Abrechnungssysteme zahntechnischer Leistungen

Anforderungen an zahntechnischen Meisterschüler in Bezug auf Abrechnungssysteme

Anforderungen an zahntechnischen Meisterschüler in Bezug auf Abrechnungssysteme


Jennifer Ha
Diese Lernkarten bieten einen grundlegenden Überblick über die Abrechnungssysteme für zahntechnische Leistungen. Sie behandeln Abkürzungen wie BEL II und BEB, die Rolle von Zahntechnikern, Patienten und Krankenkassen, sowie die Festlegung von Preisen und die Aufgaben der Rechnungssysteme. Besonders nützlich sind sie für Zahntechniker und Zahnärzte, die sich mit der korrekten Abrechnung und Dokumentation von Leistungen auseinandersetzen müssen.
Flashcards
20
Students
7
Language
German
Category
Finance
Created / Updated
15.09.2013 / 24.10.2022

Flashcards

Nenne kaufmännische Grundsätze der Rechnungslegung

(4 Punkte)

  • Vollständigkeit
  • Richtigkeit
  • Leistungsklarheit
  • Leitungswahrheit

Angaben die ein ordnungsgemäße Rechnung enthalten muss, damit sie den Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt

(9 Punkte)

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und Leistungsempfängers
  • Steuer-/ Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des lstd. Unternehmers
  • fortlaufende Rechnungsnummer
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Zeitpunkt der Lieferung, sonstige Leistung, Vereinnahmungen des Entgeltes bei Anzahlungen
  • Menge und handelsübl. Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung/ Art, Umfang sonstiger Leistung
  • Nettoentgelt getrennt aufgeschlüsselt nach Steuersätze u. Steuerbefreiungen u. Angabe Voraus vereinbarte Entgeltminderungen (Skonti, Boni, Rabatte)
  • Steuersatz, Nettoentgelt entfallenden Steuerbetrag/ Grund der Steuerbefreiung
  • hinweis dass Privatkunde Rechnung mind. zwei Jahre aufzubewahren hat (bei Bauleistungen oder Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken von Privatpersonen)

Vorgeschriebene Dokumentationspflichten eines selbstständigen Zahntechnikermeisters, nenne auch rechtliche Grundlagen

  • Regelmäßige Fortbildungen (MPG)
  • sicherheitsunterweisungen, Kontrolle der Fahrerlaubnis (ArbSchG)
  • Verwendung regelmäßig geprüfter Geräte (Haftungsrecht gegenüber Kunden/Auftraggeber
  • Arbeits-, Urlaubszeiten, Abmahnungen (Arbeitsrecht gegenüber Mitarbeitern)
  • E-Check elektrische Anschlüsse u. Geräte

Abkürzung "MPG"

Medizinproduktegesetz

Abkürzung "ArbSchG"

Arbeitsschutzgesetz

Buchfürhungspflicht im Rahmen des HGB

Jeder Kaufmann ist verpflichtet "Bücher zu führen". Ausgenommen sind sog. Kleingewerbebetriebe

Kaufmann ist wer ein Handelsgewerbe betreibt

Buchführungspflicht verlangt nach Finanzbuchhaltung u. umfasst lückenlose, zeitliche, sachlich angeordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge auf Grund von Belegen (Lieferscheine, Geschäftsbriefe, Faxe etc.)

Abkürzung "HGB"

Handelsgesetzbuch

Aufbewahrungspflichten eines selbstständigen Zahntechnikermeisters

Aufbewahrungsfristen (HGB u. Umsatzsteuergesetz)

  • 10 Jahre: Bücher, Eingangs- u. Ausgangsrechnungen, Buchungsbelege, Inventare, Bilanzen, Lageberichte
  • 6 Jahre: Handelbriefe (ohne Eing./Ausgangsrechn.), Geschäftsbriefe, E-Mails u. Andere Digitale Dokumente
  • 2Jahre: Rechnungen von Unternehmern für grundstücksbezogene Leistungen durch Leistungsempfänger

Dokumentationen jeder Sonderanfertigung der letzten 5 Jahre (15 Jahre bei Implantaten) aufbewahren gemäß Richtlinie 93/42 EWG

Kleingewerbebetriebe die u. a. nachfolgenden Grenzen überschreiten sind verpflichtet Bücher zu führen (gemäß AO)

  • Umsätze einschl. Steuerfreier Umsätze von mehr als 500.000 € im Kalenderjahr
  • Gewinn von mehr als 50.000 € im Wirtschaftsjahr

Abkürzung "AO"

Abgabenordnung

Aufgaben (zahntechnischer) Rechnungssysteme

  • Zahntechn. Leistungen genau beschreiben
  • zahntechn. Leistungen vergleichbar machen
  • Aufwand zur Erbringung der Leistung Ermitteln
  • Prüfen der Abrechnungs- bzw. Erstattungsfähigkeit der Leistung
  • erbrachte Leistungen eindeutig zu dokumentieren

Unterscheide zwischen "BEL II" und "BEB

BEL II : Leistungsverzeichnis "ausreichender, zweckmäßiger, wirtschaftlicher" Zahnersatz, auf der Basis wird bezuschusst. Beinhaltet Preise, orientiert sich nicht an wirtschaftliche Gegebenheiten des Marktes sondern der  Aushandlungen zwischen den Einnahmen der Sozialversicherung von Zahntechnikern u. Krankenkassen auf Länderebene.

BEB : Benennungsliste für zahntechnische Leistungen herausgegeben vom VDZI. Beninhaltet Leistungsbeschreibungen, durchschnittliche Arbeitszeitwerte auf Basis von REFA-Studien ermittelt (keine Preise)

Abkürzung "BEL"

Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis

Abkürzung "BEB"

Bundeseinheitliche Benennungsliste

Abkürzung "REFA"

Reichsausschuß für Arbeitsstudien

Wer ist der Herausgeber der "BEL II"?

Im SGB V ist festgelegt, dass der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen mit dem Verband deutscher Zahntechniker-Innungen ein bundeseinheitliches Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen vereinbaren muss.

Wer ist der Herausgeber der "BEB"?

Der Verband deutscher Zahntechnikerinnungen

Abkürzung "VDZI"

Verband deutscher Zahntechniker-Innungen

Durch wen werden Preise im Zahntechnikerhandwerk festgelegt?

In "BEL II" angegebenen Preise werden zwischen gesetzlichen Krankenversicherungen und Zahntechniker-Innungen in den jeweiligen Vertragsgebieten ausgehandelt.

In der BEB dürfen keine Preise vorgegeben werden, die Betriebe müssen ihre Preise jeweils auf Grundlage ihrer eigenen Kalkulationsdaten ermitteln.

Welche Vorteile bietet die BEB-Zahntechnik gegenüber "BEB'97" und "BEL II"?

BEB-Zahntechnik : aufgrund ihrer Darstellung können Leistungen der Zahntechniker exakt beschrieben, dokumentiert und vergleichbar gemacht werden und als Grundlage fundierter Kalkulation der Leistungen dienen.

BEL II : Kann Leistungen nur lückenhaft wiedergeben. Sie entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik (wurde deshalb Ende 2008 von VDZI gekündigt)

 BEB'97 : "

Nach welchen Abrechnungssystemen werden "Regelversorgungen","gleichartige" und "andersartige Versorgungen" abgerechnet?

Regelversorgungen: Zahnarzt Leistungen nur nach "Bema", zahntechnische Leistungen nur nach "BEL II" abrechnen. Patient bezahlt nur Eigenanteil. Praxis erhält den Festzuschuss der KZV.

Gleichartige Vers.: weicht von rd. definierten Regelversorgung ab. Zahnarzt Leistung nach "Bema" u.z.T. Nach GOZ, zahntechnische Leistungen nach "BEL II" u.z.T. "BEB" abrechnen. Abrechnung erfolgt über KZV. Patient bezahlt eigen- und Privatanteil.

Andersartige Vers.: Zahnarzt Leistungen nach "GOZ", zahntechnische Leistungen nach "BEB" erstellt (auch bei gesetzlich versicherten Patienten). Abrechnung von Praxis und Labor erfolgt durch den Zahnarzt direkt mit dem Patienten. Patient erhält Festzuschuss seiner gesetzlichen Krankenkasse.

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