ABU Recht
Allgemeinbildung
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Fichier Détails
| Cartes-fiches | 44 | 
|---|---|
| Utilisateurs | 95 | 
| Langue | Deutsch | 
| Catégorie | Droit | 
| Niveau | Apprentissage | 
| Crée / Actualisé | 23.09.2015 / 31.08.2025 | 
| Lien de web | 
                             
                                
                                
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Geschriebenes Recht
alle Rechtsregeln / die schriftlich in Gesetzbüchern festgehalten sind /, die von zuständigen Behörden erlassen worden. Gesetze von Parlament. Verordnungen von Regierung.
Gewohnheitsrecht
Gewohnheitsrecht sind ungeschriebene Regeln, die nach langer Zeit der Anwendung zu Recht geworden sind. / Finderlohn - ZGB 722.2 /
Mündigkeit
die Mündigkeit erreicht man am 18. Geburtstag. Sexuelle und religiöse Mündigkeit ist mit 16. Jahren / ZGB 303 /
Rechtsgrundsätze
- 1.- Rechtsgleichheit / BV 8 /,
 - 2.-Reihenfolge der Rechtsquellen / ZGB 1 /
 - ,3.-Richterliches Ermessen / ZGB ç /,
 - 4.-Treu und Glauben / ZGb 2.1, BV 9 /,
 - 5.- Rechtsmissbrauchsverbot / ZGB 2.2 /,
 - 6.- Beweislast / ZGB 8 /
 
Obligation durch ungerechtfertigte Bereicherung
Erhält jemand zu Unrecht das Geld, muss er das Geld zurückerstatten. / OR 62ff /
Die drei Enstehungsmöglichkeiten für eine Obligation
- 1.-Vertrag / aktiv/,
 - 2.- Unerlubte Handlung / passiv /- jemandem einen Schaden zufügen: unabsichtlich oder absichtlich,
 - 3.- Ungerechtfertigte Bereicherung/ passiv /
 
Rechtslehre und Rechtssprechung
- Rechtslehre von Rechtsgelehrten geäusserte Meinungen, die in der rechts.. Literatur anerkannt sind.
 - Rechtssprechung- wenn ein oberes Gericht ein Urteil fällt- die untergeordnete Gerichte übernehmen die Begründung des oberes Gerichts.
 
Handlungsunfähigkeit
fehlende Fähigkeit - Minderjährige. / ZGB 18 /
Volljährigkeit
am 18. Geburtstag. / ZGB 14 /
Reihenfolge der Rechtsquellen
- 1.- zuerst das geschriebene Recht,
 - 2. - dann Gewohnheitsrecht,
 - 3.- das Gesetzt urteilt nach Regel, die er als Gesetzgeber aufstellen würde. / ZGB 1 /
 
Nicht zwingendes Recht
diese Rechtsregeln dürfen zu Gunsten der schwächeren Partei angepasst werden.
Obligation durch Vertrag
eine Partei verpflichtet sich zu ene Leistung / Lieferung /, die andere Partei verpflichtet sich zu Gegenleistung / Bezahlung /. / OR 1ff /
Treu und Glauben
Jedermann ist in seinem Handeln ehrlich und fair. Man lügt und betrügt nicht, weder privat noch geschäftlich. / ZGB 2.1, BV 9 /
Lösen von Rechtsfällen
- 1.- Sachverhalt feststellen / wer hat wann, was, wo, wie, warum getan?/,
 - 2.- Bezug zwischen Sachverhalt und Recht herstellen / welche abstrakte Regeln passt zum konkreten Sachverhalt? /,
 - 3.- Rechtsfolgen feststellen / welche Konsequenzen sieht die anwendbare Regel?/
 - 4.- Durchsetzung / was muss ich tun um mein Recht durchzusetzen?/
 
Regeln welche
- nicht erzwingbare Regeln / von der Gesellschaft aufgestellt /- Brauch,Sitte- Moral
 - errzwingbare Regeln / von Staat erlassen/ - Rechts, Rechtsordnung
 
Was ist Vertrag?
- Verbindliche Abmachung zwischen zwei Personen oder Parteien, die schriftlich, mündlich oder stillschweigend abgeschlossen werden. Formlose Vertrag- OR 11
 
Nichtiger Vertrag
- Vertrag mit ungültigem Inhalt. Es wird gesetzlich als nicht existent behandelt. OR 20
 
Anfechtbarer Vertrag
Ein Vertrag, der einen Mangel hat und deshalb auf Verlangen / Gericht/ rückgängig gemacht werden kann. Wenn keine Partei sich wehrt, bleibt der Vertrag bestehen
- .Übervorteilung OR 21, Irrtum OR 23f, Täuschung OR28, Drohung OR29f
 
Nichtigkeitsgründe von Vertrag
- 1- objektiv unmöglicher Vertragsinhalt / Zürichsee/.
 - 2- Widerrechtlicher Vertragsinhalt / 60 St./.
 - 3- Vertragsinhalt gegen die guten Sitten/ Erbschleicher/.
 
Öffentliches Recht
- Rechtsbeziehung zwischen dem Bürger und dem Staat / Kanton, Gemeinde/.
 - Bundesverfassung-BV,
 - Strafgesetzbuch- StGB,
 - Strassenverkehrsgesetzbuch- SVG,
 - Umweltschutzgesetz- USG.
 
Privates Recht
- Rechtsbeziehung zwischen den Bürgern untereinander.
 - Zivilgesetzbuch-ZGB,
 - Obligationenrecht-OR
 
Sitte / Brauch
Zu Traditionen gewordenes Verhalten. / Weinachtsfest, jährliche Betriebsausflug/
Moral
- Bezieht sich auf das Zusammenleben in der Gesellschaft /
 - man ist ehrlich,
 - man kümmert sich um kranke Familienangehörige/
 
Öffentliche Beurkundung
Der Gesetzgeber verlangt eine urkundsberechtigte Person / Notar /, die mit seiner Unterschrift und einem Stempel bezeugt
Qualifizierte Schriftlichkeit
Vertragsform zur Gültigkeit dessen wird vom Gesetzt neben der Unterschrift noch weitere Teile eigenhändig eingesetzt werden. / Testament- gesamte Inhalt von Hand geschrieben/
Registereintrag und Veröffentlichung
Registereintrag- Eintrag in Register / Hauskauf- Grundbuch, Aktiengesellschaft- Handelsregister /. Veröffentlichung- gewisse Rechtsvorgänge zu veröffentlichen / Kantonblatt, Haus oder Grundstückskauf/
Einfache Schriftlichkeit
Vertragsform, bei der im Minimum die Unterschrift von Hand sein muss
Beschränkte Handlungsunfähigkeit
Fähigkeit, nur mit Zustimmung der Eltern / Vormund /Verpflichtungen einzugehen.
Urteilsfähigkeit
- Die Fähigkeit, vernuftgemäss zu handeln / ab 13 J./, die Konsequenzen einer Handlung zu begreifen.Einschränkung durch-
 - Kinderalter, geistige Behinderung, Trunkenheit, Drogeneinfluss/ ZGB 16 /
 
Natürliche Personen
Jeder einzelne Mensch git rechtlich gesehen als natürliche Person.
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