AGG
Alles zum allgemeinen Gleicbehandlungsgesetz
Alles zum allgemeinen Gleicbehandlungsgesetz
Fichier Détails
Cartes-fiches | 139 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Psychologie |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 05.05.2014 / 08.05.2014 |
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Utilitarismus (John Stuart Mill/Jeremy Benthams
- Versucht das Gute der Menge nach zu messen à soll anhand einer Summe/Zahl dargestellt werden
- Qualität einer Handlung wird über ihren Nutzen gemessen (Handlung ist gut, wenn sie möglichst viel Glück für möglichst viele Menschen bewirkt)
- Frage: Wie kann die Menge des Glücks gemessen werden?
- Nachteil: Jede Handlung muss auf ihre möglichen Folgen überprüft werden à Organisatorisch kaum darzustellen
- aus diesem Grund suchen neuere Ansätze nach anderen Entscheidungsmaßstäben, die eine höhere Praktikabilität gewährleisten
Regelutilitarismus
- Sucht nach Handlungsgrundsätzen, deren Befolgung den größten Nutzen bewirkt
- Ermittlung der Regeln, die in einer bestimmten Situation gelten
- Abwägung, welche Regel und ihre Einhaltung den größten Nutzen für die Allgemeinheit bewirkt
- Nachteil: mangelnder Schutz von Minderheiten und deren Rechten
- Problem: Quantifizierung des Nutzens
- trotz der Schwächen basiert das moderne Wirtschaftsleben zu einem großen Teil auf utilitarischen Gedanken
- Diskursethiken (Jürgen Habermas/Otto Apel):
- Wahrheit kann nur in der Kommunikation gefunden werden à Sprache = wichtigstes Element
- um ein Problem zu lösen müssen alle Beteiligten in einen Diskurs eintreten
- Voraussetzungen an den Diskurs: Teilnehmer müssen ehrlich/aufrichtig sein; Anliegen der Anderen müssen anerkannt/respektiert werden; ein besseres Argument eines Anderen muss anerkannt werden; Gleichberechtigung unter den Beteiligten
- Zwei Stufen: Austausch von Praxisinformationen, ethischer Diskurs
- Ziel: Konsens schaffen, den alle Beteiligten akzeptieren
- Formalethik: Es werden keine materiellen Werte vorgegeben an denen sich das Verhalten des Einzelnen ausrichten kann
- Kritikpunkte: Wahre Absichten können im Verborgenen bleiben (Scheinbegründungen, um seinen Willen durchzusetzen); hoher Zeitbedarf; keine Ermittlung von Werten möglich; Voraussetzung einer stets vorhanden objektiven Lösung muss in Frage gestellt werden (ist dies nicht der Fall, kann keine ethisch und moralisch gerechtfertigte Entscheidung getroffen werden)
Gerechtigkeitsethik (John Rawls)
- Vertragsethik: Menschen schließen einen Vertrag, indem sie sich verpflichten, von ihrer Freiheit keinen Gebrauch zum machen, um sich gegenseitig zu schaden
- Gerechtes System: Die Aufgabe des Systems ist es, jedem die Möglichkeit zur Erreichung einer Position zu ermöglichen, die er gemäß seiner Fähigkeiten erreichen kann
- Schleier der Unwissenheit à alle Individuen müssen die verschiedenen Positionen des Systems definieren und angeben, welche Fähigkeiten man zum Erreichen einer Position mitbringen muss; dabei gilt folgender Grundsatz: Nur wer keine eigenen Interessen vertreten muss, kann ein für alle gerechtes System schaffen (Menschen dürfen keine eigenen Ziele und keine Kenntnis von ihren eigenen Fähigkeiten haben, um objektive Regularien schaffen zu können)
- Gegenargumente: Der geschilderte Urzustand (absolute Unwissenheit) existiert nicht, es besteht lediglich die Möglichkeit der „ex-post“-Betrachtung
Theorie sozialer Systeme (Niklas Luhmann)
- Gesellschaft besteht aus verschiedenen sozialen Funktionssystemen
- jedes Funktionssystem hat seinen eigenen binären Code, den es seinen Operationen/Beobachtungen zugrunde legt
- Systeme verstehen nur ihren eigenen Code
- Die Beziehung zwischen den einzelnen Funktionssystemen muss durch soziale Kopplung hergestellt werden
Theorie sozialer Systeme (Niklas Luhmann) Allgemein
- Zentrum der Untersuchung: Kommunikative Interaktionen innerhalb sozialer Systeme
- Menschen leben in der Gegenwart in verschiedenen Systemen, Wechsel zwischen den verschiedenen Systemen durch einen Wechsel des sozialen Kontext à Wechsel stellen kein Problem dar und ergeben sich zwingend aus der Struktur der Gesellschaft
- zentrale Fähigkeit des Systems: Es kann sich durch Wiederholung der immer gleichen Operation selbst reproduzieren (Gesellschaft reproduziert sich durch Kommunikation)
- wichtige Teilsysteme der Moderne: Politik, Wirtschaft, Bildung, Wissenschaft, Recht, Religion, Kunst
- Moral ist kein Funktionssystem der Gesellschaft à soziale Funktionssysteme müssen die Moral ausschließen, um ihren Aufgaben nachgehen und sich auf die Erfüllung ihrer Funktionen beschränken zu können (moralische Maßstäbe machen eine sachliche Diskussion unmöglich)
Interaktion bei der Theorie sozialer Systeme
- Die äußeren Einflüsse werden nur mit Mitteln und im binären Code des jeweiligen Systems interpretiert
- Umwandlung der externen Einflüsse in eigene binäre Codes
- Kommunikation ist dabei ein wichtiger Faktor
Kritik an der Theorie der sozialen System
- Ansicht, dass die Gesellschaft in verschiedene Funktionssysteme aufgeteilt ist, die sich gegenseitig nicht verstehen, schließt Ethik und Moral im Wirtschaftssystem aus (Beurteilung lediglich in den Dimensionen „Zahlung“, „keine Zahlung“)
- Leistung besteht darin, dass eine Methode vorgeschlagen wird, die es ermöglicht, gesellschaftliche Vorgänge zu verstehen und zu analysieren
Spezielle Wirtschaftsethiken (Josef Wieland)
Wertemanagement und Ethik der Governance
- Hauptanliegen: Frage, wie eine gewinnorientierte Unternehmensführung zusätzliche Werte berücksichtigen kann
- es sollten auch ökologische und soziale Werte, sowie ihre Bedeutung für die Wirtschaft erkannt/berücksichtigt werden
- an zusätzlichen Werten ausgerichtetes Management kann die Voraussetzung eines nachhaltigen Unternehmenserfolges sein à eine Orientierung an diesen Werten liefert eine „long term license to operate“, welche man für die Unternehmensfortführung benötigt
- weiterer Vorteil: Positive Transaktionsatmosphäre führt dazu, dass man weniger Mittel für Kontrolle bereitstellen muss und diese anderweitig nutzen kann
- es wird davon ausgegangen, dass Unternehmen die Codes anderer Systeme verstehen können
- vier Bereiche, in denen das Management äußeren Anforderungen begegnen muss: rechtliche, wirtschaftliche, ökologische, soziale Anforderungen
- die Wirtschaftsethik muss durch die Unternehmensführung getragen und realisiert werden (durch Kooperationen und Märkte für immaterielle Güter)
Spezielle Wirtschaftsethiken (Josef Wieland)
Wirtschafts-Diskursethiken
- Unternehmen haben eine pluralistische Struktur, Beteiligte verfolgen teilweise unterschiedliche Interessen
- da es nicht möglich ist die Interessen aller Stakeholder zu erfüllen, sollte ein gerechter Ausgleich zwischen allen Beteiligten herbeigeführt werden à kann durch die Methoden der Diskursethik geschehen
- Dreistufiges Vorgehen bei der Problemlösung (Horst Steinmann/Albert Löhr):
- Unternehmensinterne Entscheidung über die Umsetzung von Werten
- Brancheninterne Entscheidung über gemeinsam umgesetzte Werte (immer dann nötig, wenn ein einzelnes Unternehmen durch die Umsetzung bestimmter Werte Nachteile und Umsatzeinbußen befürchten muss) à wettbewerbsneutrale Regelungen
- Entscheidung des Gesetzgebers über umzusetzende Werte (Wenn keine Einigung innerhalb des Marktes gefunden werden kann; Nachteil: Keinen Einfluss auf die Inhalte der Entscheidung) à widerspricht unter Umständen marktwirtschaftlichen Prinzipien
Wirtschafts-Diskursethiken
Integrative Wirtschaftsethik (Peter Ulrich):
- in den Bürgern existiert ein Fundament moralisch/ethischer Anschauung àWirtschaft muss sich diesen Werten unterordnen
- Aufgabe der Wirtschaft: Gerechte Verteilung der Güter (entspricht der Schaffung eines ethisch/moralischen Wertes)
- aus diesem Grund müssen die Werte, denen die Wirtschaft zu dienen hat, neu bestimmt werden à durch einen offenen Diskurs, der allen Beteiligten weitreichende Mitspracherechte einräumt
- Vorrang der Politik ggn. den Zwängen des Marktes (sorgt für eine größere Gerechtigkeit bei der Entscheidungsfindung)
- Kritikpunkt: Prämisse, dass der Politik Vorrang einzuräumen sei, erscheint fraglich (Politik kann durch ihren binären Code keine Unterscheidung der moralischen Kommunikation wahrnehmen)
Institutionenethik
- beschäftigt sich mit der ethikfreundlichen Struktur von Organisationen/Institutionen
- Grundsätze (Karl Homann/Franz Blome-Drees):
- unsere Gesellschaft hat sich in einzelne Funktionssysteme ausdifferenziert
- ethisch/moralische Einflüsse sind nur noch in den Systemen selbst zu finden
- die Individuen werden im System nur dann moralisch handeln, wenn es ihnen einen Vorteil bringt à Ort der Moral wird in die Rahmenordnung des Systems verlagert
- Ökonomik wird zur Fortführung der Ethik mit anderen Mitteln à Wirtschaftsethik ist eine Ordnungsethik (System muss eine Rahmenordnung erhalten, welche nur noch ethisch/moralisch einwandfreies Verhalten zulässt)
- Ethik/Moral müssen im Wirtschaftssystem verankert sein
- individuelles Verhalten des Einzelnen tritt in den Hintergrund und ist nur noch innerhalb des vorhandenen Freiheitsspielraums möglich
- auf der Ebene der Wirtschaftsordnung wird die Rahmenordnung durch Gesetze repräsentiert
Kritik an der Institutionenethik
Es fehlt an einer Rückführung in die Dimension der Ethik (Ethik wird nur noch im wirtschaftlichen System bewertet und somit völlig durch die Ökonomik ersetzt à Reflexion außerhalb des Systems nicht vorhanden); Kritik an der Prämisse, dass Akteure ausschließlich aufgrund von Gewinnstreben handeln und sich an Werten außerhalb des Systems nicht orientieren; Idee einer vorhandenen Rahmenordnung ist problematisch
Management
Tätigkeiten, die von Führungskräften in allen Bereichen der Unternehmung zur Erfüllung ihrer Führungsaufgaben zu erbringen sind à Planung, Durchführung und Kontrolle.
Wirtschaftsethik ist kein eigenen Bereich, sondern ein qualitativer Aspekt sämtlicher Managementprozesse
die praktische Wirtschaftsethik macht es erforderlich, ...
- dass immaterielle Werte in allen Phasen berücksichtigt werden
- Planungsphase: Festlegung von Werten
- Durchführungsphase: Mittel zur Umsetzung und zur Sicherstellung, dass die entsprechenden Werte berücksichtigt werden
- Kontrolle: Ergebnis der Maßnahmen, kann intern oder extern erfolgen
Paragraph 278 BGB
Diskriminierungen durch Führungskräfte können dem Unternehmen zugerechnet werden
Paragraph 12 Abs. 3 AGG
Arbeitgeber muss einschreiten wenn Beschäftigte anderer Arbeitnehmer benachteiligen
Paragraph 13 Abs. 1 AGG
Arbeitnehmer hat das Beschwerderecht
Paragraph 16 Abs. 1 AGG
Maßregelungsverbot
Ziel des AGG
- Benachteiligungen aufgrund der o.g. Gründe verhindern
- Benachteiligungsverbot für den Arbeitgeber (§7 AGG)
verbotene Diskriminierungsmerkmale (§1 AGG):
Geschlecht, Rasse, ethnische Herkunft, Religion/ Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Ausrichtung
- Gliederung des AGG:
- 1. Abschnitt: Allgmeiner Teil (Benachteiligungsmerkmale, Verbote, Definitionen)
- 2. Abschnitt: Arbeitsrechtliche Teil (Schutz der Beschäftigten)
- 3. Abschnitt: Zivilrechtlicher Teil (Schutz der Kunden)
- 4. Abschnitt: Vorschriften zum Rechtsschutz
- 5. Abschnitt: öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
- 6. Abschnitt: Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- 7. Abschnitt: Übergangs-/ Schlussvorschriften
AGG-Hopping
Scheinbewerbungen mit dem Wunsch, abgelehnt zu werden und den Arbeitgeber verklagen zu können
Geschützte Personen (§6 Abs. 1 AGG):
Arbeitnehmer, Leiharbeiter, Auszubildende, Bewerber, arbeitnehmerähnliche Personen
Anwendungsbereich (§2 Abs. 1 AGG):
Zugangsbedingungen zur Erwerbstätigkeit, Arbeitsbedingungen, Entgeltbedingungen, Entlassbedingungen, Zugang zu Berufsberatung/ Berufsbildung, Mitgliedschaft in berufsbezogenen Vereinigungen
Prüfschema für die Zulässigkeit von Benachteiligungen
- Liegt eine Ungleichbehandlung vor?
- Ist ein Grund aus § 1 AGG Ursache für die Ungleichbehandlung?
- Ist die Ungleichbehandlung gerechtfertigt (§§ 5, 8-10, 20 AGG)?
unmittelbare Benachteiligung
Weniger günstige Behandlung aufgrund eines Benachteiligungsgrundes (§3 Abs. 1 AGG) à zur Feststellung ist eine Vergleichsgruppe notwendig
mittelbare Benachteiligung:
Scheinbar neutrale Vorschriften, die bestimmte Personengruppen gemäß §1 AGG benachteiligen (§3 Abs. 2 AGG) à Bestehen einer konkreten Gefahr ist ausreichend (Annahmewahrscheinlichkeit von 75 %)
Belästigung
Verletzung der Würde (§ 3 Abs. 3 AGG), feindliches Umfeld à muss auf einem in § 1 AGG gennannten Grund beruhen, um in den Anwendungsbereich des AGG zu fallen
sexuelle Belästigung
unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten; ausreichend ist das Vorliegen aus Sicht eines objektiven Beobachters (§ 3 Abs.4 AGG)
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