ABU Recht
Allgemeinbildung
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 44 |
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Utilisateurs | 94 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Apprentissage |
Crée / Actualisé | 23.09.2015 / 05.06.2025 |
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Geschriebenes Recht
alle Rechtsregeln / die schriftlich in Gesetzbüchern festgehalten sind /, die von zuständigen Behörden erlassen worden. Gesetze von Parlament. Verordnungen von Regierung.
Gewohnheitsrecht
Gewohnheitsrecht sind ungeschriebene Regeln, die nach langer Zeit der Anwendung zu Recht geworden sind. / Finderlohn - ZGB 722.2 /
Mündigkeit
die Mündigkeit erreicht man am 18. Geburtstag. Sexuelle und religiöse Mündigkeit ist mit 16. Jahren / ZGB 303 /
Rechtsgrundsätze
- 1.- Rechtsgleichheit / BV 8 /,
- 2.-Reihenfolge der Rechtsquellen / ZGB 1 /
- ,3.-Richterliches Ermessen / ZGB ç /,
- 4.-Treu und Glauben / ZGb 2.1, BV 9 /,
- 5.- Rechtsmissbrauchsverbot / ZGB 2.2 /,
- 6.- Beweislast / ZGB 8 /
Obligation durch ungerechtfertigte Bereicherung
Erhält jemand zu Unrecht das Geld, muss er das Geld zurückerstatten. / OR 62ff /
Die drei Enstehungsmöglichkeiten für eine Obligation
- 1.-Vertrag / aktiv/,
- 2.- Unerlubte Handlung / passiv /- jemandem einen Schaden zufügen: unabsichtlich oder absichtlich,
- 3.- Ungerechtfertigte Bereicherung/ passiv /
Rechtslehre und Rechtssprechung
- Rechtslehre von Rechtsgelehrten geäusserte Meinungen, die in der rechts.. Literatur anerkannt sind.
- Rechtssprechung- wenn ein oberes Gericht ein Urteil fällt- die untergeordnete Gerichte übernehmen die Begründung des oberes Gerichts.
Handlungsunfähigkeit
fehlende Fähigkeit - Minderjährige. / ZGB 18 /
Volljährigkeit
am 18. Geburtstag. / ZGB 14 /
Reihenfolge der Rechtsquellen
- 1.- zuerst das geschriebene Recht,
- 2. - dann Gewohnheitsrecht,
- 3.- das Gesetzt urteilt nach Regel, die er als Gesetzgeber aufstellen würde. / ZGB 1 /
Nicht zwingendes Recht
diese Rechtsregeln dürfen zu Gunsten der schwächeren Partei angepasst werden.
Obligation durch Vertrag
eine Partei verpflichtet sich zu ene Leistung / Lieferung /, die andere Partei verpflichtet sich zu Gegenleistung / Bezahlung /. / OR 1ff /
Treu und Glauben
Jedermann ist in seinem Handeln ehrlich und fair. Man lügt und betrügt nicht, weder privat noch geschäftlich. / ZGB 2.1, BV 9 /
Lösen von Rechtsfällen
- 1.- Sachverhalt feststellen / wer hat wann, was, wo, wie, warum getan?/,
- 2.- Bezug zwischen Sachverhalt und Recht herstellen / welche abstrakte Regeln passt zum konkreten Sachverhalt? /,
- 3.- Rechtsfolgen feststellen / welche Konsequenzen sieht die anwendbare Regel?/
- 4.- Durchsetzung / was muss ich tun um mein Recht durchzusetzen?/
Regeln welche
- nicht erzwingbare Regeln / von der Gesellschaft aufgestellt /- Brauch,Sitte- Moral
- errzwingbare Regeln / von Staat erlassen/ - Rechts, Rechtsordnung
Was ist Vertrag?
- Verbindliche Abmachung zwischen zwei Personen oder Parteien, die schriftlich, mündlich oder stillschweigend abgeschlossen werden. Formlose Vertrag- OR 11
Nichtiger Vertrag
- Vertrag mit ungültigem Inhalt. Es wird gesetzlich als nicht existent behandelt. OR 20
Anfechtbarer Vertrag
Ein Vertrag, der einen Mangel hat und deshalb auf Verlangen / Gericht/ rückgängig gemacht werden kann. Wenn keine Partei sich wehrt, bleibt der Vertrag bestehen
- .Übervorteilung OR 21, Irrtum OR 23f, Täuschung OR28, Drohung OR29f
Nichtigkeitsgründe von Vertrag
- 1- objektiv unmöglicher Vertragsinhalt / Zürichsee/.
- 2- Widerrechtlicher Vertragsinhalt / 60 St./.
- 3- Vertragsinhalt gegen die guten Sitten/ Erbschleicher/.
Öffentliches Recht
- Rechtsbeziehung zwischen dem Bürger und dem Staat / Kanton, Gemeinde/.
- Bundesverfassung-BV,
- Strafgesetzbuch- StGB,
- Strassenverkehrsgesetzbuch- SVG,
- Umweltschutzgesetz- USG.
Privates Recht
- Rechtsbeziehung zwischen den Bürgern untereinander.
- Zivilgesetzbuch-ZGB,
- Obligationenrecht-OR
Sitte / Brauch
Zu Traditionen gewordenes Verhalten. / Weinachtsfest, jährliche Betriebsausflug/
Moral
- Bezieht sich auf das Zusammenleben in der Gesellschaft /
- man ist ehrlich,
- man kümmert sich um kranke Familienangehörige/
Öffentliche Beurkundung
Der Gesetzgeber verlangt eine urkundsberechtigte Person / Notar /, die mit seiner Unterschrift und einem Stempel bezeugt
Qualifizierte Schriftlichkeit
Vertragsform zur Gültigkeit dessen wird vom Gesetzt neben der Unterschrift noch weitere Teile eigenhändig eingesetzt werden. / Testament- gesamte Inhalt von Hand geschrieben/
Registereintrag und Veröffentlichung
Registereintrag- Eintrag in Register / Hauskauf- Grundbuch, Aktiengesellschaft- Handelsregister /. Veröffentlichung- gewisse Rechtsvorgänge zu veröffentlichen / Kantonblatt, Haus oder Grundstückskauf/
Einfache Schriftlichkeit
Vertragsform, bei der im Minimum die Unterschrift von Hand sein muss
Beschränkte Handlungsunfähigkeit
Fähigkeit, nur mit Zustimmung der Eltern / Vormund /Verpflichtungen einzugehen.
Urteilsfähigkeit
- Die Fähigkeit, vernuftgemäss zu handeln / ab 13 J./, die Konsequenzen einer Handlung zu begreifen.Einschränkung durch-
- Kinderalter, geistige Behinderung, Trunkenheit, Drogeneinfluss/ ZGB 16 /
Natürliche Personen
Jeder einzelne Mensch git rechtlich gesehen als natürliche Person.
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