ABU-Fragen 9 Zusammenleben
21 Fragen zum Thema 9: Zusammenleben, Autorenteam: Beat Fehlbaum, Dominik Stücklin, Matthias Dick, © Berufsbildungszentrum BBZ Biel/Bienne 02.04.2013
21 Fragen zum Thema 9: Zusammenleben, Autorenteam: Beat Fehlbaum, Dominik Stücklin, Matthias Dick, © Berufsbildungszentrum BBZ Biel/Bienne 02.04.2013
Kartei Details
Karten | 21 |
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Lernende | 303 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 03.04.2014 / 14.06.2023 |
Lizenzierung | Keine Angabe |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/abufragen_9_zusammenleben
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Ab welchem Alter darf man in der Schweiz heiraten?
18 Jahre
Nennen Sie zwei Ehehindernisse.
- Minderjährigkeit
- nahe Blutsverwandtschaft
- bestehende Ehe
Wer bestimmt bei einem verheirateten Paar den ehelichen Wohnsitz?
Die Ehepartner gemeinsam
Wie heisst der ordentliche Güterstand im Eherecht?
Errungenschaftsbeteiligung
Wie lange dauert die Unterhaltspflicht der Eltern für ihr Kind?
Bis zur Mündigkeit, bzw. bis zum Ende der Ausbildung
Wie heisst der Fachbegriff für das Zusammenleben eines unverheirateten Paares "Ehe ohne Trauschein“?
Konkubinat
Nennen Sie drei Punkte, die ein Konkubinatspaar besprechen/ regeln sollte.
- Beitrag an gemeinsamen Haushalt
- Mietverhältnis
- Anschaffungen
Welche Formvorschriften gelten für Mietverträge und in welchem Gesetz ist die Miete geregelt?
- Das Gesetz sieht für den Mietvertrag keine besondere Form vor. Dieser kann also schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden.
- Obligationenrecht (OR)