Accounting
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Cartes-fiches
1.1 Welche Größenklassen gibt es nach deutschem Handelsrecht und was sind die
Größenkriterien?
Antwort: §267 + §267a HGB
Größenklassen:
· Kleinstkapitalgesellschaften (Kaufleute; Regelungen siehe Kleine KG, soweit nicht anders geregelt)
· Kleine KG
· Mittelgroße KG
· Große KG (gemäß §267 Abs 3 gelten Kapitalmarktorientierte KG stets als Große KG)
1.2 Welche Größenklassen gibt es nach deutschem Handelsrecht und was sind die
Größenkriterien?
Antwort: §267 + §267a HGB
Größenkriterien:
· Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags
· Umsatzerlöse in 12 Monaten vor Abschlussstichtag
· Jahresdurchschnitt an Arbeitnehmern
-> Details zur Abgrenzung siehe §267, 267a HGB
2.1 Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Klassifizierung für ein bestimmtes
Unternehmen?
Antwort: Buch S. 6, 151 + Folie 9 + §241a, 242, 264 Abs 1 HGB
Nur für kleine und mittelgroße Unternehmen à Erleichterungen und Ausnahmen bei der Jahresabschlusserstellung, -prüfung und Offenlegung (siehe §266, 267) à bei Überschreiten einer Schwelle könnte es zu einem erheblichen Mehraufwand kommen
2.2 Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Klassifizierung für ein bestimmtes
Unternehmen?
Antwort: Buch S. 6, 151 + Folie 9 + §241a, 242, 264 Abs 1 HGB
Jahresabschluss enthält:
· Alle Kaufleute à Bilanz und GuV-Rechnung (§242 Abs 3)
· Kleine KG à zusätzlich Anhang (Kleinst-KG Anhang nur unter Umständen (§264 Abs 1)
· Mittelgr. + große KG (nicht kapitalmarktorientiert) à zusätzlich Lagebericht
· Kapitalmarktorientierte Unternehmen (§264d) à zusätzlich Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel
-> Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars für Einzelkaufleute gemäß §241a
3.1 Was ist ein Jahresabschluss (Definition, Umschreibung, Beschreibung)?
Antwort: Buch S. 1 oder Folie 6
Der Jahresabschluss ist:
· Teil des Rechnungswesens
· „... der jährliche Zusammenschluss der im Rahmen der Finanzbuchhaltung gemachten Aufzeichnungen und gewonnenen Daten.“
· weitgehend ex post-orientiert.
· die Abbildung der Unternehmensprozesse mit dem Fokus auf ein bestimmtes Wirtschaftsjahr in sehr komprimierter Form
· schließt die Buchhaltung ab
3.2 Was ist ein Jahresabschluss (Definition, Umschreibung, Beschreibung)?
Antwort: Buch S. 1 oder Folie 6
· 2 Aufgaben:
- Information (Stakeholder à Investoren, Gläubiger, Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Staat, Öffentlichkeit)
- Zahlungsbemessung -> Ermittlung der möglichen ausschüttbaren Dividende
· Handelsrechtlicher und steuerrechtlicher JA
· Zusammenfassung der Buchhaltung in gesetzlich vorgeschriebener Form
4.1 Was ist unter Buchführung zu verstehen? Was sind die Aufgaben der Buchführung? Was
ist die rechtliche Grundlage der Buchführung in Deutschland?
Antwort: Folie 9 Buchführung, Buch S. 144 + 2, §238 HGB
Definition:
· alle Tätigkeiten subsumiert, die materiell zur Gewinn- und Verlustrechnung und zur Schlussbilanz führen
· vier konsekutive Stufen
o Eröffnungsbuchungen
o Laufende Buchungen während der Periode
o Vorabschlussbuchungen
o Abschlussbuchungen
· Buchhaltung nutzt die Technik der doppelten Buchführung
4.2 Was ist unter Buchführung zu verstehen? Was sind die Aufgaben der Buchführung? Was
ist die rechtliche Grundlage der Buchführung in Deutschland?
Antwort: Folie 9 Buchführung, Buch S. 144 + 2, §238 HGB
· planmäßige, lückenlose und ordnungsmäßige Erfassung der Geschäftsvorfälle mit ihrem wesentlichen Inhalt und ihrem Geldwert mit Hilfe von Belegen à Geschäftsvorfälle = Vorgänge die Aktiv- oder Passivpositionen berühren (Einkäufe, Verkäufe, DL, Lagerung, Nutzung + Verbrauch von Material)
Aufgaben:
· Aufzeigen der Handelsgeschäfte und der Lage des Vermögens eines Kaufmanns/KG
· Basis für handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschluss sowie für die Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling
Rechtliche Grundlage:
· § 238 HGB Buchführungspflicht
5.1 Welche Aufgaben haben die Kosten- und Leistungsrechnung, die Liquiditätsrechnung und
das Controlling?
Antwort: Buch S. 147, 144, 4
· Keine Rechtsgrundlage für dieses interne Rechnungswesen
Kosten- und Leistungsrechnung:
· operative Kern des Controllings
· leitet vom externen Rechnungswesen über zum betrieblichen (intern) Rechnungswesen
· Hauptsäulen -> Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung
Liquiditätsrechnung:
· Auf Zahlenströme basierende Rechenart
· Ziel -> opitimale Liquiditätsversorgung des Unternehmens
5.2 Welche Aufgaben haben die Kosten- und Leistungsrechnung, die Liquiditätsrechnung und
das Controlling?
Antwort: Buch S. 147, 144, 4
Controlling:
· Synonym für das interne Rechnungswesen
· beinhaltet die Kosten- und Leistungsrechnung als operativen Kern
· auf zukünftige Perioden bzw. auf die Zukunft des Unternehmens ausgerichtet (externe Rechnungswesen -> Beschäftigung mit Vergangenheit)
· mehr ein Unternehmenssteuerungssystem -> Planung, Steuerung, Kontrolle
6. Wie kann der handelsrechtliche Jahresabschluss in das System Rechnungswesen eingeordnet werden?
Antwort: Buch S. 2 (Systematik), 3
· ist ein Teil des externen Rechnungswesens
· Ergebnis der Buchhaltung in einer gesetzlich definierten Art und Weise -> kein eigenes System neben der Buchführung
· bildet somit kumulierte Ergebnisse wie auch die Periode (das Wirtschaftsjahr) ab
· steuerrechtliche Buchführung wird an die Handelsrechtliche angeknüpft
· Hauptfunktionen:
o Zahlenbemessungsfunktion -> Ermittlung der möglichen ausschüttbaren Dividende
o Informationsfunktion -> Information der Stakeholder (Investoren, Gläubiger, Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Staat, Öffentlichkeit)
7. Nach welchen Kriterien kann der handelsrechtliche Jahresabschluss von anderen Abschlüssen differenziert werden?
Antwort: von Alex
· Hauptsächliches Informationsziel
· Zugrunde liegende Norm
· Stellung des Bilanzempfängers zum Unternehmen
· Zahl der einbezogenen rechtlichen selbstständigen Unternehmen
· Häufigkeit der Bilanzerstellung
8. Wer muss einen Jahresabschluss aufstellen und warum?
Antwort: Buch S. 6, §242, 264 HGB
Wer:
· Kaufmann -> § 242 HGB Pflicht zur Aufstellung
· Kleine Kapitalgesellschaften + Kapitalgesellschaften + Kapitalmarktorientierte Unternehmen (oder Vertreter der KG) -> § 264 Abs 1 HGB Pflicht zur Aufstellung
Begründung:
· Um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Lage der KG zu vermitteln -> §264 Abs 2
o Vermögen
o Finanzen
o Ertrag
9. Was sind die Bestandteile eines Jahresabschlusses?
Antwort: Buch S. 6, §242, 264 HGB, Folie 9, 10
· Bilanz
· Gewinn- und Verlustrechnung
· Anhang
· Lagebericht
· Kapitalflussrechnung
· Eigenkapitalspiegel
Zusatz Konzern:
· mehrere Unternehmen unter einheitlicher Leitung -> Konzernabschluss (§ 297 HGB)
10. Was sind Kaufleute?
???
11.1 Wozu dienen die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses bzw. was ist deren
Aufgabe?
Antwort: von Alex
· Bilanz:
o Gibt Auskunft über den Stand des Vermögens zum Bilanzstichtag
o Mittelverwendung = Aktiva, Mittelherkunft = Passiva
· GuVR:
o Gibt Auskunft über Art, Höhe und Quellen des Unternehmenserfolges
o Aufwands- und Ertragsrechnung
- Anhang:
o Erfüllung der Generalnorm
o 1. Interpretationsfunktion -> Erklärung zu Entstehung, Inhalt und Charakter der in GuV/Bilanz angegebenen Positionen
o 2. Korrekturfunktion -> zusätzliche Angaben zur Vermeidung von Fehlinterpretationen
o 3. Entlastungsfunktion -> Inanspruchnahme von Ausweiswahlrechten (Grundsatz von Klarheit und Übersichtlichkeit)
o 4. Ergänzungsfunktion -> Ergänzung von Informationen in Bilanz und GuV
11.2 Wozu dienen die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses bzw. was ist deren
Aufgabe?
· Lagebericht:
o Wirt. Gesamtbeurteilung des Unternehmens in 3 Dimensionen à Vergangenheit (Berichtsjahr), Gegenwart (aktuelle Situation), Zukunft (Entwicklungsperspektiven)
o Unterliegt nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)
· Kapitalfluss-/Liquiditätsrechnung:
o Zeigt die Fähigkeit des Unternehmens aus seiner operativen Tätigkeit Geld zu erwirtschaften, das für Zahlungen usw. zur Verfügung steht
· Eigenkapitalspiegel:
o ???
12. Wie kann der Gewinn (Jahresüberschuss) im Jahresabschluss ermittelt werden?
Antwort: Buch S. 7
2 Möglichkeiten:
· Bilanz- oder Bestandsorientiert: Vermögen (Nettovermögen) am Ende der Periode wird dem Vermögen (Nettovermögen) am Anfang der Periode gegenüber gestellt à Bestand am Anfang (Handelsware) wird mit Bestand am Ende (Kasse) verglichen
· Gewinn- und Verlustorientiert oder periodenorientiert: Erträge der Periode werden den Aufwendungen der Periode gegenüber gestellt à Einkauf (Handelsware) wird mit Verkauf (Umsatzerlöse) verglichen
13. Nach welchem System wird der handelsrechtliche Jahresüberschuss ermittelt?
Antwort: Buch S. 7
· bilanzorientierte Methode
· Werte der Gewinn- und Verlustrechnung sind resultierende Größen
· im Handelsrecht sind die Bilanzposten dem Grunde und der Höhe nach definiert (Posten der Gewinn- und Verlustrechnung nur zusätzliche Informationen der Gewinnentstehung)
14. Welche §§ im Handelsgesetzbuch sind für die Erstellung eines Jahresabschlusses
relevant?
Antwort: Buch S. 8
normative Grundlagen im Dritten Buch des HGB -> Rechtsgrundlagen für die Einführung in den Jahresabschluss
o 1. Abschnitt (§§238-263) -> Vorschriften für alle Kaufleute
o 2. Abschnitt (§§264-289) -> Vorschriften für KG
15. Wie sind die relevanten §§ strukturiert
Antwort: Buch S. 8
Genaue Aufschlüsselung der §§ siehe HGB
16. Was sind die GoB (Bedeutung, Aufgabe)
Antwort: Buch S. 9, 20
· Grundlage der handelsrechtlichen Rechnungslegung
· Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung -> nicht rechtlich definierter Begriff
· An verschiedenen Stellen im Gesetz Bezug genommen, Umfang jedoch nicht definiert -> ergänzen Gesetz und greifen bei Gesetzeslücken oder Zweifelsfragen
· Grundverständnis hat sich etabliert -> 2 Arten:
o Kodifizierte GoB -> Gesetzesstellen die den GoB zuzurechnen sind (HGB)
o Nicht kodifizierte GoB -> stehen nicht explizit im Text, aber sind grundlegend für handelsrechtl. BF
· Allg. anerkannte Regeln für Führung der Handelsbücher + Erstellung JA
17. Wie ist die rechtliche Stellung der GoB?
Antwort: Alex und HGB
· Werden im HGB erwähnt -> somit zwingend zu betrachtende Rechtssätze
· §§ -> 238, 239, 241, 243, 256, 257, 264
18. Wie können die GoB eingeteilt werden?
Antwort: Buch S. 10-20
· Kodifizierte GoB -> Rahmen-, Abgrenzungs und ergänzende Grundsätze
· Nicht kodifizierte GoB
19.1 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!
Rahmengrundsätze
· GS der Richtigkeit und Willkürfreiheit
o §239 Abs 2
o Verbot von fiktiven Buchungen (Buchung eines nicht stattgefundenen Verkaufs)
o Zeitgerecht -> min. monatliche Erfassung der GV
o Geordnet -> sachgerechte Kontierung + identifizierbare Erfassung
19.2 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!
· GS der Klarheit und Übersichtlichkeit
o §238 Abs 1 Satz 2, §243 Abs 2
o Korrekte Informationen müssen Adressaten erreichen
o Verständlichkeit und Klarheit für Dritte -> Prinzip der geordneten Erfassung + geeignete Konten (z.B. zu wenig Konten für mehrere 100 GV)
· GS der Einzelbewertung
o §252 Abs 1 Nr 3
o Verbot der kumulativen Bewertung ganzer Gruppen bei Vermögen oder Schulden (Ausnahmen mgl.)
o Z.B. Verbot, wenn Anlagen einer Fertigungsstraße mit unt. Nutzungsdauer als ein Vermögensgegenstand behandelt werden
19.3 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!
· GS der Vollständigkeit
o §239 Abs 2, §246 Abs 1 Satz 1
o Angabe aller Bilanzpositionen -> jeder Vermögensgegenstand + Schuld
o Z.B. abgeschriebener Tisch trotz kompletter Abschreibung mit 1 Euro angeben
· Wertaufhellung
o §252 Abs 1 Nr 4
o Berücksichtigung von Risiken und Verlusten im JA, wenn sie zum Bilanzstichtag noch nicht bekannt, jedoch schon entstanden waren -> Unt. erlangt erst zw. Bilanzstichtag + Aufstellung JA Kenntnis von dem Umstand
o Z.B. Warenverkauf, Forderung Kunde im Januar, Ende Dez. Insolvenz (oder prekäre Situation) -> Forderung geringer zu bewerten (aufhellende Verhältnisse)
19.4 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!
· Saldierungsverbot
o §246 Abs 2
o Verrechnungsverbot -> von Posten Aktiv- und Passivseite, Posten GuVR (nur bei Forderungen + Verbindlichkeiten gleicher Person und Frist)
19.5 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!
Abgrenzungsgrundsätze:
· Realisationsprinzip
o §252 Abs 1 Nr 4
o Gewinne erst bei Sicherheit berücksichtigen
o Z.B. Kursgewinn aus Wertpapieren erst bei Verkauf als Ertrag
19.6 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!
· Imparitätsprinzip
o §252 Abs 1 Nr 4
o Ungleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten (Gegensatz zu Realisationsp.)
o Bei Verlusten genügt Vorhersehbarkeit des Eintretens
o Z.B. Marktwert der Wertpapiere < Anschaffungskosten à kl. Wert ansetzen
19.7 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!
· Periodisierungsprinzip (GS der Abgrenzung der Sache und der Zeit nach)
o §252 Abs 1 Nr 5 (Zeit) + §252 Abs 1 Nr 4, 5 (Sache)
o Zeitliche Abgrenzung -> Zahlung und Erfolg in versch. Wirt.jahren -> Auszahlung/Einzahlung früher/später als Aufwand/Ertrag (Gebäude mieten)
o Sachliche Abgrenzung -> zusammengehörender Aufwand + Ertrag ausweisen (z.B. Leistung von gefertigter Maschine noch nicht erbracht -> kein Umsatz)
19.8 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!
Ergänzende Grundsätze:
· GS der Vorsicht
o §252 Abs 1 Nr 4
o Bedeutung bei Bewertungsintervallen
o Z.B. Abschätzen von Vermögensgegenständen o. Schuld immer ungünstig für Unt.
· GS der Kontinuität (Bilanzidentität, formelle Kontinuität)
o §252 Abs 1 Nr 1
o Keine Buchungen oder Umgliederungen zw. Wirt.jahren bezogen Vermögensgegenstand und Schuld (SB `01 = EB `02)
19.9 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!
· GS der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going-concern-Prinzip)
o §252 Abs 1 Nr 2
o Vermögensgegenstände für einsetzendes Unt. höheren Wert als bei Einzelveräußerung (z.B. Fertigung von Kotflügeln)
o Unt.fortführung min. 12 Monate ab Bilanzstichtag -> Buchwert der Fertigungsmaschine normal ansetzen (Insolvenz -> kl. Wert!)
19.10 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!
· Stichtagsprinzip
o §252 Abs 1 Nr. 3
o Vermögen und Schulden immer auf den Bilanzstichtag beziehen, nicht noch den Zeitraum bis zum Aufstellungstag des JA
· GS der Stetigkeit (materielle Kontinuität, Bewertung)
o §252 Abs 1 Nr 6
o Bewertungsmethoden sind beizubehalten (z.B. Abschreibungsmethode)
o Bezogen auf gleichartige Vermögensgegenstände, Schulden usw. unter vergleichbaren Umständen über versch. Wirt.jahre
19.11 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!
· GS der Ansatzstetigkeit
o §246 Abs 3
o Grundsatz der Stetigkeit bei Ansatzwahlrechten
o Z.B. keine jährl. Neuentscheidung über Aktivierung von Entw.kosten
· GS der wirt. Betrachtungsweise
o §246 Abs 1 Satz 2
o Vermögensgegenstände nicht dem Eigentümer sondern einem anderen wirt. zuzurechnen sind -> Definition wirt. Eigentümer + Sachherrschaft
o Z.B. bei Leasing
19.12 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!
· Ausweisstetigkeit (GS der formellen Stetigkeit der JA einschl. Lagebericht)
o §265 Abs 1
o Ausweis muss in versch. JA gleich/vergleichbar erfolgen -> keine beliebige Änd. der Ausweiswahlrechte
o Z.B. Änd. von Bilanz und GuV-Ausweis, wenn GS Klarheit und Übers. nicht geg.
19.13 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!
Nicht kodifizierte GoB:
· Vermögensgegenstandskriterium
o Definition von Vermögensgegenständen und Schulden -> Lit. nicht eindeutig
o Siehe Anhang 1 Buch
· GS der Nichtaktivierung schwebender Geschäfte
o Definition schwebende Geschäfte siehe Anhang 1
o Z.B. Lieferung Maschine frei Haus -> Ertrag nicht in JA aufnehmen, wenn erst im Folgejahr geliefert
· Belegprinzip -> keine Buchung ohne Beleg
20. Durch welchen Grundsatz wird die handelsrechtliche Rechnungslegung dominiert?
· Vorsichtsprinzip
21. Was besagt die sogenannte Generalklausel (Generalnorm, True and Fair View-Prinzip,
Grundvorschrift)?
Antwort: Buch S. 20+21, §264 Abs 2 S 1,2
· Aussage siehe §264 Abs 2 S 1,2
· Gilt für KG, auch für nicht-KG nahegelegt
· Rechtshierarchie -> Generalnorm (=Grundvorschrift o. true and fair view-Pr.) nach GoB
· Soll realistische JA-Erstellung bewirken
· Hinwendung zur int. Rechtslegung laut IFRS
· TAFV-Pr. -> Überprüfung der Abschreibung (steuerrechtl. nicht mehr gleich handelsr.)
22. Wo ist sie rechtlich kodifiziert?
§264 Abs 2 HGB -> Antwort