B4 Teil 1 Geretsried

Fragen zur Prüfung des Laufbahnlehrgangs B4 Teil 1 an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried

Fragen zur Prüfung des Laufbahnlehrgangs B4 Teil 1 an der Staatlichen Feuerwehrschule Geretsried


T. M.
Diese Lernkarten vermitteln grundlegendes Wissen über Gefahrenabwehr, Einsatzplanung und Brandschutzmaßnahmen speziell für die Feuerwehrarbeit in Geretsried. Sie decken Themen wie BIO-Gefährdungen, Brandmeldeanlagen, Einsatzpläne, Führungsvorgänge nach FwDV 100 und rechtliche Grundlagen wie das BayFwG ab. Einsatzkräfte und Führungspersonal profitieren von diesem Wissen, um Einsätze sicher und effektiv zu planen und durchzuführen.
Karten
350
Lernende
184
Sprache
Deutsch
Kategorie
Berufskunde
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
05.10.2016 / 16.09.2026

Lernkarten

1. In welchen Normen sind Feuerpläne geregelt ? 

    DIN 14095 – Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen 
    DIN 14034-6 – Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen-bauliche Einrichtungen 

2. Definieren Sie folgende Begriffe: Feuerwehrplan, Objektplan und Einsatzplan. 

    Feuerwehrplan: 
    vorbereiteter Plan für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten oder Objekten 
    Objektplan: 
    Plan für die Feuerwehr zur Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage 
    Einsatzplan: 
    objekt- oder ereignisbezogener Plan für die Feuerwehr mit Hinweisen auf einsatztaktische Maßnahmen 

3. Zu welchem Teil des Führungssystems nach der DV 100 gehören Feuerwehr- und Einsatzpläne ? 

    Zu den Führungsmitteln Mittel zur Informationsgewinnung  

4. Wie kann ein Feuerwehrplan gefordert werden ? 

    - Baugenehmigungsverfahren 
    - Strahlenschutzgenehmigung 
    - Gentechnik-Gesetz 
    - BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) 
    - Feuerbeschau 
    - Muster-Sonderbauverordnung 
    - Dienstvorschriften (z.B. FwDV 500 keine öffentlich rechtliche Grundlage) 

5. Wer ist für die Erstellung eines Feuerwehrplanes verantwortlich ? 

    Der Betreiber oder Errichter einer Anlage 
    Die Feuerwehr ist wenn überhaupt, nur beratend tätig. 

6. Welche Anforderungen werden an einen Feuerwehrplan gestellt ? 

    - muss Aktuell sein 
    - Format DIN A3 oder A4 
    - Schriftfeld 
    - Schutz gegen Nässe und Schmutz 
    - 10m Raster (kein bestimmter Maßstab vorgeschrieben) 
    - Nordpfeil 
    - Hauptzufahrt oder –zugang unten 
    - Legende 

7. Aus welchen verschiedenen Plänen kann bzw. besteht ein Feuerwehrplan ? 

    - Objektplan 
    - Übersichtsplan 
    - Geschossplan 
    - Sonderpläne 

8. Welche Bedeutung haben die Farben auf einem Feuerwehrplan nach DIN 14034 und 14095 ? 

    Blau   Löschmittel, Löscheinrichtungen, Umweltschutz 
    Rot   besondere Gefahren, baulicher Brandschutz 
    Gelb   nicht befahrbare Flächen 
    Grün   Rettungswege 
    Grau   befahrbare Flächen 
    Braun Schmutzwasser 

9. Wie unterscheiden sich Einsatzpläne von Feuerwehrplänen ? 

    Einsatzpläne werden durch die Feuerwehr selbst erstellt.  
    Sie können nicht aufgrund einer rechtlichen Bestimmung gefordert werden. 
    Sie dienen zur Ergänzung der vorhandenen Feuerwehrpläne um einsatztaktische Details darzustellen, die in  
    Feuerwehrplänen nicht aufgeführt sind oder werden benötigt wenn Feuerwehrpläne nicht gefordert werden  
    können, die Feuerwehr aber Bedarf an objetkt- oder ereignisbezogenen Plänen sieht 

10. Welche weiteren Pläne zur Gefahrenabwehr gibt es ? 

    - Notfallpläne für Störfallbetriebe Alarm- und Gefahrenabwehrpläne (AGAP) 
       (müssen aufgrund von Rechtsgrundlagen erstellt werden – durch die Behörde, Betreiber unterstützt) 
    - Notfallpläne für gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufen 3 und 4 
       (müssen aufgrund von Rechtsgrundlagen erstellt werden – durch die Behörde, Betreiber unterstützt) 
    - externe Krankenhausalarmpläne nach dem BayKSG 
       (zur Ausweitung der Aufnahme- und Behandlungskapazitäten – durch die Behörde) 
    - interne Krankenhausalarmpläne nach Vorgaben des BayStMI 
       (durch das Krankenhaus zu erstellen für Schadensereignisse innerhalb des Krankenhauses)

1. Was sagt der Art. 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) aus ? 

    Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten, dass die öffentliche Sicherheit und  
    Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. 

2. Wie werden die „Schutzziele“ nach Art. 12 BayBO definiert ? 

    Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten, dass der Entstehung eines  
    Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand  
    die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. 

3. Welche Gebäudeklassen (GK) gibt es und was sagen sie aus ? 

    Gebäudeklasse 1:  
    a. freistehende Gebäude, Höhe bis zu 7m (OKF), max. 2 Nutzungseinheiten (NE) mit insgesamt < 400 m² 
    b. land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude 
    Gebäudeklasse 2: 
    Gebäude, Höhe bis zu 7m (OKF), max. 2 Nutzungseinheiten (NE) mit insgesamt < 400 m² 
    Gebäudeklasse 3: 
    sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7m (OKF) 
    Gebäudeklasse 4: 
    Gebäude, Höhe bis zu 13m (OKF), Nutzungseinheiten (NE) mit je nicht mehr als 400 m² 
    Gebäudeklasse 5:  
    sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude 

4. Wie ist die Bauweise definiert und in welche 2 Bereiche wird sie unterteilt ? 

    Bauweise ist die Anordnung von Gebäuden auf Grundstücken in städtebaulicher Hinsicht 
    Man unterscheidet in offene und geschlossene Bauweise. 
 
    Offene Bauweise:     Errichtung von Gebäuden mit vorgeschriebenem seitlichem Grenzabstand und  
                                         vorgeschriebener Höchstgröße. Brandübertragung wird durch Abstände verhindert. 
    Geschlossene Bauweise:   Errichtung von Gebäuden ohne seitliche Grenzabstände. Brandübertragung wird  
                                                   baulich verhindert (Brandwände) 

5. Was sagt Ihnen die Einheitstemperaturkurve (ETK), was wird durch sie geregelt ? 

    Die ETK legt die Prüf- und Beurteilungsgrundlage für das Brandverhalten von Bauteilen fest. 
    Die Zeit in min. bis zum Versagen eines Bauteils im Rahmen eines standardisierten Brandes wird auf die  
    Feuerwiderstandsdauer-Einteilung der Norm DIN 4102 (F30, F60, F90, F120, F180) abgerundet. 
    Jeder Feuerwiderstandsdauer kann ein Temperaturwert zugeordnet werden. 

6. Welche Baustoffklassen nach DIN 4102 gibt es und was sagen sie aus ? 

    Die Baustoffklassen sagen etwas über das Brandverhalten von Baustoffen aus, sie werden eingeteilt wie folgt: 
    A = nicht brennbare Baustoffe und B = brennbare Baustoffe 
    Genauer:   A1 = ohne brennbare Bestandteile, 
                        A2 = mit geringfügiger Menge an brennbaren Bestandteilen 
                        B1 = schwer entflammbar, nicht selbständig weiterbrennend 
     B2 = normal entflammbar, selbstständig weiterbrennend 
                         B3 = leicht entflammbar, selbstständig weiterbrennend 

7. Was sagt Ihnen die DIN EN 13501 ? 

    In der DIN EN 13501 sind auf europäischer Instanz die Baustoffklassen neu eingeteilt worden und das  
    Brandverhalten von Baustoffen noch umfassender und feiner aufgegliedert worden. Hier werden auch Aussagen  
    über Rauch- und Abtropfeigenschaften von Baustoffen gemacht. Die 13501 hat die 4102 abgelöst. 

8. Was können Sie über die Längenausdehnung eines 15m Stahlträgers bei einer Erhitzung von 350 K berichten 

    Bei einem 15 m langen Stahlträger der gegenüber seiner ursprünglichen Temperatur um 350 K erhitzt wird,  
    nimmt die Längenausdehnung um ca. 6 cm (6,3 cm) zu (15 x 350 x 12 x 10 -6  =0,063m, LAK Stahl ~ 12m x 10 -6 /K) 
    (Längenausdehnung von 1,2 mm je Meter je 100 K Temperaturanstieg) 

9. Was ist Stahlbeton und wo liegen seine Vor- und Nachteile ? 

    Stahlbeton ist ein künstlicher Verbundwerkstoff aus den beiden Komponenten Beton und Bewehrungsstahl. Gute  
    Druck-und Zugfestigkeit,  
    Vorteile:    nicht brennbar hoher Feuerwiderstand 
                        bei entsprechender Abmessung extreme Festigkeit 
    Nachteile: hohes Eigengewicht 

9. Was ist Spannbeton und wo liegen seine Vorteile und Nachteile ? 

    Spannbeton ist Stahlbeton der zusätzlich mit einer vorgespannten Bewehrung aus hochfestem Spannstahl, zur  
    Aufnahme von Zugkräften, durchzogen ist 
    Vorteile:     feingliedrige, leichte Bauteile möglich,  
                        große Spannweite ohne Stützen,     
                        dynamische Belastungen können besser aufgenommen werden 
    Nachteile:  in Spannhülsen kann Wasser eindringen und durch Korrosion zum Versagen der Konstruktion führen, 
                        ab ca. 350°C lässt Vorspannung im Spanndraht nach, spontanes Totalversagen der Konstruktion  
                        möglich  

10. Wie werden Bauteile nach den Anforderungen an ihre Feuerwiderstandsfähigkeit unterschieden ? 

    - feuerhemmende Bauteile 
    - hochfeuerhemmende Bauteile 
    - feuerbeständige Bauteile 

11. Auf was bezieht sich die Feuerwiderstandsfähigkeit ? 

    Die Feuerwiderstandsfähigkeit bezieht sich bei tragenden und aussteifenden Bauteilen auf deren Standsicherheit  
    im Brandfall und bei raumabschließenden Bauteilen auf deren Widerstand gegen Brandausbreitung 

12. Was sagen die Feuerwiderstandsklassen F nach DIN 4102 hinsichtlich ihrer Feuerwiderstandsdauer und der  
       bauaufsichtlichen Benennung aus ? 

F 30    30 min. Feuerwiderstandsdauer    feuerhemmend 
    F 60    60 min. Feuerwiderstandsdauer    hochfeuerhemmend 
    F 90    90 min. Feuerwiderstandsdauer    feuerbeständig 
    F 120  120 min. Feuerwiderstandsdauer    feuerbeständig 
    F 180    180 min. Feuerwiderstandsdauer    hochfeuerbeständig 

13. Erläutern Sie kurz folgende Bauteile/ Bauteilarten. 

  - Brandwände 
    - Trennwände 
    - Dächer 

   - Brandwände: 
       Trennung/ Abgrenzung von Brandabschnitten 
       Ausbreitung von Feuer auf andere Gebäude/ Gebäudeteile für definierten Zeitraum verhindern 
       Baustoffe: Baustoffklasse A 
       min. F 90 (feuerbeständig) 
       Stoßbeanspruchung  
       Raumabschluss 
       Temp.-Anstieg auf Feuer abgekehrten Seite max. 180 K 
     - Trennwände: 
       Raumabschließendes Bauteil zur Trennung von Nutzungseinheiten oder Räumen mit besonderer Gefahr 
       Feuerwiderstandsklasse der tragenden/ aussteifenden Bauteile 
       min. feuerhemmend (F 30) 
     - Dächer: Formen 
       Satteldach, Walmdach, Sheddach, Pultdach, Krüppelwalmdach, Mansarddach 

13. Erläutern Sie kurz folgende Bauteile/ Bauteilarten.

- Tragende Wände und Stützen 

   - Tragende Wände und Stützen: 
       müssen im Brandfall ausreichend lang standsicher sein 
       Anforderungen oberirdisch: GK 1    ohne Anforderungen  
           GK 2    feuerhemmend 
           GK 3    feuerhemmend 
           GK 4    hochfeuerhemmend 
           GK 5    feuerbeständig 
       Anforderungen unterirdisch: GK 1 – 2    feuerhemmend 
          GK 3 – 5    feuerbeständig 

13. Erläutern Sie kurz folgende Bauteile/ Bauteilarten. 

  - Brandschutztüren und –tore 
    - Brandschutzverglasung 

  - Brandschutztüren und –tore: 
       Arten: Dichtschließende Türen      kein Feuerwiderstand, dreiseitige Dichtung 
                    Rauchschutztüren        vierseitig umlaufende Dichtung 
                    Brandschutztüre T 30    definierter Feuerwiderstand, dreiseitige Dichtung 
                    Brandschutztüre T 30 RS    definierter Feuerwiderstand, umlaufende Dichtung 
                    Brandschutztor      definierter Feuerwiderstand, dreiseitige Dichtung 
     - Brandschutzverglasung: 
       F- Verglasung:  gegen Flammen, Rauch und Hitzestrahlung 
       G- Verglasung:  gegen Flammen und Rauch 

14. Wie werden Gebäude  eingeteilt ? 

    - In die Gebäudeklassen 1 – 5  
    - Sonderbauten 
    - Standardbauten 
    - Garagen 

15. Welche Sonderbauverordnungen und –richtlinien gibt es ? 

    - Verkaufsstättenverordnung (VkV) 
    - Versammlungsstättenverordnung (VStättV) 
    - Beherbergungsstättenverordnung (BStättV) 
    - Industriebaurichtlinie (IndBauRL) 
    - Hochhausrichtlinie (erst seit Kurzem in Bayern eingeführt) 
    - Garagenstellplatzverordnung (GaStellV) 
    Man unterscheidet geregelte und nicht geregelte Sonderbauten.  
    Geregelt sind alle mit jeweiliger Richtlinie oder Verordnung. Alle anderen sind nicht geregelt. 

1. Was sind die bauordnungsrechtlichen Schutzziele des Brandschutzes nach Art. 12 BayBO 

    - Der Entstehung eines Brandes vorbeugen 
    - Der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen 
    - Die Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen 
    - Wirksame Löscharbeiten ermöglichen 

2. Wie ist der zweite Rettungsweg in Standardbauten sicherzustellen ? 

    Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr  
    erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein 

3. Wann ist bei Sonderbauten der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr zulässig ? 

    Es ist möglich, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen 
    Bedenken: - viele Personen auf diesen Rettungsweg angewiesen 
                        - zu rettender Personenkreis nicht in der Lage Leitern der Feuerwehr zu besteigen 
                        - Geschosse aufgrund Höhe nicht mehr mit Feuerwehrleitern erreicht werden können 
    In der Regel bei Sonderbauten zwei bauliche Rettungswege, in der Regel kein mitwirken der FW bei  
    Personenrettung 

4. Wie ist im Standard- und Sonderbau die Rettungsweglänge definiert. 

  Im Standardbau von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes oder Kellergeschosses muss mindestens ein  
    Ausgang in einen notwendigen Treppenraum oder ins Freie führen, Wegstrecke max. 35 m,  
    Land- und Forstwirtschaft ausgeschlossen ! 
    Im Sonderbau sind Rettungswege abhängig von den jeweilig gültigen Richtlinien und Verordnungen 
    z.B. Mittel-/ Großgaragen 30 bzw. 50 m (offen/ geschlossen) von jeder Stelle zu notwendiger Treppe/ ins Freie 
           Versammlungsstätten 30 m bis Ausgang Versammlungsstätte 
           Verkaufsstätte 130 m bis ins Freie  
           Industriebauten 70 m bis notwendiger Treppenraum/ ins Freie, wenn BMA, Löschanlage, Raumhöhe ≥ 10 m

5. Welche Vorgaben gibt es für Rettungswegfenster nach BayBO ? 

  Wenn als zweiter Rettungsweg mind. 0,6 m Breite und 1 m Höhe, von innen zu öffnen, horizontal gemessen max.  
    1 m von der Traufkante entfernt (Dach-/ Gaubenfenster), innen Brüstungshöhe max. 1,2 m 

6. Wie müssen Aufstell- und Bewegungsflächen der Feuerwehr ausgelegt sein ? 

    Aufstell- und Bewegungsflächen müssen so befestigt sein, das Feuerwehrfahrzeuge mit einer Achslast von bis  
    zu 10 t und einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 16 t diese befahren können. 

7. Wann sind Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr gefordert und in welcher Größe ? 

  - Wenn der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt 
    - Wenn ein Gebäude (auch in Teilen) mehr als 50 m von den öffentlichen Verkehrsflächen entfernt ist 
    Die Bewegungsfläche muss mind. 7 x 12 m je FW-Fahrzeug groß sein. 
    Die Aufstellfläche ist in Abhängigkeit ihrer Lage (längs/ rechtwinklig) 3,5 m breit mit rechts und/oder links einem  
    entsprechend breiten hindernisfreien Geländestreifens und einer Länge bis zu 11 m 

8. Feuerwehrdurchfahrten müssen mit welchen, lichten Bemaßungen ausgeführt werden ? 
    Welche weiteren Anforderungen gibt es ? 

    Die lichte Breite der Zu- und Durchfahrt muss min. 3 m und die lichte Höhe min. 3,5 m betragen, bei einer  
    Durchfahrtslänge von max. 12 m, bei > 12 m Durchfahrtlänge lichte Breite min. 3,5 m 
    Wände und Decken von Durchfahrten müssen min. feuerbeständig ausgeführt sein. 

9. Was ist mit der baurechtlichen Forderung „in bestimmte Räume darf kein Rauch eindringen“ gemeint ? 

    Hier sind nur Maßnahmen zur Rauchfreihaltung gemeint. Eine Rauchableitung wird nicht verlangt 

10. Welche Faktoren sind für eine Räumung („Evakuierung“) vieler Menschen aus großen Gebäuden wichtig ? 

    - Zeit 
    - Vermeidung von Staus 
    - Anordnung (Lage und Anzahl) und Breite der Ausgänge  

11. Wer ist im Brandfall in Sonderbauten für die rechtzeitige Räumung („Evakuierung“) zuständig ? 

    Der Betreiber ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Räumungs- und Evakuierungsmaßnahmen verantwortlich 

12. Was ist der Unterschied zwischen Räumung und Evakuierung ? 

    Bei der Räumung müssen Personen ihren augenblicklichen Aufenthaltsort für die Dauer einer bestimmten  
    Tätigkeit z.B. der Feuerwehr/ Feuerwehreinsatz verlassen und können zu einem späteren Zeitpunkt wieder an  
    diesen zurückkehren. ungeplantes Verlassen eines Bereiches 
    Bei der Evakuierung werden Personen längerfristig, anderweitig untergebracht, versorgt und betreut da die  
    vorliegende Situation dies erfordert z.B. Feuerwehreinsatz/ Bombenfund „geplanter“ Vorgang 

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