Aktiengesellschaft: Gründungsarten & Aktienkapitalerhöhungen
2. Block FIBU 3
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Kartei Details
Karten | 26 |
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Lernende | 24 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 09.11.2014 / 09.08.2024 |
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Nennen Sie ein paar Merkmale, welche die Aktiengesellschaft von anderen Rechtsformen unterscheidet.
- Festes Aktienkapital (Sperrkonto)
- keine persönliche Haftung
- Zwang zur Selbstfinanzierung (Reserven)
- wirtschaftliche Doppelbelastung bei den direkten Steuern
- Trennung von Unternehmer- und Kapitalgeberfunktion
Wie kann ein "Goodwill" genau beschrieben werden? Gibt es verschiedene Goodwills?
derivativer Goodwill = aktivierbar (käuflich erworben)
originärer Goodwill = nicht aktivierbar (selbstgeschaffen)
Kann ein Goodwill abgeschrieben werden?
Ja, innerhalb von 5 Jahren ein Goodwill durch persönliche Faktoren, für einen standortbedingten Goodwill kann es sogar länger abgeschrieben werden
Was muss unter anderem auch noch bei der Gründung & Kapitalerhöhung einer AG beachtet werden?
- Agioverwendung
- Goodwills
- Emissionsabgabe
- genehmigte/bedingte Aktienkapitalerhöhung
- Aktionärsdarlehen
- Kaduzierung (Ausschluss vom Anspruch auf gezeichnete Aktien)
Was versteht man unter der "einfachen Gründung" einer AG?
Bargründung - das ganze Aktienkapital wird bar liberiert
Welche Arten gibt es von der "qualifizierten Gründung" einer AG? Stichwortartig kurz erklären.
- Sacheinlagegründung
AK wird zum Teil mit Sacheinlagen gezeichnet - Sachübernahmegründung
AK wird bar liberiert. Bei Übernahme besteht bereits die Vereinbarung, dass Aktionäre Sachwerte gegen Barzahlung übernehmen werden - Gründung mit Gründervorteilen
Gründern werden Vorteile eingeräumt (z.B. bei Gewinnverteilung, Aktienbezugspreis, ..) - Gründung mit Verrechnung
Schuldenverrechnung (Fremdkapital/Aktien)
Was ist ein Agio?
Aufgeld, Differenz zwischen Nennwert und dem höheren Emmissionspreis
Weshalb ist es nicht sinnvoll die Emmissionskosten mit dem Agio zu verrechnen?
aus steuerlichen Gründen - es wird kein Aufwand verbucht
Was wird bei der Verbuchung bei Aktienzeichnung empfohlen?
Da es zeitlich auseinander fällt, empfiehlt es sich das Scharnierkonto "Aktionäre" zu bebuchen
Wie hoch ist die Emmissionsabgabe? Gibt es eine Freigrenze?
1% auf Beteiligungsrechte
Freigrenze = CHF 1 Mio.
Falls nicht zu 100% das Aktienkapital liberiert wird, entsteht das Konto "nicht einbezahltes AK". Wo muss es bilanziert werden?
im Anlagevermögen (gem. OR)
Wie berechnet sich der Nettoemissionserlös (Variante 3) und von wieviel % wird dann ausgegangen?
Bruttoemmissionserlös
- Freigrenze (1 Mio.)
- abziehbare übrige Emmissionskosten
= Nettoemmissionserlös (101%)
- 100 %
= Emmissionsabgabe (1%)
AK der Sven AG CHF 400'000 / 400 Aktien zu CHF 1000 Nennwert /// Nennen Sie die Buchungen:
- Zeichnung zu pari
- Liberierung AK
- Einbringung Aktiva & Passiva
- Anrechnung Goodwill an Aktionär
- Aktionäre / Aktienkapital
- Bank / Aktionäre
- Aktiva / Aktionäre
- Goodwill / Aktionäre
Geben Sie stichwortartig Antwort zu folgenden Merkmalen bei der ordentlichen Aktienkapitalerhöhung.
- Besonderheiten
- Zweck
- Beschluss
- Durchführung, Zeitpunkt, Frist
- Umfang der Aktienkapitalerhöhung
- Statutenänderung (bei GV-Beschluss, nach GV-Beschluss durch VR)
- Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre
- GV entscheidet unmittelbar über die AK-Erhöhung mit Vermögenszugang oder frei verwendbarem EK
- Erhöhung des AK
- GV
- VR, innerhalb 3 Monate nach GV-Beschluss
- keine gesetzliche Vorschrift
- bei GV-Beschluss nein, nach GV-Beschluss ja, nach Liberierung des AK
- Ja, GV-Beschluss darf Bezugsrecht nur aus wichtigen Gründen aufheben.
Geben Sie stichwortartig Antwort zu folgenden Merkmalen bei der genehmigten Aktienkapitalerhöhung.
- Besonderheiten
- Zweck
- Beschluss
- Durchführung, Zeitpunkt, Frist
- Umfang der Aktienkapitalerhöhung
- Statutenänderung (bei GV-Beschluss, nach GV-Beschluss durch VR)
- Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre
- VR wird durch GV ermächtigt innerhalb bestimmter Frist AK um einen bestimmten Betrag zu erhöhen
- rasches Vorgehen bei Erwerb von Beteiligungen, Fusionen, grossen Investitionen, günstige Marktsituation, ...
- GV
- VR, wenn er Zeitpunkt als richtig erachtet, innert 2 Jahren
- höchstens bis zur Hälfte des bisherigen AK
- ja bei GV-Beschluss, ja nach GV-Beschluss nach jeder AK-Erhöhung
- Ja, GV-Beschluss darf Bezugsrecht nur aus wichtigen Gründen aufheben
Geben Sie stichwortartig Antwort zu folgenden Merkmalen bei der bedingten Aktienkapitalerhöhung.
- Besonderheiten
- Zweck
- Beschluss
- Durchführung, Zeitpunkt, Frist
- Umfang der Aktienkapitalerhöhung
- Statutenänderung (bei GV-Beschluss, nach GV-Beschluss durch VR)
- Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre
- Das Recht auf den Bezug neuer Aktien wird Dritten innerhalb bestimmter Frist eingeräumt
- Abgeltung der Rechte auf den Bezug neuer Aktien aus Options- und Wandelanleihen, Optionen auf MA-Aktien
- GV
- Dritte entscheiden über den Zeitpunkt der Ausübung
- höchstens bis zur Hälfte des bisherigen AK
- ja bei GV-Beschluss, ja nach GV-Beschluss jährlich und am Schluss der Wandel- bzw. Optionsfrist
- Nein, besteht aber ein Vorwegzeichnungsrecht
Geben Sie stichwortartig Antwort zu folgenden Merkmalen beim Partizipationsschein.
- Zweck
- Emmission
- Nennwert
- Empfänger bzw. Eigentümer
- Stimmrecht an der GV
- Vermögensrechte
- Eigenkapitalbeschaffung
- gegen Einlage
- ja, mind. 1 Rappen (wie Aktie)
- Partizipationsscheininhaber
- Nein
- Gleichstellung mit den Aktien
Geben Sie stichwortartig Antwort zu folgenden Merkmalen beim Genusschein.
- Zweck
- Emmission
- Nennwert
- Empfänger bzw. Eigentümer
- Stimmrecht an der GV
- Vermögensrechte
- Abgeltung von besonderen Verdiensten um die Gesellschaft
- ohne Einlage (Gratisabgabe)
- Nein
- Gründer, Gläubiger, Mitarbeiter
- Nein
- erlaubte Rechte gem. OR: Anteil Bilanzgewinn, Anteil am Liquidationsergebnis, Bezug neuer Aktien
Was sind Gründe für eine Aktienkapitalerhöhung mit Vermögenszugang?
- Finanzierung langfristige Investitionen
- Rückzahlung von Fremdkapital
- Verbesserung Finanzierungsverhältnis (Leverage-Effekt)
- Kapitalverwässerung (Aktie wird günstiger somit höhere Käuferschaft)
Was sind Gründe für eine Aktienkapitalerhöhung aus frei verwendbarem Eigenkapital?
- Umwandlung freie Reserve in Eigenkapital -> steigende Kreditwürdigkeit
- Gratisaktien anstelle Bardividende
- Kapitalverwässerung
Was ist ein Bezugsrecht?
Das Recht, neue Aktien nach der Kapitalverwässerung zu beziehen.
AK wird von 3 Mio. CHF um 1 Mio. CHF erhöht (2'000 Aktien zu CHF 500 Nennwert). Emmissionspreis beträgt CHF 800.
Nennen Sie die Buchungen:
- Zeichnung der Aktien
- Liberierung der Aktien
- Handelsregistergebühr CHF 4'200
- Emissionsabgabe
- Agio der gesetzlichen Kapitalreserve zuordnen
- Aktionäre / Aktienkapital 1'000'000
- Aktionäre / Agio 600'000
- Finanzaufwand / Bank 4'200
- Finanzaufwand / Bank 15'800
- Agio / gesetzliche Kapitalreserve 600'000
Das AK wird um 100 Gratisaktien zu CHF 1'000 Nennwert zu Lasten der freien Reserven um CHF 100'000 erhöht. Die Handelsregistergebühr ist CHF 1'000.
Nennen Sie die Buchungen:
- Ausgabe der Gratisaktien
- Postüberweisung der VST
- Postüberweisung der HR-Gebühr
- Postüberweisung der Emmissionsabgabe
- Freiwillige Gewinnreserven / Aktienkapital 100'000
- Freiwillige Gewinnreserven / Post 53'846
- Finanzaufwand / Post 1'000
- Finanzaufwand / Post 1'000
genehmigte AK-Erhöhung um höchstens 4 Mio. CHF (400'000 Aktien zu CHF 10 Nennwert). Nuovo SA übernimmt alle Aktien der Bella SA.
Nennen Sie die Buchungen
- Beschluss der GV
- Übernahme Beteiligung (10'000 Bella-Aktien zu CHF 100 nom.) zum Preis von 1.4 Mio. CHF
Bella Aktionäre erhalten für 1 Bella-Aktie 5 Nuovo-Aktien
Das AK der Nuovo SA wird erhöht - die HR-Gebühr von CHF 4'180 wird gebucht
- Emmissionsabgabe von CHF 13'820 werden gebucht
- das Agio wird den gesetzl. Kapitalreserven zugewiesen
- keine Buchung
- Beteiligungen / Aktienkapital 500'000
Beteiligungen / Agio 900'000 - Finanzaufwand / Bank 4'180
- Finanzaufwand / Bank 13'820
- Agio / gesetzl. Kapitalreserve 900'000
Für was wird ein Agio (=Mehrerlös) gebraucht? Es gibt verschiedene Möglichkeiten.
- Deckung Ausgabekosten
- Zuweisung an Reserven (übrige oder gesetzl. Kapitalreserve)
- Abschreibungen
- Wohlfahrtszwecke
Was ist der Vorteil, wenn Reserven bereits in der Gründungsbilanz ausgewiesen werden?
- allfällige Verlust können damit verrechnet werden (somit Gefahr geringer für eine Unterbilanz)
- aus den Gewinnen müssen zukünftig weniger gesetzliche Reserven gebildet werden
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