Arbeitsrecht

NBW Personalassistent

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Ralf Knörndel
Diese Lernkarten vermitteln Grundlagen und spezifische Regelungen des Arbeitsrechts, insbesondere zu Rechten und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Sie behandeln Themen wie Arbeitsvertrag, Lohnzahlung, Fürsorgepflicht, Zeugniserstellung, Ferienansprüche und Haftungsfragen. Ideal für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Studierende, die sich mit rechtlichen Aspekten des Arbeitsverhältnisses vertraut machen möchten.
Flashcards
144
Students
263
Language
German
Category
Law
Level
Other
Created / Updated
07.05.2013 / 08.08.2026

Flashcards

Darf der AN einer Nebenbeschäftigung nach gehen?

Der AN ist in seiner arbeitsfreien Zeit grundsätzlich frei. Falls nichts im Einzelarbeitsvertrag oder im GAV steht darf er weitere Arbeitstätigkeiten ausüben muss aber die Hauptarbeit einwandfrei noch erledigen können sonst verstösst er gegen seine Treuepflicht.

Teilzeiter darf man kein Verbot für Nebenjobs auferlegen.

Auf was muss der AN achten, wenn er einen Nebenjob noch hat?

Er darf den Hauptarbeitgeber nicht konkurrenzieren. Vorbereitshandlungen zur Ausübung einer konkurrenzierdenden Tätigkeit, die erst nach Beendigung des Vertrages zum Zuge kommt sind erlaubt. Der AG darf erfragen wo er seinen Nebenjob hat

Was muss mit den Erungenschaften durch die Arbeit geschehen?

Der AN hat gegenüber dem AG eine Rechenschafts- und Hersugabepflicht. ER muss über alle geschäftsrelevanten Umständen wahrheitsgetreu informieren und alles herauszugeben (ausnahme z.B. Trinkgelder) was im Rahmen seiner Tätigkeit erwirbt oder hervorbringt.

Darf der AN Gelder die er zu Gunsten des AG annimmt mit fälligen Forderungen zu verrechnen?

Ja ausser der Arbeitsvertrag weist einen ausdrücklichen Verrechnungsverzicht des AN auf. Der AN verfüht hinzu noch über das Retensionsrecht an Gegenständen und Wertpapieren die von Dritten für den AG ausgehändigt wurden.

Welche Unterscheidungen macht man im Bezug eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers?

Die Pflichtverletzung unterteilt man in

Nichterfüllung der Arbeitspflicht und Schlechterfüllung der Arbeitspflicht

Definiere die Pflichtverletzung der nichterfüllung der Arbeitspflicht

Der AN erbringt durch eigen Verschuldens gar keine Arbeitsleitsung und verletzt die Hauptpflicht aus dem Arbeitsvertrag

Welche Folgen kann die nichterfüllung der Arbeitspflicht haben?

-Einstellung der Lohnzahlung

-Arbeitsgerichtliche Klage auf Erfüllung der Arbeitspflicht

-Schadenersatzanspruch

-Fristlose Kündigung bei wiederholter Pflichtverletzung

Definiere die Pflichtverletzung der schlechterfüllung der Arbeitspflicht

Der AN erbringt auf eigenes Verschulden eine mangelhafte Arbeitsleistung oder Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt

Welche Folgen kann die Schlechterfüllung der Arbeitspflicht haben?

Schadenersatzanspruch und Verrechnungsanspruch mit späteren Lohnforderungen

Ordentliche Kündigung

Disziplinarmassnahmen

Wie haftet der AN wenn die Schlechterfüllung der Arbeit auf Fahrlässigkeit zurück zu führen ist?

Die Haftung der AN wird gemildert. Die Haftung richtet sich zwingend nach objektiven Anforderungen des Arbeitsverhältnisses, das Berufsrisiko, den erforderlichen Bildungsgrad und Fachkentnissen andererseits der Kenntnissen des AN soweit der AG dies gekannt hat. Ergo setzt der AG den AN falsch ein so wird die Haftung des AN gemildert.

Kann die Haftungsübernahme bei leichten Fahrlässigkeit des AN vertraglich weggebunden werden das der AN nicht haftet?

Ja nach OR 100I und II

Was ist wenn die Arbeitstätigkeit erfahrungsgemäss Schäden verursachen kann, wird der AN haftbar?

Je nach Fahrlässigkeit (grob, mittel, leicht) muss der AG bei fehlender Versicherungsdeckung die finanziellen Folgen decken.

Was sind die Pflichten des AG?

Hauptpflicht:

-Lohnzahlungspflicht

 

Nebenpflichten:

-Fürsorgepflicht

-Förderung des wirtschaftlichen Fortkommens des AN

Was geschieht, wenn kein Lohn in den massgebenden Verträgen steht?

Dann richtet sich der Lohn nach branchenüblichen Löhnen unter der berücksichtigung der Lohnverhältnissen am Arbeitsort sowie seiner persönlichen Verhältnisse (Alter, Familienstand, Kinder usw)

Wie ferhält sich der Lohnanspruch bei Stunden-, Tage- oder Akkordlohn beschäftigten Arbeitnehmer bei Sonn- und Feiertagen?

Dies bestimmt primär die Regelungen des GAV oder des Einzelarbeitsvertrages oder nach der Ortsüblichkeit

Welche Lohnarten gibt es?

-Geldlohn und Naturallohn

-Zeitlohn und Akkordlohn

-Erfolgsbezogene Vergütungen

Was gilt, wenn der AN einen Naturallohn bezieht und in den Ferien ist (also gar nicht den Naturallohn beziehen kann/wird)?

Der AG muss dem AN für den ausfallenden Naturallohn eine angemessene Entschädigung ausrichten

Gelten vergünstigungen beim Erwerb von betriebseinen Produkte als Naturallohn?

Nein, dies hat kein unmittelbaren Gegenwert für die geleistete Arbeit vom AN

Was ist bei der Vertragsvereinbarung im Bezug auf Akkordarbeit zu beachten?

Der massgebliche Lohnansatz vertraglich zu vereinbaren. Wird dies versäumt, muss der AG den Ansatz für gleichartige oder ähnliche Arbeiten zahlen.

Was geschieht, wenn der AG unverschuldet Mangel an zuweisbarer Akkordarbeit hat?

Er kann ausnahmsweise dem AN statt der ursprünglicher Akkordarbeit eine reine Zeitlohnarbeit zuweisen. Fehlt ein Zeitlohnansatz schuldet der AG dem AN den vorher durchschnittlich verdienten Akkordlohn. Hat er gar keine Arbeit, so ist er weiterhin Lohnzahlungspflichtig

Welche erfolgsbezogenen Vergütungen kennt das Arbeitsvertragsrecht?

-Anteil am Geschäftsergebnis

  • Gewinnbeteiligung
  • Umsatzbeteiligung
  • Prämien für Arbeitsleistungen

-Provision

  • %tuale Vergütung für ein Geschäftsabschluss

-Gratifikation (freiwillig)

  • Weihnachtsgeld
  • Bonus

Was ist im Bezug auf die Lohnzahlung zu beachten?

-Lohnzahlung auf Ende des Monats (fällt der Zahlungstag auf ein Sam o. So dann nächster Werktag)

-Wird er in Bar ausbezahlt dann innerhalb der Arbeitszeit

-In gesetzlicher Währung

-AN hat Anspruch auf eine schriftliche Lohnabrechnung

Wie müssen Provisionen ausbezahlt werden?

Wie der Lohn auf Ende des Monats. Nur wenn die Abwicklung des provisionspflichten Geschäfts mehr als ein halbes Jahr dauert kann die Fälligkeit der Provision durch Abrede im Arbeitsvertrag auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden

Wann müssen Beteiligungen ausbezahlt werden?

Nach dessen erfolgter Feststellung jedoch spätestens 6 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres

Was kann der AN machen wenn die Lohnzahlung ungerechtfertigterweise ausbleibt?

Er verfügt über das Arbeitsverweigerungsrecht

Kann der AG einen Lohnrückbehalt machen?

Ja aber nur 1/10 des Monatslohn und max 1 Wochenlohn rückbehalten ausser der GAV oder NAV kann umfangreicheren Lohnrückbehalt zulässig erklären. Nach Beendigung des Arbeitsvertrages muss dies dem AN zurück bezahlt werden.

Was ist bei Annahmeverzug seitens des AG zu beachten?

-Der AG ist weiterhin zur Lohnzahlung verpflichtet

-gilt wenn der AN seine Arbeitskraft anbietet aber der AG ohne Grund dessen nicht annimmt

-AN trägt Beweislast aber einen eingeschriebenen Brief reicht aus um die Lohnfortzahlung nicht zu verlieren

-Der AN ist verpflichtet auch anderweitigen Erwerb anzunehmen wenn die Arbeit zumutbar ist sonst schränkt es die Lohnfortzahlung ein

Definiere die ursprüngliche Unmöglichkeit der Erfüllung der Arbeitspflicht

Ursprüngliche Unmöglichkeit:

war bereits bei Vertragsabschluss unmöglich objektive Tatsache (z.B. Überflutung) wird der Vertrag nichtig.

Subjektive bedingt z.B. fachliches Unvermögen. Keine Arbeitsleistung = kein Lohnanspruch und haftet für entstandenen Schaden.

 

 

 

 

Definiere die nachträgliche Unmöglichkeit der Erfüllung der Arbeitspflicht

z.B. versäumt der AG die Betriebsbewilligung bleibt Lohnanspruch ohne Arbeitsleistung

AN grobfahrlässiges Verhaltung und dadurch bleibende erwerbsunfähig, hat er keinen Lohnanspruch und muss für den Schaden haften

Hat AN und AG zu gleichen Teilen die nachträgliche Unmöglichkeit zu verantworten so wird der Lohnanspruch wie Schadenersatzanspruch reduziert

Trift beide keine Schuld dann entfällt die Arbeitleistungs- wie auch Lohnzahlungspflich ausser bei Krankheit des AN oder Arbeitsausfällen die zum Betriebsrisiko zählen

Ab wann hat der AN eine Lohnfortzahlung zu gute bei unverschuldeter Verhinderung der Arbeitsleistung?

Bei unbefristetem Arbeitsverhältnis das schon länger als drei Monate dauert (ab dem 3. Monat)

Bei befristetem Arbeitsverhältnis von mehr als drei Monaten (sofort)

Was sind die unverschuldeten Gründe für eine Lohnfortzahlungspflich?

-Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Niederkunft

-Erfüllung von gesetzlichen Pflichten (z.B. Militär- und Zivilschutzdienst)

-Ausübung von öffenltichen Ämter (z.B. Zeuge vor Gericht)

Muss der AG z.B. bei eigener Heirat, Wohnungswechsel, Arztbesuche oder Prüfungen den Lohn für die Zeit bezahlen?

Es ist abhängig davon, ob der jeweilige Termin im konkreten Fall auch in der Freizeit verlegt werden kann oder nicht.

In welchen Fällen verliert der AN den Lohnanspruch?

Z.B. bei Erdbeben oder Epidemien

  • Der Grundsatz ist der, wenn es sogenanntes Betriebsrisiko ist, dann muss der AG den Lohn zahlen ansonsten nicht. Der AN hat die Beweispflicht

Wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde

Was beinhaltet der Fortzahlungsanspruch des AN (Lohnbestandteile)?

Der Lohn den er bei erfüllter Arbeitspflicht erhalten hätte

Zulagen und Provisionen

Wie lange muss der AG die Lohnfortzahlung leisten?

Sie ist beschränkt und richtet sich in erster Linie nach den Einzelarbeits-, Gesamtarbeits- oder Normalarbeitsverträgen. Laut OR für das erste Dienstjahr mind. 3 Woche danach für eine angemessene längere Zeit wo folgende Kriterien eine Rolle spielen:

  • Dauer des Arbeitsverhältnis
  • Frühere Leistungen des AG im Krankheitsfall
  • Finanzielle Situation beider Vertragsparteien

Welche Skalen gibt es für die Bemessung der Lohnfortzahlung?

Basel-, Berner- und Zürcher-Skala

Was kann der AG machen, wenn ein AN mehrere male im laufenden Jahr krank wird im Bezug auf die Lohnfortzahlungspflicht?

Er kann die Krankentage kumulieren und an die Lohnfortzahlungspflicht anrechnen

Wenn der AN vor Ende des laufenden Dienstjahr die Firma verlässt, kann er den Lohnfortzahlungsanspruch im vollen Umfang geltend machen?

Ja und nicht nur pro Rata

Besteht für den AG eine Lohnfortzahlungspflicht wenn der AN gegen finanzielle Folgen der unverschuldeten Arbeitsverhinderung obligatorisch versichert ist und die mind 80% des Lohnes abdeckt?

Nein, dann kommt die Versicherung zum Zuge

Beispiel:

  • Unfallversicherung
  • Militärversicherung
  • Erwerbsersatzordnung
  • Invalidenversicherung

Wird weniger als 80% gedeckt muss der AG die Differenz ausgleichen. Auch hat der AN eine Karenzfrist die der AG zu überbrücken hat mit der Lohnfortzahlung

Was geschieht mit dem Lohnfortzahlungsanspruch wenn der Arbeitsausfall durch übliche Betriebsrisiken erfolgt?

Welche Erscheinungsformen gibt es davon?

Der AN behält seinen Lohnanspruch, trotz fehlender Arbeitsleistung wie z.B. bei Betriebsstörungen

Man unterscheidet:

  • Betriebliche Gründe
  • Wirtschaftliche Gründe
  • Behördliche Gründe

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