Architektur-1
Architektur vorbereitung
Architektur vorbereitung
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Flashcards
Charta von Athen (CIAM) wann und wer?
1933, Le Corbusier 1943 veröffentlicht er die Charta
Autogerechte Stadt
1959, Hans Bernhard Reichow
Fünf Punkte zu einer neuen Architektur
- Haus auf Die Stützen
- Der Dachgarten
- Die freie Grundrissgestaltung
- Bandfenster
- Freie Fassadengestaltung
Karl Friedrich Schinkel
- Schinkel war Oberlandesbaudirektor und Architekt des Königs
- 1815 Die Königswache
- mit Christian Peter Wilhelm Beuth die Vorbilder für Fabrikanten und Handwerker heraus- Alte museum
-Berliner Bauakademie
Internationale Bauausstellung 1984
- Schwerpunkt Behutsame Stadterneuerung
-Kritische Rekonstruktion
teilnehmer der IBA
- James Stirling
- Aldo Rosi
- Oswald Mathias Ungers
- Kleihues
- Hans Hollein
- Zaha Hadid
- Rem Koolhaas
Brandenburger Tor
Carl Gotthard Langhans
Pergamonmuseum
Peter Behrens
1912 AEG Turbinenhalle
Walter Gropius
Zeilenbau im Berliner Hansaviertel
Gropiusstadt in Neuköln
- Fagus-Werk (Schuhleistenfabrik) 1911
BauGB beinhaltet?
- Allgemeines Städtebaurecht
- Besonderes Städtebaurecht
-Sonstige Vorschriften
- Überleitungs- und Schlussvorschriften
Allgemeines Städtebaurecht von BauGB beinhaltet
Das allgemeine Städtebaurecht behandelt die Bauleitplanung
Bauleitplanung wird von wem erstellt?
von Gemeinden
Was behandelt das Besonderes Städtebaurecht nach BauGB?
Das besondere Städtebaurecht behandelt städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
was behandeln Sonstige Vorschriftennach BauGB?
Die Sonstigen Vorschriften (drittes Kapitel) enthalten im Wesentlichen Verfahrensvorschriften, vor allem über die Ermittlung von Grundstückswerten,
was stellt Flächennutzungsplan dar und für wehm ist er bindend
Der Flächennutzungsplan stellt ein Programm der Gemeinde dar, das für sie selbst und andere Behörden bindend ist.
Bebauungsplan
(verbindlicher Bauleitplan)
regelt die Art und Weise der möglichen Bebauun
- In der Regel besteht der Plan aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B
Mit Innenbereich bezeichnet man in Deutschland
der „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB), die nicht durch einen qualifizierten Bebauungsplan überplant sind.
-satz zum Innenbereich steht der Außenbereich als die Summe aller Flächen, die weder durch einen qualifizierten Bebauungsplan überplant, noch den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen zuzuordnen sind, und der grundsätzlich von Bebauung freizuhalten ist.