Lernkarten

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Sprache Deutsch
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 28.03.2016 / 01.04.2017
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Solidaritätsprinzip

Eine grosse Zahl von Menschen (Versicherungsgemeinschaft) bezahlt Beträge in die gemeinsame, von einer Versicherungsgesellschaft verwaltete Kasse. Diejenigen, die einen Schaden erleiden, bekommen daraus finanzielle Mittel zur Deckung der Verluste.

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Grundversicherung

Krankenpflegeversicherung, deckt die Kosten der ambulanten Behandlung, Spitalaufenthalt in der allgmeinen Abteilung, Medikamente, Röntgen sowie Arzt- und Behandlungskosten

für alle in der Schweiz wohnhaften obligatorisch

Medizinische Grundversorgung für alle gewährleistet

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Zusatzversicherung

Freiwillig, weitere Risiken nach Bedürfnissen abdeckbar, z.B. Privat- oder Halbprivat im Spital, Spitaltaggeld, Krankentaggeld, Zahnbehandlungskosten, Alternativmedizin

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Prämien

nicht bei allen Kassen gleich hoch für die gleiche Leistung, Vergleich lohnt sich, werden monatlich bezahlt

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volle Freizügigkeit

Krankenkassen müssen jede versicherungspflichtige Person in der Grundversicherung aufnehmen ohne Prüfung des Gesundheitszustands

Antrag auf Zusatzversicherungen kann aufgrund des Gesundheitszustand abgelehnt werden (keine Freizügigkeit)

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Kostenbeteiligung

Versicherte müssen sich an Behandlungskosten beteiligen, einmal pro Jahr durch fixen Betrag (Franchise) und durch den Selbstbehalt (prozentualer Anteil des Behandlung)

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Prämienermässigung

Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben anspruch darauf. Entweder werden die Subventionen direkt an Versicherten oder an die Krankenkasse überwiesen

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Berufsunfall (BU)

Unfälle die während der Arbeitszeit passieren, Arbeitgeber bezahlt Beiträge für die BU-Versicherung