Anlagensicherheit

Anlagensicherheit, Störfallverordnung

Anlagensicherheit, Störfallverordnung


Julian Rubach
Diese Lernkarten behandeln die rechtlichen Aspekte der Anlagensicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit der Störfallverordnung. Sie decken Themen wie die Definition und Meldepflicht von Störfällen, die Verhinderung von Domino-Effekten, sowie die Anforderungen an Betreiber und Betriebsbereiche ab. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Fachkräfte in der Industrie, die sich mit der Sicherheit von Anlagen befassen, da sie wichtige Vorschriften und Maßnahmen zur Vermeidung von Störfällen und zur Begrenzung von Gefahrenquellen erläutern.
Cartes-fiches
15
Utilisateurs
1
Langue
Allemand
Catégorie
Droit
Niveau
Autres
Créé / Mis à jour
22.08.2013 / 25.10.2022

Cartes-fiches

Rechtsgrundlage der jetzigen StörfallVO

Seveso-II-Richtlinie (Richtlinie 96/82/EG vom 09.12.1996)

Betreiber

  • rechtliche
  • wirtschaftliche
  • tatsächliche

Verfügungsgewalt über die Anlage

Betriebsbereich

räumlich zusammenhängend

Bestimmungsmäßiger Betrieb

der Betrieb, für den die Anlage technisch ausgelegt und von der zuständigen Behörde genehmigt ist.

Ernste Gefahr

  • Menschen (Leben, Gesundheit)
  • Umwelt- und Sachschäde

§2 Punkt 4 12. BImSchV

Arten von Gefahrenquellen

  • vernünftigerweise nicht auszuschließende Gefahrenquellen
  • vernünftigerweise auszuschließende Gefahrenquellen
  • exzeptionelle Gefahrenquellen

Anforderungen zur Verhinderung von Störfällen

6 Stück

  1. Auslegebeanspruchung (Korrosionsschutz)
  2. Brand- und Explosionsschutz (Dicht verpacken)
  3. Warn- und Alarmeinrichtungen (Hupe)
  4. Sicherheitseinrichtungen (Sicherheitsventile)
  5. Prozessleittechnik
  6. Schutzmaßnahmen gegen Eingriff unbefugter (Zaun)

§ 4 StörfallVO

Anforderungen zur Bergrenzung von Störfällen

4 Stück

§ 5 StörfallVO

  1. Bautechnische Maßnahme
  2. Schutzvorkehrungen (Schnellschlussvorichtung)
  3. organisatorische Maßnahmen (Betriebsfeuerwehr)
  4. Beratung der öffentlichen Einsatzkräfte

Ergänzende Vorschriften

§ 6 StörfallVO

  • Prüfung, Überwachung und wartung
  • Instandhaltung
  • Vorkehrung zur Vermeidung von Fehlbedienung
  • Vorkehrungen gegen Fehlverhalten
  • Informationsaustausch zw. Betreibern

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§ 7 StörfallVO

Konzept zur Verhinderung von Störfällen

§ 8 StörfallVO

Domino-Effekt

§ 15 StörfallVO

liegt vor wenn eine Betriebsbereich erweiterte Pflichten hat und der Abstand < 500m

liegt vo wenn Betriebsbereiche mit grundpflichten Abstand < 200m haben

Störfall nach StörfallVO

Ereignis größeren Ausmaßes, das zu ernster Gefahr oder Sachschäden führt

meldepflichtiges Ereignis nach StörfallVO

Anhang VI Teil 1

Mitarbeit des UWI im Einsatzfall

7 Stück

  1. orientierende Messungen und Probenahmen
  2. Fachliche Bewertung eigener und fremder messergebnisse
  3. Plausibilitätsprüfung
  4. Beratung der örtliche Einsatzleitung
  5. Prüfung von Erfordernissen
  6. Kontakt zur fachstellen
  7. Weitergabe von Informationen

Étudier