Solidaritätsprinzip
Eine grosse Zahl von Menschen (Versicherungsgemeinschaft) bezahlt Beträge in die gemeinsame, von einer Versicherungsgesellschaft verwaltete Kasse. Diejenigen, die einen Schaden erleiden, bekommen daraus finanzielle Mittel zur Deckung der Verluste.
Grundversicherung
Krankenpflegeversicherung, deckt die Kosten der ambulanten Behandlung, Spitalaufenthalt in der allgmeinen Abteilung, Medikamente, Röntgen sowie Arzt- und Behandlungskosten
für alle in der Schweiz wohnhaften obligatorisch
Medizinische Grundversorgung für alle gewährleistet
Zusatzversicherung
Freiwillig, weitere Risiken nach Bedürfnissen abdeckbar, z.B. Privat- oder Halbprivat im Spital, Spitaltaggeld, Krankentaggeld, Zahnbehandlungskosten, Alternativmedizin
Prämien
nicht bei allen Kassen gleich hoch für die gleiche Leistung, Vergleich lohnt sich, werden monatlich bezahlt
volle Freizügigkeit
Krankenkassen müssen jede versicherungspflichtige Person in der Grundversicherung aufnehmen ohne Prüfung des Gesundheitszustands
Antrag auf Zusatzversicherungen kann aufgrund des Gesundheitszustand abgelehnt werden (keine Freizügigkeit)
Kostenbeteiligung
Versicherte müssen sich an Behandlungskosten beteiligen, einmal pro Jahr durch fixen Betrag (Franchise) und durch den Selbstbehalt (prozentualer Anteil des Behandlung)
Prämienermässigung
Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben anspruch darauf. Entweder werden die Subventionen direkt an Versicherten oder an die Krankenkasse überwiesen
Berufsunfall (BU)
Unfälle die während der Arbeitszeit passieren, Arbeitgeber bezahlt Beiträge für die BU-Versicherung