Ausbildung der Ausbilder
5./6. Semester, HWR Berlin, Zusatzfach
5./6. Semester, HWR Berlin, Zusatzfach
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Kartei Details
Karten | 34 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 21.11.2013 / 01.11.2019 |
Lizenzierung | Kein Urheberrechtsschutz (CC0) |
Weblink |
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Welche Gesetze gibt es rund um die Ausbildung?
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG )
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Tarifrecht
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Was wird in § 10 BBiG behandelt?
Vertrag
Welche Besonderheiten liegen im Ausbildungsvertrag nach § 10 BBiG?
- Vertrag muss in 2-facher Ausfertigung in schriftlicher Form vorliegen
(im Vergleich: Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich sein) - bei Auszubildenden < 18 Jahre: Unterschrift des gesetzlichen Vertreters
Was wird in § 11 BBiG behandelt und welche Punkte werden geregelt?
Vertragsniederschrift
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll,
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
- Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
- Dauer der Probezeit,
- Zahlung und Höhe der Vergütung,
- Dauer des Urlaubs,
- Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann,
- ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind.
Welche Regelungen bezüglich der Dauer der täglichen Arbeitszeit gibt es?
- Dauer = 8h täglich oder nach Traifvertrag
- Auszubildende < 18 Jahren dürfen nicht länger als 8h arbeiten
- max. 10h Überstunden begrenzt auf ein halbes Jahr
Welche Regelungen gibt es bezüglich der Probezeit?
- § 20 BBiG: min.: 1 Monat und max.: 4 Monate
- Probezeit wird bei Krankheit um 1/3 verlängert
Welche Regelungen zur Höhe der Vergütung gibt es?
- Höhe richtet sich nach Tarifvertrag
- darf nicht mehr als 20% unter Tarifdurchschnitt liegen
- § 17 BBiG: Vergütung muss sich mind. jährlich steigern
Was sind Werktage und was Arbeitstage?
WT: Mo-Sa; AT: Mo-Fr