Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Kartei Details
Karten | 20 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 31.08.2016 / 19.03.2023 |
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Das Arbeitsrecht kann in drei Bereiche unterteilt werden , welche 3?
- Individualarbeitsrecht, Einzelarbeitsvertrag (EAV)
- Kollektivarbeitsrecht, Gesamtarbeitrsvertrag (GAV)
- Öffentliches Arbeitsrecht, Arbeitsgesetz (ArG)
Unterschied Vertrag und Betriebsrecht
- Vertrag
- Einzelarbeitsvertrag
- Gesamtarbeitsvertrag
- Normalarbeitsvertrag
- Betriesrecht
- Personalreglement
- Betriebsreglement
- Allg. Anstellungsbedingungen
unterschied absolut zwingend, relativ zwingend, dispositiv
- absolut zwingend: Bestimmungen D.h Abweichungen sind weder zuugunster der AN noch des AG möglich OR 361
- relativ zwingen: Bestimmungen sind nur zu Gunsten des AN möglich OR 32
- dispositiv: bestimmungen diese gelangen dann zu Anwendung, wenn die beiden Parteien vertraglich nicht anderes vereinbart haben.
Rangordnungen der Rechtsquellen
- Verfassung
- zwingendes Gesetzrecht
- Zwingendes Verordnungsrecht
- GAV
- Betriebsordnung
- EAV/NAV
- dispositives Gesetzesrecht
- Weisungen des Arbeitgebers
- Gewohnheitsrecht
Die Rangordnung kann durch das Günstigkeitsprinzip abgeändert werden
Funktion und Inhalt des GAV
- Schutzfunktion
- Ordnungsfunktion
- Motor des sozialen Fortschritts
- Friedensordnung
aus welchen 2 Teilen besteht der GAV
- schuldrechtlichen Tel
- Friedenspflicht, Arbeitnehmervertretungen und Schlichtungsverfahren und Schiedsgerichte
- dem normalen teil
- Rechte und Pflichten (Entlöhung, Sozialleistungen , Lohn bei Krankheit und Schwangerschaft)
Vorraussetzung für den Abschluss eines Vertrages
- Handlungsfähigkeit
- Einigung über die wichtigen Punkte
- erlaubter Vertragsinhalt
- Einhalten der Formvorschriften
Truckerverbot
Der AN darf nicht dazu verpflichtet werden anstelle von Lohn Ware bei mAG beziehen zu müssen
Höhe der Lohnfortzahlung
Der geschuldete Lohn während der 3 Wochen im 1. Dienstjahr und der angemessenen längeren Zeit (lohnskalen) entspricht dem vollen Lohn. Ist jedoch der Arbeitnehmer versichert (UVG, KTG, Militär) so hat der Arbeitgeber den Lohn nicht zu entrichten
UVG
Obligatorische Versicherungen entlasten den Lohnfortzahlungsumfang des AG. z.B UVG. Die Versicherungsleistung tritt an Stelle der Lohnfortzahlung des AG. Falls die Versicherung min. 80% des Lohnes deckt. Bei Karenztagen muss der AG diese mit 80% bezahlen.
Krankentaggeldversicherung
Freiwillige Krankentaggeldversicherungen decken nach einer Wartefrist meist 80% des Lohnes jedoch befristet max. 720 Tage. Während der Wartefrist muss der AG diese 80 % bezahlen
Entschädigung bei Mutterschaft Anspruchsvoraussetzungen
Arbeitnehmerin, selbständig Erwerbende, Arbeitslose mit Taggeldbezug oder Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, Taggeldleistungen einer Sozial oder Privatversicherungen beziehen, sofern sich die Taggeldberechnung auf einen vorangegangen Lohn berechnet, in einem gültigen Arbeitsverhältnis stehen, jedoch keine Zahlungen mehr erhalten, weil der Anspruch ausgeschöpft ist
Entschädigung bei der Mutterschaft Vorraussetzungen und Mindesterwerbsdauer
Alle Frauen, welche unmittelbar vor der Geburt des Kindes neun Monate im Sinne des AHV gesetzes obligatorisch versichert und davon fünf Monate erwerbstätig waren. EU und EFTA Versicherungs und Beschäftigungszeiten werden berücksichtigt
Entschädigung bei Mutterschaft Beginn und Ende des Anspruchs
Der Anspruch beginnt am Tag der Geburt des Kindes. Der Anspruch endet spätestens nach 14 Wochen bzw. am 98 Tag nach dessen Beginn. Er endet vor Ablauf dieser Frist, wenn die Mutter die ERwerbstätigkeit ganz oder teilweise aufnimmt oder stirbt
Entschädigung bei Mutterschaft
Die Entschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80 % des vor der Geburt erziehlten durchschnittlichen Erwerbseinkommen, höchstens jedohch 196 pro Tag
überstunden
- Freizeit von min. gleicher Dauer
- Ohne Ausschluss: Lohn plus Kompensationszuschlag von 25%
- Mit Ausschuss schriftlich, im Lohn integriert: keine Kompensation
Überzeit
- Freizeit von min. gleicher Dauer auszugleichen innerhalb von 14 Wochen max. jedoch innert 12 Monaten
- Lohn plus Kompensationszuschlag von 25% Ausnahme ArG 13
Beendigung des Arbeitsverhältnisses 4 Arten
- ordentliche Kündigung
- Aufhebungsvertrag
- Zeitablauf
- Tod des Arbeitnehmers
Zeitlicher Kündigungsschutz Sperrfristen
- Militär usw. sofern die DL mehr als 11 Tage dauert = während 4 Wochen vor und nachher
- Krankheit Unfall 1. DJ. während 30 Tagen 2 bis 5 DJ. bis 90 Tage ab 6 DJ 180 Tage
- Schwangerschaft= Während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft
Was ist Schwarzarbeit?
jede entlöhnte oder selbständige Erwerbstätigkeit, welche gegen gesetzliche oder vertragliche Meldevorschriften verstösst. Dabei kann Schwarzarbeit in verschiedenen Formen auftreten
- Anstellung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsbewilligung
- Nichtbezahlen von Sozialversicherungsabgaben
- Doppelte bzw. mehrfache Anstellung (in Konkurrenz mit AG)
- Fehlende Erhebung der Quellensteuerabzüge
- Missbrauch von Versicherungsleistungen
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