Accounting

Lernstoff

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M. R.
Diese Lernkarten behandeln grundlegende Konzepte der Buchführung und Bilanzierung auf Universitätsniveau. Sie decken Themen wie die Bewertung von Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, und die Anwendung des Vorsichtsprinzips ab. Besonders relevant sind die Unterschiede zwischen Schlussbilanzkonto und Schlussbilanz sowie die Bewertung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Das Lernset richtet sich an Studierende der Betriebswirtschaftslehre, die sich auf Prüfungen im Bereich Rechnungswesen vorbereiten und ein tiefes Verständnis der handelsrechtlichen Grundlagen erlangen möchten.
Karten
55
Lernende
5
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
23.03.2015 / 20.07.2020

Flashcards

1.1 Welche Größenklassen gibt es nach deutschem Handelsrecht und was sind die

Größenkriterien?

 

Antwort: §267 + §267a HGB

Größenklassen:

·         Kleinstkapitalgesellschaften (Kaufleute; Regelungen siehe Kleine KG, soweit nicht anders geregelt)

·         Kleine KG

·         Mittelgroße KG

·         Große KG (gemäß §267 Abs 3 gelten Kapitalmarktorientierte KG stets als Große KG)

1.2 Welche Größenklassen gibt es nach deutschem Handelsrecht und was sind die

Größenkriterien?

Antwort: §267 + §267a HGB

Größenkriterien:

·         Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrags

·         Umsatzerlöse in 12 Monaten vor Abschlussstichtag

·         Jahresdurchschnitt an Arbeitnehmern

-> Details zur Abgrenzung siehe §267, 267a HGB

2.1 Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Klassifizierung für ein bestimmtes

Unternehmen?

Antwort: Buch S. 6, 151 + Folie 9 + §241a, 242, 264 Abs 1 HGB

Nur für kleine und mittelgroße Unternehmen à Erleichterungen und Ausnahmen bei der Jahresabschlusserstellung, -prüfung und Offenlegung (siehe §266, 267) à bei Überschreiten einer Schwelle könnte es zu einem erheblichen Mehraufwand kommen

2.2 Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Klassifizierung für ein bestimmtes

Unternehmen?

Antwort: Buch S. 6, 151 + Folie 9 + §241a, 242, 264 Abs 1 HGB

Jahresabschluss enthält:

·         Alle Kaufleute à Bilanz und GuV-Rechnung (§242 Abs 3)

·         Kleine KG à zusätzlich Anhang (Kleinst-KG Anhang nur unter Umständen (§264 Abs 1)

·         Mittelgr. + große KG (nicht kapitalmarktorientiert) à zusätzlich Lagebericht

·         Kapitalmarktorientierte Unternehmen (§264d) à zusätzlich Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel

-> Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars für Einzelkaufleute gemäß §241a

3.1 Was ist ein Jahresabschluss (Definition, Umschreibung, Beschreibung)?

Antwort: Buch S. 1 oder Folie 6

Der Jahresabschluss ist:

·         Teil des Rechnungswesens

·         „... der jährliche Zusammenschluss der im Rahmen der Finanzbuchhaltung gemachten Aufzeichnungen und gewonnenen Daten.“

·         weitgehend ex post-orientiert.

·         die Abbildung der Unternehmensprozesse mit dem Fokus auf ein bestimmtes Wirtschaftsjahr in sehr komprimierter Form

·         schließt die Buchhaltung ab

3.2 Was ist ein Jahresabschluss (Definition, Umschreibung, Beschreibung)?

Antwort: Buch S. 1 oder Folie 6

·         2 Aufgaben:

-          Information (Stakeholder à Investoren, Gläubiger, Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Staat, Öffentlichkeit)

-          Zahlungsbemessung -> Ermittlung der möglichen ausschüttbaren Dividende

·         Handelsrechtlicher und steuerrechtlicher JA

·         Zusammenfassung der Buchhaltung in gesetzlich vorgeschriebener Form

4.1 Was ist unter Buchführung zu verstehen? Was sind die Aufgaben der Buchführung? Was

ist die rechtliche Grundlage der Buchführung in Deutschland?

Antwort: Folie 9 Buchführung, Buch S. 144 + 2, §238 HGB

Definition:

·         alle Tätigkeiten subsumiert, die materiell zur Gewinn- und Verlustrechnung und zur Schlussbilanz führen

·         vier konsekutive Stufen

o   Eröffnungsbuchungen

o   Laufende Buchungen während der Periode

o   Vorabschlussbuchungen

o   Abschlussbuchungen

·         Buchhaltung nutzt die Technik der doppelten Buchführung

4.2 Was ist unter Buchführung zu verstehen? Was sind die Aufgaben der Buchführung? Was

ist die rechtliche Grundlage der Buchführung in Deutschland?

Antwort: Folie 9 Buchführung, Buch S. 144 + 2, §238 HGB

·         planmäßige, lückenlose und ordnungsmäßige Erfassung der Geschäftsvorfälle mit ihrem wesentlichen Inhalt und ihrem Geldwert mit Hilfe von Belegen à Geschäftsvorfälle = Vorgänge die Aktiv- oder Passivpositionen berühren (Einkäufe, Verkäufe, DL, Lagerung, Nutzung + Verbrauch von Material)

Aufgaben:

·         Aufzeigen der Handelsgeschäfte und der Lage des Vermögens eines Kaufmanns/KG

·         Basis für handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Jahresabschluss sowie für die Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling

Rechtliche Grundlage:

·         § 238 HGB Buchführungspflicht

5.1 Welche Aufgaben haben die Kosten- und Leistungsrechnung, die Liquiditätsrechnung und

das Controlling?

Antwort: Buch S. 147, 144, 4

·         Keine Rechtsgrundlage für dieses interne Rechnungswesen

Kosten- und Leistungsrechnung:

·         operative Kern des Controllings

·         leitet vom externen Rechnungswesen über zum betrieblichen (intern) Rechnungswesen

·         Hauptsäulen -> Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung

Liquiditätsrechnung:

·         Auf Zahlenströme basierende Rechenart

·         Ziel -> opitimale Liquiditätsversorgung des Unternehmens

5.2 Welche Aufgaben haben die Kosten- und Leistungsrechnung, die Liquiditätsrechnung und

das Controlling?

Antwort: Buch S. 147, 144, 4

Controlling:

·         Synonym für das interne Rechnungswesen

·         beinhaltet die Kosten- und Leistungsrechnung als operativen Kern

·         auf zukünftige Perioden bzw. auf die Zukunft des Unternehmens ausgerichtet (externe Rechnungswesen -> Beschäftigung mit Vergangenheit)

·         mehr ein Unternehmenssteuerungssystem -> Planung, Steuerung, Kontrolle

6. Wie kann der handelsrechtliche Jahresabschluss in das System Rechnungswesen eingeordnet werden?

Antwort: Buch S. 2 (Systematik), 3

·         ist ein Teil des externen Rechnungswesens

·         Ergebnis der Buchhaltung in einer gesetzlich definierten Art und Weise -> kein eigenes System neben der Buchführung

·         bildet somit kumulierte Ergebnisse wie auch die Periode (das Wirtschaftsjahr) ab

·         steuerrechtliche Buchführung wird an die Handelsrechtliche angeknüpft

·         Hauptfunktionen:

o   Zahlenbemessungsfunktion -> Ermittlung der möglichen ausschüttbaren Dividende

o   Informationsfunktion -> Information der Stakeholder (Investoren, Gläubiger, Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, Staat, Öffentlichkeit)

7. Nach welchen Kriterien kann der handelsrechtliche Jahresabschluss von anderen Abschlüssen differenziert werden?

Antwort: von Alex

·         Hauptsächliches Informationsziel

·         Zugrunde liegende Norm

·         Stellung des Bilanzempfängers zum Unternehmen

·         Zahl der einbezogenen rechtlichen selbstständigen Unternehmen

·         Häufigkeit der Bilanzerstellung

8. Wer muss einen Jahresabschluss aufstellen und warum?

Antwort: Buch S. 6, §242, 264 HGB

Wer:

·         Kaufmann -> § 242 HGB Pflicht zur Aufstellung

·         Kleine Kapitalgesellschaften + Kapitalgesellschaften + Kapitalmarktorientierte Unternehmen (oder Vertreter der KG) -> § 264 Abs 1 HGB Pflicht zur Aufstellung

Begründung:

·         Um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Lage der KG zu vermitteln -> §264 Abs 2

o   Vermögen

o   Finanzen

o   Ertrag

9. Was sind die Bestandteile eines Jahresabschlusses?

Antwort: Buch S. 6, §242, 264 HGB, Folie 9, 10

·         Bilanz

·         Gewinn- und Verlustrechnung

·         Anhang

·         Lagebericht

·         Kapitalflussrechnung

·         Eigenkapitalspiegel

Zusatz Konzern:

·         mehrere Unternehmen unter einheitlicher Leitung -> Konzernabschluss (§ 297 HGB)

10. Was sind Kaufleute?

???

11.1 Wozu dienen die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses bzw. was ist deren

Aufgabe?

Antwort: von Alex

·         Bilanz:

o   Gibt Auskunft über den Stand des Vermögens zum Bilanzstichtag

o   Mittelverwendung = Aktiva, Mittelherkunft = Passiva

·         GuVR:

o   Gibt Auskunft über Art, Höhe und Quellen des Unternehmenserfolges

o   Aufwands- und Ertragsrechnung

  • Anhang:

o   Erfüllung der Generalnorm

o   1. Interpretationsfunktion -> Erklärung zu Entstehung, Inhalt und Charakter der in GuV/Bilanz angegebenen Positionen

o   2. Korrekturfunktion -> zusätzliche Angaben zur Vermeidung von Fehlinterpretationen

o   3. Entlastungsfunktion -> Inanspruchnahme von Ausweiswahlrechten (Grundsatz von Klarheit und Übersichtlichkeit)

o   4. Ergänzungsfunktion -> Ergänzung von Informationen in Bilanz und GuV

11.2 Wozu dienen die einzelnen Bestandteile des Jahresabschlusses bzw. was ist deren

Aufgabe?

·         Lagebericht:

o   Wirt. Gesamtbeurteilung des Unternehmens in 3 Dimensionen à Vergangenheit (Berichtsjahr), Gegenwart (aktuelle Situation), Zukunft (Entwicklungsperspektiven)

o   Unterliegt nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

·         Kapitalfluss-/Liquiditätsrechnung:

o   Zeigt die Fähigkeit des Unternehmens aus seiner operativen Tätigkeit Geld zu erwirtschaften, das für Zahlungen usw. zur Verfügung steht

·         Eigenkapitalspiegel:

o   ???

12. Wie kann der Gewinn (Jahresüberschuss) im Jahresabschluss ermittelt werden?

Antwort: Buch S. 7

2 Möglichkeiten:

·         Bilanz- oder Bestandsorientiert: Vermögen (Nettovermögen) am Ende der Periode wird dem Vermögen (Nettovermögen) am Anfang der Periode gegenüber gestellt à Bestand am Anfang (Handelsware) wird mit Bestand am Ende (Kasse) verglichen

·         Gewinn- und Verlustorientiert oder periodenorientiert: Erträge der Periode werden den Aufwendungen der Periode gegenüber gestellt à Einkauf (Handelsware) wird mit Verkauf (Umsatzerlöse) verglichen

13. Nach welchem System wird der handelsrechtliche Jahresüberschuss ermittelt?

Antwort: Buch S. 7

·         bilanzorientierte Methode

·         Werte der Gewinn- und Verlustrechnung sind resultierende Größen

·         im Handelsrecht sind die Bilanzposten dem Grunde und der Höhe nach definiert (Posten der Gewinn- und Verlustrechnung nur zusätzliche Informationen der Gewinnentstehung)

14. Welche §§ im Handelsgesetzbuch sind für die Erstellung eines Jahresabschlusses

relevant?

Antwort: Buch S. 8

normative Grundlagen im Dritten Buch des HGB -> Rechtsgrundlagen für die Einführung in den Jahresabschluss

o   1. Abschnitt (§§238-263) -> Vorschriften für alle Kaufleute

o   2. Abschnitt (§§264-289) -> Vorschriften für KG

15. Wie sind die relevanten §§ strukturiert

Antwort: Buch S. 8

Genaue Aufschlüsselung der §§ siehe HGB

16. Was sind die GoB (Bedeutung, Aufgabe)

Antwort: Buch S. 9, 20

·         Grundlage der handelsrechtlichen Rechnungslegung

·         Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung -> nicht rechtlich definierter Begriff

·         An verschiedenen Stellen im Gesetz Bezug genommen, Umfang jedoch nicht definiert -> ergänzen Gesetz und greifen bei Gesetzeslücken oder Zweifelsfragen

·         Grundverständnis hat sich etabliert -> 2 Arten:

o   Kodifizierte GoB -> Gesetzesstellen die den GoB zuzurechnen sind (HGB)

o   Nicht kodifizierte GoB -> stehen nicht explizit im Text, aber sind grundlegend für handelsrechtl. BF

·         Allg. anerkannte Regeln für Führung der Handelsbücher + Erstellung JA

17. Wie ist die rechtliche Stellung der GoB?

Antwort: Alex und HGB

·         Werden im HGB erwähnt -> somit zwingend zu betrachtende Rechtssätze

·         §§ -> 238, 239, 241, 243, 256, 257, 264

18. Wie können die GoB eingeteilt werden?

Antwort: Buch S. 10-20

·         Kodifizierte GoB -> Rahmen-, Abgrenzungs und ergänzende Grundsätze

·         Nicht kodifizierte GoB

19.1 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!

Rahmengrundsätze

·         GS der Richtigkeit und Willkürfreiheit

o   §239 Abs 2

o   Verbot von fiktiven Buchungen (Buchung eines nicht stattgefundenen Verkaufs)

o   Zeitgerecht -> min. monatliche Erfassung der GV

o   Geordnet -> sachgerechte Kontierung + identifizierbare Erfassung

19.2 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!

·         GS der Klarheit und Übersichtlichkeit

o   §238 Abs 1 Satz 2, §243 Abs 2

o   Korrekte Informationen müssen Adressaten erreichen

o   Verständlichkeit und Klarheit für Dritte -> Prinzip der geordneten Erfassung + geeignete Konten (z.B. zu wenig Konten für mehrere 100 GV)

·         GS der Einzelbewertung

o   §252 Abs 1 Nr 3

o   Verbot der kumulativen Bewertung ganzer Gruppen bei Vermögen oder Schulden (Ausnahmen mgl.)

o   Z.B. Verbot, wenn Anlagen einer Fertigungsstraße mit unt. Nutzungsdauer als ein Vermögensgegenstand behandelt werden

19.3 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!

·         GS der Vollständigkeit

o   §239 Abs 2, §246 Abs 1 Satz 1

o   Angabe aller Bilanzpositionen -> jeder Vermögensgegenstand + Schuld

o   Z.B. abgeschriebener Tisch trotz kompletter Abschreibung mit 1 Euro angeben

·         Wertaufhellung

o   §252 Abs 1 Nr 4

o   Berücksichtigung von Risiken und Verlusten im JA, wenn sie zum Bilanzstichtag noch nicht bekannt, jedoch schon entstanden waren -> Unt. erlangt erst zw. Bilanzstichtag + Aufstellung JA Kenntnis von dem Umstand

o   Z.B. Warenverkauf, Forderung Kunde im Januar, Ende Dez. Insolvenz (oder prekäre Situation) -> Forderung geringer zu bewerten (aufhellende Verhältnisse)

19.4 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!

·         Saldierungsverbot

o   §246 Abs 2

o   Verrechnungsverbot -> von Posten Aktiv- und Passivseite, Posten GuVR (nur bei Forderungen + Verbindlichkeiten gleicher Person und Frist)

19.5 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!

Abgrenzungsgrundsätze:

·         Realisationsprinzip

o   §252 Abs 1 Nr 4

o   Gewinne erst bei Sicherheit berücksichtigen

o   Z.B. Kursgewinn aus Wertpapieren erst bei Verkauf als Ertrag

19.6 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!

·         Imparitätsprinzip

o   §252 Abs 1 Nr 4

o   Ungleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten (Gegensatz zu Realisationsp.)

o   Bei Verlusten genügt Vorhersehbarkeit des Eintretens

o   Z.B. Marktwert der Wertpapiere < Anschaffungskosten à kl. Wert ansetzen

19.7 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!

·         Periodisierungsprinzip (GS der Abgrenzung der Sache und der Zeit nach)

o   §252 Abs 1 Nr 5 (Zeit) + §252 Abs 1 Nr 4, 5 (Sache)

o   Zeitliche Abgrenzung -> Zahlung und Erfolg in versch. Wirt.jahren -> Auszahlung/Einzahlung früher/später als Aufwand/Ertrag (Gebäude mieten)

o   Sachliche Abgrenzung -> zusammengehörender Aufwand + Ertrag ausweisen (z.B. Leistung von gefertigter Maschine noch nicht erbracht -> kein Umsatz)

19.8 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!

Ergänzende Grundsätze:

·         GS der Vorsicht

o   §252 Abs 1 Nr 4

o   Bedeutung bei Bewertungsintervallen

o   Z.B. Abschätzen von Vermögensgegenständen o. Schuld immer ungünstig für Unt.

·         GS der Kontinuität (Bilanzidentität, formelle Kontinuität)

o   §252 Abs 1 Nr 1

o   Keine Buchungen oder Umgliederungen zw. Wirt.jahren bezogen Vermögensgegenstand und Schuld (SB `01 = EB `02)

19.9 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!

·         GS der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going-concern-Prinzip)

o   §252 Abs 1 Nr 2

o   Vermögensgegenstände für einsetzendes Unt. höheren Wert als bei Einzelveräußerung (z.B. Fertigung von Kotflügeln)

o   Unt.fortführung min. 12 Monate ab Bilanzstichtag -> Buchwert der Fertigungsmaschine normal ansetzen (Insolvenz -> kl. Wert!)

19.10 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!

·         Stichtagsprinzip

o   §252 Abs 1 Nr. 3

o   Vermögen und Schulden immer auf den Bilanzstichtag beziehen, nicht noch den Zeitraum bis zum Aufstellungstag des JA

·         GS der Stetigkeit (materielle Kontinuität, Bewertung)

o   §252 Abs 1 Nr 6

o   Bewertungsmethoden sind beizubehalten (z.B. Abschreibungsmethode)

o   Bezogen auf gleichartige Vermögensgegenstände, Schulden usw. unter vergleichbaren Umständen über versch. Wirt.jahre

19.11 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!

·         GS der Ansatzstetigkeit

o   §246 Abs 3

o   Grundsatz der Stetigkeit bei Ansatzwahlrechten

o   Z.B. keine jährl. Neuentscheidung über Aktivierung von Entw.kosten

·         GS der wirt. Betrachtungsweise

o   §246 Abs 1 Satz 2

o   Vermögensgegenstände nicht dem Eigentümer sondern einem anderen wirt. zuzurechnen sind -> Definition wirt. Eigentümer + Sachherrschaft

o   Z.B. bei Leasing

19.12 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!

·         Ausweisstetigkeit (GS der formellen Stetigkeit der JA einschl. Lagebericht)

o   §265 Abs 1

o   Ausweis muss in versch. JA gleich/vergleichbar erfolgen -> keine beliebige Änd. der Ausweiswahlrechte

o   Z.B. Änd. von Bilanz und GuV-Ausweis, wenn GS Klarheit und Übers. nicht geg.

19.13 Nennen Sie die GoB und jeweils ein Beispiel dazu!

Nicht kodifizierte GoB:

·         Vermögensgegenstandskriterium

o   Definition von Vermögensgegenständen und Schulden -> Lit. nicht eindeutig

o   Siehe Anhang 1 Buch

·         GS der Nichtaktivierung schwebender Geschäfte

o   Definition schwebende Geschäfte siehe Anhang 1

o   Z.B. Lieferung Maschine frei Haus -> Ertrag nicht in JA aufnehmen, wenn erst im Folgejahr geliefert

·         Belegprinzip -> keine Buchung ohne Beleg

20. Durch welchen Grundsatz wird die handelsrechtliche Rechnungslegung dominiert?

·         Vorsichtsprinzip

21. Was besagt die sogenannte Generalklausel (Generalnorm, True and Fair View-Prinzip,

Grundvorschrift)?

Antwort: Buch S. 20+21, §264 Abs 2 S 1,2

·         Aussage siehe §264 Abs 2 S 1,2

·         Gilt für KG, auch für nicht-KG nahegelegt

·         Rechtshierarchie -> Generalnorm (=Grundvorschrift o. true and fair view-Pr.) nach GoB

·         Soll realistische JA-Erstellung bewirken

·         Hinwendung zur int. Rechtslegung laut IFRS

·         TAFV-Pr. -> Überprüfung der Abschreibung (steuerrechtl. nicht mehr gleich handelsr.)

22. Wo ist sie rechtlich kodifiziert?

§264 Abs 2 HGB -> Antwort

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