Allgemeinbildung, Fremdwörter, 01 Einstieg ins Berufsleben
Allgemeinbildung Wörter
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Kartei Details
Karten | 24 |
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Lernende | 32 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 26.08.2014 / 01.10.2020 |
Weblink |
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Rechtsquellen
Geschriebenes Recht
Gewohnheitsrecht
Rechtslehre und Rechtssprechung
Privates Recht
Rechtsbeziehung zwischen den Bürgern untereinander
Bsp.: Zivilgesetzbuch (ZGB) und Obligationenrecht (OR)
Öffentliches Recht
Rechtsbeziehung zwischen dem Bürger und dem Staat (Kanton, Gemeinde)
Bsp.: Strafgesetzbuch (StGB) oder Strassenverkehrsgesetz (SVG)
Zwingendes Recht
Diese Rechtsregeln dürfen nicht angepasst werden, auch wenn beide Parteien einverstanden sind.
Nicht zwingendes Recht
Diese Rechtsregeln dürfen zu Gunsten der schwächeren Partei angepasst werden.
Rechtsgrundsätze
Rechtsgleichheit
Reihenfolge der Rechtsquellen
Richterliches Ermessen
Treu und Glauben
Rechtsmissbrauchsverbot
Beweislast
Rechtsgleichheit
Alle Menschen sind vor Gesetz gleich zu behandeln.
Bsp.: Mann und Frau / alt und jung / arm und reich / Ausländer und Schweizer usw.
Richterliches Ermessen
Fehlen genaue Angaben im Gesetz, entscheidet das Gericht nach bestem Wissen und Gewissen auf die aktuelle Situation bezogen.
Treu und Glauben
Jedermann ist in seinem Handeln ehrlich und fair. Man lügt und betrügt nicht, weder privat noch geschäftlich.
Beweislast
Derjenige, der anklagt, muss beweisen, dass der Angeschuldigte im Unrecht ist, ansonsten ist die beschuldigte Person frei zu sprechen.
Zivilgesetzbuch (ZGB)
Regelt das Zusammenleben in folgenden Bereichen:
1. Personenrecht 2. Familienrecht
3. Erbrecht 4. Sachenrecht
5. Obligationenrecht (wird als eigenständiges Gesetzbuch geführt)
Rechtsfähigkeit
Die Voraussetzung um Rechte und Pflichten haben zu können.
Urteilsfähigkeit
Die Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln bzw. die Konsequenzen einer Handlung zu begreifen.
Einschränkungen durch: Kindesalter, geistige Behinderung, Trunkenheit, Drogeneinfluss etc.
Mündigkeit
Am Tag des 18. Geburtstag wird man mündig.
Ausnahmen:
Sexuelle und religiöse Mündigkeit ab 16 Jahren.
Handlungsfähigkeit
Bedingung: Mündigkeit + Urteilsfähigkeit
Die Voraussetzung um durch eigene Handlungen Rechte und Pflichten zu begründen.
Beschränkte Handlungsunfähigkeit
Fähigkeit, nur mit Zustimmung der Eltern (Vormund) Verpflichtungen einzugehen.
Natürliche Personen
Der einzelne Mensch gilt rechtlich gesehen als natürliche Person.
Juristische Person
Das sind Personenverbindungen die sich zu einem bestimmten Zweck zusammengetan haben.
Bsp.: Ein Verein, eine Firma (Aktiengesellschaft, GmbH,…)
Obligation
Das ist ein Schuldverhältnis zwischen zwei Personen oder zwei Parteien. Kann aktiv oder passiv entstehen.
Die drei Entstehungsmöglichkeiten für eine Obligation
1. Vertrag (aktiv)
2. Unerlaubte Handlung (passiv - jemandem einen Schaden zufügen (unabsichtlich oder absichtlich)
3. Ungerechtfertigte Bereicherung (passiv)
Vertrag
Verbindliche Abmachung zwischen zwei Personen oder Parteien.
Kann schriftlich, mündlich oder stillschweigend abgeschlossen werden.
Einfache Schriftlichkeit
Vertragsform, bei der im Minimum die Unterschrift von Hand sein muss.
Anfechtbarer Vertrag
Ein Vertrag, der einen Mangel hat und deshalb auf Verlangen (Gericht) rückgängig gemacht werden kann. Wenn keine Partei sich wehrt, bleibt der Vertrag so bestehen.
Nichtiger Vertrag
Vertrag mit ungültigem Inhalt. Er wird gesetzlich als nicht existent behandelt.
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