ZVL 9021 300.12
FDV 300.12 Arbeiten im Gleisbereich / Arbeitssicherhei
FDV 300.12 Arbeiten im Gleisbereich / Arbeitssicherhei
Kartei Details
Karten | 48 |
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Lernende | 55 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Verkehrskunde |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 15.12.2015 / 05.04.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/arbeiten_im_gleisbereich
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Sicherung (Security) beim Transport gefährlicher Güter
Massnahmen bei zeitweiligem Abstellen
- Abstellort muss ordnungsgemäss gesichert
- gut beleuchtet
- soweit möglich für Öffentlichkeit unzugänglich
- MA haben darauf zu achten, dass keine verdächtigen Personen sich im Gleisbereich aufhalten
- Meldung an Zvl - Polizei
Wo sind Gefahrengüter ersichtlich damit Einsatzkräfte rasch und richtig über beteiligte Gefahrengüter informiert werden können? Und was bedeutet die Abkürzung
CIS Cargo Informations System
Gefahrengut
Was bedeutet "Verdoppelung" auf der Gefahrentafel/Gefahrnummer
Die Verdoppelung einer Ziffer weist auf die Zunahme der Gefahr hin
z.B. 33 → leicht entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt unter 23Grad)
Aufenthalt im Gleisbereich
Wie gross ist der Mindestabstand zur nächstgelegenen Schiene
Wann darf ein Gleis - und wie muss es überquert werden
- nur wenn zwingend nötig
- auf direktem Weg
Verhalten im Fluchtraum
Bei einer Zugannährung bleiben bleiben wir ... und ... die Fahrt.
Durch ein ... geben wir dem Lf zu verstehen, dass wir ihne gesehen haben.
stehen
beobachten
Handzeichen
Verhalten im Gleisbereich
Ohne ... kein ... im Gleisbereich
Auftrag
Aufenthalt
Klemmgefahr
Ich ... und ... nicht zwischen Stockschiene oder Weichenzunge.
trete
greife
(Anpressdruck 300kg)
Abstände
Beim überqueren der Gleise ist zu stehenden Bahnfahrzeugen ist ein Abstand von ... Metern nötig.
Die Alkohol Grenze beträgt 0 Promille!
Wie viel vor Arbeitsbeginn ist somit kein Alkohol Konsum mehr erlaubt
Welche Informationen können dem Merkblatt "Sofortmassnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern" entnommen werden?
In welchem Reglement ist der Umgang mit Notrufen beschrieben?
Kann der FAG Code 97 ohne Angaben von der Gefahr - und Stoffnummer in der CIS-Zugliste stehen?
Welche Informationen können der CIS Zugliste entnommen werden
Orange neutrale Gefahrengut Tafel
Zielsetzung
Die auf Arbeitsstellen im Gleisbereich zu treffenden Sicherheitsmassnahmen haben zum Ziel:
- den Schutz des Personals auf den Arbeitsstellen vor den Gefährdungen des Bahnbetriebs
- die Sicherheit des Bahnbetriebs im Bereich der Arbeitsstellen
Massgebliche Gefahren
Personal ist gefärdet durch:
den Bahnbetrieb, Hochspannungsanlagen, Umgang mit den eingesetzten Arbeitsmitteln
Massbegliche Gefahren
Bahnbetrieb
Arbeiten im Gleisbereich insbesondere Baumaschienen
Sicherheitsgrundsatz
Das auf Arbeitsstellen im Gleisbereich eingesetzte Personal soll...
seine Arbeit ausführen können, ohne seine Aufmerksamkeit auf den Bahnbetrieb richten zu müssen
Sicherheitsgrundsatz
Im Falle einer Gefahr ist das Personal...
rechtzeitig zu warnen, damit der betroffene Gleisbereich ohne Hast und sicher geräumt werden kann
Die Sicherheitsmassnahmen sind gegenüber allen anderen Arbeiten ... auszuführen
vorrangig
Aufgaben beim Einsatz der Alarmsignale
sobald Alarmsignale abgegeben werden, hat jeder Mitarbeiter unverzüglich 3 Aufgaben zu erfüllen
- für sich selbst
Arbeit im betroffenen Gleisbereich sofort unterbrechen und zu räumen
- für die anderen
beobachten, ob MA reagieren, notfalls warnen und aus betroffenen Gleisbereich herausziehen
- für die Arbeitsmittel
vergewissern, dass keine Arbeitsmittel in das Lichtraumprofil des zu befahrenden Gleises hereinragen
Verantwortung
Der Sicherheitschef ist ...
Ist verantwortlich für die Durchführung der Sicherheitsmassnahmen auf der Arbeitsstelle
Verantwortung des Sicherheitswärters
Bei der Annäherung einer Fahrt hat der Sicherheitswärter...
- das Alarmsignal abzugeben bzw das Auslösen der automatischen Alarmmittel zu überwachen
- zu vergewissern, dass sich vor Durchfahrt niemand im betroffenen Gleisbereich befindet
- nach der Fahrt, dass sich keine weitere Fahrt der Arbeitsstelle nähert
und gibt die Erlaubnis zur Wiederaufnahme der Arbeit
Ausrüstung Sicherheitswärters
Sicherheitsdispositiv
weisse Kopfbedeckung
rote Flagge
bei Nacht Laterne mit rot/weissem Licht
Kommunikationsmittel
für die Warung vorgesehene Alarmmittel
Vorwarner
ist für das rechtzeitige Melden von herannahenden Fahrten verantwortlich. Er übermittelt dem Sicherheitswärter die Annäherung der Fahrten mit dem im Sicherheitsdispositiv vorgesehenen Kommunikationsmittel.
Der Vorwarner hat mit dem Signal...
Halt-Gefahr den Halt einer herannahnden Fahrt zu veranlassen wenn
- der Sicherheitswärter die Meldung nicht wie vorgesehen quittiert
- das Kommunikationsmittel gestört ist
Arbeiten ohne Sicherheitswärter
sind nur zugelassen wenn:
- max 2Personen mit uneingeschränkter Beobachtung und rasche Räumung möglich (z.B. Streckenwärter)
- Abschnitte wo immer mit FASI gefahren wird
- Arbeitsstellen die an einen Gleisbereich angrenzen mit automatischem Warnsystem
- Arbeitsstellen die keine Alarmmassnahmen benötigen
Diese Personen sind selbst für die Sicherheit verantwortlich, dürfen nur mit entsprechender Instr. und örtlichen Kenntnis erfolgen
Arbeitsstellen ohne Alarmmassnahmen
- bei Arbeitsstellen
- bei Arbeiten
- Arbeitsstellen
- eingleisig und Gleis gesperrt
- mehrspurig alle Gleise gesperrt
- durch Schutzgerüste abgesichert
- Arbeiten
- Fahrleitungen solange auf Nachbargleis keine Arbeiten mit Alarmmassnhmen
- gleisnaher Bereich, Zugang zum Gleis abgegrenzt und keine Peronen/Arbeitsmttel eindringen können
Meldungen
Sicherheitschef kann vom Fdl protokollpflichtig im gegenseitigen Einvernehmen verlangen:
- Zufa bei Vorbeifahrt an Halt zeigenden Signalen
- Fahrten mit Hilfssignal
- Zufa mit Blockumgehung
- Signal Not Fahrstellung
- Einführung/Aufhebung Einspurbetrieb
- Rangierbewegung auf die Stecke
(Sind nur zu verlangen, wenn Sicherheitsdispositiv dies erfordert)
Betrieblich Einschränkungen
Müssen auf die Alarmmassnahmen / Sicherungsmassnahmen abgestimmt sein
Möglich für:
Geschwindigkeitsverminderung
Festlegen der Fahrrichtung (sofern technisch möglich)
Sichern von Weichen gegen das umlegen
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