Trennwände
- Dächer
- Brandwände:
Trennung/ Abgrenzung von Brandabschnitten
Ausbreitung von Feuer auf andere Gebäude/ Gebäudeteile für definierten Zeitraum verhindern
Baustoffe: Baustoffklasse A
min. F 90 (feuerbeständig)
Stoßbeanspruchung
Raumabschluss
Temp.-Anstieg auf Feuer abgekehrten Seite max. 180 K
- Trennwände:
Raumabschließendes Bauteil zur Trennung von Nutzungseinheiten oder Räumen mit besonderer Gefahr
Feuerwiderstandsklasse der tragenden/ aussteifenden Bauteile
min. feuerhemmend (F 30)
- Dächer: Formen
Satteldach, Walmdach, Sheddach, Pultdach, Krüppelwalmdach, Mansarddach
13. Erläutern Sie kurz folgende Bauteile/ Bauteilarten.
- Tragende Wände und Stützen
- Tragende Wände und Stützen:
müssen im Brandfall ausreichend lang standsicher sein
Anforderungen oberirdisch: GK 1 ohne Anforderungen
GK 2 feuerhemmend
GK 3 feuerhemmend
GK 4 hochfeuerhemmend
GK 5 feuerbeständig
Anforderungen unterirdisch: GK 1 – 2 feuerhemmend
GK 3 – 5 feuerbeständig
13. Erläutern Sie kurz folgende Bauteile/ Bauteilarten.
- Brandschutztüren und –tore
- Brandschutzverglasung
- Brandschutztüren und –tore:
Arten: Dichtschließende Türen kein Feuerwiderstand, dreiseitige Dichtung
Rauchschutztüren vierseitig umlaufende Dichtung
Brandschutztüre T 30 definierter Feuerwiderstand, dreiseitige Dichtung
Brandschutztüre T 30 RS definierter Feuerwiderstand, umlaufende Dichtung
Brandschutztor definierter Feuerwiderstand, dreiseitige Dichtung
- Brandschutzverglasung:
F- Verglasung: gegen Flammen, Rauch und Hitzestrahlung
G- Verglasung: gegen Flammen und Rauch
14. Wie werden Gebäude eingeteilt ?
- In die Gebäudeklassen 1 – 5
- Sonderbauten
- Standardbauten
- Garagen
15. Welche Sonderbauverordnungen und –richtlinien gibt es ?
- Verkaufsstättenverordnung (VkV)
- Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
- Beherbergungsstättenverordnung (BStättV)
- Industriebaurichtlinie (IndBauRL)
- Hochhausrichtlinie (erst seit Kurzem in Bayern eingeführt)
- Garagenstellplatzverordnung (GaStellV)
Man unterscheidet geregelte und nicht geregelte Sonderbauten.
Geregelt sind alle mit jeweiliger Richtlinie oder Verordnung. Alle anderen sind nicht geregelt.
1. Was sind die bauordnungsrechtlichen Schutzziele des Brandschutzes nach Art. 12 BayBO
- Der Entstehung eines Brandes vorbeugen
- Der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen
- Die Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen
- Wirksame Löscharbeiten ermöglichen
2. Wie ist der zweite Rettungsweg in Standardbauten sicherzustellen ?
Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr
erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein
3. Wann ist bei Sonderbauten der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr zulässig ?
Es ist möglich, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen
Bedenken: - viele Personen auf diesen Rettungsweg angewiesen
- zu rettender Personenkreis nicht in der Lage Leitern der Feuerwehr zu besteigen
- Geschosse aufgrund Höhe nicht mehr mit Feuerwehrleitern erreicht werden können
In der Regel bei Sonderbauten zwei bauliche Rettungswege, in der Regel kein mitwirken der FW bei
Personenrettung
4. Wie ist im Standard- und Sonderbau die Rettungsweglänge definiert.
Im Standardbau von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes oder Kellergeschosses muss mindestens ein
Ausgang in einen notwendigen Treppenraum oder ins Freie führen, Wegstrecke max. 35 m,
Land- und Forstwirtschaft ausgeschlossen !
Im Sonderbau sind Rettungswege abhängig von den jeweilig gültigen Richtlinien und Verordnungen
z.B. Mittel-/ Großgaragen 30 bzw. 50 m (offen/ geschlossen) von jeder Stelle zu notwendiger Treppe/ ins Freie
Versammlungsstätten 30 m bis Ausgang Versammlungsstätte
Verkaufsstätte 130 m bis ins Freie
Industriebauten 70 m bis notwendiger Treppenraum/ ins Freie, wenn BMA, Löschanlage, Raumhöhe ≥ 10 m
5. Welche Vorgaben gibt es für Rettungswegfenster nach BayBO ?
Wenn als zweiter Rettungsweg mind. 0,6 m Breite und 1 m Höhe, von innen zu öffnen, horizontal gemessen max.
1 m von der Traufkante entfernt (Dach-/ Gaubenfenster), innen Brüstungshöhe max. 1,2 m
6. Wie müssen Aufstell- und Bewegungsflächen der Feuerwehr ausgelegt sein ?
Aufstell- und Bewegungsflächen müssen so befestigt sein, das Feuerwehrfahrzeuge mit einer Achslast von bis
zu 10 t und einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 16 t diese befahren können.
7. Wann sind Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr gefordert und in welcher Größe ?
- Wenn der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt
- Wenn ein Gebäude (auch in Teilen) mehr als 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen entfernt ist
Die Bewegungsfläche muss mind. 7 x 12 m je FW-Fahrzeug groß sein.
Die Aufstellfläche ist in Abhängigkeit ihrer Lage (längs/ rechtwinklig) 3,5 m breit mit rechts und/oder links einem
entsprechend breiten hindernisfreien Geländestreifens und einer Länge bis zu 11 m
8. Feuerwehrdurchfahrten müssen mit welchen, lichten Bemaßungen ausgeführt werden ?
Welche weiteren Anforderungen gibt es ?
Die lichte Breite der Zu- und Durchfahrt muss min. 3 m und die lichte Höhe min. 3,5 m betragen, bei einer
Durchfahrtslänge von max. 12 m, bei > 12 m Durchfahrtlänge lichte Breite min. 3,5 m
Wände und Decken von Durchfahrten müssen min. feuerbeständig ausgeführt sein.
9. Was ist mit der baurechtlichen Forderung „in bestimmte Räume darf kein Rauch eindringen“ gemeint ?
Hier sind nur Maßnahmen zur Rauchfreihaltung gemeint. Eine Rauchableitung wird nicht verlangt
10. Welche Faktoren sind für eine Räumung („Evakuierung“) vieler Menschen aus großen Gebäuden wichtig ?
- Zeit
- Vermeidung von Staus
- Anordnung (Lage und Anzahl) und Breite der Ausgänge
11. Wer ist im Brandfall in Sonderbauten für die rechtzeitige Räumung („Evakuierung“) zuständig ?
Der Betreiber ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Räumungs- und Evakuierungsmaßnahmen verantwortlich
12. Was ist der Unterschied zwischen Räumung und Evakuierung ?
Bei der Räumung müssen Personen ihren augenblicklichen Aufenthaltsort für die Dauer einer bestimmten
Tätigkeit z.B. der Feuerwehr/ Feuerwehreinsatz verlassen und können zu einem späteren Zeitpunkt wieder an
diesen zurückkehren. ungeplantes Verlassen eines Bereiches
Bei der Evakuierung werden Personen längerfristig, anderweitig untergebracht, versorgt und betreut da die
vorliegende Situation dies erfordert z.B. Feuerwehreinsatz/ Bombenfund „geplanter“ Vorgang
13. Kann im Rahmen eines Brandes die Aufgabe eines Raumes, einer Nutzungseinheit, eines Brandabschnittes oder
des Gebäudes als „wirksame Löscharbeiten“ bezeichnet werden ?
Ja. Wenn aufgrund der Brandentwicklung besagte Bereiche aufgeben werden müssen und die benachbarten
Räume, Nutzungseinheiten, Brandabschnitte, Brandbekämpfungsabschnitte, Gebäude durch die Feuerwehr
geschützt werden konnten
14. Was sagt der Art. 54 Abs. 3 BayBO aus und welche Bedeutung hat er für den VBG ?
Im Einzelfall können weitergehende Anforderungen zur Abwehr erheblicher Gefahren und im Sonderbau auch
zur Abwehr von Nachteilen erlassen werden.
„Jokerartikel“ in der BayBO nachdem der VBG Anforderungen durchsetzen kann, die in den eigentlichen Art.
nicht ausdrücklich beschrieben sind.
15. Erläutern Sie den Begriff „Sicherheitstreppenraum“ !
- Darstellung des 1. und 2. Rettungsweges (Hochhaus)
- Zugang über Schleuse oder das Freie
- Überdruckbelüftung bei innenliegenden Sicherheitstreppenräumen
- Sicherheitsbeleuchtung
- In der Bauart einer Brandwand (F90)
16. Nennen Sie die Merkmale eines notwendigen Flures !
- Keine Brandlasten
- Trennwände zu anderen Nutzungseinheiten (NE) in F30
- Verglasung F30
- Rauchabschnitte max. 30 m mit RS- Türen
- Türen zu NE dichtschließend
- Stichflure bei Sicherheitstreppenräumen max. 15 m
1. Was ist Führen ? Definieren Sie !
Unter Führen versteht man die direkte und indirekte Verhaltensbeeinflussung zur Realisierung von Zielen
2. Welche Führungsstile kennen Sie ? Erläutern Sie kurz !
1
Autokratischer Führungsstil:
- hohes Maß an Autorität ausüben
- keine Eigeninitiative oder Meinung zugelassen
Autoritärer- bzw. hierarchischer Führungsstil:
- Vorgesetzter sagt was gemacht wird
- Untergebener wird nicht einbezogen, hat kein Mitspracherecht
- hohes Maß an Gehorsam wird erwartet, kein Widerspruch geduldet
- Fehler werden bestraft, kein helfen
Vorteile: - hohe Entscheidungsgeschwindigkeit, Übersicht und Kontrolle
- kurzfristige Leistungssteigerung
Nachteile: - mangelnde Motivation,
- Einschränkung der Freiheit,
- Gefahr der Fehlentscheidung durch Vorgesetzte
- Talente werden nicht entdeckt
2. Welche Führungsstile kennen Sie ? Erläutern Sie kurz !
2
Laisser-faire Führungsstil:
- jeder macht was er will
- viele Freiheiten vom Unternehmen/ Vorgesetzten
- Vorgesetzter greift nicht ein
Vorteil: - Steigerung der Kreativität
Nachteile: - Disziplinlosigkeit, - Kompetenzgerangel
- Rivalitäten, - schlechtes Arbeitsklima
Situativer Führungsstil:
Aufgabenbezogen und Personenbezogen, je nach Reifegrad der Mitarbeiter
Aufgabenbezogen: (geringerer Reifegrad)
- detaillierte Anweisungen geben
- Formulierung klarer Erwartungen und Vorgaben
- Was ist bis wann, wie zu erledigen
Personenbezogen: (höherer Reifegrad)
- großer Wert auf guten persönlichen Kontakt
- Anbieten von Unterstützung
- Lob und Ermunterung der Mitarbeiter
1. Wie oft sollte ein Mitarbeitergespräch jährlich stattfinden, welche Inhalte sind sinnvoll ?
Üblicherweise sollte ein Mitarbeitergespräch 1x jährlich stattfinden, mit evtl. zusätzlichen Review-Terminen oder
bei Bedarf
Inhalte: - Zielvereinbarungen
- Leistungsbeurteilungen
- Weiterbildungen
- persönliche Rückmeldungen
- Entwicklungsmöglichkeiten
- offene Fragen
2. Wie sollte ein Mitarbeitergespräch durchgeführt werden ?
- Darstellung der Gesprächsziele
- Rückblick, beidseitige kritische Analyse
- Formulierung von Entwicklungspotential (durch Arbeitergeberseite vor allem)
- Bewerbung um neue Aufgabenstellungen/ Ziele
- Vereinbarung notwendiger Zwischenschritte
- beidseitige Zusammenfassung bisheriger Ergebnisse
- Nächste Schritte
- Wichtig: - Ruhige Atmosphäre,
- Kein Zeitdruck,
- Zeitfenster im Vorfeld bekannt,
- gegenseitige Wertschätzung
1. Welche Arten von Belastungsstörungen kennen Sie ?
- Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
- Akute Belastungsstörung
- Anpassungsstörung