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Ausbildung der Ausbilder

5./6. Semester, HWR Berlin, Zusatzfach

5./6. Semester, HWR Berlin, Zusatzfach


Kartei Details

Karten 34
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 21.11.2013 / 01.11.2019
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Welche Gesetze gibt es rund um die Ausbildung?

  • Berufsbildungsgesetz (BBiG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG )
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • Tarifrecht
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Was wird in § 10 BBiG behandelt?

Vertrag

Welche Besonderheiten liegen im Ausbildungsvertrag nach § 10 BBiG?

  1. Vertrag muss in 2-facher Ausfertigung in schriftlicher Form vorliegen
    (im Vergleich: Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich sein)
  2. bei Auszubildenden < 18 Jahre: Unterschrift des gesetzlichen Vertreters

Was wird in § 11 BBiG behandelt und welche Punkte werden geregelt?

Vertragsniederschrift

  1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll,
  2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
  3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
  4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
  5. Dauer der Probezeit,
  6. Zahlung und Höhe der Vergütung,
  7. Dauer des Urlaubs,
  8. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann,
  9. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind.

 

Welche Regelungen bezüglich der Dauer der täglichen Arbeitszeit gibt es?

  • Dauer = 8h täglich oder nach Traifvertrag
  • Auszubildende < 18 Jahren dürfen nicht länger als 8h arbeiten
  • max. 10h Überstunden begrenzt auf ein halbes Jahr

Welche Regelungen gibt es bezüglich der Probezeit?

  • § 20 BBiG: min.: 1  Monat und max.: 4 Monate
  • Probezeit wird bei Krankheit um 1/3 verlängert

Welche Regelungen zur Höhe der Vergütung gibt es?

  • Höhe richtet sich nach Tarifvertrag
  • darf nicht mehr als 20% unter Tarifdurchschnitt liegen
  • § 17 BBiG: Vergütung muss sich mind. jährlich steigern

Was sind Werktage und was Arbeitstage?

WT: Mo-Sa; AT: Mo-Fr