ABU, Gesellschaft, Ich kenne meine Rechte
Rechte und Pflichten eines Lernenden
Rechte und Pflichten eines Lernenden
Kartei Details
Karten | 34 |
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Lernende | 70 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 16.08.2016 / 05.09.2024 |
Weblink |
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Akkordlohn sowie Leistungslöhne mit Boni.
Ab dem 01.01. des Jahres, wo man 18 Jahre alt wird.
IV: Invalidenversicherung, EO: Erwerbsersatzordnung, ALV: Arbeitslosenversicherung
Die LAP kann maximal zweimal wiederholt werden.
Es müssen nur jene Fächer wiederholt werden, deren Noten ungenügend waren.
Die Arbeitsbestätigung enthält nur Angaben zur Anstellungsdauer und Position. Das Arbeitszeugnis zusätzlich eine Beschreibung der Aufgaben und Pflichten und Angaben über Fähigkeiten, Arbeitsleistungen und Verhalten.
Nein, der Besuch der Berufsfachschule ist obligatorisch.
Ja, bis zu einem halben Tag pro Woche darf man während der Arbeitszeit ohne Lohnabzug Freikurse besuchen, solange die Leistungen genügend sind.
Lernende mit Lernschwierigkeiten
Man lernt die Grundlagen für den Beruf und berufliche Fachkenntnisse werden vertieft.
Die Organisationen der Arbeitswelt für die Berufsbranche (Berufsverbände) organisieren die ÜK.
Lehrbetrieb muss die anfallenden Kosten übernehmen.
Alle Lernenden, der Besuch des ÜK ist obligatorisch.
Die BM ermöglicht den Zugang an eine Fachhochschule.
Die Grundbildung mit EBA dauert zwei Jahre, diejenige mit EFZ hingegen 3 oder 4 Jahre. Die EBA-Grundbildung ist praxisbezogener und verlangt weniger Allgemeinbildung.
Lernende
Berufsbildner/in
Darf Anweisungen geben, Darf Arbeitsleistung verlangen
Muss Eigenverantwortung fördern und kontrollieren. Trägt Fürsorgepflicht und muss vor Gefährdungen der Gesundheit und Persönlichkeit schützen. Muss nach Vorschrift ausbilden. Muss bis Volljährigkeit über den Ausbildungsstand informieren. Bei Lernschwierigkeiten unterstützen.
Lernende Person, falls noch nicht 18-jährig zusätzlich die gesetzliche Vertretung, Berufsbildner/in
Name des Berufes, Dauer der Ausbildung, Art des Abschlusses (EBA, EFZ, Berufsmaturität), Lohn, Länge der Probezeit, Ferien, Arbeitszeit, Spesen für Arbeitsweg, besondere Lohnabzüge, Verpflegung, Unterkunft, etc.
„Die lernende Person hat alles zu tun, um das Lehrziel zu erreichen.“
3 Monate
Max. 6 Monate (braucht Einwilligung vom Berufsbildungsamt)
7 Tage
Nur schwere Verfehlungen wie Diebstahl, dauernd unentschuldigte AbsenzenArbeitsverweigerung, sexuelle Belästigungen
Wenn der Lehrbetrieb die lernende Person nicht ausbildet. Wenn der Lehrbetrieb die lernende Person für Arbeiten ausserhalb des Berufes einsetzt. Wenn die lernende Person für den Beruf nicht geeignet ist.
Die lernende Person hat Anrecht auf Schadenersatz, z.B. auf die Auszahlung des Lohnes bis zum Ausbildungsende.
Maximal 9 Stunden Arbeitszeit pro Tag, und mit Pausen dürfen 12 Stunden pro Tag nicht überschritten werden.
Ab 22 Uhr abends und vor 6 Uhr morgens, sowie der ganze Sonntag
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