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AHV

Versicherte Personen (inkl. Weiterführung, Beitritt, freiwillige Versicherung), Einzel- und Sozialversicherungsabkommen, Beitragspflicht und Beiträge

Versicherte Personen (inkl. Weiterführung, Beitritt, freiwillige Versicherung), Einzel- und Sozialversicherungsabkommen, Beitragspflicht und Beiträge


Kartei Details

Karten 35
Lernende 64
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Mittelschule
Erstellt / Aktualisiert 21.09.2012 / 06.02.2024
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
Weblink
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Wer ist obligatorisch der AHV unterstellt?

- Personen die in der CH wohnhaft sind

- Personen die in der CH eine Erwerbstätigkeit nachgehen

- CH-Bürger die im Ausland im Dienst

- der Eidgenossenschaft tätig sind.

- einer internationalen Organisation sind.

- einer vom Bund namhaft subventionierten Hilfsorganisation sind.

Wer ist vom AHV-Obligatorium ausgeschlossen?

- Ausländer, die von Privilegien und Immunitäten geniessen (Diplomaten)

- internationale Beamten von internationalen Organisationen (Uno, BIZ, etc.)

- Personen mit unzumutbarer Doppelbelastung (mind. 15%)

- Personen, die die Voraussetzungen nur für kurze Zeit erfüllen. (Karenzzeit beträgt 3 Monate) -> Anobag

Welche sind die Voraussetzungen für die Weiterführung der obligatorischen Versicherung?

- Vor Ereignis mind. 5 ununterbrochene Versicherungsjahren nachweisen

- Gesuch innert 6 Monate ab Ereignis einreichen

- für CH/EU-Bürger zählen auch Versicherungsjahren, welche in einem EU-Staat zurückgelegt wurden, sofern:

- Einsatz in einem EU-Staat erfolgt (Weiterführung in einem EU-Staat)

- und unmittelbar vor Abreise mind. 1 Tag in der CH versichert gewesen

Eine Weiterführung der AHV kann zu einer ... führen.

Doppelbelastung

Wer kann die Weiterführung der AHV beantragen?

Ein Arbeitnehmer, welcher für seinen AG ins Ausland muss, jedoch weiterhin von seinem Arbeitgeber aus der CH entlöhnt wird. Es wird das Einverständnis von AG und AN gefordert.

Ein NE, der seinen Wohnsitz im Ausland zwecks Studium verlegt.

In welchen Beispiel(e) sind die Voraussetzungen zur Weiterführung der AHV gegeben?

Auf wann kann der Rücktritt einer Weiterführung erfolgen (AN)?

- Rücktirtt ist auf Ende eine Monats innert 30 Tage bekannt zu geben.

- der effektive Rücktritt ist auf Ende eine Kalenderjahres möglich (31.12.)

- AN und AG müssen beide einverstanden sein

- Rücktritt auch dann, wenn der AN im Ausland den AG wechselt

Auf wann kann der Rücktritt der Weiterführung erfolgen (NE)?

- auf Ende eines Monats (innert 30 Tagen melden)

- der effektive Rücktritt ist auf Ende des Monats

- Weiterführung für NE im Studium spätestens bis am 31.12. ihres 30. Lebensjahr möglich